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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

120 Treffer:
Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung Sachsen  

Gefördert wird die Entwicklung wettbewerbsfähiger oder grenzübergreifender Destinationen und Durchführung von touristischen Marketingmaßnahmen in Sachsen

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Tourismusmarketing:

Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V., die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, dabei aber nicht auf Gewinnerzielung, ausgerichtet ist.

 

Destinationsentwicklung:

Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen DMO)

Was wird gefördert?

Tourismusmarketing

- Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens

- Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens

- Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen

- Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen

 

 

Destinationsentwicklung

- Geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen

- Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen

- Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen

Beispiele

Tourismusmarketing: Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens, Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens, Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen, Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen. Destinationsentwicklung: geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen, Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen, Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen.

Art und Höhe der Zuwendung

- Nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfinanzierung

- Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

- Grundsätzlich werden nur Zuwendungen bewilligt, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.500 EUR beträgt

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist per Post (ein Exemplar) und per E-Mail unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Eine Antragstellung ist grundsätzlich ab dem 1. Oktober bis zum 15. November für das Folgejahr möglich.

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn kann mit dem Vorhaben gestartet werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm zur Förderung von Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung zielt insbesondere auf das Außenmarketing, mit hohem Qualitätsanspruch, Marktforschung, hinsichtlich Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal – vor allem in den Bereichen Städtetourismus sowie Familienurlaub – und die Einbindung bzw. Beteiligung von in der Destination ansässiger Leistungsträger ab.

Weitere Informationen  
Touristische Dienstleistungen in Hessen  

Mit dem Förderprogramm soll zur Schaffung neuer sowie zur Erhaltung bestehender Arbeitsplätze, Beschäftigungsmöglichkeiten und Einkommen in KMU im Wirtschaftsbereich Tourismus, aber auch in anderen Wirtschaftszweigen in den jeweiligen Destinationen beigetragen werden. Die Förderung dient ferner der Sicherung und Weiterentwicklung des Tourismusstandorts Hessen, der Auslösung positiver Arbeitsmarkt- und Einkommenseffekte sowie der Stärkung strukturschwacher Regionen in Hessen.

Fördergebiet

Hessen

Geltungsdauer

Förderzeitraum ist vom 10.12.2021 bis 31.12.2028, Anträge können ganzjährig gestellt werden

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- bei Landes- und EFRE-Mitteln

- Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise und andere öffentliche Träger

- Öffentliche Träger, die als juristische Personen im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art wahrnehmen und der Kontrolle von Gebietskörperschaften und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen

 

- zusätzlich bei Landesmitteln

- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen

- Natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind

Was wird gefördert?

Touristische Dienstleistungen:

- Tourismuskonzepte auf Destinationsebene

- Marketingmaßnahmen mit neuartigem und aktivierendem Charakter auf Destinationsebene

- Marketingmaßnahmen der landesweit tätigen Organisationen

- Beratungsmaßnahmen zur Sicherung und Qualitätsverbesserung

 

Förderfähige Ausgaben sind

- eigene und fremde Personalkosten

- Personalkosten für das mit der Verwaltung des Vorhabens beschäftigte Personal

- Direkte Sachausgaben

- Gemeinkosten (15 % der Personalkosten)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

 

Die Förderung kann aus Mitteln des Landes Hessen erfolgen. Touristische Marketingmaßnahmen mit neuartigem und aktivierendem Charakter für touristische Destinationen in Hessen und touristische Marketingmaßnahmen der landesweit tätigen touristischen Marketingorganisationen können darüber hinaus auch aus Mitteln des EFRE gefördert werden.

 

Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Weitläufiges Förderprogramm, das Tourismus als maßgebliche Kraft in der Bewältigung des Strukturwandels versteht und neben der Erweiterung touristischer Dienstleistungen auch den Ausbau der öffentlichen touristischen Infrastruktur unterstützt (dazu in der Suchleiste nach Förderprogramm "000897" suchen).

Weitere Informationen  
Förderprogramm Tourismusinfrastruktur (landesweit)  

Mit dem Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur können im Einklang mit der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz Zuschüsse für Investitionen in die Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung öffentlicher Tourismusinfrastrukturen gewährt werden. Ziel der Förderung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Tourismuswirtschaft und der wirtschaftlichen Entwicklung der Tourismusregionen des Landes durch moderne, nachhaltige, marktgerechte und erlebnisorientierte Vor-Orte-Angebote für Gäste und Besucher.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Darüber hinaus können auch sonstige juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind, mit Zustimmung der kommunalen Gebietskörperschaften oder der Zweckverbände Zuwendungsempfänger sein.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Ausgaben im Zusammenhang mit der Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung von öffentlicher Tourismusinfrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung ist und überwiegend dem Tourismus dient.

 

Förderfähig sind auch touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien (Tourismus 4.0). Dies können zum Beispiel innovative Besucherzentren zu profilierten regionaltypischen und touristisch bedeutsamen Themen im Sinne der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz sein. Auch entsprechend innovative, erlebnisorientierte und digital unterstütze Vorhaben der regionalen Besucherinformation und –lenkung können hierunter fallen.

Beispiele

Zu den förderfähigen Einrichtungen gehören zum Beispiel:

- öffentliche Besucherattraktionen

- Beschilderung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege im Rahmen regionaler Konzepte

- Steganlagen für den Bootstourismus

- Wasserwanderrastplätze

- Anlaufstellen für Besucher

- Tourist-Informationen

- Häuser des Gastes

- Kurparke

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen in materielle und immaterielle Güter. Es können auf Antrag Investitionszuschüsse bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Für die Beschilderung, Markierung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege und touristisch bedeutsamer Radwege kann der Fördersatz bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben betragen.

 

Mindestvolumen – je nach Art der Maßnahme – zwischen 75.000 EUR und 300.000 EUR (förderfähige Ausgaben) sind zu beachten.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge können nur nach vorheriger Beratung durch die Bewilligungsbehörde gestellt werden. Es gibt derzeit keine jährliche Fristen für Antragstellungen.

Für Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden sollen (Tourismus 4.0, touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien), gelten gesonderte Verfahrenswege. Die Bewilligungsbehörde führt über einen oder mehrere Förderaufrufe eine Vorauswahl von Projekten durch, die dem formalen Förderantrag vorgelagert sind (zweistufiges Verfahren). Projektträger bewerben sich mit ihrem Vorhaben im Rahmen eines Förderaufrufs („Call“). Antragsberechtigte werden im Zuge des Förderaufrufes ermittelt. Für die zur Antragstellung genehmigten Beiträge schließt sich ein reguläres Antrags- und Bewilligungsverfahren an. Förderaufrufe mit der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen werden auf dieser Homepage veröffentlicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Destinationen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz können mit Hilfe dieses Förderprogrammes ihre Infrastrukturprojekte mit Investitionszuschüssen von bis zu 85 % von der Landesregierung fördern lassen.

Weitere Informationen  
Kongressinitiative für die Bayerische Tourismuswirtschaft (KiB)  

Die Kongressinitiative Bayern ist ein Förderprogramm der Staatsregierung, das die Ansiedlung und Durchführung überregionaler Fachtagungen und Kongresse im Freistaat unterstützt. Ziel ist es, Bayern als Wissens- und Tagungsstandort zu stärken und die Auslastung der Tagungsinfrastruktur zu verbessern.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind Veranstalter oder von diesen nachweislich Beauftragte, die Veranstaltungen in Bayern planen und durchführen.

 

Antragsberechtigt sind:

• juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

• rechtsfähige Personengesellschaften

• selbstständig und freiberuflich Tätige

Was wird gefördert?

Tagungen und Kongresse, die sich als geschlossene Veranstaltungen an ein Fachpublikum richten.

 

Voraussetzungen:

• Veranstaltungsort innerhalb Bayerns

• findet erstmals statt, oder erst zum maximal dritten Mal in Bayern

• Veranstaltungsprogramm: mind. 2 Tage mint jeweils mind. 4h

• Teilnehmeranzahl mind. 100 vor Ort

• Externe Veranstaltungsräumlichkeit

Beispiele

• Miete für Veranstaltungsräume einschließlich Betriebs- und Nebenkosten

• Ausgaben für Bewirtung (Catering)

• Ausgaben für Technik, Ausstattung o. Ä.

• Honorare, Reisekosten, Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung für Moderierende, Vortragende und Dolmetschende

• Ausgaben für allgemeine Organisation

• Registrierung/Hostessen vor Ort

• Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit

• Ausgaben für die Sicherheit

• Schutz- und Hygienemaßnahmen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

 

Die Förderhöhe wird gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Kongresstage.

• min. 12.000€ bis max. 125.000€

• zusätzliche Boni: Teilnehmer aus dem Ausland/ Nebensaison

Bewerbungsverfahren

Die Antragsstellung erfolgt online über das Antragsportal der Bayern Innovativ GmbH. Dort können auch alle notwendigen Unterlagen hochgeladen werden. Der Antrag ist in deutscher Sprache auszufüllen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses Programm bietet Veranstaltern und Kongressagenturen einen Zuschuss zur Deckung der direkten Veranstaltungskosten (z.B. Miete, Catering, Technik, Honorare). Es ist das zentrale Instrument, um neue, überregionale Kongresse nach Bayern zu holen oder bestehende Veranstaltungen in den Freistaat zurückzuverlagern. Der Antragsteller muss die Räumlichkeiten extern anmieten, und die Förderung ist auf zwei Mal in fünf Jahren begrenzt.

Weitere Informationen  
Einzelbetriebliche Investitionsförderung  

Mit dieser Förderung soll durch die Unterstützung von betrieblichen Investitionen von KMU ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsfaktors Tourismus und die Verbesserung der Wettbewerbsposition der Tourismuswirtschaft in Schleswig-Holstein erreicht werden.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, deren zu fördernde Betriebsstätte in Schleswig-Holstein liegen muss und welche überwiegend (d.h. zu mehr als 50 Prozent des Umsatzes) Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden.

Was wird gefördert?

• Investitionen von Gewerbebetrieben

• Umweltschutzbeihilfen

Beispiele

• Vorhaben der Errichtung und Erweiterung von Beherbergungsbetrieben in der

Tourismuswirtschaft

• Vorhaben der Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in der

Tourismuswirtschaft

• Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten

• Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten

• Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren

Quellen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer, sachkapitalbezogener Investitionszuschuss gewährt.

Förderhöhe (in % der förderfähigen Investitionskosten):

KU

• C- und D-Gebiet: max. 20 %

• Hamburg-Rand-Raum: max. 15 % (nur Errichtung bei erstmaliger Ansiedlung)

 

MU

• C-Gebiet: max. 15 %, D-Gebiet: max. 10 %

• Hamburg-Rand-Raum: max. 10 % (nur Errichtung bei erstmaliger Ansiedlung)

 

maximal EUR 100.000 je Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens zu stellen.

 

Die Antragsunterlagen sind im Original bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) als Antrags- und Bewilligungsstelle auf dem Postweg (Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel) oder persönlich (Zur Helling 5-6, 24143 Kiel) einzureichen.

 

Die Feststellung von Förderfähigkeit und -würdigkeit von Vorhaben erfolgt grundsätzlich durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm bietet touristischen KMU in Schleswig-Holstein einen Investitionszuschuss zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Beherbergungsbetrieben. Ein besonderer Bonus (erhöhte Förderquote) wird gewährt, wenn das Vorhaben gleichzeitig Umweltschutzmaßnahmen, Energieeffizienz oder die Nutzung erneuerbarer Energien beinhaltet.

Weitere Informationen  
Spitze auf dem Land!  

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Ländlichen Raum, die mit neuen, hochinnovativen Produkten und Dienstleistungen überzeugen, werden durch die Förderlinie unterstützt.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum

Was wird gefördert?

Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung der neu eingeführten Produkte und Dienstleistungen dienen.

Art und Höhe der Zuwendung

- Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten.

- Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten.

- Die Zuwendung muss mind. 200.000 Euro betragen.

- Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt im Regelfall 400.000 Euro.

- Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden.

Bewerbungsverfahren

Sie können sich ganzjährig über Ihre zuständige Gemeinde bewerben. Jeweils zum 28.02. und zum 31.08. müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, Arbeitsplätze und Wohlstand im Ländlichen Raum Baden-Württembergs zu sichern. Grundlage sind unter anderem die Innovationsstrategie sowie die Bioökonomiestrategie des Landes.

Weitere Informationen  
Bayerische regionale Förderungsprogramme / Regionalkredit  

Der Freistaat Bayern unterstützt Investitionsvorhaben in strukturschwachen Räumen im Bereich des gewerblichen Tourismus zur qualitativen Verbesserung und Erweiterung des touristischen Angebots. In begründeten Fällen werden auch Vorhaben zur Erhöhung der Beherbergungskapazitäten gefördert.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) u.a. der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind:

– Errichtung einer neuen Betriebsstätte,

– Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,

– Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte,

– Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,

– grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte,

– Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (unter Marktbedingungen) einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Regionalkredits. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100% der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag des Regionalkredits beträgt 10 Mio. EUR je Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Für die Antragstellung ist der Vordruck 90 IH „Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe -“ bzw. der Vordruck 90 FV „Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Tourismus -“ zu verwenden.

Der Antrag ist zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank“ und - soweit es sich um ein Bauvorhaben handelt - einer Erklärung über den Stand des Baugenehmigungsverfahrens, bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen, die den Antragsteller auch über die Möglichkeiten der Auszahlung berät.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bayrischer Unternehmen zu unterstützen, werden im Rahmen der Regionalförderung einzelbetriebliche Investitionen gefördert. Der Tourismussektor ist für das Land ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und wird daher entsprechend berücksichtigt.

Weitere Informationen  
Landesprogramm Mentoring  

Frühzeitige und präventive Förderung von Projekten, die dazu beitragen, Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren und Jugendliche so zu stärken, dass diese ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren und abschließen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Berufsbereiche absolvieren:

 

- Hotel/Gastronomie/Tourismus

- Baugewerbe

- Schutz und Sicherheit

- Gesundheit

- Dienstleistungen

Was wird gefördert?

Im Landesprogramm Mentoring werden Projekte gefördert, die dazu beitragen, Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren und Jugendliche so zu stärken, dass diese ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren.

Art und Höhe der Zuwendung

Den Auszubildenden wird eine Mentorin oder ein Mentor zur Seite gestellt, die/der im Tandem individuell auf die jeweilige Situation eingeht.

• 1:1-Kontakt

• Unterstützung bei Herausforderungen in Betrieb und Berufsschule

• Weiterentwicklung von Fähigkeiten

• Reflektion und Klärung von Schwierigkeiten im Alltag

Bewerbungsverfahren

Zur Auswahl stehende Projekte verschiedener Träger werden auf der Internetseite des Programms vorgestellt. Auswahl eines Projektes, das sich auf die Branche des Unternehmens konzentriert. Formlose Kontaktaufnahme per E-Mail oder Anruf unter +49 30 69 00 85 - 49.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die zu hohe Zahl vorzeitiger Vertragslösungen in der dualen Ausbildung soll mit dem Landesprogramm Mentoring reduziert und gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement weiterentwickelt werden. Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild u.a. der Berufsbereiche Hotel, Gastronomie, Tourismus, Dienstleistungen absolvieren.

Weitere Informationen  
GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur  

Unterstützung der wirtschaftsnahen touristischen Infrastruktur zur Qualitätssteigerung in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten und zur Weiterentwicklung der touristischen Produkte im Radwander-, Wasser-, Natur-, gesundheitstouristischen und barrierefreien Tourismus in Form von Zuschüssen.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Allgemein

- Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind

 

Für die Modernisierung der Radwege nach Nummer 2.1.5.3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie

- Landkreise und kreisfreien Städte

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Die Förderung der Fremdenverkehrsinfrastruktur vorrangig in den Kur- und Erholungsorten ist ebenfalls möglich.

Beispiele

• Maßnahmen zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten

• Unterstützung und Weiterentwicklung der touristischen Produkte mit besonderem Potenzial (z.B. Rad-, Wasser-, Natur-, Gesundheits- und Barrierefreier Tourismus).

• Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen

• Erarbeitung von integrierten regionalen Entwicklungskonzepten.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss (Anteilfinanzierung)

Die maximalen Fördersätze liegen zwischen 60 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Unter einem förderfähigen Investitionsvolumen von 50.000 EUR kann keine Förderung gewährt werden.

Förderung variiert je nach Fördermaßnahme.

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei der ILB obligatorisch zu führen.

 

Anträge sind über das ILB-Kundenportal zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) über die ILB beim Ausbau der wirtschaftsnahen, kommunalen Infrastruktur - auch in Bezug zur Förderung touristischer Maßnahmen.

Weitere Informationen  
Förderung öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen  

Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen oder Maßnahmen, vorzugsweise Gemeinden oder Gemeindeverbände, können für ihre Projekte finanzielle Unterstützung beantragen.

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

- Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen, vorzugsweise Gemeinden oder Gemeindeverbände

- Edutainmenteinrichtungen mit überwiegend touristischer Zielsetzung sowie Maßnahmen zur Modernisierung geförderter Infrastrukturmaßnahmen innerhalb der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren

Was wird gefördert?

Gefördert werden zum Beispiel die Geländeerschließung für den Tourismus sowie Einrichtungen der touristischen Basisinfrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen.

Die öffentliche touristische Infrastrukturmaßnahme soll mit der Tourismuskonzeption Saarland 2025 in Einklang stehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung beträgt i.d.R. 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie im Referat für Tourismuspolitik und Tourismusförderung gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen oder Maßnahmen sowie Edutainmenteinrichtungen mit touristischer Zielsetzung erhalten eine Förderung von den Ausgaben von bis zu 70%, wenn diese der Tourismuskonzeption Saarland 2025 entsprechen.

Weitere Informationen  
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