Förderwegweiser
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition der EU und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum (z.B. Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen sowie natürliche Personen).
Investitionen in den ländlichen Tourismus:
- Investitionen in die Infrastruktur sanfter Tourismusformen
– Investitionen in Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen (nur Kreditnehmer, deren Übernachtungskapazität 25 Gästebetten nicht übersteigt)
– Investitionen in Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter
– Investitionen in sonstige touristische Angebote mit regionalem Charakter
– Investitionen in touristische Angebote in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben sind im Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz zu den LR-Top-Konditionen förderfähig
Rad- , Wander- oder Reitwege; Urlaub auf dem Bauernhof; Landgasthöfe, Gasthöfe mit regionaler Küche; Urlaub beim Winzer, Strauß- und Besenwirtschaften
Die Förderung erfolgt in Form zinsvergünstigter Darlehen. In Abhängigkeit des Zinsumfeldes können die Darlehen durch einen Zuschuss ergänzt werden.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.
Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die vom Antragsteller gewählte Hausbank an die L-Bank zu stellen.
nein
Die L-Bank unterstützt Betriebe, die mit ihren Investitionen das Leben, Wohnen und Arbeiten auf dem Land verbessern.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; Landwirtschaftliche Rentenbank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/leben-auf-dem-land.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler (i.d.R. bis 500 Beschäftigte).
- Betriebsmittelfinanzierung: Liquiditätsbedarf für das Unternehmenswachstum
- Betriebsübernahmen: Kaufpreis, Folgeinvestitionen, Betriebsmittel, Abfindungen
- Konsolidierungen: Betriebsmittel, Anpassungsinvestitionen und Umschuldungen
Die Förderung erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich in der Regel auf maximal 5 Mio. EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 EUR.
Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank bei der L-Bank zu stellen.
ja
Mit diesem Förderdarlehen können KMU ihren Liquiditätsbedarf decken, insbesondere für nichtinvestive Maßnahmen.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/liquiditatskredit.html
Baden-Württemberg
31.12.2027
Förderfähig sind in Deutschland tätige juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, ins Handelsregister eingetragene Kaufleute und sonstige Gewerbetreibende, mit Ausnahme von Kleingewerbetreibenden und von privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, die zu mehr als fünfzig Prozent im Eigentum des Landes Baden-Württemberg stehen.
Das Programm bietet Beratungsförderung für die Erstellung von Treibhausgasbilanzen und die Entwicklung von Transformationskonzepten sowie Investitionsförderung für Projekte, die Treibhausgasemissionen wesentlich reduzieren.
Förderbaustein 1: Beratungsförderung
- Art der Förderung: Die Zuwendung wird als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
Höhe der Förderung: Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Beratungsleistungen werden auf 1.200 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden festgesetzt. Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 75 Prozent und maximal 900 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden. Abrechenbar sind mindestens zwei vollständig geleistete Personentage. Darüber hinaus können vollständig geleistete halbe oder volle Personentage abgerechnet werden. Förderfähig sind Nettopreise, soweit der Antragsstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Förderbaustein 2: Investitionsförderung
- Art der Förderung: Die Zuwendung wird ebenfalls als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
Höhe der Förderung: Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Förderfähig sind Nettopreise, soweit der Antragsstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Aufwendungen, die mit dem geförderten Investitionsprojekt in unmittelbarem Zusammenhang stehen, sind zuwendungsfähig. Dies beinhaltet Planungs- und Investitionsausgaben für die Anschaffung und Installation sowie Schulungs- oder weitere Kosten für die Inbetriebnahme der neuen Anlage. Nicht zuwendungsfähig sind laufende Betriebskosten.
Anträge sind schriftlich zu stellen und durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zu bewilligen. Die Antragsformulare sind online verfügbar. Die Formulare für den Antrag stehen auf der Webseite des Förderprogramms „Unternehmen machen Klimaschutz“ zur Verfügung.
Anträge können im Jahr 2023 zum Stichtag 15. November 2023 und in den nachfolgenden Jahren zu den Stichtagen 31. März und 30. September in elektronischer Form (PDF digital ausgefüllt ohne Unterschrift) und in Papierform (ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben) bei nachfolgender Anschrift eingereicht werden:
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
bwp@ptka.kit.edu
Dabei gilt jeweils das Datum des Poststempels.
nein
Das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ zielt darauf ab, die Emissionen von Treibhausgasen in der Wirtschaft von Baden-Württemberg zu reduzieren. Durch Beratungs- und Investitionsförderungen unterstützt es Unternehmen bei der Umsetzung von klimafreundlichen Maßnahmen und fördert damit die ökologische Transformation der regionalen Wirtschaft.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Kompetenzzentrum Klimaschutz in Unternehmen BW angesiedelt bei Umwelttechnik BW GmbH; Projektträger Karlsruhe (PTKA).
- https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/umwelt-und-wirtschaft/angebote-fuer-unternehmen/foerderprogramm-unternehmen-machen-klimaschutz
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Mitfinanziert werden
– der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
– Bau- und Umbaumaßnahmen,
– Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge),
– der Erwerbspreis für einen zu übernehmenden Betrieb oder Gesellschaftsanteil,
– die Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers,
– Betriebsmittel (z.B. Löhne und Gehälter, Mietkosten, Unternehmerlohn, Patentanmeldungen, Markteinführungskosten).
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten längerfristigen Darlehens. Das Darlehen kann bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt max. 150.000 EUR pro Gründer oder Unternehmer, bei Teamgründern oder Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern max. 600.000 EUR.
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80% des Darlehensbetrags.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge an die L-Bank weiter.
nein
Existenzgründer und junges Unternehmen erhalten für Ihre Vorhaben ein Förderdarlehen. Das Darlehen ist zusätzlich mit einer 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg abgesichert.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/startfinanzierung-80.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind
– kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinde, Städte, Kreise),
– rechtlich unselbständige kommunale Eigenbetriebe,
– kommunale Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.
Gefördert werden alle Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur, u.a. auch aus dem Bereich Tourismus.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben und Haushaltsjahr.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an dieL-Bank zu stellen.
ja
Mit dem Investitionskredit Kommune können kommunale Infrastrukturvorhaben langfristig finanziert werden.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/investitionskredit---kommune-direkt.html
Baden-Württemberg
31.12.2025
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Vereine, Kammern, Kommunen, kommunale Einrichtungen und weitere Organisationen mit Standort in Baden-Württemberg.
Gefördert werden KLIMAfit-Konvois, die Beratungstage und Workshops umfassen, geleitet durch ein Beratungsunternehmen. Die Workshops sollen die Teilnehmenden befähigen, ihre Treibhausgasemissionen zu bilanzieren und Reduktionsmaßnahmen zu entwickeln.
Die Förderung wird als Gruppenförderung im Rahmen von KLIMAfit-Konvois gewährt. Die Konvois umfassen individuelle Beratungstage sowie Workshops zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und zur Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen.
Höhe der Förderung:
- Beratungsunternehmen für Workshops:
Jeder Workshop (max. sechs Workshops) wird mit bis zu 1.000 Euro gefördert.
Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.
- Abschließende Ortsbegehungen durch unabhängige Kommission:
Jede abschließende Ortsbegehung wird mit 400 Euro pro teilnehmender Organisation gefördert.
Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.
- Zuschüsse für Projektträger:
Der Projektträger erhält für die Durchführung eines Konvois 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro.
Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag ebenfalls um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.
Anträge sind vor Beginn des Konvois bei der bewilligenden Stelle einzureichen. Die Antragsformulare sind elektronisch verfügbar.
nein
KLIMAfit unterstützt baden-württembergische Organisationen durch finanzielle Förderung von Workshops und Beratungen zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und der Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen, um langfristig eine klimaneutrale Organisation zu fördern.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- https://www.nachhaltigkeitsstrategie.de/wirtschaft/klimaschutz/klimafit
Baden-Württemberg
31.12.2029
Die Zielgruppen sind Bildungsträger und -einrichtungen sowie Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten. Nicht förderfähig sind Arzt- und Zahnarztpraxen, Psychotherapiepraxen und Apotheken sowie der Erwerb von Fahrzeugen außer mobilen Verkaufseinrichtungen.
Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum und Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.
Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt. Bei Bildungs- und Coachingmaßnahmen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, bei Investitionen in Unternehmen bis zu 40 Prozent in der Regel und 50 Prozent in LEADER-Gebieten, maximal jedoch 160.000 Euro.
Anträge sind bei den zuständigen Regierungspräsidien einzureichen. Die Antragsformulare sind von der Bewilligungsbehörde erhältlich oder können online heruntergeladen werden.
eingeschränkt
Das Förderprogramm unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung und Stärkung von Frauen im ländlichen Raum durch Bildungs- und Unternehmensförderung, um nachhaltige Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg; Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- https://lw.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Innovative+Massnahmen+fuer+Frauen+im+laendlichen+Raum+_IMF_
Baden-Württemberg
31.12.2024
Das Programm richtet sich an Kommunen, Landkreise, Regionalverbände, Nachbarschafts- und Zweckverbände, Gemeindeverwaltungsverbände, kommunale Unternehmen, kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg.
Förderfähig sind Beratungsprojekte, Schulungsmaßnahmen, Vorbereitungsprojekte für Anpassungsmaßnahmen und Umsetzungsprojekte, speziell im Bereich des Hitzeschutzes.
Zuwendungen werden in Form von Anteils- und Festbetragsfinanzierungen vergeben. Förderhöhe und der Förderanteil variieren je nach Maßnahme.
Anträge können ab dem 28. Juli 2022 bei der L-Bank eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und Verfügbarkeit der Mittel.
nein
KLIMOPASS zielt darauf ab, durch finanzielle Unterstützung die Resilienz gegenüber Klimafolgen zu stärken, wobei ein besonderer Fokus auf die Förderung von adaptiven Maßnahmen und Investitionen im Bereich des Hitzeschutzes liegt. Das Programm unterstützt eine breite Palette von Beteiligten, von öffentlichen Verwaltungen bis zu KMUs, und bietet finanzielle Anreize für innovative und modellhafte Projekte zur Klimaanpassung.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/klimopass.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Unternehmen dürfen bis zu 100 Beschäftigte haben und einen Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro aufweisen. Existenzgründer:innen sind antragsberechtigt, sofern diese ihr Unternehmen in Baden-Württemberg gründen.
- Innovationsgutschein BW: Förderung wissenschaftlicher Tätigkeiten und umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für die Entwicklung innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- oder Fertigungsreife.
- Innovationsgutschein Hightech BW: Unterstützung für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Dieser Gutschein richtet sich an KMU, die älter als fünf Jahre sind.
- Innovationsgutschein Start-up BW: Unterstützung für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben in Wachstumsfeldern wie Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation und GovTech. Dieser Gutschein richtet sich an KMU, welche vor weniger als fünf Jahren gegründet wurden.
Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase können ebenso mit dem Innovationsgutschein BW und dem Innovationsgutschein Start-up BW gefördert werden.
- Innovationsgutschein BW: Bis zu 7.500 Euro für wissenschaftliche und umsetzungsorientierte FuE-Aktivitäten zur Marktreife.
- Innovationsgutschein Hightech BW: Bis zu 20.000 Euro für umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten anspruchsvoller Innovationen für KMU älter als fünf Jahre.
- Innovationsgutschein Start-up BW: Ebenfalls bis zu 20.000 Euro für Start-ups bis zu fünf Jahre nach der Gründung zur Förderung von Innovationen in Zukunftsfeldern wie Digitalisierung und Green Economy.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdeckt.
Anträge können fortlaufend online eingereicht werden und werden nach formalen Kriterien sowie inhaltlich durch einen Innovationsausschuss bewertet.
nein
Die Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg stellen eine wesentliche finanzielle Unterstützung für die FuE-Aktivitäten von KMU und Start-ups dar und fördern deren Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/innovationsgutschein.html
Baden-Württemberg
Die EXI-Gründungsgutscheine richten sich an Einzelpersonen oder Gründungsteams, die planen, eine gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit in Baden-Württemberg aufzunehmen. Dies kann sowohl durch eine Neugründung, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, eine Unternehmensübernahme, eine tätige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder eine Franchisenehmerschaft geschehen.
Beratungsgutscheine sind branchen- und landesweit für die Neugründung/Übernahme eines Unternehmens, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, tätige Beteiligungen und Franchisenehmerschaften erhältlich.
Der Umfang der Beratung kann abhängig vom Beratungsanbieter bis zu zehn Tagen umfassen.
U.a. werden Gastronomie und Hotellerie Interessierte durch den DEHOGA Baden-Württemberg beraten.
Als Einstieg wird eine mehrstündige Beratung kostenfrei angeboten. Für mehrtägige Beratungen wird meist eine Eigenbeteiligung verlangt, welche aufgrund der Förderung unter den gängigen Tagessätzen für entsprechende Beratungsleistungen liegt.
Aufgrund dieser vielfältigen Ausrichtung der Angebote sowie der individuellen Anpassung der Beratungsleistungen an den Einzelfall können die Kosten variieren.
Gründungsinteressierte wenden sich je nach Branche bzw. Vorhaben direkt an einen vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg geförderten Träger der Gründungsberatung.
nein
Mit den Beratungsgutscheinen für Gründerinnen und Gründer wird die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch eine Expertin oder einen Experten gefördert. Typische Beratungsinhalte sind die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells sowie die Erstellung eines detaillierten Businessplans.
- Zuwendungsgeber : Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+); Land Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand GmbH (BWHM); CyberForum e.V.; DEHOGA Beratung Baden-Württemberg; RKW Baden-Württemberg GmbH; Steinbeis Beratungszentren GmbH (SBZ); Verbund Start im Quadrat; Ministerium für Wir
- https://www.startupbw.de/beratung-qualifizierung/beratungsangebote