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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

103 Treffer:
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - GuW-Bürgschaft  

Die Bürgschaftsbank Sachsen verbürgt Darlehen aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer und bestehende kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 60% des Kreditbetrages bzw. maximal 1,5 Mio. EUR. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 20 Jahre. Kosten für Förderung unternehmerischen Know-hows werden bis 500 EUR übernommen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01054 Dresden

Tel. (03 51) 49 10-0

Fax (03 51) 49 10-40 00

E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de

Internet: www.sab.sachsen.de

Diese leitet den Antrag weiter an die

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@bbs-sachsen.de

Internet: www.bbs-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Internationale Zusammenarbeit  

Der Freistaat Sachsen fördert die interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit in den Euroregionen des Freistaates und mit anderen Partnerstaaten sowie Projekte, die der Verbreitung des Europagedankens und der gemeinsamen Werte der Europäischen Union dienen.

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

jährlich

Für wen?

Antragsberechtigt für Projekte der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit und für Projekte zur Verbreitung des Europagedankens sind eingetragene Vereine und Verbände, anerkannte freie Träger,

sächsische Kommunalgemeinschaften der Euroregionen, Gemeinden und Landkreise sowie deren Zusammenschlüsse, gemeinnützige Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH)

Krankenhäuser sowie staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften und deren gemeinnützige Einrichtungen. Antragsberechtigt für bi- und trinationale Projekte in der Zukunftsregion sind die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern sowie die Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ). Antragsberechtigt für Projekte der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit sind die Europe Direct Informationszentren mit Sitz im Freistaat Sachsen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert die interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit in den Euroregionen des Freistaates und mit anderen Partnerstaaten sowie Projekte, die der Verbreitung des Europagedankens und der gemeinsamen Werte der Europäischen Union dienen. Gefördert werden auch bi- bzw. vorzugsweise trinationale Projekte, die die sächsischen Beziehungen mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik (Zukunftsregion) im besonderen Maße durch ihren innovativen Charakter intensivieren.

Beispiele

Projekte können unter anderem sein: Erfahrungsaustausche, Informationsveranstaltungen, Erstellung von Informationsmaterial

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Förderhöhe beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Projekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit maximal 4.000 EUR, für Projekte der interregionalen Zusammenarbeit maximal 7.000 EUR, für bi- und trinationale Projekte in der Zukunftsregion maximal 30.000 EUR und für Projekte zur Förderung des Europagedankens maximal 10.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge sollten bis spätestens 28. Februar für das Kalenderjahr, mindestens jedoch zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Anträge der Europe Direct Informationszentren sind bis 30. August für das Folgejahr einzureichen.

Antragstelle ist die

Landesdirektion Sachsen

Altchemnitzer Straße 41

09120 Chemnitz

Tel. (03 71) 5 32-0

Fax (03 71) 5 32-19 29

E-Mail: post@lds.sachsen.de

Internet: www.lds.sachsen.de

Dienststelle Dresden

Stauffenbergallee 2

01099 Dresden

Tel. (03 51) 8 25-0

Fax (03 51) 8 25-99 99

Dienststelle Leipzig

Braustraße 2

04107 Leipzig

Tel. (03 41) 9 77 0

Fax (03 41) 9 77 11 99

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist es, die Zusammenarbeit über den grenzübergreifenden, regional eingeschränkten Ansatz hinaus zu stärken.

Weitere Informationen  
Fachkräfterichtlinie  

Zur Umsetzung von Maßnahmen der Fachkräftesicherung in Sachsen kann ein Zuschuss beantragt werden.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Landkreise,

- kreisfreie Städte,

- kreisangehörige Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen sowie

- natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen.

 

Im Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt muss eine regionale Fachkräfteallianz aus den relevanten Akteuren etabliert sein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

 

- betriebliche und überbetriebliche Maßnahmen unter den Bedingungen des digitalen Wandels,

- die Verbesserung der Qualität der Arbeit, unter anderem sozialpartnerschaftliche Projekte,

- Fachkräftekampagnen und andere Öffentlichkeitsarbeit,

- Information und Sensibilisierung von Unternehmen,

- die Etablierung von Unternehmens- und Branchenverbünden, Fachkräftepools und Verbünden für strategische Personalentwicklung, eLearning und lernende Organisationen auf der überbetrieblichen Ebene,

- Kooperationen von Hochschule und Wirtschaft,

- der Aufbau integrationsunterstützender Netzwerke und Strukturen zur Anwerbung und/oder Begleitung ausländischer Fachkräfte beziehungsweise Auszubildender,

- die Optimierung des Systems der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration insbesondere von Benachteiligten und von Migranten,

- die Etablierung von geeigneten Strukturen und Ausbau lebensphasenorientierter Personalarbeit,

- Studien und Handlungskonzeptionen

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge können nach Erteilung der Förderprioität durch die regionale Fachkräfteallianz bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zuschuss für Maßnahmen zur Fachkräftesicherung 

Weitere Informationen  
Verbesserung der touristischen Schifffahrt (RL Schiff)  

Zuschuss zur Umrüstung, Ersatz- oder Neubeschaffung von Fahrgastschiffen oder Fähren in Sachsen

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind

 

- Kommunen,

- Landkreise,

- kommunale Zusammenschlüsse,

- Vereine und

- Unternehmen

 

als Eigentümerinnen und Eigentümer der Fahrgastschiffe und Fähren.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Umrüstung, Ersatz- oder Neubeschaffung von Fahrgastschiffen oder Fähren auf Gewässern nach Anlage 2 Nr. 1 und Nr. 2 des Sächsisches Wassergesetzes

 

Nicht förderfähig sind

 

- Planungs- und Projektierungsleistungen

- Ausgaben für Abnahmen oder Genehmigungen

- Investitionsvorbereitende Maßnahmen (Studien)

- Aufwendungen für den Betrieb der Infrastruktur

- Eigenleistungen

 

Das Vorhaben muss der Verbesserung oder Aufrechterhaltung der Fahrgastschifffahrt im Freistaat Sachsen dienen.

Art und Höhe der Zuwendung

nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Bewerbungsverfahren

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Programm Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)  

Das Programm „Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)“ unterstützt sanierungsfähige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanziell bei der Erstellung eines Insolvenzplans und bei der Finanzierung eines Neustarts nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens. Dadurch können sich Unternehmen schneller wieder auf gesunde Beine stellen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungssektors, die ihre Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben und Angehörige der freien Berufe

- Förderfähig sind solche Unternehmen, bei denen die Insolvenz ansteht, die jedoch sanierungsfähig sind und damit gute Aussichten auf eine Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren und im Rahmen eines Insolvenzplanes haben

 

Nicht nicht förderfähig sind:

- Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase

- Unternehmen in sensiblen Sektoren

Was wird gefördert?

- anteilige Übernahme der Kosten zur Erstellung eines Insolvenzplanes

- Nach Vorlage eines bestätigten Insolvenzplanes die anteilige Finanzierung von Neu- bzw. Ersatzinvestitionen sowie Auftragsfinanzierungen, die der Existenzfestigung und Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit dienen

 

Die Sanierungsfähigkeit muss im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens belegt werden

Art und Höhe der Zuwendung

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

- Marktüblicher Festzinssatz für die gesamte Laufzeit

- Laufzeit des Darlehens maximal 48 Monate

 

Kredithöhe und Auszahlung

- In der Regel mindestens 25.000 EUR bis maximal 1 Million EUR, jedoch maximal 80 % des Gesamtbedarfes

- Auszahlung zu 100 %

- Das Darlehen ist bis zu vier Wochen nach Darlehenszusage abrufbar

 

Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

- Ggf. bis zu ein tilgungsfreies Jahr

- Monatliche Tilgung

 

Verwendungsnachweis

- Es ist ein sachlicher und zahlenmäßiger Bericht über die Verwendung der Mittel einzureichen

 

Sicherheiten

- Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung), ansonsten freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten​​​

Bewerbungsverfahren

- Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung), ansonsten freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten

- Der Antrag muss vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens gestellt werden. Der maßgebliche Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch bei der SAB.

- Soweit die Komplementärfinanzierung des Insolvenzplanes aus Vermögenswerten des insolventen Unternehmens finanziert werden soll, ist der Antrag auf Zuwendung zu den Planerstellungskosten im vorläufigen und eröffneten Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Finanzielle Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der Erstellung eines Insolvenzplans und eines Neustarts nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens

Weitere Informationen  
Beratungszentrum Konsolidierung (BZK)  

Beratung von Unternehmen unabhängig von der Größe und der Branche, um diese Schwierigkeiten zu überwinden. Förderung von Konzepten, die durch eine Analyse der wirtschaftlichen Lage und durch die Entwicklung einer Lösungsstrategie Wege aus der Krise aufzeigen. Übernahme der Moderation oder auch Vermittlung im Konsolidierungsprozess zwischen Unternehmen und Gläubigern.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Alle Unternehmen in Schwierigkeiten.

Was wird gefördert?

"Beratung bei der Erstellung von Unternehmenskonzepten für den Weg aus der Krise. Im Konsolidierungsprozess die Moderation oder Vermittlung, unter anderem auch bei Diskrepanzen zwischen Unternehmen und Gläubigern oder mit sonstigen Fördermittelgebern."

Beispiele

- Analyse der wirtschaftlichen Lage, zum Beispiel bei

-> Betriebs- und Jahresergebnisse sinken; es werden negative Ergebnisse in Bilanz und BWA ausgewiesen

-> steigende Inanspruchnahme der Kontokorrentlinien

-> Lieferanten können nicht mehr pünktlich bezahlt werden

- Unterstützung bei der Erstellung von Unternehmenskonzepten für den Weg aus der Krise

- Erarbeitung einer Lösungsstrategie unter Einbeziehung weiterer Beteiligter (Banken, Berater, etc.)

- Moderation und Vermittlung zwischen Unternehmen und Gläubigern oder sonstigen Fördermittelgebern

- Unterstützung bei der Beantragung in Frage kommender öffentlicher Programme wie

-> Programm zur Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten (RuB)

-> Programm "Kredienbewältigung und Neustart" (KUNST)

Art und Höhe der Zuwendung

Grundsätzlich steht das Beratungsangebot kostenlos allen sächsischen Unternehmen offen.

Bewerbungsverfahren

Verfahrensablauf: 1. telefonische Terminvereinbarung in der SAB; 2. ggf. Unterlagen zusammentragen; 3. im Gespräch Strategie festlegen; 4. ggf. gemeinsamer Termin mit Hausbank/Beratern; 5. ggf. Antrag auf finanzielle Hilfen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zugang zu zeitlich nahe liegender Unterstützung für Unternehmen aller Branchen in Schwierigkeiten.

Weitere Informationen  
Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten (RuB)  

Der Freistaat Sachsen fördert die Konsolidierung bzw. Sanierung von in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Erhaltung von Standort, know how und Arbeitsplätzen in Sachsen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Sachsen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Was wird gefördert?

- Vorübergehende Stützung der Liquidität in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes (Rettungsbeihilfe)

- Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung (Umstrukturierungsbeihilfe)

 

Voraussetzung:

- Vor Inanspruchnahme sind alle anderen geltenden Fördermöglichkeiten auszuschöpfen (Subsidiaritätsprinzip)

- Die Beihilfen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken

- Die Gesellschaft(er), die Hausbank(en) und weitere an der Finanzierung des Unternehmens Beteiligte haben zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement zur Deckung des Finanzierungsbedarfes beizutragen

- Die Förderung ist einmalig

Beispiele

Folgende Kosten sind förderfähig:

 

Rettungsbeihilfe: Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bis zur Erstellung des Umstrukturierungsplanes z.B. für Wareneinkauf und für Personal

 

Umstrukturierungsbeihilfe: zusätzlich zu o.g. Kosten auch

- Vergleiche mit Lieferanten

- Kosten der Schließung von Teilbereichen

- Umstellung von Betriebsabläufen

Die Ausreichung dieser Beihilfen erfolgt als Darlehen (Anteilsfinanzierung).

 

 

Folgende Kosten sind nicht förderfähig:

- Zins und Tilgung, sowie die Ablösung von Bankkrediten (auch nicht im Rahmen von Vergleichen)

- Steuern und öffentliche Abgaben

- Entnahmen/Leistungen an die Inhaber/Gesellschafter (auch stille Gesellschafter)

- Investitionen und Ausweitung der Geschäftstätigkeit

Art und Höhe der Zuwendung

Zinssätze

- Marktüblicher Zinssatz für Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen

- Die vereinbarten Darlehenszinsen werden in der Regel monatlich belastet

 

Laufzeiten und Tilgung

- Rettungsbeihilfen: endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit von maximal sechs Monaten

- Umstrukturierungsbeihilfe: Darlehen mit einer Laufzeit bis zu 60 Monate mit monatlicher Tilgung

 

Kredithöhe und Auszahlung

- Zwischen 20.000 EUR und maximal 500.000 EUR

 

Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

- Eine Rückzahlung und Sondertilgung ist jederzeit möglich

 

Verwendungsnachweis

- Zahlenmäßiger Nachweis über die Verwendnung der Mittel und sachlicher Bericht sind einzureichen

 

Sicherheiten

- Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter sind obligatorisch (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung)

- Weiterhin freies Anlagevermögen

- Sonstige Drittsicherheiten

​​​​

Beihilferechtliche Regelungen

- De-minimis-Beihilfen​​​​​​​

Bewerbungsverfahren

Es wird empfohlen, vor Antragstellung ein Gespräch im Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) wahrzunehmen.

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Der Antrag ist vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen können Rettungsdarlehen, Umstrukturierungsdarlehen und vorübergehende Umstrukturierungsdarlehen mit dem Ziel der vorübergehenden Stützung der Liquidität, der Erhaltung von Arbeitsplätzen beziehungsweise der Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität sowie Zuschüsse zu den Kosten der Erstellung eines Insolvenzplans werden.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - Bürgschaft ohne Bank (BoB)  

Die Bürgschaftsbank Sachsen unterstützt Unternehmen und insbesondere Existenzgründer durch die direkte Übernahme von Ausfallbürgschaften. Durch die verbindliche Bürgschaftszusage und die qualifizierte Prüfung des Vorhabens sollen die Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessert werden.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaft dient der Besicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen, tätigen Beteiligungen, Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages, in der Regel bis zu 160.000 EUR, bei Nachfolgefinanzierungen bis zu 520.000 EUR. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als fünf Jahre) werden in der Regel zu 60% verbürgt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Kosten für Förderung unternehmerischen Know-hows werden bis 500 EUR übernommen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind direkt zu stellen bei der

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@bbs-sachsen.de

Internet: www.bbs-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Der Unternehmer erhält ein Bürgschaftsangebot, auf Grundlage dessen die Hausbank ihre Finanzierungszusage unterbreitet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es muss ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorliegen. Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen. Es sind bestmögliche Sicherheiten zu stellen. Dazu zählt auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - Bürgschaft  

Die Bürgschaftsbank Sachsen verbürgt Kredite zur Sicherung der Finanzierung von u.a selbstgenutzten gewerblichen Immobilien oder auch Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Sachsen verbürgt Kredite zur Sicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen, Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages bzw. maximal 2 Mio. EUR. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als fünf Jahre) werden in der Regel zu 60% verbürgt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Zusätzlich können Kosten für Gründercoaching bis 500 EUR übernommen werden. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@bbs-sachsen.de

Internet: www.bbs-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es muss ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorliegen. Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen. Es sind bestmögliche Sicherheiten zu stellen. Dazu zählt auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - Express  

Die Bürgschaftsbank Sachsen verbürgt Kredite zur Sicherung von Finanzierungen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die seit über zwei Jahren am Markt bestehen (mindestens zwei Jahresabschlüsse).

Was wird gefördert?

Maschinen, Anlagen und selbstgenutzte gewerbliche Immobilien sowie Warenlager, Betriebsmittel und Avale.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 70% des Kreditbetrages bzw. maximal 100.000 EUR. Betriebsmittelfinanzierungen werden in der Regel zu 60% verbürgt.

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@bbs-sachsen.de

Internet: www.bbs-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Entscheidung über die Bürgschaft erfolgt binnen zwei Arbeitstagen.

Weitere Informationen  
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