Förderwegweiser
Baden-Württemberg Bayern
30.12.2027
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Donauraum" haben, z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.
Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg die EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien, Kroatien, Österreich, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Bosnien-Herzegowina, die Republik Moldau, Montenegro, Serbien und Teile der Ukraine.
Gefördert werden z. B. Machbarkeitsstudien und Entwicklungsstrategien, der Aufbau von Informationszentren, Kompetenz-, Wissens- und Technologietransferzentralen und anderen gemeinsamen Institutionen sowie kleine Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.
Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Ausrüstungskosten sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten.
Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen.
Aktuell sind keine Bewerbungen möglich.
nein
Eine zentrale Herausforderung ist die sehr unterschiedliche Wirtschaftskraft der beteiligten Regionen. Die Förderung ökonomischer und sozialer Innovationen bildet deshalb einen Schwerpunkt. Des Weiteren Projektvorhaben, die den Herausforderungen des Klimawandels begegnen. Zudem gilt es das Potential das die kulturelle und landschaftliche Vielfalt der Donauregionen bietet zu nutzen und zu bewahren.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- https://interreg-danube.eu
Sachsen-Anhalt
- Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH
- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände
- Verbände und Vereine mit touristischer Ausrichtung, ausgenommen touristische Regionalverbände
- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen
- regionale und Stadtmarketinggesellschaften
Gefördert werden bedeutsame touristische Projekte, sofern Sie im Einklang mit dem „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ des Landes Sachsen-Anhalt stehen. Dazu zählen insbesondere:
- touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung im Tourismus, Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes, die geeignet sind, Gäste von außerhalb zu gewinnen und das Ansehen des Landes Sachsen-Anhalt im In- und Ausland zu stärken
- Erstellung von Konzepten sowie Studien und Marktforschungsleistungen, die der Vorbereitung und Durchführung der in Nummer 2 Satz 2 Buchst. a genannten Maßnahmen dienen
- Projekte touristischer Netzwerke mit besonderer überregionaler Wirksamkeit, sofern durch das jeweilige Netzwerk Leitprodukte gemäß „Masterplan Tourismus“ des Landes Sachsen-Anhalt vertreten werden
- Maßnahmen der regionalen Tourismusverbände, sofern sie
-> die Entwicklung oder Neuausrichtung der regionalen Tourismusorganisationen hin zu einer nachhaltigen, professionellen Organisationsstruktur unterstützen,
-> die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Tourismusverbände stärken und die touristische Wertschöpfung in der Region erhöhen oder
-> zur Vermarktung der Region, zur Digitalisierung oder Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes beitragen
Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von max. 200.000 Euro gewährt.
Ein Förderprojekt kann im Rahmen dieser Richtlinie eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten haben.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, Hasselbachstraße 4, 39104 Magdeburg
nein
Die Förderung unterstützt Tourismusprojekte mit max. 200.00 Euro, die der Realisierung der im „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ festgelegten strategischen Ziele, Handlungsfelder und Leitprojekte dienen.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Referat Tourismus, Standortmarketing
- https://mwl.sachsen-anhalt.de/tourismus/foerderung
Baden-Württemberg
- Gemeinden,
- gemeindliche Zusammenschlüsse und
- im Rahmen von Kooperationsvorhaben auch Landkreise, sofern sich an dem
Vorhaben Gemeinden oder gemeindliche Zusammenschlüsse mit mindestens
50 Prozent beteiligen
Es werden bauliche Investitionen für
- die Errichtung,
- die Sanierung und
- die Modernisierung
öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen gefördert, die für die Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind.
Zu den förderfähigen Tourismuseinrichtungen zählen insbesondere:
- Tourist-Informationszentren, die dem Standard der DTV i-Marke entsprechen,
- Rad- und Wanderwege,
- Strand- und Badestelleneinrichtungen,
- Einrichtungen, die nach dem Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und
Erholungsorten Baden-Württemberg (KurorteG) und unter Berücksichtigung
der Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. (DHV)
und des Deutschen Tourismusverbandes e. V. (DTV) die für den betreffenden
Kur- und Erholungsort erforderlich sind, sowie Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des Kurorte-Charakters der Gemeinde notwendig sind (zum Beispiel
Kurparks),
- saisonverlängernde Tourismusinfrastruktureinrichtungen,
- Hallen- und Freibäder in prädikatisierten Gemeinden,
- Museumsbahnen, sofern die Strecke nicht mehr zu regelmäßigen Verkehrszwecken benutzt wird,
- Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze,
- sonstige Einrichtungen, die für die touristische Entwicklung der Kommune von
Bedeutung sind.
Der Zuschuss beträgt grundsätzlich bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Der Fördersatz kann auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten angehoben werden, wenn
- eine Gemeinde oder ein Ortsteil nach dem Kurortegesetz prädikatisiert ist,
- sich bei einem interkommunalen Kooperationsprojekt mindestens eine prädikatisierte Kommune/ ein prädikatisierter Ortsteil beteiligt,
- es sich um ein Vorhaben handelt, welches in einem unmittelbarem Zusammenhang mit einem zertifizierten Rad- oder Wanderweg steht.
Der Zuschuss kann höchstens bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
betragen
- bei Hallen- und Freibädern in prädikatisierten Orten,
- bei Rad- und Wanderwegen, die nicht zertifiziert sind.
Der Zuschuss kann bis zu 20 Prozent und höchstens 200.000 Euro der zuwendungsfähigen Kosten pro Vorhaben betragen
- für kommunale Tourismusinfrastruktureinrichtungen oder Teile von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die wirtschaftlich in einem funktionierenden Marktumfeld und üblicherweise mit der Absicht der Gewinnerzielung
betrieben werden (z. B.: gastronomische Bereiche, Saunen, Wellness- und Fitnessbereiche, Parkplätze und Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze).
Vorhaben, bei denen für Konstruktions- und sonstige wesentliche Bauteile überwiegend ökologisch hochwertige Baustoffe eingesetzt werden, wie zum Beispiel Holz,
erhalten zusätzlich fünf Prozent Förderbonus bezogen auf die zuwendungsfähigen
Kosten.
Bagatell- und Höchstfördergrenze:
- Bauliche Investitionen, deren zuwendungsfähige Kosten 50.000 Euro nicht
übersteigen, werden nicht gefördert.
- Die Zuwendung für ein Vorhaben oder einen selbstständigen Bauabschnitt eines Gesamtvorhabens beträgt höchstens 2,5 Millionen Euro.
Vor einer Antragsstellung muss eine Antragsberatung beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium in Anspruch genommen werden.
Der vollständige Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist elektronisch über die Rechtsaufsichtsbehörde beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium zu stellen.
Antragsfrist ist jeweils der 1. Oktober für das folgende Förderjahr.
nein
Zuwendungsziel des Tourismusinfrastrukturprogramms ist der qualitative und zukunftsorientierte Ausbau der öffentlichen Tourismusinfrastruktur durch Errichtungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Das Programm zielt auf eine Anreizwirkung für die öffentlichen Träger, Investitionen in den Tourismus als freiwillige Aufgabe zu tätigen.
- Zuwendungsgeber : Zuwendungsgeber: Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : örtlich zuständiges Regierungspräsidium
- https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/6006083
Baden-Württemberg
30.06.2027
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen (in der Regel gewerbliche Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe). Gefördert werden nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definitionder EU mit weniger als 100 Beschäftigten und mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Mit dem ELR-Kombi-Darlehen kann weiterer Finanzierungsbedarf abgedeckt werden, wenn der anteilige ELR-Zuschuss nicht ausreicht. Finanziert werden Ausgaben für:
- Kauf von Grundstücken
- Kauf von Gebäuden
- Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Sanierung, Modernisierung)
- Maschinen und Betriebseinrichtungen
- Betriebsmittel und Warenlager
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens zu kapitalmarktnahen Konditionen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs, max. jedoch 5 Mio. EUR. Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 EUR.
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Das ELR-Kombi-Darlehen ergänzt den ELR-Zuschuss. So lassen sich bis zu 100 % der Investitionssumme finanzieren.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/elr-kombi-darlehen.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition der EU und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum (z.B. Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen sowie natürliche Personen).
Investitionen in den ländlichen Tourismus:
- Investitionen in die Infrastruktur sanfter Tourismusformen
– Investitionen in Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen (nur Kreditnehmer, deren Übernachtungskapazität 25 Gästebetten nicht übersteigt)
– Investitionen in Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter
– Investitionen in sonstige touristische Angebote mit regionalem Charakter
– Investitionen in touristische Angebote in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben sind im Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz zu den LR-Top-Konditionen förderfähig
Rad- , Wander- oder Reitwege; Urlaub auf dem Bauernhof; Landgasthöfe, Gasthöfe mit regionaler Küche; Urlaub beim Winzer, Strauß- und Besenwirtschaften
Die Förderung erfolgt in Form zinsvergünstigter Darlehen. In Abhängigkeit des Zinsumfeldes können die Darlehen durch einen Zuschuss ergänzt werden.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.
Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die vom Antragsteller gewählte Hausbank an die L-Bank zu stellen.
nein
Die L-Bank unterstützt Betriebe, die mit ihren Investitionen das Leben, Wohnen und Arbeiten auf dem Land verbessern.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; Landwirtschaftliche Rentenbank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/leben-auf-dem-land.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler (i.d.R. bis 500 Beschäftigte).
- Betriebsmittelfinanzierung: Liquiditätsbedarf für das Unternehmenswachstum
- Betriebsübernahmen: Kaufpreis, Folgeinvestitionen, Betriebsmittel, Abfindungen
- Konsolidierungen: Betriebsmittel, Anpassungsinvestitionen und Umschuldungen
Die Förderung erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich in der Regel auf maximal 5 Mio. EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 EUR.
Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank bei der L-Bank zu stellen.
ja
Mit diesem Förderdarlehen können KMU ihren Liquiditätsbedarf decken, insbesondere für nichtinvestive Maßnahmen.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/liquiditatskredit.html
Baden-Württemberg
30.12.2028
Sowohl Privatpersonen, Vereine, Genossenschaften, Kommunen und Unternehmen können im ELR Projektträger sein. Antragssteller im ELR ist jedoch immer die Gemeinde.
Das ELR unterstützt Projekte zur integrierten Strukturentwicklung in vier zentralen Förderschwerpunkten:
Innenentwicklung & Wohnen:
• Umnutzung von leerstehenden Gebäuden (z. B. Scheunen, alte Schulen) zu Wohnraum
• Umfassende Modernisierung von Altbauten
• Wohnraumschaffung durch Aufstockungen oder Anbauten.
• Kommunale Modellprojekte zur Klimaanpassung im Wohnumfeld (z. B. „Schwammstadt“-Elemente gegen Starkregen/Hitze)
Grundversorgung
• Investitionen zur Sicherung der lokalen Versorgung und Gastronomie
• Beispiele: Erweiterung von Bäckereien/Backstuben, Anbau von Tagescafés oder Umbau von Gebäuden zu Dorfläden.
Arbeiten
• Investitionen zur Sicherung und Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze
Gemeinschaftseinrichtungen
• Bau, Sanierung oder Zusammenlegung von Einrichtungen, die das soziale Miteinander fördern.
• Beispiele: Dorfgemeinschaftshäuser, vielseitig genutzte Festhallen und Treffpunkte.
Die Fördersätze variieren aufgrund der ELR-Verwaltungsvorschrift und beihilferechtlicher Vorgaben sehr stark. Die Förderung liegt zwischen 10 und 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Wenn gefördert wird, beträgt die Fördersumme mindestens 5.000 € und maximal 1.000.000 €.
• Antragstellung über die Gemeinde: Interessierte müssen ihren Antrag bei der Gemeinde einreichen, in der das Vorhaben umgesetzt wird. Die Gemeinde prüft das Vorhaben, priorisiert es und stellt dann den Aufnahmeantrag beim Land.
• Fristen beachten: Der Stichtag, an dem die Gemeinde die gesammelten Anträge beim Regierungspräsidium einreichen muss, ist in der Regel der 30. September für das folgende Förderjahr.
• Wichtig: Bauherren und Unternehmen müssen ihre Unterlagen daher frühzeitig bei der Gemeinde einreichen, damit diese bearbeitet werden können.
eingeschränkt
Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, kurz ELR, ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs. Mit den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen fördert das ELR eine Vielzahl an Projekten, die dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine ausgeglichene, dezentrale Struktur behält.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden‑Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweilige Gemeinde sowie das zuständige Regierungspräsidium
- https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/elr
Baden-Württemberg
Vorhaben können von natürliche Personen, Personengemeinschaften und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts eingereicht werden.
Gefördert werden modellhafte Bauvorhaben mit Holz oder Holzhybridlösungen zur Demonstration der innovativen Holzverwendung in Bauvorhaben, die eine besondere Strahlkraft und damit verbundene Außenwirkung entfalten. Im Vordergrund stehen Vorhaben im öffentlichen Raum mit hoher Bedeutung. Ebenso können Lösungen gefördert werden, die Bauaufgaben im urbanen Raum wie Aufstockung, Verdichtung und energetische Sanierung vorbildlich umsetzen oder Laubhölzer konstruktiv zum Einsatz bringen.
- Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
- Die Förderung kann im Regelfall zwischen 100.000 Euro und 400.000 Euro, jedoch maximal 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Um am Vorauswahlverfahren teilzunehmen, ist eine Vorhabensskizze elektronisch im bereitgestellten Format bei der L-Bank per E-Mail an efre@l-bank.de und hip@mlr.bwl.de einzureichen.
Damit die Vorhabensskizzen durch die Jury beraten werden können, sind diese bis zum 15. März, 15. Juni, 15. September oder 31. Dezember eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtagen vorliegenden Vorhabensskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.
eingeschränkt
Holz als wichtiger regionaler und regenerativer Rohstoff leistet schon heute einen wesentlichen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Zugleich ist Holz die Basis einer der umsatzstärksten und beschäftigungswirksamsten Wirtschaftssektoren in Deutschland.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- https://2021-27.efre-bw.de/foerderaufruf/holz-innovativ-programm-innovation-im-holzbau/
Baden-Württemberg
30.06.2027
• Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition sowie Freiberufler.
• Größere mittelständische Unternehmen, die das KMU-Kriterium nicht erfüllen, aber einen Gruppenumsatz von 500 Millionen Euro nicht überschreiten und sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
Die Förderung gliedert sich in drei Stufen:
• Stufe 1 (Basisinnovationen): Markteinführung eigener Innovationen, Übernahme fremder Innovationen (ohne eigene Entwicklung) sowie der allgemeine Kapitalbedarf für innovative Unternehmen.
• Stufe 2 (Level-Up Innovationen): Konkrete Entwicklungsprojekte (neue Produkte/Prozesse), die dazugehörigen Folgeinvestitionen sowie neue Geschäftsmodelle.
• Stufe 3 (High-End Innovationen): Besonders umfangreiche Entwicklungsvorhaben (über 5 % des Jahresumsatzes) sowie die Entwicklung und Umsetzung von Lösungen mit Künstlicher Intelligenz (KI).
Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen mit einem Tilgungszuschuss (für KMU).
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Darlehensbetrag:
• Mindestens: 10.000 Euro.
• Maximal: 5 Millionen Euro (für KMU).
• Maximal: 25 Millionen Euro (für größere Unternehmen).
Tilgungszuschuss :
• KMU erhalten derzeit einen Tilgungszuschuss bis zu 2,0 % (je nach Vorhaben)
• Größere Unternehmen erhalten aktuell keinen Tilgungszuschuss
Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt. Diese leitet den Antrag an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Die Innovationsfinanzierung bietet mit ihren drei Stufen eine maßgeschneiderte Lösung für jedes Vorhaben, von der einfachen Markteinführung bis zur komplexen KI-Entwicklung. Besonders für KMU ist das Programm attraktiv, da der integrierte Tilgungszuschuss das finanzielle Risiko senkt und Innovationen bezahlbar macht.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Baden-Württemberg; KfW; L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/innovationsfinanzierung.html
Baden-Württemberg
30.12.2027
Antragsberechtigt sind je nach Programmteil und Vorhaben
– Kommunen und Zweckverbände,
– selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts,
– Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
– mehrheitlich kommunale Unternehmen, sofern sie die Kriterien der KMU-Definition, mit Ausnahme des kommunalen Anteils von weniger als 25%, erfüllen,
– Träger von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen,
– Kirchengemeinden,
– eingetragene, gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie natürliche Personen.
Das Programm gliedert sich in zwei Bereiche:
1. Investitionen (Teil A – CO2-Minderungsprogramm):
• Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen, Holzpellet-/Hackschnitzelheizungen, Solarthermie oder Anschluss an Wärmenetze.
• Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Dämmung, Fenster) bei Nichtwohngebäuden.
• Sanierung von Lüftungsanlagen.
• Nutzung von Abwärme (z. B. aus gewerblichen Prozessen).
2. Struktur & Strategie (Teil B):
• Einführung von Energiemanagementsystemen.
• Erstellung von CO2-Bilanzen.
• Teilnahme am European Energy Award (für Kommunen).
• Spezifische Beratungsleistungen.
Für Investitionen (Teil A):
• Die Förderung berechnet sich nach der CO2-Einsparung: 50 Euro pro Tonne vermiedenem CO2
• Maximal 30 % der förderfähigen Ausgaben.
• Maximal 200.000 Euro pro Vorhaben.
• Mindestzuschuss: 3.000 Euro.
Für Strukturmaßnahmen (Teil B):
• Hier gelten meist Festbeträge oder feste Förderquoten (abhängig von der Maßnahmenart).
Anträge sind schriftlich und zwingend vor Beginn der Maßnahme bei der L-Bank einzureichen.
eingeschränkt
Klimaschutz-Plus ist das zentrale Landesprogramm für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden. Es lohnt sich besonders für Unternehmen und Kommunen, die ihre Heiztechnik erneuern oder dämmen wollen (Teil A) oder professionelle Energiemanagement-Strukturen aufbauen möchten (Teil B).
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/klimaschutz-plus-b-struktur-qualifizierungs-und-informationsprogramm.html
