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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

113 Treffer:
Bayerisch-tschechischer Grenzraum (Beantragung einer Förderung für grenzüberscheitendes Projekt)  

Unterstützung von wegweisenden, grenzüberschreitenden Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum (Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken) zur Herstellung gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, Stadt und Land und zur Stärkung des Austauschs und der Zusammenarbeit mit Tschechien.

Fördergebiet

Bayern Bayerisch-Tschechische Grenzregion

Geltungsdauer

2022-2026

Für wen?

- Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken.

- Antragsund zuwendungsberechtigt sind darüber hinaus auch andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, externe Beratungs- und Dienstleistungen, Investitionen unter 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie sonstige Leistungen durch Dritte.

 

Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass das Projekt einen grenzüberschreitenden Charakter und einen fachübergreifenden Ansatz besitzt, das heißt mindestens zwei Themenfelder (zum Beispiel Demografie, Kultur, Tourismus, Mobilität/ Verkehr, Daseinsvorsorge, oder Ehrenamt) müssen gleichranging behandelt werden. Zuwendungen können grundsätzlich nur bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.

Art und Höhe der Zuwendung

Pro Zuwendungsempfänger beträgt die Fördersumme maximal 100.000 Euro pro Projektjahr. Der Fördersatz liegt je nach räumlichen Wirkungskreis und bereits erhaltenen Projektförderungen zwischen 30 % und 90 %. Das Projekt kann maximal vier Jahre lang unterstützt werden. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

Bewerbungsverfahren

- Vor Antragstellung ist mit dem zuständigen Referat im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Staatsministerium) zur Sicherstellung der Koordinierungsfunktion Kontakt aufzunehmen.

- Anträge sind bei der örtlich zuständigen Regierung einzureichen; sie ist die Bewilligungsbehörde.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein grenzüberschreitendes Förderprogramm für die Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken, das die Region strukturell stärken soll und Tourismus fachübergreifend in Zusammenhang mit anderen Themenfeldern versteht.

Weitere Informationen  
INTERREG Bayern-Tschechien 2021-2027  

Durch das Programm INTERREG Bayern Tschechien 2021-2027 wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit im bayerisch-tschechischen Grenzraum gefördert. Zielsetzung des Programmes ist, Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen und den gemeinsamen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraum im bayerisch-tschechischen Grenzraum weiterzuentwickeln.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

Für Behandlung des Projektantrags im 5. Begleitausschuss: 27.08.2024, 15:59 Uhr

Für wen?

Zur Antragstellung sind für bayerische Projektpartner folgende Typen zugelassen: Öffentliche Institutionen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Institutionen der öffentlichen Verwaltung (Gemeinde, Gebietskörperschaft, etc.), Vereine / Verbände, Kammern / Gewerkschaften, EVTZ, KMU / Unternehmen und Sonstige.

 

Für tschechische Projektpartner sind folgende Typen zugelassen: Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Subjekte der öffentlichen Verwaltung (Staat, Bezirk Gemeinde, vom Staat, von den Bezirken und den Gemeinden eingerichtete/gegründete Organisationen), gemeinnützige Organisationen, Kammern, Verbände und EVTZ.

 

An einem Projekt müssen mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Partner beteiligt sein!

Was wird gefördert?

- Forschung und Wissenstransfer

- Anpassung an den Klimawandel und Umweltschutz

- Bildung

- Kultur und nachhaltiger Tourismus

- Bessere INTERREG Governance

 

Jedes Projekt muss thematisch einer Priorität (bzw. einem spezifischen Ziel) zugeordnet sein!

Art und Höhe der Zuwendung

Bis zu 80% der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt online über das Joint Electronic Monitoring System (JEMS).

 

Projektanträge werden einer formalen Prüfung, Plausibilitätsprüfung und Prüfung der Programmkonformität unterzogen. Im nächsten Schritt wird der Inhalt des Antrags zu (1) grenzübergreifende Zusammenarbeit, (2) grenzübergreifende Wirkung, (3) inhaltliche Qualität und (4) Beitrag zu den Programmzielen bewertet.

 

Insgesamt kann ein Projektantrag in der Bewertung maximal 100 Punkte erreichen. Ab einer Punktzahl von 70 und mehr werden die Projektanträge dem Begleitausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Grenzübergreifendes Förderprojekt mit Fördermöglichkeiten für eine Vielzahl unterschiedlicher Antragsteller. Besonderer Fokus auf die Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik (kofinanziert von der Europäischen Union)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen bayrischen Bezirksregierungen
  • https://www.by-cz.eu/
 
Deut­scher Auf­bau- und Re­si­li­enz­plan (DARP) 2021-2026  

Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ist das Herzstück des europäischen Aufbauplans NextGenerationEU. Ziel ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise abzumildern und die europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften nachhaltiger, widerstandsfähiger und besser auf die Herausforderungen und Chancen des ökologischen und digitalen Wandels vorzubereiten. Sie ist für alle industriellen Ökosysteme, einschließlich des Tourismus, relevant. Die EU-Länder sind für die Entwicklung nationaler Aufbau- und Resilienzpläne verantwortlich, die Investitionen und Reformen enthalten, um die im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten zentralen Herausforderungen zu bewältigen und den ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des DARP entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- wissenschaftliche Einrichtungen

- öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

In den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen wird festgelegt, wie die Mittel zugewiesen werden. Je nach EU-Land kann der Tourismus entweder durch tourismusspezifische Maßnahmen zur Modernisierung des Sektors oder durch horizontale Maßnahmen abgedeckt werden, die für alle Sektoren relevant sind. Die Europäische Kommission hat sieben Leitinitiativen festgelegt, für die sie die EU-Länder ermutigt, Investitionen und Reformen vorzuschlagen. Einige dieser Flaggschiffs, wie die unten aufgeführten, können sich für Investitionen im Tourismus eignen.

 

- Renovierung: Renovierung der touristischen Infrastruktur zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz („fast Null Energiegebäude“), Zugänglichkeit und Ressourcenmanagement sowie Entwicklung kreislauforientierter Geschäftsmodelle (Beispiel: für Lebensmittel & Abfallwirtschaft)

 

- Reskill und Upskill: Schulung von Tourismusunternehmern, Arbeitnehmern und Destinationsmanagern zur Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels

 

- Modernisieren: Unterstützung der Digitalisierung der für die Tourismuspolitik zuständigen öffentlichen Verwaltungen und Förderung des Datenaustauschs zwischen öffentlichen Verwaltungen, Destinationsmanagern und Unternehmen

 

- Aufladung und Betankung: Investitionen in saubere Mobilität und Verbesserung der Konnektivität zu Reisezielen, insbesondere zu touristischen Hotspots (Beispiele: Wasserfahrzeuge, Busse, öffentliche Verkehrsmittel)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des DARP entnommen werden. In Deutschland stehen aus den ARF-Mitteln ca. 28 Milliarden EUR zur Verfügung.

Bewerbungsverfahren

Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des DARP entnommen werden. In Deutschland umfasst der deut­sche Auf­bau- und Re­si­li­enz­plan (DARP) 40 Maßnahmen in 6 Schwerpunktbereichen, aber nicht alle mit touristischem Bezug.

 

Mehr dazu unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/1-allgemeine-ziele-und-kohaerenz.pdf

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Corona-Krise ist eine der größten Herausforderungen in der Geschichte der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland – in gesundheitlicher, gesellschaftlicher und insbesondere auch ökonomischer Hinsicht. Die Europäische Union hat auf die Krise kraftvoll reagiert. Mit dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ in Höhe von 750 Mrd. EUR und dessen größtem Ausgabeninstrument - der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mit einem Volumen von 672,5 Mrd. EUR - wurde der Grundstein gelegt, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

Weitere Informationen  
Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung Sachsen  

Gefördert wird die Entwicklung wettbewerbsfähiger oder grenzübergreifender Destinationen und Durchführung von touristischen Marketingmaßnahmen in Sachsen

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Tourismusmarketing:

Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V., die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, dabei aber nicht auf Gewinnerzielung, ausgerichtet ist.

 

Destinationsentwicklung:

Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen DMO)

Was wird gefördert?

Tourismusmarketing

- Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens

- Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens

- Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen

- Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen

 

 

Destinationsentwicklung

- Geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen

- Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen

- Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen

Beispiele

Tourismusmarketing: Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens, Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens, Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen, Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen. Destinationsentwicklung: geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen, Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen, Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen.

Art und Höhe der Zuwendung

- Nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfinanzierung

- Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

- Grundsätzlich werden nur Zuwendungen bewilligt, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.500 EUR beträgt

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist per Post (ein Exemplar) und per E-Mail unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Eine Antragstellung ist grundsätzlich ab dem 1. Oktober bis zum 15. November für das Folgejahr möglich.

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn kann mit dem Vorhaben gestartet werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm zur Förderung von Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung zielt insbesondere auf das Außenmarketing, mit hohem Qualitätsanspruch, Marktforschung, hinsichtlich Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal – vor allem in den Bereichen Städtetourismus sowie Familienurlaub – und die Einbindung bzw. Beteiligung von in der Destination ansässiger Leistungsträger ab.

Weitere Informationen  
Touristische Dienstleistungen in Hessen  

Mit dem Förderprogramm soll zur Schaffung neuer sowie zur Erhaltung bestehender Arbeitsplätze, Beschäftigungsmöglichkeiten und Einkommen in KMU im Wirtschaftsbereich Tourismus, aber auch in anderen Wirtschaftszweigen in den jeweiligen Destinationen beigetragen werden. Die Förderung dient ferner der Sicherung und Weiterentwicklung des Tourismusstandorts Hessen, der Auslösung positiver Arbeitsmarkt- und Einkommenseffekte sowie der Stärkung strukturschwacher Regionen in Hessen.

Fördergebiet

Hessen

Geltungsdauer

Förderzeitraum ist vom 10.12.2021 bis 31.12.2028, Anträge können ganzjährig gestellt werden

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- bei Landes- und EFRE-Mitteln

- Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise und andere öffentliche Träger

- Öffentliche Träger, die als juristische Personen im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art wahrnehmen und der Kontrolle von Gebietskörperschaften und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen

 

- zusätzlich bei Landesmitteln

- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen

- Natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind

Was wird gefördert?

Touristische Dienstleistungen:

- Tourismuskonzepte auf Destinationsebene

- Marketingmaßnahmen mit neuartigem und aktivierendem Charakter auf Destinationsebene

- Marketingmaßnahmen der landesweit tätigen Organisationen

- Beratungsmaßnahmen zur Sicherung und Qualitätsverbesserung

 

Förderfähige Ausgaben sind

- eigene und fremde Personalkosten

- Personalkosten für das mit der Verwaltung des Vorhabens beschäftigte Personal

- Direkte Sachausgaben

- Gemeinkosten (15 % der Personalkosten)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

 

Die Förderung kann aus Mitteln des Landes Hessen erfolgen. Touristische Marketingmaßnahmen mit neuartigem und aktivierendem Charakter für touristische Destinationen in Hessen und touristische Marketingmaßnahmen der landesweit tätigen touristischen Marketingorganisationen können darüber hinaus auch aus Mitteln des EFRE gefördert werden.

 

Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Weitläufiges Förderprogramm, das Tourismus als maßgebliche Kraft in der Bewältigung des Strukturwandels versteht und neben der Erweiterung touristischer Dienstleistungen auch den Ausbau der öffentlichen touristischen Infrastruktur unterstützt (dazu in der Suchleiste nach Förderprogramm "000897" suchen).

Weitere Informationen  
Förderprogramm Tourismusinfrastruktur (landesweit)  

Mit dem Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur können im Einklang mit der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz Zuschüsse für Investitionen in die Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung öffentlicher Tourismusinfrastrukturen gewährt werden. Ziel der Förderung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Tourismuswirtschaft und der wirtschaftlichen Entwicklung der Tourismusregionen des Landes durch moderne, nachhaltige, marktgerechte und erlebnisorientierte Vor-Orte-Angebote für Gäste und Besucher.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Darüber hinaus können auch sonstige juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind, mit Zustimmung der kommunalen Gebietskörperschaften oder der Zweckverbände Zuwendungsempfänger sein.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Ausgaben im Zusammenhang mit der Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung von öffentlicher Tourismusinfrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung ist und überwiegend dem Tourismus dient.

 

Förderfähig sind auch touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien (Tourismus 4.0). Dies können zum Beispiel innovative Besucherzentren zu profilierten regionaltypischen und touristisch bedeutsamen Themen im Sinne der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz sein. Auch entsprechend innovative, erlebnisorientierte und digital unterstütze Vorhaben der regionalen Besucherinformation und –lenkung können hierunter fallen.

Beispiele

Zu den förderfähigen Einrichtungen gehören zum Beispiel:

- öffentliche Besucherattraktionen

- Beschilderung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege im Rahmen regionaler Konzepte

- Steganlagen für den Bootstourismus

- Wasserwanderrastplätze

- Anlaufstellen für Besucher

- Tourist-Informationen

- Häuser des Gastes

- Kurparke

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen in materielle und immaterielle Güter. Es können auf Antrag Investitionszuschüsse bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Für die Beschilderung, Markierung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege und touristisch bedeutsamer Radwege kann der Fördersatz bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben betragen.

 

Mindestvolumen – je nach Art der Maßnahme – zwischen 75.000 EUR und 300.000 EUR (förderfähige Ausgaben) sind zu beachten.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge können nur nach vorheriger Beratung durch die Bewilligungsbehörde gestellt werden. Es gibt derzeit keine jährliche Fristen für Antragstellungen.

Für Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden sollen (Tourismus 4.0, touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien), gelten gesonderte Verfahrenswege. Die Bewilligungsbehörde führt über einen oder mehrere Förderaufrufe eine Vorauswahl von Projekten durch, die dem formalen Förderantrag vorgelagert sind (zweistufiges Verfahren). Projektträger bewerben sich mit ihrem Vorhaben im Rahmen eines Förderaufrufs („Call“). Antragsberechtigte werden im Zuge des Förderaufrufes ermittelt. Für die zur Antragstellung genehmigten Beiträge schließt sich ein reguläres Antrags- und Bewilligungsverfahren an. Förderaufrufe mit der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen werden auf dieser Homepage veröffentlicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Destinationen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz können mit Hilfe dieses Förderprogrammes ihre Infrastrukturprojekte mit Investitionszuschüssen von bis zu 85 % von der Landesregierung fördern lassen.

Weitere Informationen  
Investitionsfinanzierung  

Die L-Bank stellt in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank zinsgünstige Kredite zur Finanzierung von Investitionen von Unternehmen in Gemeinden mit dörflichem Charakter bereit. Darüber hinaus sind Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen förderfähig.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe in Gemeinden bis 50.000 EW.

Was wird gefördert?

Folgende Vorhaben sind förderfähig:

Investitionen von Unternehmen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Ausweitung beziehungsweise Sicherung des Arbeitsplatzangebots in ländlichen Regionen beitragen. Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen werden ebenfalls gefördert.

Der Investitionsort muss im ländlichen Raum Baden-Württembergs liegen. Als ländlicher Raum gelten alle Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohnern. In der Region Stuttgart (hierzu gehören die Kreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr) gelten nur Kommunen mit weniger als 30.000 Einwohnern als ländlicher Raum.

Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports können für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport keine Förderung erhalten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form von mittel- bis langfristigen zinsgünstigen Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten. Die Höhe des Darlehens sollte je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen. Die Mindestförderhöhe beträgt 5.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank bei der

L-Bank einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Diese Förderdarlehen sind für alle Arten von Investitionen und für alle mittelständischen Unternehmen im ländlichen Raum geeignet.

Weitere Informationen  
Förderung der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen  

Das Land Brandenburg unterstützt mit dieser Förderung die Zusammenarbeit der Akteure unterschiedlicher Wirtschaftsstufen (vertikal/horizontal) aus der Landwirtschaft, aus der Nahrungsmittelproduktion und aus dem Landtourismus, um eine ausgewogene räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete zu erreichen. Entwicklungspotenziale im ländlichen Tourismus sollen weiter ausgeschöpft werden durch: - Höhere Inwertsetzung regionaler Produkte und touristischer Angebote - Stärkung der Direktvermarktung - Landwirtschaftlich/kulinarisch orientierte Veranstaltungen - Kulinarische Profilierung des Landes Brandenburg und seiner Regionen

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

- Überregional tätige Vereine/Verbände als Branchenverband

- Natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts als Kleinstunternehmen im Rahmen von Gemeinschaftsaktionen der überregional tätigen Vereine/Verbände

Was wird gefördert?

- Vernetzung von Kleinstunternehmen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und anderen Akteuren im ländlichen Raum zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

 

- Zusammenarbeit zwischen Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

 

Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus. Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Projektförderung

Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung

Form der Zuwendung: Zuschuss

Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Fördergegenstand.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vollständig und formgebunden bis zum 15.01. des laufenden Haushaltsjahres beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu stellen. Stehen weitere Haushaltsmittel zur Verfügung kann als weiterer Antragstermin der 31.05. oder weitere Termine des laufenden Haushaltsjahrs festgelegt und veröffentlicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dieser Förderung soll mit horizontaler und vertikaler Zusammenarbeit der Akteure in der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und des Landtourismus zu einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete beigetragen werden.

Weitere Informationen  
Touristische Projekte  

Das Land Niedersachsen fördert touristische Organisationen bei der Durchführung touristischer Maßnahmen in den Bereichen Marketing, Organisation und Wettbewerbsfähigkeit

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

31.12.2024

Für wen?

Tourismusorganisationen, die in der Rolle einer Destinationsmanagementorganisation Tourismusmarketing direkt unterhalb der Ebene der Landesmarketingorganisation (TMN) betreiben, Kommunen, die Mitglieder des städtetouristischen Netzwerkes „about cities“ oder der Marketingkooperation „9 Städte in Niedersachsen“ sind, Touristische Vereine und Verbände mit landesweiter Zuständigkeit bzw. Verantwortung, Kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Was wird gefördert?

- Umsetzung innovativer Marketingprojekte (1)

- Umsetzung von Projekten landesweiter touristischer Fachorganisationen, mit denen eine Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen verfolgt wird (2)

- Neuausrichtung regionaler Tourismusorganisationen zu Destinationsmanagementorganisationen (3)

- Weiterentwicklung bestehender Projektideen für in der Region neuartige touristische Angebote einschließlich erster Aktivitäten zur Markteinführung (4)

- Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus den Klimawirkungsketten des Projekts „Klimawandel anpacken – Anpassungsstrategien für den Tourismus in Niedersachsen“ ableiten lassen und die im Verantwortungsbereich der Tourismusorganisationen der Reiseregionen liegen (5)

- Besondere touristische Projekte, an deren Umsetzung das Land Niedersachsen ein ganz erhebliches Interesse hat, sofern eine Förderung nicht auf Grundlage sonstiger Förderrichtlinien des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) in Betracht kommt. (6)

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss; maximal 100.000 Euro pro Projekt; bei Maßnahmen gemäß (1), (2), (3) und (4) bis zu 50% und gemäß (5) und (6) bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung ist ein Erstgespräch mit einem Berater der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu führen. Danach können die entsprechenden Anträge heruntergeladen und postalisch an die Nbank gesendet werden. Antragsstichtag ist jeweils der 30. April eines Jahres.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Förderung können touristische Projekte in den Bereichen Marketing, Organisation und Wettbewerbsfähigkeit mittels eines Zuschusses unterstützt werden

Weitere Informationen  
Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)  

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert kommunale Modellvorhaben in den deutschen Braunkohleregionen Lausitzer Revier, Mitteldeutsches Revier und Rheinisches Revier. Unterstützt werden Projekte, die ökologische Nachhaltigkeitsziele verwirklichen und die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) umsetzen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen Sachsen

Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionelle Maßnahmen, wie

 

- kommunale Nachhaltigkeitskonzepte,

- kommunales Nachhaltigkeitsmanagement,

- Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Teilhabe / kommunale und regionale Wettbewerbe und Kampagnen,

- außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte,

 

sowie investive Maßnahmen, wie

 

- nachhaltige, biodiversitätsfördernde Gestaltung von Flächen, Dächern und Fassaden,

- Maßnahmen für mehr Umweltgerechtigkeit in Quartieren und Stadtteilen,

- Entsiegelung von Flächen und Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen,

- naturnahe Gestaltung / Renaturierung von kommunalen und privaten Gewässern sowie deren Ufer,

- Beiträge für umweltfreundlichen und nachhaltigen Tourismus sowie Freizeit- und Erholungsgestaltung unter besonderer Berücksichtigung der Biodiversitätsförderung,

- Schaffung von umweltverträglichen Mobilitätskonzepten für nachhaltige Tourismus- und Freizeitgestaltung,

- außerschulische Umwelt- und Naturschutzbildung.

 

Eine Kombination konzeptioneller und investiver Maßnahmen wird empfohlen.

Art und Höhe der Zuwendung

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Je nach Fördernehmerin/Fördernehmer und Art der Maßnahme erhalten Sie

 

- bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und

- für Maßnahmen im Bereich „Citizen Science“ bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Verfahrensstufe Ihre Projektskizze bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein.

 

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • https://www.z-u-g.org/komona/
 
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