Förderwegweiser
bundesweit
30.06.2024
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition der EU und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum (Gemeinden bis 50.000 EW).
Investitionen in den ländlichen Tourismus
Dazu zählen:
– Investitionen in die Infrastruktur sanfter Tourismusformen (z.B. Investitionen in Naturparks, Kur- und Kneipphäuser, Rad- , Wander- oder Reitwege)
– Investitionen in Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen (nur Kreditnehmer, deren Übernachtungskapazität 25 Gästebetten nicht übersteigt)
– Investitionen in Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter (z.B. Landgasthöfe, Gasthöfe mit regionaler Küche). Investitionen in Systemgastronomie oder Franchisevorhaben werden nicht gefördert
– Investitionen in sonstige touristische Angebote mit regionalem Charakter (z.B. Angebote, die auf traditionelle Landbau- und Handwerkstechniken, überliefertem Brauchtum oder Kunsthandwerk aufbauen).
Rad- und Wanderwege; Urlaub auf dem Bauernhof; Hofcafés; Straußen- und Besenwirtschaften
Darlehen in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
Der Antrag ist bei der Leasinggesellschaft oder der Hausbank zu stellen. Das Programm ist befristet bis längstens 30. Juni 2024.
ja
Das Förderprogramm der Rentenbank erleichert Gründungen und Investitionen touristischer Projekte jeglicher Art und stärkt damit den Tourismus im ländlichen Raum.
- Zuwendungsgeber : Rentenbank
- Ansprechpartner (Projektträger) : Rentenbank
- https://www.rentenbank.de/foerderangebote/laendliche-entwicklung/leben-auf-dem-land/
bundesweit
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Im Unternehmensbereich werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU gefördert.
Gefördert werden innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Es gibt 12 Förderthemen und eine themenoffene Förderung in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation, Natur- und Kulturgüterschutz.
Analysen oder Konzepte zur Abfallvermeidung, Netzwerke zur Schaffung eines umweltfreundlichen Tagungsangebotes
Die Förderung wird grundsätzlich in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses wird je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt. Für Unternehmen, Vereine etc. in der Regel 50 Prozent Förderung der Projektkosten.
Zweitstufiges Verfahren: Anträge können kontinuierlich gestellt werden. Erst kurze Skizze, dann Antrag.
nein
Jeder touristische Betrieb kann einen Beirtrag zu einer nachhaltigen Tourismusentwicklung leisten. Ziele und Ideen gibt es viele. Die DBU fördert die lösungsorientierte Umsetzung.
- Zuwendungsgeber : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- https://www.dbu.de/antragstellung
bundesweit
Gefördert werden kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände wie kommunale Zweckverbände.
Gefördert werden barrierereduzierende Maßnahmen in öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Raum und im Verkehr.
Absenkung von Bürgersteigen, Anpassung von Haltestellen, Umbau von Sanitärräumen, Optimierung von Gebäudezugängen, trittsichere Bodenbeläge, Aufbau elektronischer, internetbasierter Informationssysteme (z. B. Internetplattformen zur Information über barrierefreie Reiseketten)
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt (tagesaktueller Zinssatz). Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Kredit ohne Höchstbetrag.
Die Darlehensvergabe erfolgt als Direktkredit. Anträge sind auf dem vorgesehenen Antragsformular bei der KfW Bankengruppe zu stellen.
nein
Investitionen der Kommunen zur barrierefreien bzw. -armen Umgestaltung der kommunalen Infrastruktur unterstützen auch das barrierfreie Reisen.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/233
bundesweit
Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, Freiberufler, junge mittelständische Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt tätig sind. Das Programm steht Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme von Unternehmen oder Übernahme einer tätigen Beteiligung, Existenzgründung im Nebenerwerb sowie Festigungsmaßnahmen.
Übernahme einer Gaststätte im Rahmen einer Nachfolgeregelung
Die Förderung wird als Darlehen gewährt mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel. Unternehmensgruppen können bis zu 1 Mrd. EUR beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50 Prozent der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. EUR.
Wenn Sie einen Kredit zur Überwindung der Corona-Krise beantragen, übernimmt die KfW für große Unternehmen bis zu 80 Prozent des Risikos, für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 Prozent.
Bei Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wurde die Kreditobergrenze von bisher 800.000 EUR auf 1,8 Mio. EUR erhöht.
Laufzeit:
Betriebsmittelfinanzierungen bis zu fünf Jahre, davon bis zu einem Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit
Investitionsfinanzierungen bis zu fünf Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren oder bis zu 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren bei Investitionsvorhaben.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe.
Für Kredite bis 3 Mio. EUR pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfung. Die Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen. Kredite bis 10 Mio. EUR werden mit vereinfachter Prüfung vergeben, die einzureichenden Nachweise sind einfach gehalten.
eingeschränkt
Der ERP-Gründerkredit – Universell ermöglicht Freiberuflern und klein- und mittelständischen Unternehmen eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Betriebsübernahmen oder Unternehmensfestigungen. Die KfW übernimmt einen Teil des Risikos, das erhöht die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Gr%C3%BCnden-Erweitern/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Universell-(073_074_075_076)/
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt sind
– bei Existenzgründungs- bzw. Nebenerwerbsgründungsberatungen: natürliche Personen, die sich selbständig machen wollen,
– bei Betriebsübergabeberatungen: gewerbliche und freiberufliche Unternehmer mit Mehrheitsanteilen an kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Gefördert werden Beratungen
– von natürlichen Personen vor Gründung einer selbständigen Vollexistenz, auch durch Übernahme bestehender Betriebe oder eine tätige Beteiligung,
– von natürlichen Personen zur schrittweisen Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen einer Nebenerwerbsgründung sowie
– von älteren Betriebsinhabern im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen (Betriebsübergabeberatung).
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt max. 400 EUR je Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden. Beratungen unter vier Stunden sind von der Förderung ausgeschlossen. Je nach Art des Vorhabens sind bis zu neun Tagewerke förderfähig.
Anträge sind vor Beauftragung des Beraters an die zuständige Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer zu stellen.
ja
Ziel der Förderung ist es, Gründungswillige bei den Vorbereitungen auf die Selbständigkeit zu unterstützen und Betriebsinsolvenzen zu vermeiden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)
- https://isb.rlp.de/foerderung/134.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher rechtsform und Freiberufler (sofern ihre Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird).
Förderfähig sind Maßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.
Darunter fallen:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien
- Energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- oder Wärmeeffizienz
- Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung
- Optimierungen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend zum Einsatz bei Prozessen der Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten kommen
- Einsatz von Technologien zurund Optimierung von Wärme- oder Kältespeicherung für eine energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Wechsel auf CO2-ärmere Ressourcen oder Wärme- oder Kältespeicherung zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
- Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Sie wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.
Maximale Förderquote: 60 Prozent der effizienzbezogenen Kosten
Maximale Fördersumme: zehn Mio. Euro pro Investitionsvorhaben.
Das Bewerbungsverfahren entspricht einem Förderwettbewerb. Vorgesehen sind immer mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen.
Alle Anträge, die resultierend aus eingereichten Skizzen zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vollständig und in bewilligungsreifer Qualität vorliegen, werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen und entsprechend ihrer Fördereffizienz in ein Ranking eingeordnet. Gefördert werden absteigend nach dem Ranking alle Projekte, bis das jeweils pro Runde zur Verfügung stehende Budget erschöpft ist. Anträge die nach Ablauf des Stichtages eingereicht werden, werden in der nächsten Förderrunde berücksichtigt. Es können somit kontinuierlich Anträge eingereicht werden.
Der Bewerbungszeitraum der aktuellen Wettbewerbsrunde endet spätestens am 16. Mai 2022.
Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren.
Stufe 1: Einreichung der Projektskizze
Stufe 2: Antragsstellung und Erstellung eines Einsparkonzepts
Alle Unterlagen müssen im Förderportal des Bundes (easy Online) hochgeladen werden.
nein
Unternehmen und Freiberufler können mit Hilfe des Förderwettbewerbs Energie- und Ressourceneffizienz nichtrückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz beantragen.
- Zuwendungsgeber : Bundesminsterium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Ansprechpartner (Projektträger) : VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- https://www.wettbewerb-energieeffizienz.de/WENEFF/Navigation/DE/Home/home.html
bundesweit
31.12.2030
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtsgemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll.
Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern.
Förderfähige Kosten sind:
a) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden die gesamten gebäudebezogenen Inves-
titionskosten (exklusive Transaktionskosten und Kosten des Grundstückerwerbs)
b) bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe sanierten Bestandsgebäuden die Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen (Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik ) sowie die Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen.
Beispiel:
- Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen,
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren,
- Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude,
c) die Kosten der energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie
Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung.
Die Förderung erfolgt nach Wahl des Antragstellers als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung entweder durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) oder in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass aus Bundesmitteln (Tilgungszuschuss).
Ein Kredit kann maximal in Höhe von 100 % der jeweiligen Höchstgrenze förderfähiger Kosten gewährt werden.
Ein Zuschuss wird gewährt, wenn nach Abschluss der Maßnahmen ein Nachweis der erreichten Effizienzgebäude-Stufe gemäß Zusage/Zuwendungsbescheid erbracht wird.
Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach einem Prozentsatz der für das Vorhaben insgesamt entstandenen förderfähigen Kosten und einem Höchstbetrag pro Quadratmeter der Nettogrundfläche.
Höchstsätze:
1) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden und bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe: bis zu 2 000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG), max. insgesamt 30 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
2) bei energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie
Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung: bis zu 10 Euro pro Quadratmeter, max. 40 000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Die Antragstellung erfolgt digital über ein elektronisches Antragsformular.
nein
Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen, die ihre Gebäude energieffizienter und somit klimafreundlicher gestalten wollen, können mit Hilfe der BEG-Fördermaßnahme eine geeingnete Finanzierungshilfe erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Ansprechpartner (Projektträger) : KFW / BAFA
- https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/Richtlinien/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html
bundesweit
31.12.2024
Antragsberechtigt sind:
- deutsche Städte, Gemeinden (einschließlich Stadtstaaten)
- öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (unter anderem Zweckverbände)
- Landkreise
- kommunale Unternehmen sowie sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in Trägerschaft mindestens einer deutschen Stadt oder Gemeinde oder eines Landkreises stehen (Einvernehmen erforderlich)
- Verkehrsverbünde, an denen mindestens eine deutsche Stadt, Gemeinde, Landkreis oder mindestens ein Kommunales Unternehmen beteiligt sind (Einvernehmen erforderlich)
Das Programm fördert die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme zur Reduzierung von NO2-Immissionen und dem Ausstoß von Treibhausgasen.
Im Fokus stehen intelligente Verkehssysteme, in denen die Verkehrsangebote kooperieren und aufeinander abgestimmt sind.
In diesem Rahmen können auch Logistik- und Infrastrukturvorhaben gefördert werden, soweit die Digitalisierungskomponente einen wesentlichen Bestandteil des Gesamtvorhabens bildet.
Die Schwerpunkte der Förderung liegen in den folgenden Bereichen:
1. Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitäts-, Umwelt- und Meteorologie-Daten
2. Verkehrsplanung/-management
3. Automation, Kooperation und Vernetzung
Bei der Zuzwendung handelt es sich um eine Projektförderung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.
- Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 65 Prozent (Basisfördersatz) der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Der Basisfördersatz kann auf bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden, wenn es sich bei der Stadt oder Gemeinde um eine Kommune mit einer geringen Finanzkraft handelt.
Ein Eigenmittelbetrag des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ist zu gewährleisten.
Sofern weitere Fördergelder in Anspruch genommen werden, wird die Fördersummme entsprechend reduziert.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Stufe 1: Einreichung der Projektskizze
Stufe 2: Einreichung des Projektantrags über das elektronische Antragssystem "easy-Online"
Auf Grundlage der Skizzenbewertung wird eine Priorisierung der eingereichten Skizzen vorgenommen. Entsprechend der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln wird über die Aufforderung zur Einreichung eines Antrags entschieden. Alle Skizzeneinreichenden werden über die Entscheidung, ob sie zur Abgabe eines Antrags aufgefordert werden, informiert.
Die Bewilligungsbehörde gewährt die Zuwendung auf der Grundlage eines Zuwendungsbescheides.
eingeschränkt
Städte, Gemeinden, Verkehrs- und Unternehmensbündnisse können mit diesem Programm Vorhaben im Bereich der Digitalisierung des Verkehrssystems in Städten und Gemeinden zur Reduktion von Luftschadstoffen und Treibhausgasen finanzieren.
- Zuwendungsgeber : Bund (Bundesministerium für Digitales und Verkehr )
- Ansprechpartner (Projektträger) : Referat G21 "Urbane Mobilität und Sofortprogramm Saubere LufT" Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/QdnXIuJPiE6DCK33N2R?0
Rheinland-Pfalz
Antragsberichtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Existenzgründende im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Rheinland-Pfalz.
Das Programm födert
- Investitionen
- zusätzlicher Betriebsmittelbedarf sowie Warenlager
- Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen
Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie weitere Förderausschlüsse gemäß Richtlinie
Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen den Antragstellenden und der jeweiligen Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag:
- 5 Mio. EUR für Investitionskredite
- 2 Mio. EUR für Betriebsmittelkredite
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.
Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %. Die Hausbank legt den Zinssatz fest.
Laufzeitvarianten:
- 2 Jahre mit einer endfälligen Tilgung und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit für Warenlager- und Betriebsmittelkredite
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (bei Betriebsmittelkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (bei Warenlagerkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden.
nein
Der Mittelstandskredit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt KMUs, Freiberufler und Existenzgründende mit Finanzierungshilfen von bis zu 5 Mio EUR.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- https://isb.rlp.de/foerderung/665-667.html#tab10785-0
bundesweit
30. Juni 2024
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen.
Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Ziele der Förderung sind:
- die Entwicklung und pilothafte Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz zu
initiieren (Modul 1);
- die Verstärkung und nachhaltige Sicherung bereits pilothaft erprobter, erfolgreicher
Ansätze durch eine bundesweite Verbreitung (Modul 2) sowie
- die systematische lokale Verankerung und breite Umsetzung von ambitioniertem
Klimaschutz in bundesweit tätigen Organisationen (Modul 3).
Die Übertragbarkeit und bundesweite Sichtbarkeit der Projekte wird vorausgesetzt.
Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, eine Anteilsfinanzierung (i.d.R.) auf Ausgabenbasis. Förderfähig sind somit alle projektbezogenen Kosten bzw. Ausgaben.
In allen drei Modulen wird ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens
10 Prozent des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten
vorausgesetzt. Abweichungen sind möglich (z.B. für Hochschulen und Forschungseinrichtungen).
Bei Unternehmen wird ein Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent der
zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten vorausgesetzt.
Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig, unterteilt in die Einreichung (1.) der Projektskizze und (2.) des Antrags.
In Abständen werden Themenaufrufe mit entsprechenden Stichtagen veröffentlicht, zu denen Projektskizzen eingereicht werden können. Für die Erstellung der Projektskizze ist die Gliederung aus dem Förderaufruf zu verwenden.
Projektskizzen:
Sofern die formalen Voraussetzungen an die Skizzen erfüllt sind, erfolgt in der ersten Stufe die Prüfung und Bewertung durch eine Auswahljury. Die Bewertungskriterien sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen.
Antrag:
Die ausgewählten Skizzeneinreicher:innen werden in der zweiten Stufe zur Antragstellung aufgefordert. Die eingereichten Vollanträge werden durch den Projektträger und BMWK hinsichtlich der Förderfähigkeit geprüft.
Frist zur Einreichung der Projektskizze: 30 Juni 2022
eingeschränkt
Innovative Klimaschutzprojekte können durch dieses Programm von der Bundesregierung Unterstützung bei der Finanzierung erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
- https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/innovative-klimaschutzprojekte