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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

102 Treffer:
Energetische Stadtsanierung - Zuschuss  

Die KfW Bankengruppe unterstützt Investitionen für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte sowie für ein Sanierungs­management und für Sach- und Personalausgaben von Kommunen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

 

- kommunale Gebietskörperschaften

- deren Eigenbetriebe

- kommunale Zweckverbände

Sie können den Zuschuss auch weitergeben an privat­wirtschaft­liche oder gemein­nützige Akteure, zum Beispiel an Stadt­werke, Wohnungs­unter­nehmen, Wohnungs­genossen­schaften, Eigen­tümer von Wohn­gebäuden einschließlich Wohneigentümer­gemeinschaften oder Bürgerenergiegenossenschaften.

 

Auch Landkreise und andere Gemeinde­verbände können Zuschüsse beantragen und an ihre Kommunen weiter­leiten. Bitte stellen Sie für jedes Quartier einen separaten Antrag.

 

Sie können den Zuschuss auch in interkommunaler Zusammen­arbeit beantragen.

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss „Energetische Stadtsanierung“ werden Maß­nahmen gefördert, mit denen Sie die Energie­effizienz im Quartier erhöhen und insbesondere die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung beschleunigen. Sie können sowohl Sach- als auch Personal­ausgaben finanzieren. Die Förderung besteht aus zwei Bausteinen:

- Integriertes Quartierskonzept: z. B. kommunale Gebäude und Versorgungssysteme, energieeffizienter machen, erneuerbare Energien einsetzen, Quartiere an den Klimawandel anpassen, grüne Infrastruktur und klimafreundliche Mobilität ausbauen, digitale Technologien in diesen Bereichen einsetzen

- Sanierungsmanagement: z. B. Konzeptumsetzung planen, Akteure aktivieren und vernetzen, Maßnahmen koordinieren und kontrollieren, als zentraler Ansprech­partner für Finanzierung und Förderung fungieren

Art und Höhe der Zuwendung

Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 % der förder­fähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 90 % der förder­fähigen Ausgaben.

A. für ein integriertes Konzept: bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro.

B. für ein Sanierungsmanagement: bis zu einem Höchst­betrag von 400.000 Euro je Quartier.

Zuschüsse unter 5.000 Euro werden nicht ausgezahlt.

Bewerbungsverfahren

Kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände reichen die Anträge direkt bei der KfW ein. Am einfachsten geht’s per E-Mail: Senden Sie den Antrag an kommune@kfw.de.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit den Förderprodukten "Energe­tische Stadt­sanierung – Quartiers­versorgung" können nach­haltige Investitionen in die Energieeffizienz im Quartier innerhalb Deutschlands gefördert werden. Kommunen können so einen Beitrag zum nachhaltigen Tourismus leisten.

Weitere Informationen  
SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen"  

Bei dem Förderprogramm "Nachhaltiges Kommunaldarlehen" handelt es sich um eine Finanzierung von nachhaltigen kommunalen Vorhaben und kommunalen Verwaltungen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigen- und Regiebetriebe in Sachsen

Was wird gefördert?

- Investitionen zum Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel sowie damit in Zusammenhang stehende Vorhaben

- Ausgeschlossen sind Vorhaben zur Finanzierung kontroverser Geschäftspraktiken und kontroverser Geschäftsfelder (wie beispielsweise Braun- und Steinkohle)

 

​​​​Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind:

- genehmigte Kreditermächtigung in entsprechender Höhe

- Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien in mindestens einem Modul

- Fachförderungen, zweckgebundene Versicherungsleistungen oder sonstige Mittel Dritter sind vorrangig einzusetzen

Art und Höhe der Zuwendung

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung:

- Attraktive Darlehenskonditionen mit Laufzeiten bis zu 40 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahren

- Zinsvergünstigung zwischen 0,25 % und 0,75 % für maximal 10 Jahre in Abhängigkeit von den erfüllten Nachhaltigkeitskriterien: Zinsvergünstigung in Höhe von 0,25 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums im kundenspezifischen Modul "Grundlagen schaffen" und/oder Zinsvergünstigung in Höhe von 0,25 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums im vorhabenspezifischen Modul "Transformation begleiten" bzw. eine Zinsvergünstigung in Höhe von 0,5 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums des vorhabenspezifischen Moduls "Anlehnung an die EU-Taxonomie"

- Rückzahlung als Ratendarlehen mit quartalsweiser Tilgung mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren möglich

 

Kredithöhe und Auszahlung:

- Darlehenshöhe ab 150 TEUR bis maximal 10 Mio. EUR

- Auszahlung zu 100 %, bis zu zwei Teilauszahlungen möglich

Bewerbungsverfahren

Ihre Finanzierungsanfrage reichen Sie bitte unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars bei der SAB schriftlich ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es handelt sich um ein zinsvergünstigtes Darlehen zur Finanzierung nachhaltiger kommunaler Investitionen oder für Investitionen bereits nachhaltiger Kommunalverwaltungen.

Weitere Informationen  
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