Förderwegweiser
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt sind die 10 touristischen Regionen in Rheinland-Pfalz. Dabei handelt es sich um folgende Organisationen:
Ahrtal-Tourismus Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V.,
Eifel Tourismus GmbH,
Hunsrück-Touristik GmbH,
Lahntal Tourismus Verband e.V.,
Mosellandtouristik GmbH,
Naheland-Touristik GmbH,
Pfalz.Touristik e.V.,
Rheinhessen-Touristik GmbH,
Romantischer Rhein Tourismus GmbH und
Westerwald Touristik-Service e.V.
Gefördert werden:
-Maßnahmen zur Produktion von touristischem Content (beispielsweise Fotos, Bewegtbild, Text), Mediabudget für Onlinewerbung, Kosten für Suchmaschinenoptimierung, Optimierung digitaler Marketinganwendungen und sonstige, vom Antragsteller zu begründende Anpassungsmaßnahmen im touristischen Marketing,
- Maßnahmen mit dem Ziel des digitalen Wissenserwerbs, zur digitalen Weiterbildung von Mitarbeitenden, zum Aufbau und der Erweiterung der Digitalisierungskompetenzen von lokalen Touristikerinnen und Touristikern durch Workshops/Schulungen, Durchführung von Informationskampagnen und Aktionstagen, Entwicklung digitaler Inhalte/Content, Stärkung digitaler Kommunikation oder sonstige Maßnahmen mit dem Ziel des digitalen Wissensaufbaus und -transfers,
- Aufklärungs- oder Motivationskampagnen für regionale Leistungsträger, regionale Vermarktungsstrategie, Informationskampagne für Gäste, Steuerung von Aktivitäten zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance bei bestehenden oder Entwicklung von neuen Tourismusangeboten,
- Maßnahmen zur innovativen Verbesserung des touristischen Marketings wie beispielsweise neue, kreative oder signifikant verbesserte Dienstleistungen oder Methoden, die in besonderem Maße den Anforderungen zur Stärkung und Sicherung einer resilienten regionalen Tourismusentwicklung entsprechen.
Die Zuwendung für Maßnahmen beträgt maximal 80 v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben bis zu einer maximalen Zuwendungssumme in Höhe von 30.000 Euro pro Zuwendungsempfänger und Förderfall. Der finanzielle Eigenanteil des Zuwendungsempfängers beträgt mindestens 20 v. H. der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben gewährt. Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen können elektronisch per E-Mail an die Adresse tourismus(at)mwvlw.rlp.de unter dem Betreff „Antrag auf Projektförderung Entwicklungsprozess lokale Tourismusorganisation“ eingereicht werden.
nein
Das vorliegende Förderprogramm soll die lokalen Tourismusregionen in Rheinland-Pfalz insbesondere bei ihrem Prozess zur Entwicklung von wettbewerbsfähigem Tourismusorganisationen (WTO) unterstützen und in die Lage versetzen, sich für die Zukunft auszurichten und besagten Prozess anzuschieben.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
- https://mwtek.rlp.de/themen/wirtschaftszweige/tourismus/tourismusstrukturen-foerderung
Bayern
Touristische Betriebe
Diese Förderung gilt im Jahr 2026 bis zur Ausschöpfung des Förderkontingents in Höhe von 50.000 € brutto und gilt ausschließlich für folgende Teilnehmende:
- Erstkennzeichnung: Förderbetrag netto/pro Betrieb je nach Kategorie zwischen 280 € (XS), 380 € (S), 515 € (XS) bis max. 600 € (L-XXL)
- Re-Kennzeichnung nach den ersten 3 Jahren Laufzeit nach Reisen für Alle: Förderbetrag netto/pro Betrieb je nach Kategorie zwischen 280 € (XS) bis max. 300 € netto (S-XXL) (vorläufig max. 66 Betriebe in 2026)
Um die Teilnahme zur der Kennzeichnung „Reisen für Alle“ zu beantragen, senden Sie bitte das Formular zum Prüfauftrag per Post, Fax oder E-Mail an:
Bayern Tourist GmbH (BTG)
Prinz-Ludwig-Palais
Türkenstraße 7
80333 München
Tel. 089 28098-99
Fax 089 28099-31
reisenfueralle@btg-service.de
nein
Gefördert werden bayrische Betriebe, die sich für die Kennzeichnung "Reisen für Alle" bewerben.
- Zuwendungsgeber : Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Tourist GmbH
- https://btg-service.de/reisen-fuer-alle-bayern/
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen.
Gewerbliche und touristische Infrastruktur
Mitfinanziert werden im Bereich der gewerblichen Wirtschaft: Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung, integrierte regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement, Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Planungs- und Beratungsleistungen, Kommunikationsverbindungen (bis zur Anbindung an das Netz bzw. den nächsten Knotenpunkt).
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Der Regelfördersatz beträgt für alle Vorhaben der gewerblichen und der touristischen Infrastruktur 60%, bei Maßnahmen von besonderem Landesinteresse bis zu 95% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen.
nein
Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung sind Ziele des Förderprogrammes.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/grw-infrastrukturfoerderung
Baden-Württemberg
29.06.2027
Anträge stellen können
- juristische Personen (zum Beispiel Kapitalgesellschaft, Verein, eingetragene Genossenschaft,
Europäische Gesellschaft)
- rechtsfähige Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft)
- Stiftungen
- natürliche Personen (zum Beispiel Gründer, Gesellschafterin)
Gefördert werden auch die gemeinnützigen Organisationen in diesen Rechtsformen (zum Beispiel Träger der freien Wohlfahrtspflege, Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Vereine, Stiftungen, Verbände).
Mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand lassen sich Investitionen in effiziente Gebäude finanzieren. Das
Vorhaben muss gleichzeitig in einem der folgenden Bundesprogramme gefördert werden:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM-NWG)
- Klimafreundlicher Neubau (KFN – NWG)
- Errichtung (Neubau) oder Ersterwerb
- Umfassende Sanierung von bestehenden Gebäuden oder Ersterwerb von sanierten Gebäuden
- Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von bestehenden Gebäuden
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung)
- Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
- Energetische Erstberatung (bei Vorhaben der Sozialwirtschaft)
Finanzierungsanteil:
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten unter Berücksichtigung der Bundesförderung
Minimaler Bruttodarlehensbetrag:
- In der Regel 10.000 Euro
Maximaler Bruttodarlehensbetrag:
- bis zu 25 Millionen Euro
Die Höchstgrenzen für die Kumulierung von Fördermitteln der Bundesförderung sind zu beachten.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Tilgungszuschuss (Klimaprämie) von derzeit 1,0 % auf den Darlehensbetrag.
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
ja
Der Einsatz erneuerbarer Energien und nachhaltige Baustoffe stärken nicht nur den Klimaschutz, sondern verbessern auch die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen und schaffen Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft. Im Interesse einer nachhaltigen Wirtschaftsweise und aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert daher das Land alle Neubau- und Sanierungsvorhaben von effizienten Nichtwohngebäuden und von Immobilien, die für sozialwirtschaftliche Zwecke genutzt werden in Baden-Württemberg.
- Zuwendungsgeber : KfW; L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/kombi-darlehen-mittelstand.html
Baden-Württemberg Bayern Bremen Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland
30.12.2027
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Nordwesteuropa" haben. Förderfähige Partner sind dabei z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.
Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern (die Regierungsbezirke Ober-, Mittel-, Unterfranken und Schwaben), Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen (die Region Leine-Weser), Rheinland-Pfalz und Saarland die EU-Mitgliedsstaaten Belgien, die Republik Irland, Luxemburg und Teile der Niederlande und Frankreichs.
Gefördert werden z. B. die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Konzepten, Instrumenten und transnationalen Innovationsnetzwerken bzw. -clustern sowie in begrenztem Maße Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.
Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Kosten für Veranstaltungen und Material sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens.
Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen.
Akteull sind keine Bewerbungen möglich.
nein
Der Programmraum Nordwesteuropa umfasst einige der wirtschaftsstärksten Regionen Europas und ist geprägt von einem Nebeneinander zahlreicher Metropolregionen und Großstädte sowie ländlich geprägter, wirtschaftsschwächerer Regionen. Die Hauptherausforderungen dieses Raums sind Klimaneutralität, Ressourcenschutz sowie ökonomische Resilienz durch vor Ort ansässige Innovationstreiber. Daneben spielen auch soziale Themen, wie der Zugang zu Arbeitsmärkten, Gesundheit und Kultur eine große Rolle.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- https://www.nweurope.eu
bundesweit
31.12.2030
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition der EU und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum (Gemeinden bis 50.000 EW).
Investitionen in den ländlichen Tourismus
Dazu zählen:
– Investitionen in die Infrastruktur sanfter Tourismusformen (z.B. Investitionen in Naturparks, Kur- und Kneipphäuser, Rad- , Wander- oder Reitwege)
– Investitionen in Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen (nur Kreditnehmer, deren Übernachtungskapazität 25 Gästebetten nicht übersteigt)
– Investitionen in Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter (z.B. Landgasthöfe, Gasthöfe mit regionaler Küche). Investitionen in Systemgastronomie oder Franchisevorhaben werden nicht gefördert
– Investitionen in sonstige touristische Angebote mit regionalem Charakter (z.B. Angebote, die auf traditionelle Landbau- und Handwerkstechniken, überliefertem Brauchtum oder Kunsthandwerk aufbauen).
Rad- und Wanderwege; Urlaub auf dem Bauernhof; Hofcafés; Straußen- und Besenwirtschaften
Darlehen in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
Der Antrag ist bei der Leasinggesellschaft oder der Hausbank zu stellen. Das Programm ist befristet bis längstens 30. Juni 2024.
ja
Das Förderprogramm der Rentenbank erleichert Gründungen und Investitionen touristischer Projekte jeglicher Art und stärkt damit den Tourismus im ländlichen Raum.
- Zuwendungsgeber : Rentenbank
- Ansprechpartner (Projektträger) : Rentenbank
- https://www.rentenbank.de/foerderkredite/laendliche-entwicklung/leben-auf-dem-land/
Sachsen-Anhalt
- Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
- juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind
- Geländeerschließung für den Tourismus.
- Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus
Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten,
Anbindung von Gewerbebetrieben (Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen, Errichtung oder Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und –verteilungsanlagen, Errichtung oder Ausbau von Abwasser- und Energieleitungen),
Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung, Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren, Errichtung oder Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung, Errichtung oder Ausbau von Kommunikationsverbindungen (bis zur Anbindung an das Netz bzw. den nächsten Knotenpunkt),
Errichtung oder Ausbau von Anlagen für die Beseitigung bzw. Reinigung von gewerblichen Abwasser und Abfall, Errichtung oder Ausbau von Hafeninfrastrukturen,
Errichtung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen, Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Planungs- und Beratungsleistungen, sofern diese Voraussetzung einer nach der Gemeinschaftsaufgabe förderfähigen Infrastrukturmaßnahme sind, Regionalbudget, Experimentierklausel, Integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement.
Der Regelfördersatz für gewerbliche und touristische Infrastrukturvorhaben beträgt grundsätzlich 60 % der förderfähigen Kosten.
In Ausnahmefällen kann unter folgenden Voraussetzungen bis zu 90 % gefördert werden: die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt oder die geförderte Infrastrukturmaßnahme fügt sich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein.
Einstufiges Verfahren: Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.
Stichtage 2026: 31.03. und 31.07.2026
nein
Die GRW Infrastrukturförderung ist ein Programm aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und fokussiert Geländeerschließungen für den Tourismus.
- Zuwendungsgeber : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/grw-infrastrukturfoerderung/tourismus
Baden-Württemberg
- Natürliche Personen
- Gemeinnützige Antragsteller
- Juristische Personen
- rechtsfähige Personengesellschaften
- Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Kommunale Zweckverbände
- Unternehmen
Gefördert werden Unternehmen jeder Größe.
Im Rahmen der Investitionsvorhaben finanziert die
L-Bank Kosten für:
- Technische Anlagen
- Planung und Projektierung
- Installation
- Notwendige Infrastrukturanlagen im Zusammenhang mit der Anlage, gegebenenfalls auch als
singuläre Maßnahme
- Modernisierung, Instandhaltung oder Sanierung beim Erwerb gebrauchter Anlagen
- Umrüstung und Nachrüstung von Anlagen
- Immaterielle Investitionen
Gefördert werden u.a.
- Photovoltaik-Anlagen
- Windkraftanlagen und Repowering-Maßnahmen
- Stromerzeugungs- und Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen auf Basis fester Biomasse
- Anlagen zur Erzeugung von Biogas
- Stromerzeugungs- und Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen auf Basis von Biogas
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher
- Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
- Geothermische Stromerzeugungs- und Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen
Die L-Bank vergibt zinsverbilligte Darlehen an die Hausbanken, die diese an die Unternehmen weiterleiten.
Finanzierungsanteil:
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Minimaler Bruttodarlehensbetrag:
- 25.000 Euro
Maximaler Bruttodarlehensbetrag:
- in der Regel 5 Millionen Euro pro Vorhaben, bei Einzelfällen auch höher
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Die L-Bank finanziert mit diesem Programm Investitionen in Erneuerbare Energien (z.B. Photovoltaik, Windkraft, Speicher) für Unternehmen und Privatpersonen in Baden-Württemberg zinsgünstig und langfristig.
- Zuwendungsgeber : KfW; L‑Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L‑Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/energiefinanzierung.html
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen
30.12.2027
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Mitteleuropa" haben, z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.
Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (Region Braunschweig), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die EU-Mitgliedsstaaten Kroatien, Österreich, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Norditalien.
Gefördert werden z. B. die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Konzepten, Instrumenten und transnationalen Innovationsnetzwerken bzw. -clustern sowie in begrenztem Maße Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.
Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Kosten für Veranstaltungen und Material sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens.
Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen.
ja
Das Interreg-Programm fördert den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt in Mitteleuropa. Die transnationale Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen von gemeinsamen Projekten von öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern und Akteuren. Interreg bietet diesen die Möglichkeit, Ideen zu entwickeln und neue Arbeitsweisen zu testen. Zudem können Entwicklungen, Investitionen und Netzwerke entstehen, die über die Projektlaufzeit hinaus wirken.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- https://www.interreg-central.eu
Baden-Württemberg Bayern
30.12.2027
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Donauraum" haben, z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.
Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg die EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien, Kroatien, Österreich, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Bosnien-Herzegowina, die Republik Moldau, Montenegro, Serbien und Teile der Ukraine.
Gefördert werden z. B. Machbarkeitsstudien und Entwicklungsstrategien, der Aufbau von Informationszentren, Kompetenz-, Wissens- und Technologietransferzentralen und anderen gemeinsamen Institutionen sowie kleine Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.
Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Ausrüstungskosten sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten.
Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen.
Aktuell sind keine Bewerbungen möglich.
nein
Eine zentrale Herausforderung ist die sehr unterschiedliche Wirtschaftskraft der beteiligten Regionen. Die Förderung ökonomischer und sozialer Innovationen bildet deshalb einen Schwerpunkt. Des Weiteren Projektvorhaben, die den Herausforderungen des Klimawandels begegnen. Zudem gilt es das Potential das die kulturelle und landschaftliche Vielfalt der Donauregionen bietet zu nutzen und zu bewahren.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- https://interreg-danube.eu
