Förderwegweiser
Rheinland-Pfalz
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Gefördert werden: mittel- und langfristiger Betriebsmittelbedarf, Warenlager
Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der jeweiligen Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag: 5 Mio. Euro
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.
Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
nein
Zinsgünstiger Kredit für kleinere und mittlere Unternehmen zur Finanzierung von Betriebsmitteln.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/605.html
bundesweit
31.12.2026
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Die Antragsteller müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Vorhaben beschriebenen Aufgaben nötige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung besitzen. Die Antragsteller müssen ferner eine ausreichende Bonität nachweisen.
In erster Linie investive Maßnahmen,
- die einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten (z.B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen) und / oder
- Maßnahmen, die nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern (z.B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und –maßnahmen zum Radverkehr einschließlich seiner Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln)
- Förderfähig sind außerdem auch solche Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen wobei es ein eigenständiges Vorhaben oder ein vorbereitender Teil eines förderfähigen Vorhabens sein kann.
Die Vorhaben sollen dabei Ergebnisse erbringen, die repräsentativen Aufschluss über die zu untersuchenden Fragestellungen geben und auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung im modellhaften Sinne relevant sein können.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. Die Förderquote beträgt grundsätzlich maximal 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In Ausnahmefällen, insbesondere bei finanzschwachen Kommunen, die nicht über ausreichend Eigenmittel verfügen, kann die Förderquote bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Förderanträge sind nach Aufforderung im zweistufigen Antragsverfahren ausschließlich über das Antragssystem easy-Online zu stellen. Dort finden Sie die erforderlichen Unterlagen und Anlagen zur formalen Antragsstellung.
nein
Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland und vor allem investive Modellvorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Güterverkehr
- https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Radverkehr/Investive_Massnahmen/investive_massnahmen_node.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), große Unternehmen sowie Freiberuflich Tätige. Das Programm steht Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Gefördert werden:
- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahme, Beratungskosten)
- Warenlager
- Leasing
Die Förderung erfolgt in Form eines klassischen Kredits. Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise der förderfähigen Betriebsmittel finanziert werden.
Unternehmensgruppen können bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
Bei Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wurde die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro erhöht.
Wenn Sie einen Kredit zur Überwindung der Corona-Krise beantragen, übernimmt Die KfW übernimmt für Investitionen und Betriebsmittel einen Teil des Risikos der Bank. Für große Unternehmen wird bis zu 80% und für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90% des Risikos übernommen.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei einem örtlichen Kreditinstitut zu stellen.
Für Kredite bis 3 Mio. Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfung. Die Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen. Bei Krediten bis 10 Mio. EUR erfolgt eine vereinfachte Prüfung, die einzureichenden Nachweise sind einfach gehalten.
eingeschränkt
Mit dem KfW-Unternehmerkredit werden Investitionen gefördert, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Risikoübernahmen der KfW erhöhen die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/
Rheinland-Pfalz
Alle rheinland-pfälzischen Museen in kommunaler und nichtkommunaler Trägerschaft können grundsätzlich gefördert werden, sofern bestimmte Voraussezungen erfüllt sind.
Der derzeitige Förderschwerpunkt liegt auf Maßnahmen zur Verbesserung der Besucherorientierung – insbesondere zur barrierefreien Erschließung des kulturellen Erbes. Zusätzlich ist, im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts, die Digitalisierung an Museen in den Jahren 2019 und 2020 förderfähig.
Maßnahmen zur Sammlungspflege und zum Sammlungserhalt (z. B. Restaurierungen, Geräte zur Klima-Überwachung), Anschaffungen von musealen Ausstattungsgegenständen (z. B. Vitrinen, Ausstellungsmedien, Texttafeln), Projekte zur verbesserten Besucherorientierung (z. B. Leitsystem, Museumspädagogik), Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung der Inhalte von Dauer-und Wechselausstellungen sowie der barrierefrei verfügbaren Informationen des Museums im Internet (z. B. Gebärdensprachvideo, Museumsbeschreibung in Leichter Sprache etc.), Maßnahmen zur digitalen Erschließung und Publikation von Sammlungen (EDV-Infrastruktur für Erstellung, Verarbeitung und Langzeitspeicherung digitaler Inhalte, z. B. Laptops, PCs, Scanner, Kameras, Festplatten etc.).
Die Zuwendungen werden bis zu einer Zuwendungshöhe von 50.000 € grundsätzlich in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Eine Festbetragsfinanzierung kommt u.a. dann ausnahmsweise nicht in Betracht, wenn zurückliegende Verwendungsnachweise vergleichbarer Kulturprojekte der Antragstellerin oder des Antragstellers nicht fristgerecht vorgelegt wurden oder zu Rückforderungen berechtigten. Museen können maximal 50 % der Gesamtkosten als Förderung beantragen, d. h. der Eigenanteil inkl. Eigenmittel, Mittel Dritter, Einnahmen und Erlösenmuss 50 % der Gesamtkosten entsprechen.
Förderanträge für Projekte des folgenden Haushaltsjahres können bis 1. November eines Kalenderjahres beim Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V. eingereicht werden. Bis zum 1. Mai eines Jahres können zusätzlich Förderanträge für Projekte im laufenden Haushaltsjahr gestellt werden. Das Förderverfahren beginnt mit einer Beratung durch den Museumsverband Rheinland-Pfalz.
nein
Die Förderung dient im Sinne einer gezielten Museumsentwicklung dem Auf- und Ausbau der Infrastruktur der Museen und der Durchführung wichtiger musealer Aktivitäten.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
- Ansprechpartner (Projektträger) : Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
- https://www.museumsverband-rlp.de/foerderung/finanzielle-foerderung
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche rheinland-pfälzische Unternehmen, einschließlich Beherbergungsbetriebe.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Transport und Camping sowie Ferienwohnungen, Unternehmen in Schwierigkeiten, und gemeinnützige Unternehmen beziehungsweise Unternehmen der öffentlichen Hand.
Das Programm fördert betriebliche Innovationen. Darunter fallen Investitionen zur
- Nutzung wesentlicher technologischer Veränderungen in der Produktion und der damit in Verbindung stehenden betrieblichen Organisation,
- Nutzung von Digitalisierungspotenzialen in der Produktion und bei der Ausgestaltung von Geschäftsmodellen sowie
- Umsetzung wesentlicher Innovationen in neue beziehungsweise wesentlich verbesserte Produkte und damit verbundene Dienstleistungen.
Der Mindest-Innovationsgrad muss durch einen Sachverständigen beurteilt und bestätigt werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, in Höhe von:
- bis zu 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei kleinen Unternehmen
- bis zu 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei mittleren Unternehmen
Der maximale Förderbetrag liet bei EUR 5 Millionen.
Für den Teil des förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag von EUR 10 Millionen übersteigt, bekommen die Unternehmen abweichend einen Zuschuss von maximal von 5 Prozent.
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt für
- kleine Unternehmen EUR 250.000 und
- mittlere Unternehmen EUR 500.000.
Mindestens 25 Prozent der Finanzierung müssen durch subventionsfreie Eigenbeiträge erbracht werden.
Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Kundenportal der ISB. Der Antrag muss vor Investitionsbeginn bei der ISB eingereicht werden. Spätestens drei Monate nach der Antragstellung soll mit dem Investitionsvorhaben begonnen werden und es soll spätestens nach 36 Monaten abgeschlossen sein.
Bei Investitionen von Beherbergungsbetrieben müssen in jedem Fall nach Abschluss des Investitionsvorhabens mindestens 25 Betten in Zimmern mit zeitgemäßer Ausstattung im Beherbergungsbetrieb zur Verfügung stehen.
nein
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt kleine und mittlere Betriebe des Landes bei ihren Investitionsvorhaben, die für Ihren Betrieb eine technologische Transformation darstellen oder zur Digitalisierung Ihrer Produktionsverfahren und Geschäftsmodelle beitragen, mit einem Zuschuss von bis zu EUR 5 Millionen.
- Zuwendungsgeber : Land Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- https://isb.rlp.de/foerderung/400.html#tab8273-0
bundesweit
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben.
Das Programm dient als Liquiditätsstütze und Substanzstärkung für Unternehmen, deren Geschäft besonders stark durch die corona-bedingten Schließungen eingeschränkt wurde.
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt wird.
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den Fixkosten des Unternehmens und der Anzahl der Monate mit einerm Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent. D.h. der Zuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben. Für die ersten zwei Monate wird kein Eigenkapitalzuschuss ausgezahlt.
3. Monat: 25 Prozent der förderfähigen Kosten
4. Monat: 35 Prozent der förderfähigen Kosten
ab dem 5. Monate: 40 Prozent der förderfähigen Kosten
Die Antragsstellung erfolgt über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgt in der Verantwortung der Länder.
Die Antragsstellung ist seit dem 20. April möglich.
eingeschränkt
Mit einem Eigenkapitalzuschuss ünterstützt die Bundesregierung notleidende Branchen mit hohen Umsatzrückgängen. Der Zuschuss wird zusätzlich zur Überbrückungshilfe III gewährt.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Bundesministerium für Finanzen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bewilligungsstellen der Länder
- https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/03/20210401-ueberbr%C3%BCckungshilfe-3.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen deren Regelbetrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird.
Antragsberechtigt für dieses Teilprogramm von Neustart Kultur sind die Rechtsträger nachfolgender Kultureinrichtungen:
Theater: künstlerische Produktionsorte, Festspielhäuser, auch Festivals
Kleinkunstbühnen und Varieté-Theater
Es kann nur ein Antrag pro Kultureinrichtung gestellt werden. Erneute Anträge, Aufstockungen oder Erweiterungen sind nicht möglich.
Gefördert werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen (ortsfeste und kulturelle Träger mit dezentralen Aktivitäten) sowie im Rahmen von Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind, sowie projektbezogene Personal- und Sachausgaben.
Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2022 umgesetzt werden.
Förderfähige Maßnahmen sind z.B.
Einbau von Schutzvorrichtungen (z.B. Schutzscheiben an Kassen, Garderoben, Proberäumen, Arbeitsplätzen usw.),
Optimierung der Besuchersteuerung vor und in der Einrichtung. Dazu zählen beispielweise die Umstrukturierung von Einlasskontrollen und der Wegeführung bzw. Personenleitsysteme wie auch ggf. der Umbau, die Erweiterung oder der Ersatz von Ausstattungsgegenständen, z.B. fester Bestuhlungen und Bühnen,
Erstellung und Veröffentlichung von Hinweisen v.a. für Besucher vor und in der Einrichtung (z.B. Informationen, Aushänge, Beschilderungen und sonstige Visualisierungen,
Anschaffung von Technik und Ausstattung für Open-Air-Veranstaltungen und dezentralen Einsatz, mobile Formate,
Maßnahmen zum Ausbau der eigenen IT-Infrastruktur (z.B. Telefon- und Videokonferenz-Technik; Laptops und sichere Internet-Lösungen für „Mobiles Arbeiten“),
Technische und sonstige Ausstattung und Anwendungen einschließlich Programmierung (z.B. bargeldlose Kassensysteme, Online-Ticketing-Systeme ggf. mit Termin-/Platzvergabe-Tool, Lautsprecher-Anlagen, digitale Präsentations-, Veranstaltungs- und Bühnentechnik, Audioguides, App-Techniken, marktunabhängige Streamingdienste),
Beschaffung von Reinigungs- und Infektionsschutzausstattung inkl. Bedarf an Desinfektionsmitteln, Einweg-Handschuhen und Mund-Nasen-Bedeckungen,
Modernisierung und Einbau von sanitären Einrichtungen,
Klima- bzw. Belüftungssysteme inkl. entsprechender Filteranlagen,
Pandemiebedingt notwendige Erweiterung oder Veränderung der Nutzflächen für Publikum, Künstler und Verwaltung/Organisation
Es sollen mindestens 10% an Eigen- und/oder Drittmitteln eingebracht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.
Der Eigenanteil kann durch zweckgebundene Zuwendungen Dritter (auch Sponsoring, Spenden) und durch Eigenmittel erbracht werden. Hierzu zählen auch Einnahmen aus allen Formen von Bezahlangeboten und Teilnehmergebühren.
Bundesmittel können in einer Höhe von 5.000 Euro bis 100.000 Euro pro Kultureinrichtung bzw. -akteur bewilligt werden. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.
Pro Kultureinrichtung wird maximal eine Zuwendung aus diesem Programmteil gewährt. Aufstockungsanträge sind grundsätzlich ausgeschlossen.
nein
Das Programm NEUSTART KULTUR zielt auf einen Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach, indem Kultureinrichtungen und -akteure zur Wiedereröffnung ihrer Häuser, Programme und Aktivitäten ertüchtigt werden.
- Zuwendungsgeber : Bundesregierung
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DTHG)
- https://www.dthg.de/foerderung/neustartkultur/
Rheinland-Pfalz
31.12.2024
Antragsberechtigt sind KMU bis 100 Mitarbeiter, auch Solo-Selbstständige und Freie Berufe.
Mit dem DigiBoost können Digitalisierungsvorhaben mit Kosten ab 4.000 Euro können gefördert werden. Pro Vorhaben und Betrieb kann ein Zuschuss von maximal 15.000 Euro gewährt werden.
Bei der Förderung handelt es sich um einen ZUschuss.
Der Zuschuss pro Vorhaben und Betrieb liegt bei maximal 15.000 Euro. Die Förderung der zuwendungsfähigen Kosten richtet sich nach der Größe des Unternehmens.
- bis zu 9 Mitarbeitern: 75 Prozent
- 10 bis 29 Mitarbeitern: 50 Prozent,
- 30 bis 100 Mitarbeitern: 25 Prozent
Die Mitarbeiteranzahl wird im Sinne von Vollzeitäquivalenten ermittelt.
Interessenten müssen vor Antragsstellung an einem Beratungsseminar (Web-Seminar) der Kammern teilnehmen. Dort erhalten sie wichtige und detaillierte Informationen zu Förderkriterien und zum Antragsverfahren. Termine sind auf den Internetseiten der Kammern zu finden.
Nach Teilnahme an einem Web-Seminar können Anträge über das digitale Kundenportal bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.
nein
KMUs können mit dem DigiBoost Förderprogramm Digitalisierungsvorhaben ab € 4.000 fördern lassen.
- Zuwendungsgeber : Landesregierung Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer, Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- https://isb.rlp.de/home/detailansicht/neuer-digiboost-unterstuetzt-kleine-betriebe-bei-digitalisierung-bis-zu-15000-euro-zuschuss.html
bundesweit
Veranstalterinnen und Veranstalter von Kulturveranstaltungen. Veranstalterin oder Veranstalter ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalterinnen und Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft sind ebenfalls antragsberechtigt, können jedoch nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.
Dieses Hilfsprogramm unterstützt Veranstalter mit zwei Modulen:
1. Die Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt Veranstaltungen mit hygienebedingt reduzierter Teilnehmerzahl (und maximal 2.000 Teilnehmern) mit einem Zuschuss zu den Ticketeinnahmen.
2. Die Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen (mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern) übernimmt 80 Prozent der Kosten coronabedingter (Teil-) Absagen oder Verschiebungen.
Die Registrierung zur Wirtschaftlichkeitshilfe startet am 15. Juni 2021. Die Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden (bzw. ab 1. August mit bis zu 2.000 Teilnehmenden), die pandemiebedingt nur mit reduzierter Teilnehmerzahl stattfinden können. Sie verdoppelt (bzw. verdreifacht bei besonders strengen Auflagen) die Einnahmen aus den ersten 1.000 Tickets, bis die Kosten einer Veranstaltung gedeckt sind.
Die Registrierung zur Ausfallabsicherung startet ebenfalls am 15. Juni 2021. Die Ausfallabsicherung schafft Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen ab dem 1. September 2021 (mit mehr als möglichen 2.000 Teilnehmenden) und übernimmt 80 Prozent der Kosten Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen.
Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. Die dortigen Kulturbehörden oder andere beauftragte Stellen sind zuständig für die Prüfung und Bewilligung der Anträge.
Die Registrierung der Anträge erfolgt über eine Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, ist eine telefonische Service-Hotline der Länder unter der Telefonnummer 0800 6648430 geschaltet.
Für beide Module müssen Veranstaltungen im Voraus registriert werden, siehe Link:
nein
Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen werden Kulturveranstaltungen bis zu 2,5 Milliarden Euro unterstützt, damit der Neustart gelingt.
- Zuwendungsgeber : Bundesregierung
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesregierung
- https://www.sonderfondskulturveranstaltungen.de/index.html
bundesweit
Neue Unternehmer, die fest vorhaben, ein eigenes Unternehmen zu gründen, oder deren neues Unternehmen höchstens drei Jahre alt ist.
Gefördert werden Unternehmersgründer, die während einer ein- bis sechsmonatigen Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Unternehmer Wissen und Geschäftsideen erwerben und auszutauschen können. Die Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Europäischen Kommission bezuschusst.
-
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Reisekosten und den Unterhaltskosten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die damit verbundenen Bedingungen sind in einer Vereinbarung zwischen dem Jungunternehmer und der Vermittlungsstelle zu regeln.
Die Vermittlung der Jungunternehmer und der gastgebenden Unternehmer erfolgt mit Hilfe von regionalen und nationalen Wirtschaftsorganisationen, die als Vermittlungsstellen fungieren.
Interessierte Jung- und Gastunternehmer nehmen Kontakt mit der von ihnen ausgewählten Vermittlungsstelle auf und bewerben sich mit Hilfe eines Online-Tools. Die zuständigen Vermittlungsstellen sichten und prüfen die eingegangenen Anträge. Die Anmeldungen werden in einer Datenbank gespeichert, in der Gastunternehmer und Jungunternehmer, deren Anträge angenommen wurden, die Möglichkeit haben, nach Geschäftspartnern zu suchen.
Link zu den Kontaktstellen:
ja
Erasmus für Jungunternehmer unterstützt angehende europäische Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten, um ein kleines Unternehmen in Europa zu gründen bzw. erfolgreich zu leiten.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Unterstützungsbüro Erasmus für Jungunternehmer (Brüssel); Europäische Kommission - Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW)
- https://www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php?cid=20