Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des EFRE entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
Um die ökologische, sozioökonomische Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des Tourismus langfristig zu stärken, werden die Regionen und Länder ermutigt, den Sektor durch innovative Lösungen zu verändern. Investitionen in den Tourismus sind durch alle fünf vom EFRE unterstützten politischen Ziele möglich, sofern sie die einschlägigen Ziele, die Voraussetzungen oder Mindestanforderungen für die betreffenden politischen Ziele erfüllen.
Ein spezifisches Ziel im Rahmen des politischen Ziels 4 (Ein sozialeres und integrativeres Europa) zielt darauf ab, das volle Potenzial von Kultur und Tourismus für eine wirtschaftliche Erholung in Verbindung mit sozialer Inklusion und ökologischer und finanzieller Nachhaltigkeit auszuschöpfen, unbeschadet der Möglichkeiten, die aus dem EFRE für diese Sektoren im Rahmen anderer spezifischer Ziele bereitgestellt werden.
Der Kohäsionsfonds kann tourismusbezogene Investitionen in die Umwelt und in die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) unterstützen, insbesondere in Regionen mit stark vom Tourismus abhängiger Wirtschaft.
Eine Förderung aus dem EFRE erhalten Sie insbesondere dann, wenn Ihr Vorhaben folgende Tätigkeiten unterstützt:
- Investitionen in die Infrastruktur,
- Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen,
- produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
- Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte,
- Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten,
- technische Hilfe,
- allgemeine und berufliche Bildung, lebenslanges Lernen und Umschulung, sofern sie der Förderung des Zieles 1. dienen.
Eine Förderung aus dem Kohäsionsfonds erhalten Sie insbesondere dann, wenn Ihr Vorhaben folgende Tätigkeiten unterstützt:
- Investitionen im Umweltbereich, zum Beispiel im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung und Energie, die Vorteile für die Umwelt aufweisen,
- Investitionen in das TEN-V sowie technische Hilfe,
- Information, Kommunikation und Studien.
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des EFRE und den operationellen Programmen, die durch die Mitgliedsstaaten erarbeitet werden, entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Der EFRE zielt darauf ab, den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union durch Korrektur von Entwicklungsungleichgewichten zwischen seinen Regionen zu stärken. Der Kohäsionsfonds zielt auf die Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten durch Investitionen in die Umwelt und die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) ab.
- Zuwendungsgeber : Bund; Länder; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger der jeweiligen Unterprogramme des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/european-regional-development-cohesion-fund_en?etrans=de
bundesweit
31.12.2026
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des DARP entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
In den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen wird festgelegt, wie die Mittel zugewiesen werden. Je nach EU-Land kann der Tourismus entweder durch tourismusspezifische Maßnahmen zur Modernisierung des Sektors oder durch horizontale Maßnahmen abgedeckt werden, die für alle Sektoren relevant sind. Die Europäische Kommission hat sieben Leitinitiativen festgelegt, für die sie die EU-Länder ermutigt, Investitionen und Reformen vorzuschlagen. Einige dieser Flaggschiffs, wie die unten aufgeführten, können sich für Investitionen im Tourismus eignen.
- Renovierung: Renovierung der touristischen Infrastruktur zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz („fast Null Energiegebäude“), Zugänglichkeit und Ressourcenmanagement sowie Entwicklung kreislauforientierter Geschäftsmodelle (Beispiel: für Lebensmittel & Abfallwirtschaft)
- Reskill und Upskill: Schulung von Tourismusunternehmern, Arbeitnehmern und Destinationsmanagern zur Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels
- Modernisieren: Unterstützung der Digitalisierung der für die Tourismuspolitik zuständigen öffentlichen Verwaltungen und Förderung des Datenaustauschs zwischen öffentlichen Verwaltungen, Destinationsmanagern und Unternehmen
- Aufladung und Betankung: Investitionen in saubere Mobilität und Verbesserung der Konnektivität zu Reisezielen, insbesondere zu touristischen Hotspots (Beispiele: Wasserfahrzeuge, Busse, öffentliche Verkehrsmittel)
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des DARP entnommen werden. In Deutschland stehen aus den ARF-Mitteln ca. 28 Milliarden EUR zur Verfügung.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des DARP entnommen werden. In Deutschland umfasst der deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP) 40 Maßnahmen in 6 Schwerpunktbereichen, aber nicht alle mit touristischem Bezug.
Mehr dazu unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/1-allgemeine-ziele-und-kohaerenz.pdf
ja
Die Corona-Krise ist eine der größten Herausforderungen in der Geschichte der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland – in gesundheitlicher, gesellschaftlicher und insbesondere auch ökonomischer Hinsicht. Die Europäische Union hat auf die Krise kraftvoll reagiert. Mit dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ in Höhe von 750 Mrd. EUR und dessen größtem Ausgabeninstrument - der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mit einem Volumen von 672,5 Mrd. EUR - wurde der Grundstein gelegt, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium der Finanzen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des DARP
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/deutscher-aufbau-und-resilienzplan.html
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des ELER entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
Die EU-Länder haben die Möglichkeit, tourismusbezogene Investitionen in ihre strategischen Pläne für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aufzunehmen. Diese Unterstützung könnte beispielsweise Maßnahmen im Zusammenhang mit der territorialen wirtschaftlichen Entwicklung und der ländlichen Infrastruktur, der Erneuerung von Dörfern und/oder Maßnahmen zur Erhaltung des kleinbaulichen Erbes (Kapellen, Brücken, öffentliche Einrichtungen), den Bau und die Modernisierung von touristischen Informationszentren, Besucherinformationen und andere Freizeit-, Freizeit- und/oder Sportaktivitäten umfassen.
Zu den drei langfristigen Zielen für die Entwicklung des ländlichen Raums für die EU gehören:
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
- Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzmaßnahmen
- Verwirklichung einer ausgewogenen territorialen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen
Darüber hinaus fungiert der ELER über Finanzierungsinstrumente als Quelle für Darlehen, Mikrokredite, Garantien und Aktien, die Empfängern in Land-, Forst- und ländlichen Gebieten zur Verfügung stehen, die finanziell tragfähige Projekte zur Unterstützung der Prioritäten des ELER durchführen.
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ELER entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Der ELER ist das Finanzierungsinstrument der gemeinsamen Agrarpolitik, mit dem Strategien und Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/european-agricultural-fund-rural-development_en?etrans=de
bundesweit
31.12.2024
Antragsberechtigt sind Anschlussinhaberinnen/Anschlussinhaber (Privatpersonen sowie Unternehmen), die im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband als schwer erschließbare Einzellagen von einer Begrenzung der Gigabit-Förderung betroffen sind und nicht von einer teilgeförderten Erschließung mit gigabitfähigen Technologien Gebrauch machen. Die Adresse muss sich in einem Bundesland befinden, das sich der Verwaltungsvereinbarung angeschlossen hat. Maßgeblich sind die Regelungen des Förderaufrufs für das Digitalisierungszuschussprogramm.
Förderfähig sind Ausgaben der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers für den Erwerb fabrikneuer, technischer Ausrüstung und deren Installation für die nicht-leitungsgebundene Datenübertragung, um einen breitbandigen Internetzugang zu ermöglichen.
Alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (sogenannte graue Flecken), sind förderfähig.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben zur Verbesserung der Internetversorgung an der Adresse der schwer erschließbaren Einzellage für aktive Komponenten, z.B. Funkanlagen, die Funkwellen zum Zweck der Funkkommunikation oder der Funkortung ausstrahlen und/oder empfangen inkl. des erforderlichen Zubehörs wie z.B. Antenne, Masten und Modem/Router sowie hierfür notwendige Installationsarbeiten.
Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens auf das Bankkonto der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers überwiesen wird.
Der Zuschuss für die Anschaffung und Installation technischer Ausrüstung beträgt pro ausgebauten Anschluss:
a) 500 EUR (Festbetragsfinanzierung) oder
b) 90 Prozent der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben (Anteilfinanzierung) bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 EUR.
Der Eigenanteil der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers in Höhe von 10 Prozent und die Ausgaben, die über die Zuwendung hinausgehen, können von den Ländern übernommen werden.
Förderanträge zur Unterstützung des Gigabitausbaus können im Graue-Flecken-Förderprogramm von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden, anderen kommunalen Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft gestellt werden.
Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt durch zwei Projektträger, die jeweils für rund die Hälfte der Förderfälle zuständig sind. Die Projektträgerschaft wird von der atene KOM GmbH und der PwC GmbH übernommen.
Projektträger atene KOM
Ansprechpartner für:
Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein
Telefon: 030/233249777
E-Mail: projekttraeger@atenekom.eu
Projektträger PwC
Ansprechpartner für:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Telefon: 030/26365050
E-Mail: kontakt@gigabit-pt.de
ja
Der Bund gewährt im Rahmen des Förderprogramms privaten oder gewerblichen Anschlussinhaberinnen/Anschlussinhabern einen Zuschuss zur Verbesserung der Internetversorgung.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
- Ansprechpartner (Projektträger) : PwC GmbH und atene KOM GmbH
- https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung.html
Rheinland-Pfalz
Kommunen und Organisationen mit überwiegend kommunaler Beteiligung. Zuwendungsempfänger sind als Träger der Maßnahme vorzugsweise kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände.
Förderfähig sind die Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Basiseinrichtüngen der touristischen Infrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben (Beherbergungsbetriebe sowie sonstige touristische Betriebe mit überwiegend touristischem Umsatz) von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen. Förderfähig sind auch die Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur, die zu einer Verbesserung von Angeboten für Gäste führen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Förderfähig sind weiterhin die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Vermarktung barrierefreier Tourismusangebote im Rahmen überregionaler Initiativen, einschließlich von Maßnahmen zur Bereitstellung von Informationen in leichter Sprache.
Beschilderung, Markierung und Möblierung von Prädikatswanderwegen oder touristisch bedeutsamen Radwegen, die Errichtung und der Ausbau von Touristinformationen und von Besucherzentren zu regionalen, touristisch bedeutsamen Themen, die Errichtung von Steganlagen für den Bootstourismus sowie Investitionen in Heilbädern und Kurorten (beispielweise Kurparks, spezielle Kurwege, unentgeltlich zu nutzende Häuser des Gastes als Kommunikations-, Informations- und Schulungszentren für Patientinnen, Patienten und Gäste, unentgeltlich zu nutzende Trink- und Wandelhallen).
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben gewährt. Die förderfähigen Ausgaben einer Maßnahme müssen bei der Beschilderung, Markierung und Möblierung von Prä- dikatswanderwegen und von touristisch bedeutenden Radwegen grundsätzlich mindestens 27.000 EUR, bei Maßnahmen zur Vermarktung barrierefreier Tourismusangebote im Rahmen überregionaler Initiativen, einschließlich von Maßnahmen zur Bereitstellung von Informationen in leichter Sprache mindestens 40.000 EUR, in allen anderen Fällen mindestens 50.000 EUR betragen. Die förderfähigen Ausgaben der Maßnahme dürfen 5 Mio. EUR nicht übersteigen.
Bewilligungsbehörde ist das für den Tourismus zuständige Ministerium. Der Träger der Maßnahme reicht den Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde ein. Übersteigen die unmittelbaren oder mittelbaren finanziellen Belastungen für eine einzelne kommunale Gebietskörperschaft
- bei Ortsgemeinden 5.000 EUR,
- bei Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden 30.000 EUR,
- bei den übrigen kommunalen Gebietskörperschaften 50.000 EUR,
sind die Anträge bei der für die betreffenden Gebietskörperschaften zuständigen Aufsichtsbehörde (vgl. § 118 GemO, § 61 der Landkreisordnung) auf dem Dienstweg vorzulegen und sodann der Bewilligungsbehörde weiterzuleiten. Die übrigen Anträge sind unmittelbar bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.
nein
Im Rahmen der neuen EFRE-Förderperiode liegt der Schwerpunkt der touristischen Förderung auf der Schaffung und Vermarktung von Angeboten für Gäste, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Dabei sollen Angebote für mehrtägige Reisen im Sinne umfassender Serviceketten geschaffen werden. Diese Förderung erfolgt grundsätzlich für barrierefreie Marketing- und Infrastrukturmaßnahmen in räumlich abgegrenzten Gebieten.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- https://mwvlw.rlp.de/de/themen/finanzierung-und-foerderung/fuer-kommunen/
Rheinland-Pfalz
Zuwendungsempfänger sind vorzugsweise kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Darüber hinaus können auch sonstige juristische Personen mit überwiegend kommunaler Beteiligung, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, als Träger der Maßnahme Zuwendungsempfänger sein.
Förderfähig sind Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung, Erweiterung, Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung von öffentlichen Einrichtungen der touristischen Infrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen.
Das Vorhaben muss grundsätzlich in die Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz passen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf:
• Öffentlichen Impulsinvestitionen in den Tourismus, von denen private Folgeinvestitionen ausgehen;
• Vorhaben von überregionaler Bedeutung;
• Optimierungen und Weiterentwicklungen im Bestand nach den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz (z.B. Profilierung, Kooperation, Digitalisierung, ganzjähriges Wachstum, Wetterunabhängigkeit, Erlebnisqualität, Nachhaltigkeit).
- Häuser des Gastes,
- Tourist-Informationen
- Besucherzentren von überregionaler Bedeutung
- öffentliche Besucherattraktionen
- Prädikatswanderwege und touristisch bedeutsame Radwege (hier vorrangig Investitionen in Rastplätze, Service- und Erlebnisinfrastruktur im Bestand)
- unentgeltliche Bootsanlegestellen und Steganlagen
- Kurparks
- touristische Promenaden
Es können Investitionszuschüsse bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in Fördergebieten, Kurorten oder Modellregionen „Reisen für Alle“ und bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in allen anderen Regionen gefördert werden.
Mindestinvestitionsvolumen – je nach Art der Maßnahme – zwischen 27.000 EUR und 50.000 EUR sind zu beachten.
Die Fördemittel können über einen Onlineantrag beim Minsiterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau gestellt werden.
nein
Destinationen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz können mit Hilfe dieses Förderprogrammes ihre Infrastrukturprojekte mit Investitionszuschüssen von bis zu 85 % von der Landesregierung fördern lassen.
- Zuwendungsgeber : Land Rheinland-Pflaz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- https://mwvlw.rlp.de/de/themen/finanzierung-und-foerderung/fuer-kommunen/
bundesweit Strukturschwache Regionen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie z.B. Stiftungen, Vereine und Verbände, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte in folgenden Phasen:
– Konzeptphase: Erarbeitung des regionalen Innovationskonzeptes („WIR!-Konzepte”) mit den Schwerpunkten auf der Analyse der Potenziale und der Hemmnisse des Innovationsfeldes und auf der Entwicklung von Strategien zur Stärkung der Region durch Forschung, Entwicklung und Innovation.
– Umsetzungsphase: Maßnahmen zur Umsetzung des „WIR!-Konzepts” zum Aufbau und zur Unterhaltung eines Innovationsmanagements sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Bündnisstrategie.
Die Förderung ist themenoffen und bezieht technologische, organisatorische, Produkt-, Dienstleistungs- und Geschäftsmodellinnovationen als auch soziale Innovationen mit ein.
Innovationswerkstatt WASSER-LANDSCHAFT-LAUSITZ
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Kosten
für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
In der Konzeptphase können in jedem Bündnis Vorhaben mit einer Fördersumme von bis zu 250.000 EUR und einer Laufzeit von bis zu neun Monaten beantragt werden.
In der Umsetzungsphase werden ausgewählte Bündnisse in den ersten zwei Jahren mit maximal 8 Mio. EUR gefördert. Über die Bereitstellung weiterer Fördermittel je Bündnis wird nach einer Zwischenbegutachtung im dritten Jahr der Umsetzungsphase entschieden.
Das Verfahren ist mehrstufig. In der ersten Phase können Projektskizzen bis zum 1. Februar 2020 bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Damit die Skizze Bestandskraft erlangt, muss diese unterschrieben in Papierform (fünffache Ausfertigung, davon ein ungebundenes, kopierfähiges Exemplar) eingereicht werden.
eingeschränkt
Der Tourismus kann in strukturschwachen Regionen einen wertvollen Beitrag zum Strukturwandel leisten und als Innovationsfeld dienen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.innovation-strukturwandel.de/de/wir---wandel-durch-innovation-in-der-region-2061.html
bundesweit
30.06.2024
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition der EU und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum (Gemeinden bis 50.000 EW).
Investitionen in den ländlichen Tourismus
Dazu zählen:
– Investitionen in die Infrastruktur sanfter Tourismusformen (z.B. Investitionen in Naturparks, Kur- und Kneipphäuser, Rad- , Wander- oder Reitwege)
– Investitionen in Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen (nur Kreditnehmer, deren Übernachtungskapazität 25 Gästebetten nicht übersteigt)
– Investitionen in Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter (z.B. Landgasthöfe, Gasthöfe mit regionaler Küche). Investitionen in Systemgastronomie oder Franchisevorhaben werden nicht gefördert
– Investitionen in sonstige touristische Angebote mit regionalem Charakter (z.B. Angebote, die auf traditionelle Landbau- und Handwerkstechniken, überliefertem Brauchtum oder Kunsthandwerk aufbauen).
Rad- und Wanderwege; Urlaub auf dem Bauernhof; Hofcafés; Straußen- und Besenwirtschaften
Darlehen in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
Der Antrag ist bei der Leasinggesellschaft oder der Hausbank zu stellen. Das Programm ist befristet bis längstens 30. Juni 2024.
ja
Das Förderprogramm der Rentenbank erleichert Gründungen und Investitionen touristischer Projekte jeglicher Art und stärkt damit den Tourismus im ländlichen Raum.
- Zuwendungsgeber : Rentenbank
- Ansprechpartner (Projektträger) : Rentenbank
- https://www.rentenbank.de/foerderangebote/laendliche-entwicklung/leben-auf-dem-land/
bundesweit
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Im Unternehmensbereich werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU gefördert.
Gefördert werden innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Es gibt 12 Förderthemen und eine themenoffene Förderung in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation, Natur- und Kulturgüterschutz.
Analysen oder Konzepte zur Abfallvermeidung, Netzwerke zur Schaffung eines umweltfreundlichen Tagungsangebotes
Die Förderung wird grundsätzlich in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses wird je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt. Für Unternehmen, Vereine etc. in der Regel 50 Prozent Förderung der Projektkosten.
Zweitstufiges Verfahren: Anträge können kontinuierlich gestellt werden. Erst kurze Skizze, dann Antrag.
nein
Jeder touristische Betrieb kann einen Beirtrag zu einer nachhaltigen Tourismusentwicklung leisten. Ziele und Ideen gibt es viele. Die DBU fördert die lösungsorientierte Umsetzung.
- Zuwendungsgeber : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- https://www.dbu.de/antragstellung
bundesweit
Gefördert werden kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände wie kommunale Zweckverbände.
Gefördert werden barrierereduzierende Maßnahmen in öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Raum und im Verkehr.
Absenkung von Bürgersteigen, Anpassung von Haltestellen, Umbau von Sanitärräumen, Optimierung von Gebäudezugängen, trittsichere Bodenbeläge, Aufbau elektronischer, internetbasierter Informationssysteme (z. B. Internetplattformen zur Information über barrierefreie Reiseketten)
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt (tagesaktueller Zinssatz). Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Kredit ohne Höchstbetrag.
Die Darlehensvergabe erfolgt als Direktkredit. Anträge sind auf dem vorgesehenen Antragsformular bei der KfW Bankengruppe zu stellen.
nein
Investitionen der Kommunen zur barrierefreien bzw. -armen Umgestaltung der kommunalen Infrastruktur unterstützen auch das barrierfreie Reisen.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/233