Förderwegweiser
Sachsen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und bestehende kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 60% des Kreditbetrages bzw. maximal 1,5 Mio. EUR. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 20 Jahre. Kosten für Förderung unternehmerischen Know-hows werden bis 500 EUR übernommen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01054 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-0
Fax (03 51) 49 10-40 00
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: www.sab.sachsen.de
Diese leitet den Antrag weiter an die
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@bbs-sachsen.de
Internet: www.bbs-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
ja
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB); Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB); Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- http://www.bbs-sachsen.de/buergschaften/guw-buergschaft/
Sachsen
jährlich
Antragsberechtigt für Projekte der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit und für Projekte zur Verbreitung des Europagedankens sind eingetragene Vereine und Verbände, anerkannte freie Träger,
sächsische Kommunalgemeinschaften der Euroregionen, Gemeinden und Landkreise sowie deren Zusammenschlüsse, gemeinnützige Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH)
Krankenhäuser sowie staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften und deren gemeinnützige Einrichtungen. Antragsberechtigt für bi- und trinationale Projekte in der Zukunftsregion sind die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern sowie die Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ). Antragsberechtigt für Projekte der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit sind die Europe Direct Informationszentren mit Sitz im Freistaat Sachsen.
Der Freistaat Sachsen fördert die interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit in den Euroregionen des Freistaates und mit anderen Partnerstaaten sowie Projekte, die der Verbreitung des Europagedankens und der gemeinsamen Werte der Europäischen Union dienen. Gefördert werden auch bi- bzw. vorzugsweise trinationale Projekte, die die sächsischen Beziehungen mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik (Zukunftsregion) im besonderen Maße durch ihren innovativen Charakter intensivieren.
Projekte können unter anderem sein: Erfahrungsaustausche, Informationsveranstaltungen, Erstellung von Informationsmaterial
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Förderhöhe beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Projekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit maximal 4.000 EUR, für Projekte der interregionalen Zusammenarbeit maximal 7.000 EUR, für bi- und trinationale Projekte in der Zukunftsregion maximal 30.000 EUR und für Projekte zur Förderung des Europagedankens maximal 10.000 EUR.
Anträge sollten bis spätestens 28. Februar für das Kalenderjahr, mindestens jedoch zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Anträge der Europe Direct Informationszentren sind bis 30. August für das Folgejahr einzureichen.
Antragstelle ist die
Landesdirektion Sachsen
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Tel. (03 71) 5 32-0
Fax (03 71) 5 32-19 29
E-Mail: post@lds.sachsen.de
Internet: www.lds.sachsen.de
Dienststelle Dresden
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Tel. (03 51) 8 25-0
Fax (03 51) 8 25-99 99
Dienststelle Leipzig
Braustraße 2
04107 Leipzig
Tel. (03 41) 9 77 0
Fax (03 41) 9 77 11 99
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
nein
Ziel der Förderung ist es, die Zusammenarbeit über den grenzübergreifenden, regional eingeschränkten Ansatz hinaus zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesdirektion Sachsen
- https://www.lds.sachsen.de/foerderung/?ID=14925&art_param=337&reduce=0
Sachsen
Antragsberechtigt sind
- Landkreise,
- kreisfreie Städte,
- kreisangehörige Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen sowie
- natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen.
Im Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt muss eine regionale Fachkräfteallianz aus den relevanten Akteuren etabliert sein.
Gefördert werden:
- betriebliche und überbetriebliche Maßnahmen unter den Bedingungen des digitalen Wandels,
- die Verbesserung der Qualität der Arbeit, unter anderem sozialpartnerschaftliche Projekte,
- Fachkräftekampagnen und andere Öffentlichkeitsarbeit,
- Information und Sensibilisierung von Unternehmen,
- die Etablierung von Unternehmens- und Branchenverbünden, Fachkräftepools und Verbünden für strategische Personalentwicklung, eLearning und lernende Organisationen auf der überbetrieblichen Ebene,
- Kooperationen von Hochschule und Wirtschaft,
- der Aufbau integrationsunterstützender Netzwerke und Strukturen zur Anwerbung und/oder Begleitung ausländischer Fachkräfte beziehungsweise Auszubildender,
- die Optimierung des Systems der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration insbesondere von Benachteiligten und von Migranten,
- die Etablierung von geeigneten Strukturen und Ausbau lebensphasenorientierter Personalarbeit,
- Studien und Handlungskonzeptionen
Zuschuss bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge können nach Erteilung der Förderprioität durch die regionale Fachkräfteallianz bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) eingereicht werden.
ja
Zuschuss für Maßnahmen zur Fachkräftesicherung
- Zuwendungsgeber : Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/fachkr%C3%A4fterichtlinie-zur-fachkr%C3%A4ftesicherung-im-freistaat-sachsen?p_l_back_url=%2Fsuchergebnisse%3Fq%3DFachkr%25C3%25A4fterichtlinie
Sachsen
Antragsberechtigt sind
- Kommunen,
- Landkreise,
- kommunale Zusammenschlüsse,
- Vereine und
- Unternehmen
als Eigentümerinnen und Eigentümer der Fahrgastschiffe und Fähren.
Förderfähig sind die Umrüstung, Ersatz- oder Neubeschaffung von Fahrgastschiffen oder Fähren auf Gewässern nach Anlage 2 Nr. 1 und Nr. 2 des Sächsisches Wassergesetzes
Nicht förderfähig sind
- Planungs- und Projektierungsleistungen
- Ausgaben für Abnahmen oder Genehmigungen
- Investitionsvorbereitende Maßnahmen (Studien)
- Aufwendungen für den Betrieb der Infrastruktur
- Eigenleistungen
Das Vorhaben muss der Verbesserung oder Aufrechterhaltung der Fahrgastschifffahrt im Freistaat Sachsen dienen.
nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr
nein
- Zuwendungsgeber : Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17317-RL-Schiff
Sachsen
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungssektors, die ihre Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben und Angehörige der freien Berufe
- Förderfähig sind solche Unternehmen, bei denen die Insolvenz ansteht, die jedoch sanierungsfähig sind und damit gute Aussichten auf eine Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren und im Rahmen eines Insolvenzplanes haben
Nicht nicht förderfähig sind:
- Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase
- Unternehmen in sensiblen Sektoren
- anteilige Übernahme der Kosten zur Erstellung eines Insolvenzplanes
- Nach Vorlage eines bestätigten Insolvenzplanes die anteilige Finanzierung von Neu- bzw. Ersatzinvestitionen sowie Auftragsfinanzierungen, die der Existenzfestigung und Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit dienen
Die Sanierungsfähigkeit muss im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens belegt werden
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- Marktüblicher Festzinssatz für die gesamte Laufzeit
- Laufzeit des Darlehens maximal 48 Monate
Kredithöhe und Auszahlung
- In der Regel mindestens 25.000 EUR bis maximal 1 Million EUR, jedoch maximal 80 % des Gesamtbedarfes
- Auszahlung zu 100 %
- Das Darlehen ist bis zu vier Wochen nach Darlehenszusage abrufbar
Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung
- Ggf. bis zu ein tilgungsfreies Jahr
- Monatliche Tilgung
Verwendungsnachweis
- Es ist ein sachlicher und zahlenmäßiger Bericht über die Verwendung der Mittel einzureichen
Sicherheiten
- Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung), ansonsten freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten
- Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung), ansonsten freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten
- Der Antrag muss vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens gestellt werden. Der maßgebliche Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch bei der SAB.
- Soweit die Komplementärfinanzierung des Insolvenzplanes aus Vermögenswerten des insolventen Unternehmens finanziert werden soll, ist der Antrag auf Zuwendung zu den Planerstellungskosten im vorläufigen und eröffneten Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter zu stellen.
ja
Finanzielle Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der Erstellung eines Insolvenzplans und eines Neustarts nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/programm-krisenbew%C3%A4ltigung-und-neustart-kunst-
Sachsen
Alle Unternehmen in Schwierigkeiten.
"Beratung bei der Erstellung von Unternehmenskonzepten für den Weg aus der Krise. Im Konsolidierungsprozess die Moderation oder Vermittlung, unter anderem auch bei Diskrepanzen zwischen Unternehmen und Gläubigern oder mit sonstigen Fördermittelgebern."
- Analyse der wirtschaftlichen Lage, zum Beispiel bei
-> Betriebs- und Jahresergebnisse sinken; es werden negative Ergebnisse in Bilanz und BWA ausgewiesen
-> steigende Inanspruchnahme der Kontokorrentlinien
-> Lieferanten können nicht mehr pünktlich bezahlt werden
- Unterstützung bei der Erstellung von Unternehmenskonzepten für den Weg aus der Krise
- Erarbeitung einer Lösungsstrategie unter Einbeziehung weiterer Beteiligter (Banken, Berater, etc.)
- Moderation und Vermittlung zwischen Unternehmen und Gläubigern oder sonstigen Fördermittelgebern
- Unterstützung bei der Beantragung in Frage kommender öffentlicher Programme wie
-> Programm zur Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten (RuB)
-> Programm "Kredienbewältigung und Neustart" (KUNST)
Grundsätzlich steht das Beratungsangebot kostenlos allen sächsischen Unternehmen offen.
Verfahrensablauf: 1. telefonische Terminvereinbarung in der SAB; 2. ggf. Unterlagen zusammentragen; 3. im Gespräch Strategie festlegen; 4. ggf. gemeinsamer Termin mit Hausbank/Beratern; 5. ggf. Antrag auf finanzielle Hilfen
ja
Zugang zu zeitlich nahe liegender Unterstützung für Unternehmen aller Branchen in Schwierigkeiten.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/beratungszentrum-konsolidierung.jsp
Sachsen
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Sachsen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Vorübergehende Stützung der Liquidität in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes (Rettungsbeihilfe)
- Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung (Umstrukturierungsbeihilfe)
Voraussetzung:
- Vor Inanspruchnahme sind alle anderen geltenden Fördermöglichkeiten auszuschöpfen (Subsidiaritätsprinzip)
- Die Beihilfen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken
- Die Gesellschaft(er), die Hausbank(en) und weitere an der Finanzierung des Unternehmens Beteiligte haben zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement zur Deckung des Finanzierungsbedarfes beizutragen
- Die Förderung ist einmalig
Folgende Kosten sind förderfähig:
Rettungsbeihilfe: Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bis zur Erstellung des Umstrukturierungsplanes z.B. für Wareneinkauf und für Personal
Umstrukturierungsbeihilfe: zusätzlich zu o.g. Kosten auch
- Vergleiche mit Lieferanten
- Kosten der Schließung von Teilbereichen
- Umstellung von Betriebsabläufen
Die Ausreichung dieser Beihilfen erfolgt als Darlehen (Anteilsfinanzierung).
Folgende Kosten sind nicht förderfähig:
- Zins und Tilgung, sowie die Ablösung von Bankkrediten (auch nicht im Rahmen von Vergleichen)
- Steuern und öffentliche Abgaben
- Entnahmen/Leistungen an die Inhaber/Gesellschafter (auch stille Gesellschafter)
- Investitionen und Ausweitung der Geschäftstätigkeit
Zinssätze
- Marktüblicher Zinssatz für Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen
- Die vereinbarten Darlehenszinsen werden in der Regel monatlich belastet
Laufzeiten und Tilgung
- Rettungsbeihilfen: endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit von maximal sechs Monaten
- Umstrukturierungsbeihilfe: Darlehen mit einer Laufzeit bis zu 60 Monate mit monatlicher Tilgung
Kredithöhe und Auszahlung
- Zwischen 20.000 EUR und maximal 500.000 EUR
Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung
- Eine Rückzahlung und Sondertilgung ist jederzeit möglich
Verwendungsnachweis
- Zahlenmäßiger Nachweis über die Verwendnung der Mittel und sachlicher Bericht sind einzureichen
Sicherheiten
- Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter sind obligatorisch (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung)
- Weiterhin freies Anlagevermögen
- Sonstige Drittsicherheiten
Beihilferechtliche Regelungen
- De-minimis-Beihilfen
Es wird empfohlen, vor Antragstellung ein Gespräch im Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) wahrzunehmen.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Der Antrag ist vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens zu stellen.
nein
Zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen können Rettungsdarlehen, Umstrukturierungsdarlehen und vorübergehende Umstrukturierungsdarlehen mit dem Ziel der vorübergehenden Stützung der Liquidität, der Erhaltung von Arbeitsplätzen beziehungsweise der Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität sowie Zuschüsse zu den Kosten der Erstellung eines Insolvenzplans werden.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Sachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank SAB
- https://www.sab.sachsen.de/rettung-und-umstrukturierung-von-kleinen-und-mittleren-unternehmen-in-schwierigkeiten
Sachsen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Die Bürgschaft dient der Besicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen, tätigen Beteiligungen, Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages, in der Regel bis zu 160.000 EUR, bei Nachfolgefinanzierungen bis zu 520.000 EUR. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als fünf Jahre) werden in der Regel zu 60% verbürgt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Kosten für Förderung unternehmerischen Know-hows werden bis 500 EUR übernommen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Anträge sind direkt zu stellen bei der
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@bbs-sachsen.de
Internet: www.bbs-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
Der Unternehmer erhält ein Bürgschaftsangebot, auf Grundlage dessen die Hausbank ihre Finanzierungszusage unterbreitet.
ja
Es muss ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorliegen. Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen. Es sind bestmögliche Sicherheiten zu stellen. Dazu zählt auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- https://sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/bürgschaft-ohne-bank-bob/
Sachsen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Die Bürgschaftsbank Sachsen verbürgt Kredite zur Sicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen, Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages bzw. maximal 2 Mio. EUR. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als fünf Jahre) werden in der Regel zu 60% verbürgt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Zusätzlich können Kosten für Gründercoaching bis 500 EUR übernommen werden. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@bbs-sachsen.de
Internet: www.bbs-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich
ja
Es muss ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorliegen. Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen. Es sind bestmögliche Sicherheiten zu stellen. Dazu zählt auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- https://sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/bürgschaft/
Sachsen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die seit über zwei Jahren am Markt bestehen (mindestens zwei Jahresabschlüsse).
Maschinen, Anlagen und selbstgenutzte gewerbliche Immobilien sowie Warenlager, Betriebsmittel und Avale.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 70% des Kreditbetrages bzw. maximal 100.000 EUR. Betriebsmittelfinanzierungen werden in der Regel zu 60% verbürgt.
Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@bbs-sachsen.de
Internet: www.bbs-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
ja
Die Entscheidung über die Bürgschaft erfolgt binnen zwei Arbeitstagen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- https://sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/express-bürgschaft/