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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

129 Treffer:
Interreg VI B Mitteleuropa  

"Interreg VI B Mitteleuropa" ist ein Förderprogramm der EU zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Länder Mitteleuropas. Gefördert werden gemeinsame Projekte transnationaler Partner in ausgewählten Themenfeldern.

Fördergebiet

Bayern Berlin Brandenburg Niedersachsen Sachsen Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Mitteleuropa" haben, z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.

 

Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (Region Braunschweig), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die EU-Mitgliedsstaaten Kroatien, Österreich, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Norditalien.

Was wird gefördert?

Gefördert werden z. B. die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Konzepten, Instrumenten und transnationalen Innovationsnetzwerken bzw. -clustern sowie in begrenztem Maße Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.

 

Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Kosten für Veranstaltungen und Material sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Interreg-Programm fördert den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt in Mitteleuropa. Die transnationale Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen von gemeinsamen Projekten von öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern und Akteuren. Interreg bietet diesen die Möglichkeit, Ideen zu entwickeln und neue Arbeitsweisen zu testen. Zudem können Entwicklungen, Investitionen und Netzwerke entstehen, die über die Projektlaufzeit hinaus wirken.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • https://www.interreg-central.eu
 
Interreg VI B Donauraum  

"Interreg VI B Donauraum" ist ein Förderprogramm der EU zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Länder im Donauraum. Gefördert werden gemeinsame Projekte transnationaler Partner in ausgewählten Themenfeldern.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Donauraum" haben, z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.

 

Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg die EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien, Kroatien, Österreich, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Bosnien-Herzegowina, die Republik Moldau, Montenegro, Serbien und Teile der Ukraine.

Was wird gefördert?

Gefördert werden z. B. Machbarkeitsstudien und Entwicklungsstrategien, der Aufbau von Informationszentren, Kompetenz-, Wissens- und Technologietransferzentralen und anderen gemeinsamen Institutionen sowie kleine Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.

 

Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Ausrüstungskosten sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Eine zentrale Herausforderung ist die sehr unterschiedliche Wirtschaftskraft der beteiligten Regionen. Die Förderung ökonomischer und sozialer Innovationen bildet deshalb einen Schwerpunkt. Des Weiteren Projektvorhaben, die den Herausforderungen des Klimawandels begegnen. Zudem gilt es das Potential das die kulturelle und landschaftliche Vielfalt der Donauregionen bietet zu nutzen und zu bewahren.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • https://interreg-danube.eu
 
LEADER  

LEADER steht für die "Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft" und ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume.

Fördergebiet

LEADER-Gebiete

Für wen?

- Privatpersonen,

- kleine Unternehmen,

- Vereine und

- Kommunen

 

In LEADER gilt das Kulissenprinzip. Das bedeutet, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn das Projekt in einem der 20 LEADER-Aktionsgebiete in Baden-Württemberg liegt.

Was wird gefördert?

- Im Modul 1 können investive und nicht-investive Vorhaben öffentlicher Träger gefördert werden.

- Im Modul 2 können private und gewerbliche investive Vorhaben gefördert werden. Möglich sind hier u.a. Projekte in den Bereichen Dorferneuerung & Unternehmensgründung.

- Im Modul 3 können Vorhaben nach der Landschaftspflegerichtlinie gefördert werden.

- Im Modul 4 können Vorhaben der Bereiche Qualifizierung/Coaching sowie Unternehmenserweiterung des Programms Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum gefördert werden.

- Im Modul 5 können private nicht investive Vorhaben gefördert werden.

- Im Modul 6 können private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten 1 bis 6 des Art. 5 der ELER-VO entsprechen und sich nicht den übrigen Modulen zuordnen lassen gefördert werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn eine öffentliche Einrichtung zusätzliche Fördermittel (Kommunen, Kirchen, etc.) bereitstellt. Dies muss durch den Projektträger/die Projektträgerin selbst organisiert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Variiert nach Maßnahme und LEADER-Aktionsgruppe.

Bewerbungsverfahren

Nach Veröffentlichung eines Projektaufrufs erfolgt die Antragstellung zur Berücksichtigung in der kommenden Auswahlrunde beim Regionalmanagement der LEADER-Aktionsgruppe.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützung ausgewählter ländlicher Modellregionen mit EU-Geldern.

Weitere Informationen  
Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP)  

Förderung zur Errichtung, Sanierung und der Modernisierung kommunaler Tourismusinfrastruktur.

Fördergebiet

Für wen?

- Gemeinden,

- gemeindliche Zusammenschlüsse und

- im Rahmen von Kooperationsvorhaben auch Landkreise, sofern sich an dem

Vorhaben Gemeinden oder gemeindliche Zusammenschlüsse mit mindestens

50 Prozent beteiligen

Was wird gefördert?

Es werden bauliche Investitionen für

- die Errichtung,

- die Sanierung und

- die Modernisierung

öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen gefördert, die für die Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind.

Beispiele

Zu den förderfähigen Tourismuseinrichtungen zählen insbesondere:

- Tourist-Informationszentren, die dem Standard der DTV i-Marke entsprechen,

- Rad- und Wanderwege,

- Strand- und Badestelleneinrichtungen,

- Einrichtungen, die nach dem Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und

Erholungsorten Baden-Württemberg (KurorteG) und unter Berücksichtigung

der Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. (DHV)

und des Deutschen Tourismusverbandes e. V. (DTV) die für den betreffenden

Kur- und Erholungsort erforderlich sind, sowie Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des Kurorte-Charakters der Gemeinde notwendig sind (zum Beispiel

Kurparks),

- saisonverlängernde Tourismusinfrastruktureinrichtungen,

- Hallen- und Freibäder in prädikatisierten Gemeinden,

- Museumsbahnen, sofern die Strecke nicht mehr zu regelmäßigen Verkehrszwecken benutzt wird,

- Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze,

- sonstige Einrichtungen, die für die touristische Entwicklung der Kommune von

Bedeutung sind.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Zuschuss beträgt grundsätzlich bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Der Fördersatz kann auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten angehoben werden, wenn

- eine Gemeinde oder ein Ortsteil nach dem Kurortegesetz prädikatisiert ist,

- sich bei einem interkommunalen Kooperationsprojekt mindestens eine prädikatisierte Kommune/ ein prädikatisierter Ortsteil beteiligt,

- es sich um ein Vorhaben handelt, welches in einem unmittelbarem Zusammenhang mit einem zertifizierten Rad- oder Wanderweg steht.

 

Der Zuschuss kann höchstens bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten

betragen

- bei Hallen- und Freibädern in prädikatisierten Orten,

- bei Rad- und Wanderwegen, die nicht zertifiziert sind.

 

Der Zuschuss kann bis zu 20 Prozent und höchstens 200.000 Euro der zuwendungsfähigen Kosten pro Vorhaben betragen

- für kommunale Tourismusinfrastruktureinrichtungen oder Teile von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die wirtschaftlich in einem funktionierenden Marktumfeld und üblicherweise mit der Absicht der Gewinnerzielung

betrieben werden (z. B.: gastronomische Bereiche, Saunen, Wellness- und Fitnessbereiche, Parkplätze und Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze).

 

Vorhaben, bei denen für Konstruktions- und sonstige wesentliche Bauteile überwiegend ökologisch hochwertige Baustoffe eingesetzt werden, wie zum Beispiel Holz,

erhalten zusätzlich fünf Prozent Förderbonus bezogen auf die zuwendungsfähigen

Kosten.

 

Bagatell- und Höchstfördergrenze:

- Bauliche Investitionen, deren zuwendungsfähige Kosten 50.000 Euro nicht

übersteigen, werden nicht gefördert.

- Die Zuwendung für ein Vorhaben oder einen selbstständigen Bauabschnitt eines Gesamtvorhabens beträgt höchstens 2,5 Millionen Euro.

Bewerbungsverfahren

Vor einer Antragsstellung muss eine Antragsberatung beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium in Anspruch genommen werden.

Der vollständige Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist elektronisch über die Rechtsaufsichtsbehörde beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zuwendungsziel des Tourismusinfrastrukturprogramms ist der qualitative und zukunftsorientierte Ausbau der öffentlichen Tourismusinfrastruktur durch Errichtungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Das Programm zielt auf eine Anreizwirkung für die öffentlichen Träger, Investitionen in den Tourismus als freiwillige Aufgabe zu tätigen.

Weitere Informationen  
Förderung der Tourismusentwicklung Sachsen-Anhalt  

Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Tourismusmarketings, der Stärkung touristischer Netzwerke, der Digitalisierung im Tourismus sowie der nachhaltigen Tourismusentwicklung und der Entwicklung der touristischen Regionalverbände. Die Förderung unterstützt Tourismusprojekte, die der Realisierung der im „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ festgelegten strategischen Ziele, Handlungsfelder und Leitprojekte dienen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände

- Verbände und Vereine mit touristischer Ausrichtung, ausgenommen touristische Regionalverbände

- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung

- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen

- regionale und Stadtmarketinggesellschaften

Was wird gefördert?

Gefördert werden bedeutsame touristische Projekte, sofern Sie im Einklang mit dem „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ des Landes Sachsen-Anhalt stehen. Dazu zählen insbesondere:

- touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung im Tourismus, Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes, die geeignet sind, Gäste von außerhalb zu gewinnen und das Ansehen des Landes Sachsen-Anhalt im In- und Ausland zu stärken

- Erstellung von Konzepten sowie Studien und Marktforschungsleistungen, die der Vorbereitung und Durchführung der in Nummer 2 Satz 2 Buchst. a genannten Maßnahmen dienen

- Projekte touristischer Netzwerke mit besonderer überregionaler Wirksamkeit, sofern durch das jeweilige Netzwerk Leitprodukte gemäß „Masterplan Tourismus“ des Landes Sachsen-Anhalt vertreten werden

- Maßnahmen der regionalen Tourismusverbände, sofern sie

-> die Entwicklung oder Neuausrichtung der regionalen Tourismusorganisationen hin zu einer nachhaltigen, professionellen Organisationsstruktur unterstützen,

-> die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Tourismusverbände stärken und die touristische Wertschöpfung in der Region erhöhen oder

-> zur Vermarktung der Region, zur Digitalisierung oder Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes beitragen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von max. 200.000 Euro gewährt.

Bewerbungsverfahren

Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, Hasselbachstraße 4, 39104 Magdeburg

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung unterstützt Tourismusprojekte mit max. 200.00 Euro, die der Realisierung der im „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ festgelegten strategischen Ziele, Handlungsfelder und Leitprojekte dienen.

Weitere Informationen  
ELR-Kombi-Darlehen  

Mit dem ELR-Kombi-Darlehen ermöglicht die L-Bank in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe bei allen gewerblichen Vorhaben, die durch Zuschüsse aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gefördert werden, eine ergänzende Vollfinanzierung aus einer Hand.

Fördergebiet

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen (in der Regel gewerbliche Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe). Gefördert werden nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definitionder EU mit weniger als 100 Beschäftigten und mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Mit dem ELR-Kombi-Darlehen kann weiterer Finanzierungsbedarf abgedeckt werden, wenn der anteilige ELR-Zuschuss nicht ausreicht. Finanziert werden Ausgaben für:

- Kauf von Grundstücken

- Kauf von Gebäuden

- Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Sanierung, Modernisierung)

- Maschinen und Betriebseinrichtungen

- Betriebsmittel und Warenlager

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens zu kapitalmarktnahen Konditionen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs, max. jedoch 5 Mio. EUR. Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das ELR-Kombi-Darlehen ergänzt den ELR-Zuschuss. So lassen sich bis zu 100 % der Investitionssumme finanzieren.

Weitere Informationen  
Kombi-Bürgschaft 50 der L‑Bank  

50% Bürgschaft für Darlehen aus anderen Förderprogrammen.

Fördergebiet

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition und -abhängig vom Förderprogramm – gegebenenfalls auch größere Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die L-Bank bietet mit der Kombi-Bürgschaft 50 die

Übernahme von Bürgschaften für Förderdarlehen aus

folgenden Förderprogrammen an:

- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung BadenWürttemberg (GuW-BW)

- Investitionsfinanzierung

- Kombi-Darlehen Mittelstand (KDM)

- Innovationsfinanzierung 4.0

- Energiefinanzierung

- ELR-Kombi-Darlehen

- Liquiditätskredit

- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und

Wettbewerb

- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und

Verbraucherschutz

- Tourismusfinanzierung Plus

Art und Höhe der Zuwendung

Bei Bruttodarlehensbeträgen über 4 bis in der Regel 30 Millionen Euro verbürgt die L-Bank grundsätzlich maximal 50 % der Finanzierung. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro bezogen auf ein Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Der Antragsteller/Endkreditnehmer beantragt die Kombi-Bürgschaft 50 zusammen mit dem zu verbürgenden Förderdarlehen bei seiner Hausbank auf dem Antragsformular für das Förderdarlehen. Diese leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die L-Bank bietet eine 50% Bürgschaft für ausgewählte Förderprogramme in Baden-Württemberg an.

Weitere Informationen  
Leben auf dem Land  

Die L-Bank stellt in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank zinsgünstige Kredite für Investitionen im ländlichen Raum bereit. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensbedingungen sowie die Infrastruktur in ländlichen Regionen des Landes Baden-Württemberg zu verbessern.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition der EU und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum (z.B. Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen sowie natürliche Personen).

Was wird gefördert?

Investitionen in den ländlichen Tourismus:

- Investitionen in die Infrastruktur sanfter Tourismusformen

– Investitionen in Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen (nur Kreditnehmer, deren Übernachtungskapazität 25 Gästebetten nicht übersteigt)

– Investitionen in Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter

– Investitionen in sonstige touristische Angebote mit regionalem Charakter

– Investitionen in touristische Angebote in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben sind im Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz zu den LR-Top-Konditionen förderfähig

Beispiele

Rad- , Wander- oder Reitwege; Urlaub auf dem Bauernhof; Landgasthöfe, Gasthöfe mit regionaler Küche; Urlaub beim Winzer, Strauß- und Besenwirtschaften

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form zinsvergünstigter Darlehen. In Abhängigkeit des Zinsumfeldes können die Darlehen durch einen Zuschuss ergänzt werden.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die vom Antragsteller gewählte Hausbank an die L-Bank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die L-Bank unterstützt Betriebe, die mit ihren Investitionen das Leben, Wohnen und Arbeiten auf dem Land verbessern.

Weitere Informationen  
Liquiditätskredit der L-Bank  

Die L-Bank gewährt Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben mittelständischer Unternehmen in Baden-Württemberg, um deren Kreditversorgung zu stabilisieren und zu verbessern. Der Liquiditätskredit kann dabei helfen, die durch den Coronavirus entstandenen Liquiditätsengpässe zu überwinden.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler (i.d.R. bis 500 Beschäftigte).

Was wird gefördert?

- Betriebsmittelfinanzierung: Liquiditätsbedarf für das Unternehmenswachstum

 

- Betriebsübernahmen: Kaufpreis, Folgeinvestitionen, Betriebsmittel, Abfindungen

 

- Konsolidierungen: Betriebsmittel, Anpassungsinvestitionen und Umschuldungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich in der Regel auf maximal 5 Mio. EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank bei der L-Bank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Förderdarlehen können KMU ihren Liquiditätsbedarf decken, insbesondere für nichtinvestive Maßnahmen.

Weitere Informationen  
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)  

Derzeit liegt der Schwerpunkt der Förderung insbesondere auf den Themen Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung sowie der Stärkung von Klimaresilienz. Seit dem Programmjahr 2024 ist im Hinblick auf den Klimaschutz der Neubau von Gebäuden nur noch mit CO2-speichernden Materialen förderfähig.

Fördergebiet

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Sowohl Privatpersonen, Vereine, Genossenschaften, Kommunen und Unternehmen können im ELR Projektträger sein. Antragssteller im ELR ist jedoch immer die Gemeinde.

Was wird gefördert?

Da eine Vielzahl an Projekten Beiträge zur integrierten Strukturentwicklung leisten können, ist das Förderspektrum im ELR sehr breit.

 

- Im Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen werden Scheunen in Wohnraum umgewandelt, alte Häuser umfassend modernisiert, Wohnraum durch Aufstockungen oder Anbauten erweitert oder leerstehende Gebäude wie alte Schulen zu Wohnungen umgebaut. Damit wird die vorhandene Bausubstanz klimaschonend weitergenutzt – und zugleich ein Beitrag zur Netto-Null geleistet. Durch den verminderten Flächenverbrauch im Außenbereich ist dies auch ein unverzichtbarer Beitrag zum Klimaschutz. Spezielle Maßnahmen im Spektrum der Wohnumfeldmaßnahmen, die zur Klimaresilienz der Gemeinden beitragen, können seit dem Programmjahr 2024 als Modellprojekt gefördert werden. Wenn in Dörfern zum Beispiel Elemente der sogenannten „Schwammstadt“ realisiert werden, wirkt sich dies positiv auf das Mikroklima aus. Im Falle von Extremwetterereignissen (z.B. Starkregen) werden die negativen Folgen abgemildert. Solche kommunalen Modellprojekte werden mit bis zu 50% gefördert.

- Im Förderschwerpunkt Grundversorgung werden z.B. für Bäckereien größere Backstuben oder Anbauten für ein Tagescafé gefördert oder Vereine erhalten Unterstützung beim Umbau eines alten Waschhauses zum Dorfladen. Gerade im Hinblick auf das Altern der Bevölkerung sowie die Möglichkeit den Alltag mit kurzen Wegen zu leben, ist ein breites Angebot vor Ort wichtig. Kurze Wege ermöglichen zudem auch einen klimafreundlichen Alltag, da sich der Bedarf an motorisiertem Individualverkehr deutlich reduziert.

- Im Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtung stehen Dorfgemeinschaftshäuser, vielseitig genutzte Festhallen oder auch die Zusammenlegung von mehreren Einrichtungen im Fokus. Attraktive, gern besuchte Treffpunkte sind essentiell für das gute Miteinander im Dorf.

- Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden durch die Förderung von Kleinen und Mittleren Unternehmen zukunftsfähige Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen. Alle Maßnahmen tragen durch eine Stärkung der kleinen und mittelständischen Betriebe zu einer wirtschaftlichen Stärkung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg bei.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Fördersätze variieren aufgrund der ELR-Verwaltungsvorschrift und beihilferechtlicher Vorgaben sehr stark. Die Förderung liegt zwischen 10 und 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Wenn gefördert wird, beträgt die Fördersumme mindestens 5.000 € und maximal 1.000.000 €.

Bewerbungsverfahren

Da die Anträge über die Gemeinden, in denen die Maßnahme umgesetzt wird, eingereicht werden müssen, findet hier bereits eine erste Bewertung statt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, kurz ELR, ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs. Mit den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen fördert das ELR eine Vielzahl an Projekten, die dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine ausgeglichene, dezentrale Struktur behält.

Weitere Informationen  
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