Förderwegweiser
bundesweit
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Unternehmensgründer und Freiberufler.
Gefördert wird der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben (Investitionen, Betriebsmittel).
Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie, Entwicklung und Implementierung eines Social-Media-Kommunikationskonzepts, betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung, Aufbau digitaler Plattformen, Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 25 Mio. EUR pro Innovations-und Digitalisierungsvorhaben und maximal 7,5 Mio. EUR pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen.
Beantragung des Kredits erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner in der Nähe des Unternehmenssitzes.
ja
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ermöglicht innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberuflern im Inland eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Digitalisierungs-und-Innovationskredit-(380-390-391)/
bundesweit
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz und mit Betriebssitz in Deutschland mit einem Gruppenumsatz von bis zu 50 Mio. EUR, in begründeten Fällen bis zu 75 Mio. EUR.
Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder Konsolidierung der Finanzverhältnisse, um hiermit vornehmlich zu finanzieren: Kooperationen, Innovationsprojekte einschließlich Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte, Umstellungen bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen. Ebenso kommt die Förderung einer Beteiligung an einer Unternehmensnachfolge in Betracht. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen unter Berücksichtigung etwaiger im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung stehender Eigenkapitalveränderungen über eine angemessene Eigenkapitalbasis bei Übernahme der Beteiligung verfügt. Die Förderung einer Beteiligung an einer zwischengeschalteten Gesellschaft ist dabei zulässig.
Beteiligungen können auch bei Erbauseinandersetzungen oder in Ausnahmefällen beim Ausscheiden von Gesellschaftern gefördert werden.
Die Förderung erfolgt als Refinanzierung von Beteiligungen.
Die Beteiligung kann in der Regel bis zu 1,25 Mio. EUR betragen, jedoch soll die Beteiligung das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen. In Ausnahmefällen sind Beteiligungen bis zu 2,5 Mio. EUR möglich.
Die Laufzeit beträgt in der Regel 10 Jahre, in den neuen Ländern und Berlin in der Regel 12,5 Jahre.
Der Finanzierungsanteil der Refinanzierungskredite beträgt bis zu 100% der Beteiligungssumme.
Beteiligungsnehmer können Anträge nur bei privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften stellen. Diese beantragen anschließend einen Refinanzierungskredit über eine primärhaftende Hausbank bei der KfW. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Beteiligungsvertrag noch nicht abgeschlossen sein; eine nachträgliche Finanzierung bereits bestehender Beteiligungen ist ausgeschlossen.
ja
Mit Hilfe dieses Programms wird Unternehmen, insbesondere KMU, der Zugang zu Eigenkapital erleichtert, indem die KfW den Kapitalbeteiligungsgesellschaften, welche eine Beteiligung am Unternehmen erwerben, günstige Refinanzierungskredite gewährt.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/ERP-Beteiligungsprogramm-(100-104)/
Rheinland-Pfalz
Gefördert werden Existenzgründer/-innen und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 500 Beschäftigten und weniger als 50 Mio. Euro Umsatz (in Ausnahmefällen 75 Mio. Euro Umsatz) im Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre sowie Existenzgründer.
Die MBG fördert unter anderem:
- Neuerrichtungen, Erweiterungen, grundlegende Rationalisierungen oder Umstellungen von Betrieben
- Nachfolgen/Betriebsübernahmen
- die Gründung einer ersten selbstständigen Vollexistenz (maximal 250.000 Euro)
- in Ausnahmefällen auch die Entwicklung und Einführung neuer Technologien sowie innovativer Produkte und Verfahren bei etablierten Unternehmen (maximal 100.000 Euro).
Die MBG beteiligt sich regelmäßig als typisch stiller Gesellschafter. Das mögliche Beteiligungskapital ist begrenzt durch die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals (Kapitalparität) und beträgt maximal 1 Mio. Euro. Dabei können im Einzelfall subventionsrechtliche Vorschriften die Höhe der Kapitalbeteiligung beeinflussen. Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre. Am Ende der Laufzeit erfolgt eine Rückzahlung zum Nennwert. Das Entgelt für die Kapitalbeteiligung setzt sich aus einer gewinnunabhängigen Festvergütung sowie einer gewinnabhängigen Vergütung zusammen.
Anträge sind zu richten an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)
nein
Mittelständische Unternehmen sind die zentralen Träger unserer Marktwirtschaft. Mit dem Programm soll die knappe Eigenkapitalausstattung verbessert werden.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)
- https://www.bb-rlp.de/fuer-unternehmen/produkte/mbg-beteiligungen/
bundesweit
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe und Freiberufler.
Neubau, Ersterwerb und die Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude mit dem Ziel der Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes.
Wärmedämmung; Lüftung und Klima inkl. Wärme- und Kälterückgewinnung, Abwärmenutzung; Beleuchtung; Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeautomation
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, i.d.R. bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben. Bei Erreichung des energetischen Niveaus eines KfW-Effizienzgebäudes bzw. Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen, gibt es einen Tilgungszuschuss.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe
eingeschränkt
Mit diesem Programm werden Unternehmen gefördert, die beim Neubau oder der Modernisierung von Gebäuden Energie einsparen und den CO 2-Ausstoß mindern wollen.
- Zuwendungsgeber : BMWi
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/EE-Bauen-und-Sanieren-Unternehmen-276-277-278/
bundesweit
31.12.2025
Antragsberechtigt sind:
- KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (mit einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung).
- Mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen (Auslegung gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 Anhang I Artikel 3) zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Unternehmen, die nicht die in Buchstabe a und b genannten Kriterien erfüllen, können sich auf eigene Kosten am Vorhaben beteiligen.
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus einem breiten Themenspektrum im Bereich Mensch-Technik-Interaktion, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:
- Intelligente Mobilität
- Digitale Gesellschaft
- Gesundes Leben
"Intelligente Mobilität": Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung und Nutzererleben
"Digitale Gesellschaft": Robotik, Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände (im Kontext von Robotik, Wohnen/Wohnumfeld), Interaktionskonzepte
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind beim beauftragten Projektträger des BMBF Projektskizzen über das Online-Skizzentool www.kmu-innovativ.de hochzuladen.
Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
nein
Die Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion" adressiert neuartige Technologien in einem interdisziplinären Forschungs- und Handlungsansatz (MTI-Forschungsprogramm). Interaktionen zwischen Mensch und Technik sind auch im Tourismus relevant, z. B. in smarten Hotelzimmern oder in der Urlaubsberatung durch Sprachassistenten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Ansprechpartner (Projektträger) : VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- https://www.bmbf.de/de/kmu-innovativ-mensch-technik-interaktion-4276.html
bundesweit
31.12.2025
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereine
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, sowie der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland.
Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden, welche unter Publikationen verfügbar ist.
Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) förderfähig, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde.
- Mietwagen und Leihfahrzeuge
- unternehmenseigene Fahrzeugflotten
Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zur Hälfte durch den Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss. Hiervon ausgenommen sind neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden sowie junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt. Die genannten Fahrzeuge erhalten eine Innovationsprämie, bei der der im Folgenden jeweils genannte Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird und der Herstelleranteil unverändert bleibt. Nicht erfasst hiervon ist der Bundesanteil in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019. Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2021 möglich. Bei mehreren Anträgen für ein und dasselbe Fahrzeug ist allein der erste Antrag maßgebend.
Der Bundesanteil am Umweltbonus (Festbetragsfinanzierung) beträgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug gemäß Nummer 3.1 der Richtlinie mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von maximal 40 000 Euro 3 000 Euro und mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von über 40 000 Euro 2 500 Euro. Gleiches gilt für ein anderes Fahrzeug, welches einem reinen Batterieelektrofahrzeug oder einem Brennstoffzellenfahrzeug gemäß Nummer 3.2 der Richtlinie gleichgestellt wurde.
Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug gemäß Nummer 3.1 der Richtlinie mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von maximal 40 000 Euro 2 250 Euro und mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von über 40 000 Euro 1 875 Euro. Gleiches gilt für ein anderes Fahrzeug, welches einem von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeug gemäß Nummer 3.2 der Richtlinie gleichgestellt wurde.
Die Förderung erfolgt in einem einstufigem Verfahren. Das Fahrzeug muss vor Antragstellung erworben und zugelassen worden sein. Die Antragstellung erfolgt elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
nein
Mit der Förderung von Elektrofahrzeugen leistet der Umweltbonus einen nennenswerten Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft durch den Autoverkehr. Der von Reisenden und touristischen Unternehmen induzierte Verkehr kann dadurch nachhaltiger gestaltet werden.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html
Rheinland-Pfalz
Gefördert werden bestehende Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, z.B. gewerbliche Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Bauträger, Angehörige freier Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer.
Bürgschaften können für Investitionskredite oder für Betriebsmittelkredite (Bar-/Avalkredite) gewährt werden.
Die Bürgschaftsquote beträgt
- bei Investitionskrediten maximal 80 %
- bei Avalkrediten maximal 70 % und
- bei Betriebsmittelkrediten maximal 60 %
Die Bürgschaftszusage erfolgt gegenüber der Hausbank des Unternehmens. Bürgschaften von i.d.R. 1,25 Mio. Euro bis 3,5 Mio. Euro werden als ISB-Bürgschaften ausgereicht, ab 3,5 Mio. Euro gilt das Landesbürgschaftsprogramm.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
nein
Mit den Bürgschaftsvergaben werden Unternehmen bei der Finanzierung von volks- und betriebswirtschaftlich förderfähigen Vorhaben unterstützt, sofern von Unternehmerseite keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden können. Es handelt sich dabei um Höchstbetragsbürgschaften, die gegenüber Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen zur Absicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten zur Verfügung gestellt werden.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/900.html#tab502-0
Rheinland-Pfalz
Der Ausbildungsbetrieb, der Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortsetzung der Ausbildung übernimmt. Voraussetzung dabei ist, dass die oder der Auszubildende im Zusammenhang mit der Beantragung, Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens, eines Liquidations- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens, einer Betriebsstilllegung oder –schließung oder durch den Wegfall der Ausbildungsberechtigung den jeweiligen Ausbildungsplatz verloren hat.
Es muss sich um einen Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung handeln, der in das Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer oder sonst zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz eingetragen worden ist.
Der Ausbildungsbetrieb muss seine Betriebsstätte oder Praxis in Rheinland-Pfalz haben.
Das Programm fördert die Aufwendungen, die durch die Ausbildung und die Integration der Auszubildenden in den Betrieb entstehen.
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Je Ausbildungsverhältnis kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag des Ausbildungsbetriebes nach Ablauf der restlichen Ausbildungszeit.
Anträge sind über die zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder den sonstigen Stellen gem. Berufsbildungsgesetz spätestens drei Monate nach Fortsetzung der Ausbildung einzureichen.
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die ISB
ja
Bei dem Programm handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der sicherstellen soll, dass Auszubildende, die ihre Ausbildung auf Grund einer Insolvenz des bisherigen Ausbildungsbetriebes nicht fortführen können, die Ausbildung in einem neuen Betrieb fortsetzen und abschließen können.
- Zuwendungsgeber : Landesregierung Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/142.html#tab372-0
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Trägerschaft.
Gefördert werden Liquiditätsengpässe und Finanzierungsschwierigkeiten von Betriebsmitteln, Investitionen, Gehältern, Löhnen und Honoraren, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind.
Pro Organisation kann ein Kredit in Höhe von maximal 800.000 Euro zu einem Zinssatz von 1,5 Prozent beantragt werden.
Der Kredit wird im Hausbankverfahren beantragt. Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an den Endkreditnehmer. Das Antragsformular liegt den Kreditinstituten vor oder kann im Internet unter isb.rlp.de/corona.html heruntergeladen werden. .
ja
Der Soforthilfekredit unterstützt gemmeinnützige Organisationen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind.
- Zuwendungsgeber : Land Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hausbank, Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/606-corona-soforthilfe-kredit-rlp-gemeinnuetzige-organisationen.htmlhttps://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp.html#tab6179-0
Rheinland-Pfalz
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Investitionen in:
- Energiesparmaßnahmen
- Vermeidung und Verringerung des Wassereinsatzes, von Abwässern, Abfällen, Lärm- und Schadstoffemissionen,
- Neubauten, Sanierungen und Renovierungen von eigengenutzten sowie innerhalb einer wirtschaftlichen Einheit vermieteten oder verpachteten Immobilien, sofern die Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) unterschritten werden.
- Betriebsmittel, sofern diese im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen.
Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der jeweiligen Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag: 10 Mio. Euro
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.
Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.
Die Hausbank legt den Zinssatz für die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer auf Basis einer Preisklasse auf Grundlage des Risikogerechten Zinssystems der KfW fest. Diese ergibt sich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers (Bonität) und der für den Kredit gestellten Sicherheiten.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
nein
Zinsgünstiger Kredit für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Energiesparmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/603.html