Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des ELER entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
Die EU-Länder haben die Möglichkeit, tourismusbezogene Investitionen in ihre strategischen Pläne für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aufzunehmen. Diese Unterstützung könnte beispielsweise Maßnahmen im Zusammenhang mit der territorialen wirtschaftlichen Entwicklung und der ländlichen Infrastruktur, der Erneuerung von Dörfern und/oder Maßnahmen zur Erhaltung des kleinbaulichen Erbes (Kapellen, Brücken, öffentliche Einrichtungen), den Bau und die Modernisierung von touristischen Informationszentren, Besucherinformationen und andere Freizeit-, Freizeit- und/oder Sportaktivitäten umfassen.
Zu den drei langfristigen Zielen für die Entwicklung des ländlichen Raums für die EU gehören:
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
- Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzmaßnahmen
- Verwirklichung einer ausgewogenen territorialen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen
Darüber hinaus fungiert der ELER über Finanzierungsinstrumente als Quelle für Darlehen, Mikrokredite, Garantien und Aktien, die Empfängern in Land-, Forst- und ländlichen Gebieten zur Verfügung stehen, die finanziell tragfähige Projekte zur Unterstützung der Prioritäten des ELER durchführen.
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ELER entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Der ELER ist das Finanzierungsinstrument der gemeinsamen Agrarpolitik, mit dem Strategien und Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
- https://commission.europa.eu/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/european-agricultural-fund-rural-development-eafrd_en?prefLang=de
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des EFRE entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO2-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.
Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:
- Investitionen in die Infrastruktur
- Angewandte Forschung und Innovation
- Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen
- Produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen
- Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze
- Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte
- Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten
- Technische Hilfe
Ein spezifisches Ziel im Rahmen des EFRE ist ein sozialeres und integrativeres Europa, das u.a. beinhaltet, das volle Potenzial von Kultur und Tourismus für eine wirtschaftliche Erholung in Verbindung mit sozialer Inklusion und ökologischer und finanzieller Nachhaltigkeit auszuschöpfen (unbeschadet der Möglichkeiten, die aus dem EFRE für diese Sektoren im Rahmen anderer spezifischer Ziele bereitgestellt werden).
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des EFRE und den operationellen Programmen, die durch die Mitgliedsstaaten erarbeitet werden, entnommen werden.
Die Fonds tragen zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei. Zu diesem Zweck erstellen die Mitgliedsstaaten sogenannte operationelle Programme. In Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes operationelles Programm mit Ansprechpartnern auf Landesebene.
Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage von themenspezifischen Förderrichtlinien.
Ob und in welchem Umfang Ihr Vorhaben gefördert wird, richtet sich nach den Programmen, auf deren Grundlage die Mittel ausgereicht werden.
ja
Der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fördert u.a. die effiziente und nachhaltige Entwicklung von Tourismus, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union durch Korrektur von Entwicklungsungleichgewichten zwischen seinen Regionen zu stärken.
- Zuwendungsgeber : EU, Bund und Länder
- Ansprechpartner (Projektträger) : Europäische Kommission
- https://commission.europa.eu/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/european-regional-development-fund-erdf_en?prefLang=de
bundesweit
Die Bewerbungsfrist für das laufende Jahr ist beendet, die nächste Bewerbungsphase startet voraussichtlich im Frühjahr 2026.
Am Wettbewerb teilnehmen können nationale, regionale oder lokale Behörden, Bildungseinrichtungen und Wirtschaftsorganisationen sowie öffentlich-private Partnerschaften aus allen EU-Mitgliedsstaaten einschließlich Island, Norwegen, Serbien und der Türkei.
Initiativen, Projekte und Maßnahmen, die nachweisbar zur Entwicklung eines unternehmerischen Umfeldes, zur Stärkung unternehmerischer Initiative und zu verantwortlichem Handeln bei Unternehmen beigetragen haben. Dabei werden sechs Wettebwerbskategorien unterschieden:
- Förderung des Unternehmergeistes
- Investition in Unternehmenskompetenzen
- Unterstützung des digitalen Wandels
- Verbesserung des Geschäftsumfeldes und Unterstützung der Internationalisierung von Unternehmen
- Förderung des nachhaltigen Wandels
- Verantwortungsvolles und integrationsfreundliches Unternehmertum
Die europäische Jury vergibt außerdem den "Großen Preis der Jury" für die Initiative aus einer beliebigen Kategorie, die als kreativster und inspirierendster Beitrag zur Förderung des Unternehmertums angesehen wird.
Veranstaltungen und Kampagnen, die das Image von Unternehmern und unternehmerischer Tätigkeit verbessern und eine Kultur unterstützen, die Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft fördert; Initiativen auf regionaler, lokaler oder nationaler Ebene, die unternehmerische und betriebswirtschaftliche Fähigkeiten und Kenntnisse verbessern.
Für jede Wettbewerbskategorie wird ein Preis vergeben. Zusätzlich vergibt die EU einen Großen Preis der Jury für die kreativste und am stärksten zur Nachahmung inspirierende Initiative.
Konzipiert ist der Europäische Unternehmensförderpreis als zweistufiger Wettbewerb. Im Rahmen eines vorgeschalteten nationalen Auswahlprozesses werden in Deutschland von einer Expertenjury zwei Kandidaten nominiert, die anschließend am Wettbewerb auf europäischer Ebene teilnehmen.
ja
Mit dem Wettbewerb sollen erfolgreiche Förderer von Unternehmergeist und Unternehmertum in Europa identifiziert und gewürdigt werden. Die Preisträger sollen europaweit als Vorbilder dienen und dazu anregen, günstige Bedingungen für unternehmerische Tätigkeit zu schaffen.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : RKW Kompetenzzentrum
- http://www.europaeischer-unternehmensfoerderpreis.de/
bundesweit
Die Bewerbungsfrist für das laufende Jahr ist beendet, die nächste Bewerbungsphase startet voraussichtlich im Frühjahr 2026.
Förderregion/-länder: EU Mitgliedsstaaten
förderfähige Einrichtungen: Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
Thema 1: Energiewende
Im Rahmen des Themas „Energiewende“ zielt die Europäische Urban-Initiative darauf ab, die Erprobung übertragbarer und skalierbarer innovativer Lösungen im realen Umfeld für wirtschaftlich tragfähige, intelligentere und stärker integrierte lokale Energienetze zu unterstützen, die auf CO2-freie und nachfrageorientierte Energienetze ausgerichtet sind und die Bürger:innen sowie Interessenträger:innen in die Lage versetzen, die Umstellung zu beschleunigen.
Thema 2: Technologie in Städten
Im Rahmen des Themas „Technologie in Städten“ zielt die Europäische Urban-Initiative darauf ab, die Erprobung innovativer Lösungen, die auf neuen Technologien beruhen, in realen Umgebungen zu unterstützen, um bessere Dienstleistungen für die Bürger:innen zu erbringen und/oder die Fähigkeit der lokalen Behörden zu stärken, diese Dienstleistungen anzubieten, indem Experimente durchgeführt werden, die mit Hilfe der kohäsionspolitischen Investitionen in größerem Maßstab repliziert werden könnten.
Förderquote: 80 %
Budget des Calls: € 90.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt: max. € 5.000.000,00 Kofinanzierung
Projektlaufzeit: max. 3,5 Jahre
Die Einreichung des Antragsformulars erfolgt 100% papierlos über die elektronische Austauschplattform (EEP) des EUI.
Bewerber:innen werden gebeten, sich frühzeitig im Bewerbungsprozess zu registrieren und ihr Bewerbungsformular zu erstellen. Das Durchlesen der verschiedenen Abschnitte des Antragsformulars und das Lesen der Informationsblasen in den einzelnen Bereichen (in allen EU-Sprachen verfügbar) helfen den Antragstellenden, ihre Projektvorschläge besser zu strukturieren und zu gestalten.
Für Unterstützung im Antragsverfahren: Das Personal des ständigen Sekretariats unterstützt die Antragstellenden im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA bei Bedarf bei fachlichen Fragen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website der EUI (https://www.urban-initiative.eu/calls-proposals/second-call-proposals-innovative-actions).
eingeschränkt
Die European Urban Initiative (EUI) bietet Möglichkeiten zum Kapazitätsaufbau in der nachhaltigen Stadtentwicklung und stellt Fördermittel für die Austestung von innovativen städtischen Maßnahmen bereit.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union (EU); Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mitarbeitende des Ständigen Sekretariats der EUI
- https://www.urban-initiative.eu/
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigt sind die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die den digitalen Wandel in ihren Produktionsprozessen nutzen möchten.
Es werden Projekte in den folgenden fünf Bereichen finanziert:
1. Hochleistungsrechnen
2. künstliche Intelligenz
3. Cybersicherheit
4. fortgeschrittene digitale Kompetenzen
5. Gewährleistung der breiten Nutzung der digitalen Technik in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft
Die Art und Höhe der Zuwendung variiert je nach Themenbereich und wird im Call fpr Proposals kommuniziert.
Insgesamt umfasst das Programm ein Budget von 7.5 Milliarden EUR.
Das Bewerbungsverfahren ist merhstufig und beginnt mit dem "CALL FOR PROPOSALS" (Interessenbekundungsverfahren). Dieser findet drei bis vier Mal im Jahr statt.
eingeschränkt
Die EU stell mit diesem Programm Mittel für den digitalen Wandel zur Verfügung.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : DG Connect
- https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/digital-europe-programme_de
bundesweit
Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger, junge Unternehmen, bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Im Wesentlichen gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahmen, Beratungskosten)
- Material- und Warenlager
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn eine Geschäftsführerfunktion übernommen wird
Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch 200.000 EUR, davon maximal 80.000 EUR Betriebsmittel.
Das StartGeld kann mehrmals je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird.
Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe.
eingeschränkt
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben mit einem Fremdfinanzierungsvolumen bis 200.000 EUR.
- Zuwendungsgeber : KfW, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Gr%C3%BCnden-Erweitern/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Startgeld-(067)/
Sachsen keine Förderung in den Städten Leipzig und Dresden
31.12.2029
Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. In den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau sind kleine Unternehmen antragsberechtigt. In den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen und Stadt Chemnitz können kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Die Unternehmen müssen überwiegend in einem der Wirtschaftszweige der Anlagen 1 und 2 der Förderrichtlinie tätig sein.
Folgende Investitionsvorhaben können gefördert werden:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen
- Grundlegende Änderungen des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
Der Investitionszuschuss wird für Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Anlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) gewährt.
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die Höhe des Fördersatzes ist u.a. vom Standort Ihres Vorhabens, Ihrer Unternehmensgröße (KMU-Status) und der anzuwendenden behilferechtlichen Grundlage abhängig.
Für die Förderung und Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich.
Aufgrund der aktuellen Haushaltsmittelsituation können derzeit leider keine Förderanträge im Regionalen Wachstum (Landesprogramm) mehr angenommen werden. Das betrifft alle Vorhaben in den Landkreisen Vogtlandkreis, Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Meißen.
Förderanträge im Regionalen Wachstum (JTF-Programm) sind davon nicht betroffen. Für Vorhaben in den Strukturwandelregionen (Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen und Leipzig sowie die Stadt Chemnitz) können weiterhin Anträge eingereicht werden.
Die Förderung ist über das Förderportal der Sächsichen Aufbaubank einzureichen.
nein
KMU werden bei verschiedenen Investitionsvorhaben im Bereich der Betriebsstätte gefördert
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/regionales-wachstum
bundesweit
Antragsberechtigt sind
- kommunale Gebietskörperschaften
- deren Eigenbetriebe
- kommunale Zweckverbände
Sie können den Zuschuss auch weitergeben an privatwirtschaftliche oder gemeinnützige Akteure, zum Beispiel an Stadtwerke, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Eigentümer von Wohngebäuden einschließlich Wohneigentümergemeinschaften oder Bürgerenergiegenossenschaften.
Auch Landkreise und andere Gemeindeverbände können Zuschüsse beantragen und an ihre Kommunen weiterleiten. Bitte stellen Sie für jedes Quartier einen separaten Antrag.
Sie können den Zuschuss auch in interkommunaler Zusammenarbeit beantragen.
Mit dem Zuschuss „Energetische Stadtsanierung“ werden Maßnahmen gefördert, mit denen Sie die Energieeffizienz im Quartier erhöhen und insbesondere die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung beschleunigen. Sie können sowohl Sach- als auch Personalausgaben finanzieren. Die Förderung besteht aus zwei Bausteinen:
- Integriertes Quartierskonzept: z. B. kommunale Gebäude und Versorgungssysteme, energieeffizienter machen, erneuerbare Energien einsetzen, Quartiere an den Klimawandel anpassen, grüne Infrastruktur und klimafreundliche Mobilität ausbauen, digitale Technologien in diesen Bereichen einsetzen
- Sanierungsmanagement: z. B. Konzeptumsetzung planen, Akteure aktivieren und vernetzen, Maßnahmen koordinieren und kontrollieren, als zentraler Ansprechpartner für Finanzierung und Förderung fungieren
Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 % der förderfähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 90 % der förderfähigen Ausgaben.
A. für ein integriertes Konzept: bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro.
B. für ein Sanierungsmanagement: bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 Euro je Quartier.
Zuschüsse unter 5.000 Euro werden nicht ausgezahlt.
Kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände reichen die Anträge direkt bei der KfW ein. Am einfachsten geht’s per E-Mail: Senden Sie den Antrag an kommune@kfw.de.
eingeschränkt
Mit den Förderprodukten "Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung" können nachhaltige Investitionen in die Energieeffizienz im Quartier innerhalb Deutschlands gefördert werden. Kommunen können so einen Beitrag zum nachhaltigen Tourismus leisten.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Energie-Versorgung-und-Netze/Energetische-Stadtsanierung-(432)
Sachsen
Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigen- und Regiebetriebe in Sachsen
- Investitionen zum Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel sowie damit in Zusammenhang stehende Vorhaben
- Ausgeschlossen sind Vorhaben zur Finanzierung kontroverser Geschäftspraktiken und kontroverser Geschäftsfelder (wie beispielsweise Braun- und Steinkohle)
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind:
- genehmigte Kreditermächtigung in entsprechender Höhe
- Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien in mindestens einem Modul
- Fachförderungen, zweckgebundene Versicherungsleistungen oder sonstige Mittel Dritter sind vorrangig einzusetzen
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung:
- Attraktive Darlehenskonditionen mit Laufzeiten bis zu 40 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahren
- Zinsvergünstigung zwischen 0,25 % und 0,75 % für maximal 10 Jahre in Abhängigkeit von den erfüllten Nachhaltigkeitskriterien: Zinsvergünstigung in Höhe von 0,25 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums im kundenspezifischen Modul "Grundlagen schaffen" und/oder Zinsvergünstigung in Höhe von 0,25 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums im vorhabenspezifischen Modul "Transformation begleiten" bzw. eine Zinsvergünstigung in Höhe von 0,5 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums des vorhabenspezifischen Moduls "Anlehnung an die EU-Taxonomie"
- Rückzahlung als Ratendarlehen mit quartalsweiser Tilgung mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren möglich
Kredithöhe und Auszahlung:
- Darlehenshöhe ab 150 TEUR bis maximal 10 Mio. EUR
- Auszahlung zu 100 %, bis zu zwei Teilauszahlungen möglich
Ihre Finanzierungsanfrage reichen Sie bitte unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars bei der SAB schriftlich ein.
eingeschränkt
Es handelt sich um ein zinsvergünstigtes Darlehen zur Finanzierung nachhaltiger kommunaler Investitionen oder für Investitionen bereits nachhaltiger Kommunalverwaltungen.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/sab-sachsenkredit-nachhaltiges-kommunaldarlehen
bundesweit
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Gemeinden,
- Gemeindeverbände und
- bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen auch andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Sie erhalten die Förderung für
- Investitionen von Unternehmen mit bedeutenden regionalwirtschaftlichen Effekten
- Investitionen von Unternehmen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft
- Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität einschließlich der regionalen Daseinsfürsorge
- Maßnahmen von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft, Digitalisierung und ökologischen Nachhaltigkeit
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte, Ausbau der Kapazitäten, Diversifizierung der Produktion, grundlegende Änderung oder Modernisierung des gesamten Produktionsprozesses, Erwerb einer geschlossenen oder von Schließung bedrohten Betriebsstätte
- Vorhaben mit besonderen Umweltschutzaspekten oder Energieeffizienzeffekten oder Vorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
- Industrie- und Gewerbegelände, Anbindung von Gewerbebetrieben, Tourismus, Gewerbezentren, Bildungseinrichtungen, Abwasser- und Abfallanlagen, Häfen, Forschungseinrichtungen und -infrastruktur, integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement, Regionalbudget, Kooperationsnetzwerke, Innovationscluster
- Beratung, Schulung, Verbesserung der Personalstruktur, angewandte Forschung und Entwicklung, Markteinführung von innovativen Produkten
Die gesamten öffentlichen Investitionsbeihilfen (GRW und andere) dürfen folgende Obergrenzen beim Bruttofördersatz nicht überschreiten:
- C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) von höchstens 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27 oder einer Arbeitslosenquote von mindestens 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27 (ehemalige A-Fördergebiete):
kleine Unternehmen: 35 Prozent
mittlere Unternehmen: 25 Prozent
große Unternehmen: 15 Prozent
In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10 Prozent im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden.
In Gebieten, die an ein A-Fördergebiet in Polen oder Tschechien angrenzen, gelten erhöhte Fördersätze.
- C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-BIP von mehr als 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27 und einer Arbeitslosenquote von weniger als 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27:
Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 30 Prozent,
Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 20 Prozent,
Betriebsstätten von großen Unternehmen: 10 Prozent.
In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10 Prozent im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden.
In Gebieten, die an ein A-Fördergebiet in Polen oder Tschechien angrenzen, gelten erhöhte Fördersätze.
- D-Fördergebiete:
Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 20 Prozent
Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 10 Prozent
Betriebsstätten von großen Unternehmen: 300.000 EUR innerhalb von drei Jahren (Höchstbetrag De-minimis-Beihilfe)
Infrastrukturmaßnahmen können normalerweise mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung bis zu 90 Prozent betragen.
Ihren Antrag stellen Sie in den Bundesländern bei den jeweils zuständigen Stellen (https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/grw-gemeinschaftsaufgabe-laender.html).
eingeschränkt
Wenn Sie in einer strukturschwachen Region investieren, können Sie eine GRW-Förderung von bis zu 45 Prozent erhalten. Infrastrukturmaßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 90 Prozent gefördert.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen.html