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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

120 Treffer:
Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP)  

Förderung zur Errichtung, Sanierung und der Modernisierung kommunaler Tourismusinfrastruktur.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

- Gemeinden,

- gemeindliche Zusammenschlüsse und

- im Rahmen von Kooperationsvorhaben auch Landkreise, sofern sich an dem

Vorhaben Gemeinden oder gemeindliche Zusammenschlüsse mit mindestens

50 Prozent beteiligen

Was wird gefördert?

Es werden bauliche Investitionen für

- die Errichtung,

- die Sanierung und

- die Modernisierung

öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen gefördert, die für die Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind.

Beispiele

Zu den förderfähigen Tourismuseinrichtungen zählen insbesondere:

- Tourist-Informationszentren, die dem Standard der DTV i-Marke entsprechen,

- Rad- und Wanderwege,

- Strand- und Badestelleneinrichtungen,

- Einrichtungen, die nach dem Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und

Erholungsorten Baden-Württemberg (KurorteG) und unter Berücksichtigung

der Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. (DHV)

und des Deutschen Tourismusverbandes e. V. (DTV) die für den betreffenden

Kur- und Erholungsort erforderlich sind, sowie Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des Kurorte-Charakters der Gemeinde notwendig sind (zum Beispiel

Kurparks),

- saisonverlängernde Tourismusinfrastruktureinrichtungen,

- Hallen- und Freibäder in prädikatisierten Gemeinden,

- Museumsbahnen, sofern die Strecke nicht mehr zu regelmäßigen Verkehrszwecken benutzt wird,

- Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze,

- sonstige Einrichtungen, die für die touristische Entwicklung der Kommune von

Bedeutung sind.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Zuschuss beträgt grundsätzlich bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Der Fördersatz kann auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten angehoben werden, wenn

- eine Gemeinde oder ein Ortsteil nach dem Kurortegesetz prädikatisiert ist,

- sich bei einem interkommunalen Kooperationsprojekt mindestens eine prädikatisierte Kommune/ ein prädikatisierter Ortsteil beteiligt,

- es sich um ein Vorhaben handelt, welches in einem unmittelbarem Zusammenhang mit einem zertifizierten Rad- oder Wanderweg steht.

 

Der Zuschuss kann höchstens bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten

betragen

- bei Hallen- und Freibädern in prädikatisierten Orten,

- bei Rad- und Wanderwegen, die nicht zertifiziert sind.

 

Der Zuschuss kann bis zu 20 Prozent und höchstens 200.000 Euro der zuwendungsfähigen Kosten pro Vorhaben betragen

- für kommunale Tourismusinfrastruktureinrichtungen oder Teile von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die wirtschaftlich in einem funktionierenden Marktumfeld und üblicherweise mit der Absicht der Gewinnerzielung

betrieben werden (z. B.: gastronomische Bereiche, Saunen, Wellness- und Fitnessbereiche, Parkplätze und Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze).

 

Vorhaben, bei denen für Konstruktions- und sonstige wesentliche Bauteile überwiegend ökologisch hochwertige Baustoffe eingesetzt werden, wie zum Beispiel Holz,

erhalten zusätzlich fünf Prozent Förderbonus bezogen auf die zuwendungsfähigen

Kosten.

 

Bagatell- und Höchstfördergrenze:

- Bauliche Investitionen, deren zuwendungsfähige Kosten 50.000 Euro nicht

übersteigen, werden nicht gefördert.

- Die Zuwendung für ein Vorhaben oder einen selbstständigen Bauabschnitt eines Gesamtvorhabens beträgt höchstens 2,5 Millionen Euro.

Bewerbungsverfahren

Vor einer Antragsstellung muss eine Antragsberatung beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium in Anspruch genommen werden.

Der vollständige Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist elektronisch über die Rechtsaufsichtsbehörde beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium zu stellen.

Antragsfrist ist jeweils der 1. Oktober für das folgende Förderjahr.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zuwendungsziel des Tourismusinfrastrukturprogramms ist der qualitative und zukunftsorientierte Ausbau der öffentlichen Tourismusinfrastruktur durch Errichtungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Das Programm zielt auf eine Anreizwirkung für die öffentlichen Träger, Investitionen in den Tourismus als freiwillige Aufgabe zu tätigen.

Weitere Informationen  
ELR-Kombi-Darlehen  

Mit dem ELR-Kombi-Darlehen ermöglicht die L-Bank in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe bei allen gewerblichen Vorhaben, die durch Zuschüsse aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gefördert werden, eine ergänzende Vollfinanzierung aus einer Hand.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen (in der Regel gewerbliche Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe). Gefördert werden nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definitionder EU mit weniger als 100 Beschäftigten und mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Mit dem ELR-Kombi-Darlehen kann weiterer Finanzierungsbedarf abgedeckt werden, wenn der anteilige ELR-Zuschuss nicht ausreicht. Finanziert werden Ausgaben für:

- Kauf von Grundstücken

- Kauf von Gebäuden

- Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Sanierung, Modernisierung)

- Maschinen und Betriebseinrichtungen

- Betriebsmittel und Warenlager

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens zu kapitalmarktnahen Konditionen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs, max. jedoch 5 Mio. EUR. Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das ELR-Kombi-Darlehen ergänzt den ELR-Zuschuss. So lassen sich bis zu 100 % der Investitionssumme finanzieren.

Weitere Informationen  
Leben auf dem Land  

Die L-Bank stellt in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank zinsgünstige Kredite für Investitionen im ländlichen Raum bereit. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensbedingungen sowie die Infrastruktur in ländlichen Regionen des Landes Baden-Württemberg zu verbessern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition der EU und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum (z.B. Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen sowie natürliche Personen).

Was wird gefördert?

Investitionen in den ländlichen Tourismus:

- Investitionen in die Infrastruktur sanfter Tourismusformen

– Investitionen in Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen (nur Kreditnehmer, deren Übernachtungskapazität 25 Gästebetten nicht übersteigt)

– Investitionen in Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter

– Investitionen in sonstige touristische Angebote mit regionalem Charakter

– Investitionen in touristische Angebote in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben sind im Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz zu den LR-Top-Konditionen förderfähig

Beispiele

Rad- , Wander- oder Reitwege; Urlaub auf dem Bauernhof; Landgasthöfe, Gasthöfe mit regionaler Küche; Urlaub beim Winzer, Strauß- und Besenwirtschaften

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form zinsvergünstigter Darlehen. In Abhängigkeit des Zinsumfeldes können die Darlehen durch einen Zuschuss ergänzt werden.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die vom Antragsteller gewählte Hausbank an die L-Bank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die L-Bank unterstützt Betriebe, die mit ihren Investitionen das Leben, Wohnen und Arbeiten auf dem Land verbessern.

Weitere Informationen  
Liquiditätskredit der L-Bank  

Die L-Bank gewährt Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben mittelständischer Unternehmen in Baden-Württemberg, um deren Kreditversorgung zu stabilisieren und zu verbessern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler (i.d.R. bis 500 Beschäftigte).

Was wird gefördert?

- Betriebsmittelfinanzierung: Liquiditätsbedarf für das Unternehmenswachstum

 

- Betriebsübernahmen: Kaufpreis, Folgeinvestitionen, Betriebsmittel, Abfindungen

 

- Konsolidierungen: Betriebsmittel, Anpassungsinvestitionen und Umschuldungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich in der Regel auf maximal 5 Mio. EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank bei der L-Bank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Förderdarlehen können KMU ihren Liquiditätsbedarf decken, insbesondere für nichtinvestive Maßnahmen.

Weitere Informationen  
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)  

Derzeit liegt der Schwerpunkt der Förderung insbesondere auf den Themen Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung sowie der Stärkung von Klimaresilienz. Seit dem Programmjahr 2024 ist im Hinblick auf den Klimaschutz der Neubau von Gebäuden nur noch mit CO2-speichernden Materialen förderfähig.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.12.2028

Für wen?

Sowohl Privatpersonen, Vereine, Genossenschaften, Kommunen und Unternehmen können im ELR Projektträger sein. Antragssteller im ELR ist jedoch immer die Gemeinde.

Was wird gefördert?

Das ELR unterstützt Projekte zur integrierten Strukturentwicklung in vier zentralen Förderschwerpunkten:

 

Innenentwicklung & Wohnen:

• Umnutzung von leerstehenden Gebäuden (z. B. Scheunen, alte Schulen) zu Wohnraum

• Umfassende Modernisierung von Altbauten

• Wohnraumschaffung durch Aufstockungen oder Anbauten.

• Kommunale Modellprojekte zur Klimaanpassung im Wohnumfeld (z. B. „Schwammstadt“-Elemente gegen Starkregen/Hitze)

 

Grundversorgung

• Investitionen zur Sicherung der lokalen Versorgung und Gastronomie

• Beispiele: Erweiterung von Bäckereien/Backstuben, Anbau von Tagescafés oder Umbau von Gebäuden zu Dorfläden.

 

Arbeiten

• Investitionen zur Sicherung und Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze

 

Gemeinschaftseinrichtungen

• Bau, Sanierung oder Zusammenlegung von Einrichtungen, die das soziale Miteinander fördern.

• Beispiele: Dorfgemeinschaftshäuser, vielseitig genutzte Festhallen und Treffpunkte.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Fördersätze variieren aufgrund der ELR-Verwaltungsvorschrift und beihilferechtlicher Vorgaben sehr stark. Die Förderung liegt zwischen 10 und 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Wenn gefördert wird, beträgt die Fördersumme mindestens 5.000 € und maximal 1.000.000 €.

Bewerbungsverfahren

• Antragstellung über die Gemeinde: Interessierte müssen ihren Antrag bei der Gemeinde einreichen, in der das Vorhaben umgesetzt wird. Die Gemeinde prüft das Vorhaben, priorisiert es und stellt dann den Aufnahmeantrag beim Land.

 

• Fristen beachten: Der Stichtag, an dem die Gemeinde die gesammelten Anträge beim Regierungspräsidium einreichen muss, ist in der Regel der 30. September für das folgende Förderjahr.

 

• Wichtig: Bauherren und Unternehmen müssen ihre Unterlagen daher frühzeitig bei der Gemeinde einreichen, damit diese bearbeitet werden können.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, kurz ELR, ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs. Mit den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen fördert das ELR eine Vielzahl an Projekten, die dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine ausgeglichene, dezentrale Struktur behält.

Weitere Informationen  
Holz Innovativ Programm  

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt im Rahmen der Holzbau-Offensive des Landes über das Holz Innovativ Programm die Innovationskraft und Innovationstätigkeit der Unternehmen des Clusters Forst & Holz, die Zusammenarbeit und Vernetzung der Unternehmen untereinander sowie mit Forschungseinrichtungen und die Demonstration und Einführung neuer Produkte und Produktionsverfahren.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Vorhaben können von natürliche Personen, Personengemeinschaften und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden modellhafte Bauvorhaben mit Holz oder Holzhybridlösungen zur Demonstration der innovativen Holzverwendung in Bauvorhaben, die eine besondere Strahlkraft und damit verbundene Außenwirkung entfalten. Im Vordergrund stehen Vorhaben im öffentlichen Raum mit hoher Bedeutung. Ebenso können Lösungen gefördert werden, die Bauaufgaben im urbanen Raum wie Aufstockung, Verdichtung und energetische Sanierung vorbildlich umsetzen oder Laubhölzer konstruktiv zum Einsatz bringen.

Art und Höhe der Zuwendung

- Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

- Die Förderung kann im Regelfall zwischen 100.000 Euro und 400.000 Euro, jedoch maximal 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Bewerbungsverfahren

Um am Vorauswahlverfahren teilzunehmen, ist eine Vorhabensskizze elektronisch im bereitgestellten Format bei der L-Bank per E-Mail an efre@l-bank.de und hip@mlr.bwl.de einzureichen.

 

Damit die Vorhabensskizzen durch die Jury beraten werden können, sind diese bis zum 15. März, 15. Juni, 15. September oder 31. Dezember eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtagen vorliegenden Vorhabensskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Holz als wichtiger regionaler und regenerativer Rohstoff leistet schon heute einen wesentlichen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Zugleich ist Holz die Basis einer der umsatzstärksten und beschäftigungswirksamsten Wirtschaftssektoren in Deutschland.

Weitere Informationen  
Innovationsfinanzierung  

Die L-Bank unterstützt mit der Innovationsfinanzierung Vorhaben, die für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Baden-Württemberg von besonderer Bedeutung sind. Gefördert werden die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren, die Einführung innovativer Geschäftsmodelle sowie Vorhaben von generell innovativen Unternehmen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

• Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition sowie Freiberufler.

 

• Größere mittelständische Unternehmen, die das KMU-Kriterium nicht erfüllen, aber einen Gruppenumsatz von 500 Millionen Euro nicht überschreiten und sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.

Was wird gefördert?

Die Förderung gliedert sich in drei Stufen:

 

• Stufe 1 (Basisinnovationen): Markteinführung eigener Innovationen, Übernahme fremder Innovationen (ohne eigene Entwicklung) sowie der allgemeine Kapitalbedarf für innovative Unternehmen.

 

• Stufe 2 (Level-Up Innovationen): Konkrete Entwicklungsprojekte (neue Produkte/Prozesse), die dazugehörigen Folgeinvestitionen sowie neue Geschäftsmodelle.

 

• Stufe 3 (High-End Innovationen): Besonders umfangreiche Entwicklungsvorhaben (über 5 % des Jahresumsatzes) sowie die Entwicklung und Umsetzung von Lösungen mit Künstlicher Intelligenz (KI).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen mit einem Tilgungszuschuss (für KMU).

 

Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.

 

Darlehensbetrag:

• Mindestens: 10.000 Euro.

• Maximal: 5 Millionen Euro (für KMU).

• Maximal: 25 Millionen Euro (für größere Unternehmen).

 

Tilgungszuschuss :

• KMU erhalten derzeit einen Tilgungszuschuss bis zu 2,0 % (je nach Vorhaben)

• Größere Unternehmen erhalten aktuell keinen Tilgungszuschuss

Bewerbungsverfahren

Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt. Diese leitet den Antrag an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Innovationsfinanzierung bietet mit ihren drei Stufen eine maßgeschneiderte Lösung für jedes Vorhaben, von der einfachen Markteinführung bis zur komplexen KI-Entwicklung. Besonders für KMU ist das Programm attraktiv, da der integrierte Tilgungszuschuss das finanzielle Risiko senkt und Innovationen bezahlbar macht.

Weitere Informationen  
Klimaschutz-Plus  

Das Land Baden-Württemberg fördert Investitionen und nicht investive Maßnahmen zur nachhaltigen Minderung von CO 2-Emmissionen im Gebäudesektor.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind je nach Programmteil und Vorhaben

– Kommunen und Zweckverbände,

– selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts,

– Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,

– mehrheitlich kommunale Unternehmen, sofern sie die Kriterien der KMU-Definition, mit Ausnahme des kommunalen Anteils von weniger als 25%, erfüllen,

– Träger von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen,

– Kirchengemeinden,

– eingetragene, gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie natürliche Personen.

Was wird gefördert?

Das Programm gliedert sich in zwei Bereiche:

 

1. Investitionen (Teil A – CO2-Minderungsprogramm):

• Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen, Holzpellet-/Hackschnitzelheizungen, Solarthermie oder Anschluss an Wärmenetze.

• Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Dämmung, Fenster) bei Nichtwohngebäuden.

• Sanierung von Lüftungsanlagen.

• Nutzung von Abwärme (z. B. aus gewerblichen Prozessen).

 

2. Struktur & Strategie (Teil B):

• Einführung von Energiemanagementsystemen.

• Erstellung von CO2-Bilanzen.

• Teilnahme am European Energy Award (für Kommunen).

• Spezifische Beratungsleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Für Investitionen (Teil A):

• Die Förderung berechnet sich nach der CO2-Einsparung: 50 Euro pro Tonne vermiedenem CO2

• Maximal 30 % der förderfähigen Ausgaben.

• Maximal 200.000 Euro pro Vorhaben.

• Mindestzuschuss: 3.000 Euro.

 

Für Strukturmaßnahmen (Teil B):

• Hier gelten meist Festbeträge oder feste Förderquoten (abhängig von der Maßnahmenart).

Bewerbungsverfahren

Anträge sind schriftlich und zwingend vor Beginn der Maßnahme bei der L-Bank einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Klimaschutz-Plus ist das zentrale Landesprogramm für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden. Es lohnt sich besonders für Unternehmen und Kommunen, die ihre Heiztechnik erneuern oder dämmen wollen (Teil A) oder professionelle Energiemanagement-Strukturen aufbauen möchten (Teil B).

Weitere Informationen  
Investitionskredit Kommune direkt  

Die L-Bank vergibt im Rahmen des Infrastrukturprogramms Baden-Württemberg in Kooperation mit der KfW zinsgünstige langfristige Darlehen für die Finanzierung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinde, Städte, Kreise),

– rechtlich unselbständige kommunale Eigenbetriebe,

– kommunale Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur, u.a. auch aus dem Bereich Tourismus.

Beispiele

- Sie möchten in die kommunale Infrastruktur investieren; z. B. in Gebäude oder Verkehrswege.

- Mit der Förderung finanzieren Sie Anschaffungskosten, Baumaßnahmen, Sanierung, Modernisierung oder Energieeinsparung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.

Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben und Haushaltsjahr.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an dieL-Bank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Investitionskredit Kommune können kommunale Infrastrukturvorhaben langfristig finanziert werden.

Weitere Informationen  
Unternehmen machen Klimaschutz  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Klimaneutralität der Unternehmen in Baden-Württemberg zu beschleunigen. Das Programm unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Förderfähig sind in Deutschland tätige juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, ins Handelsregister eingetragene Kaufleute und sonstige Gewerbetreibende, mit Ausnahme von Kleingewerbetreibenden und von privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, die zu mehr als fünfzig Prozent im Eigentum des Landes Baden-Württemberg stehen.

Was wird gefördert?

Das Programm bietet Beratungsförderung für die Erstellung von Treibhausgasbilanzen und die Entwicklung von Transformationskonzepten sowie Investitionsförderung für Projekte, die Treibhausgasemissionen wesentlich reduzieren.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderbaustein 1: Beratungsförderung

 

- Art der Förderung: Die Zuwendung wird als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

Höhe der Förderung: Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Beratungsleistungen werden auf 1.200 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden festgesetzt. Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 75 Prozent und maximal 900 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden. Abrechenbar sind mindestens zwei vollständig geleistete Personentage. Darüber hinaus können vollständig geleistete halbe oder volle Personentage abgerechnet werden. Förderfähig sind Nettopreise, soweit der Antragsstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz vorsteuerabzugsberechtigt ist.

 

Förderbaustein 2: Investitionsförderung

 

- Art der Förderung: Die Zuwendung wird ebenfalls als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

Höhe der Förderung: Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Förderfähig sind Nettopreise, soweit der Antragsstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Aufwendungen, die mit dem geförderten Investitionsprojekt in unmittelbarem Zusammenhang stehen, sind zuwendungsfähig. Dies beinhaltet Planungs- und Investitionsausgaben für die Anschaffung und Installation sowie Schulungs- oder weitere Kosten für die Inbetriebnahme der neuen Anlage. Nicht zuwendungsfähig sind laufende Betriebskosten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind schriftlich zu stellen und durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zu bewilligen. Die Antragsformulare sind online verfügbar. Die Formulare für den Antrag stehen auf der Webseite des Förderprogramms „Unternehmen machen Klimaschutz“ zur Verfügung.

 

Anträge können zu den Stichtagen 31. März und 30. September in elektronischer Form (PDF digital ausgefüllt ohne Unterschrift) und in Papierform (ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben) bei nachfolgender Anschrift eingereicht werden:

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)

Hermann-von-Helmholtz-Platz 1

76344 Eggenstein-Leopoldshafen

bwp@ptka.kit.edu

Dabei gilt jeweils das Datum des Poststempels.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ zielt darauf ab, die Emissionen von Treibhausgasen in der Wirtschaft von Baden-Württemberg zu reduzieren. Durch Beratungs- und Investitionsförderungen unterstützt es Unternehmen bei der Umsetzung von klimafreundlichen Maßnahmen und fördert damit die ökologische Transformation der regionalen Wirtschaft.

Weitere Informationen  
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