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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

113 Treffer:
Bayerische regionale Förderungsprogramme / Regionalkredit  

Der Freistaat Bayern unterstützt Investitionsvorhaben in strukturschwachen Räumen im Bereich des gewerblichen Tourismus zur qualitativen Verbesserung und Erweiterung des touristischen Angebots. In begründeten Fällen werden auch Vorhaben zur Erhöhung der Beherbergungskapazitäten gefördert.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) u.a. der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind:

– Errichtung einer neuen Betriebsstätte,

– Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,

– Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte,

– Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,

– grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte,

– Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (unter Marktbedingungen) einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Regionalkredits. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100% der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag des Regionalkredits beträgt 10 Mio. EUR je Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Für die Antragstellung ist der Vordruck 90 IH „Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe -“ bzw. der Vordruck 90 FV „Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Tourismus -“ zu verwenden.

Der Antrag ist zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank“ und - soweit es sich um ein Bauvorhaben handelt - einer Erklärung über den Stand des Baugenehmigungsverfahrens, bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen, die den Antragsteller auch über die Möglichkeiten der Auszahlung berät.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bayrischer Unternehmen zu unterstützen, werden im Rahmen der Regionalförderung einzelbetriebliche Investitionen gefördert. Der Tourismussektor ist für das Land ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und wird daher entsprechend berücksichtigt.

Weitere Informationen  
Landesprogramm Mentoring - Ausbildungserfolg sichern - Abbrüche vermeiden  

Frühzeitige und präventive Förderung von Projekten, die dazu beitragen, Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren und Jugendliche so zu stärken, dass diese ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren und abschließen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Berufsbereiche absolvieren:

- Hotel/Gastronomie/Tourismus

- Baugewerbe

- Schutz und Sicherheit

- Gesundheit

- Dienstleistungen

Was wird gefördert?

Den Auszubildenden wird eine Mentorin oder ein Mentor zur Seite gestellt, die/der im Tandem individuell auf die jeweilige Situation eingeht. Im 1:1-Kontakt unterstützen die ehrenamtlich tätigen Mentorinnen und Mentoren die Auszubildenden als Mentees dabei, die Herausforderungen in Betrieb und Berufsschule zu meistern, Fähigkeiten weiterzuentwickeln und gesteckte Ziele zu verfolgen. Sofern Schwierigkeiten im Alltag eintreten, werden diese reflektiert und die Jugendlichen so bei deren Klärung unterstützt.

Bewerbungsverfahren

Zur Auswahl stehende Projekte verschiedener Träger werden auf der Internetseite des Programms vorgestellt. Auswahl eines Projektes, das sich auf die Branche des Unternehmens konzentriert. Formlose Kontaktaufnahme per E-Mail oder Anruf.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die zu hohe Zahl vorzeitiger Vertragslösungen in der dualen Ausbildung soll mit dem Landesprogramm Mentoring reduziert und gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement weiterentwickelt werden. Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Berufsbereiche absolvieren:u.a. Hotel/Gastronomie/Tourismus, Dienstleistungen.

Weitere Informationen  
Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie)  

Das Land Schleswig-Holstein fördert Maßnahmen zur Stärkung der Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie der Weiterbildung.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

30.09.2024

Für wen?

Antragsberechtigt sind

 

- Körperschaften des öffentlichen Rechts,

- rechtsfähige Vereine,

- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,

- vorrangig kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Vorhaben, insbesondere zur Unterstützung der Ziele der FI.SH und der beruflichen Weiterbildung.

 

Zu den förderfähigen Projektkosten zählen Personal-, Material- und Sachkosten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50%, bei Projekten von besonderem Landesinteresse bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Zuwendungsempfänger erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren und müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 Prozent tragen.

 

Als Eigenmittel der Trägerin/des Trägers gelten Barmittel, Eigenleistungen und Personalkosten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Schleswig-Holstein fördert Maßnahmen zur Stärkung der Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie der Weiterbildung. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Weitere Informationen  
Förderung öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen  

Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen oder Maßnahmen, vorzugsweise Gemeinden oder Gemeindeverbände, können für ihre Projekte finanzielle Unterstützung beantragen.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

- Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen, vorzugsweise Gemeinden oder Gemeindeverbände

- Edutainmenteinrichtungen mit überwiegend touristischer Zielsetzung sowie Maßnahmen zur Modernisierung geförderter Infrastrukturmaßnahmen innerhalb der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren

Was wird gefördert?

Gefördert werden zum Beispiel die Geländeerschließung für den Tourismus sowie Einrichtungen der touristischen Basisinfrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen.

Die öffentliche touristische Infrastrukturmaßnahme soll mit der Tourismuskonzeption Saarland 2025 in Einklang stehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung beträgt i.d.R. 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie im Referat für Tourismuspolitik und Tourismusförderung gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen oder Maßnahmen sowie Edutainmenteinrichtungen mit touristischer Zielsetzung erhalten eine Förderung von den Ausgaben von bis zu 70%, wenn diese der Tourismuskonzeption Saarland 2025 entsprechen.

Weitere Informationen  
Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr („Ab aufs Rad-Förderrichtlinie“)  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei investiven und nichtinvestiven Maßnahmen des Radwegenetzes zur Umsetzung der Radstrategie 2030.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte, Ämter und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und im Bereich Radverkehr tätig sind, mit Sitz in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Sie bekommen die Förderung für investive Vorhaben einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (externe Leistungen) wie

 

- Maßnahmen zur grundlegenden Qualitätsverbesserung bestehender Radfernwege sowie regionaler Themenrouten einschließlich begleitender Infrastrukturelemente,

- Optimierung und Ausbau der Radwegweisung für den Alltags- und Freizeitradverkehr sowie

- Radschnellverbindungen, die nicht im Rahmen des Programm „Radschnellwege 2017–2023“ gefördert werden können.

 

Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für nichtinvestive Vorhaben wie

 

- Konzepte, Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen zur Verbesserung des Radverkehrs,

- kommunale und interkommunale Planungen für den Radverkehr im Zusammenhang mit daraus folgenden investiven Maßnahmen,

- Rad-Kampagnen und -Aktionen mit landesweiter Ausstrahlung,

- präventive Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit und

- Modellvorhaben im Radverkehr.

Art und Höhe der Zuwendung

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie eine finanzschwache Kommune sind, können Sie bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen

Bewerbungsverfahren

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wenn Sie investive und nichtinvestive Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs planen, um mehr Menschen aufs Rad zu bringen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und den Radtourismus im Land zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Gewerbliche und touristische Infrastruktur Sachsen-Anhalt  

Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen und touristschen Infrastruktur.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen.

Was wird gefördert?

Gewerbliche und touristische Infrastruktur

Beispiele

Mitfinanziert werden im Bereich der gewerblichen Wirtschaft: Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung, integrierte regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement, Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Planungs- und Beratungsleistungen, Kommunikationsverbindungen (bis zur Anbindung an das Netz bzw. den nächsten Knotenpunkt).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Der Regelfördersatz beträgt für alle Vorhaben der gewerblichen und der touristischen Infrastruktur 60%, bei Maßnahmen von besonderem Landesinteresse bis zu 95% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung sind Ziele des Förderprogrammes.

Weitere Informationen  
Interreg VI B Nordwesteuropa  

"Interreg VI B Nordwesteuropa" ist ein Förderprogramm der EU zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Länder Nordwesteuropas. Gefördert werden gemeinsame Projekte transnationaler Partner in ausgewählten Themenfeldern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg Bayern Bremen Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Nordwesteuropa" haben. Förderfähige Partner sind dabei z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.

 

Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern (die Regierungsbezirke Ober-, Mittel-, Unterfranken und Schwaben), Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen (die Region Leine-Weser), Rheinland-Pfalz und Saarland die EU-Mitgliedsstaaten Belgien, die Republik Irland, Luxemburg und Teile der Niederlande und Frankreichs.

Was wird gefördert?

Gefördert werden z. B. die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Konzepten, Instrumenten und transnationalen Innovationsnetzwerken bzw. -clustern sowie in begrenztem Maße Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.

 

Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Kosten für Veranstaltungen und Material sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Programmraum Nordwesteuropa umfasst einige der wirtschaftsstärksten Regionen Europas und ist geprägt von einem Nebeneinander zahlreicher Metropolregionen und Großstädte sowie ländlich geprägter, wirtschaftsschwächerer Regionen. Die Hauptherausforderungen dieses Raums sind Klimaneutralität, Ressourcenschutz sowie ökonomische Resilienz durch vor Ort ansässige Innovationstreiber. Daneben spielen auch soziale Themen, wie der Zugang zu Arbeitsmärkten, Gesundheit und Kultur eine große Rolle.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • https://www.nweurope.eu
 
Interreg VI B Mitteleuropa  

"Interreg VI B Mitteleuropa" ist ein Förderprogramm der EU zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Länder Mitteleuropas. Gefördert werden gemeinsame Projekte transnationaler Partner in ausgewählten Themenfeldern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Mitteleuropa" haben, z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.

 

Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (Region Braunschweig), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die EU-Mitgliedsstaaten Kroatien, Österreich, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Norditalien.

Was wird gefördert?

Gefördert werden z. B. die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Konzepten, Instrumenten und transnationalen Innovationsnetzwerken bzw. -clustern sowie in begrenztem Maße Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.

 

Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Kosten für Veranstaltungen und Material sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Interreg-Programm fördert den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt in Mitteleuropa. Die transnationale Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen von gemeinsamen Projekten von öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern und Akteuren. Interreg bietet diesen die Möglichkeit, Ideen zu entwickeln und neue Arbeitsweisen zu testen. Zudem können Entwicklungen, Investitionen und Netzwerke entstehen, die über die Projektlaufzeit hinaus wirken.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • https://www.interreg-central.eu
 
Interreg VI B Donauraum  

"Interreg VI B Donauraum" ist ein Förderprogramm der EU zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Länder im Donauraum. Gefördert werden gemeinsame Projekte transnationaler Partner in ausgewählten Themenfeldern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg Bayern

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Donauraum" haben, z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.

 

Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg die EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien, Kroatien, Österreich, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Bosnien-Herzegowina, die Republik Moldau, Montenegro, Serbien und Teile der Ukraine.

Was wird gefördert?

Gefördert werden z. B. Machbarkeitsstudien und Entwicklungsstrategien, der Aufbau von Informationszentren, Kompetenz-, Wissens- und Technologietransferzentralen und anderen gemeinsamen Institutionen sowie kleine Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.

 

Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Ausrüstungskosten sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Eine zentrale Herausforderung ist die sehr unterschiedliche Wirtschaftskraft der beteiligten Regionen. Die Förderung ökonomischer und sozialer Innovationen bildet deshalb einen Schwerpunkt. Des Weiteren Projektvorhaben, die den Herausforderungen des Klimawandels begegnen. Zudem gilt es das Potential das die kulturelle und landschaftliche Vielfalt der Donauregionen bietet zu nutzen und zu bewahren.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • https://interreg-danube.eu
 
Förderung der Tourismusentwicklung Sachsen-Anhalt  

Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Tourismusmarketings, der Stärkung touristischer Netzwerke, der Digitalisierung im Tourismus sowie der nachhaltigen Tourismusentwicklung und der Entwicklung der touristischen Regionalverbände. Die Förderung unterstützt Tourismusprojekte, die der Realisierung der im „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ festgelegten strategischen Ziele, Handlungsfelder und Leitprojekte dienen.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände

- Verbände und Vereine mit touristischer Ausrichtung, ausgenommen touristische Regionalverbände

- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung

- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen

- regionale und Stadtmarketinggesellschaften

Was wird gefördert?

Gefördert werden bedeutsame touristische Projekte, sofern Sie im Einklang mit dem „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ des Landes Sachsen-Anhalt stehen. Dazu zählen insbesondere:

- touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung im Tourismus, Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes, die geeignet sind, Gäste von außerhalb zu gewinnen und das Ansehen des Landes Sachsen-Anhalt im In- und Ausland zu stärken

- Erstellung von Konzepten sowie Studien und Marktforschungsleistungen, die der Vorbereitung und Durchführung der in Nummer 2 Satz 2 Buchst. a genannten Maßnahmen dienen

- Projekte touristischer Netzwerke mit besonderer überregionaler Wirksamkeit, sofern durch das jeweilige Netzwerk Leitprodukte gemäß „Masterplan Tourismus“ des Landes Sachsen-Anhalt vertreten werden

- Maßnahmen der regionalen Tourismusverbände, sofern sie

-> die Entwicklung oder Neuausrichtung der regionalen Tourismusorganisationen hin zu einer nachhaltigen, professionellen Organisationsstruktur unterstützen,

-> die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Tourismusverbände stärken und die touristische Wertschöpfung in der Region erhöhen oder

-> zur Vermarktung der Region, zur Digitalisierung oder Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes beitragen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von max. 200.000 Euro gewährt.

Bewerbungsverfahren

Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, Hasselbachstraße 4, 39104 Magdeburg

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung unterstützt Tourismusprojekte mit max. 200.00 Euro, die der Realisierung der im „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ festgelegten strategischen Ziele, Handlungsfelder und Leitprojekte dienen.

Weitere Informationen  
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