Förderwegweiser
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe in Gemeinden bis 50.000 EW.
Folgende Vorhaben sind förderfähig:
Investitionen von Unternehmen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Ausweitung beziehungsweise Sicherung des Arbeitsplatzangebots in ländlichen Regionen beitragen. Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen werden ebenfalls gefördert.
Der Investitionsort muss im ländlichen Raum Baden-Württembergs liegen. Als ländlicher Raum gelten alle Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohnern. In der Region Stuttgart (hierzu gehören die Kreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr) gelten nur Kommunen mit weniger als 30.000 Einwohnern als ländlicher Raum.
Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports können für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport keine Förderung erhalten.
Die Förderung erfolgt in Form von mittel- bis langfristigen zinsgünstigen Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten. Die Höhe des Darlehens sollte je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen. Die Mindestförderhöhe beträgt 5.000 EUR.
Anträge sind über die Hausbank bei der
L-Bank einzureichen.
ja
Diese Förderdarlehen sind für alle Arten von Investitionen und für alle mittelständischen Unternehmen im ländlichen Raum geeignet.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; Landwirtschaftliche Rentenbank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/investitionsfinanzierung.html
Sachsen
30-06-2031
Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, Verwaltungsgemeinschaften, Verbände und Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften, öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen.
Zusammenarbeit von Kommunen, Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte, Vorhaben zur Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen, Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen, Antragstellung und Kofinanzierung von Projekten.
Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge.
Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 Euro
Anträge sind formgebunden an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu richten.
nein
Mit dem Programm werden kommunale Akteure bei der Durchführung von Maßnahmen unterstützt, die zur Stärkung und Entwicklung von Regionen beitragen.
- Zuwendungsgeber : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/zusammenleben/sachsen-anhalt-regio
bundesweit Strukturschwache Regionen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie z.B. Stiftungen, Vereine und Verbände, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte in folgenden Phasen:
– Konzeptphase: Erarbeitung des regionalen Innovationskonzeptes („WIR!-Konzepte”) mit den Schwerpunkten auf der Analyse der Potenziale und der Hemmnisse des Innovationsfeldes und auf der Entwicklung von Strategien zur Stärkung der Region durch Forschung, Entwicklung und Innovation.
– Umsetzungsphase: Maßnahmen zur Umsetzung des „WIR!-Konzepts” zum Aufbau und zur Unterhaltung eines Innovationsmanagements sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Bündnisstrategie.
Die Förderung ist themenoffen und bezieht technologische, organisatorische, Produkt-, Dienstleistungs- und Geschäftsmodellinnovationen als auch soziale Innovationen mit ein.
Innovationswerkstatt WASSER-LANDSCHAFT-LAUSITZ
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Kosten
für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
In der Konzeptphase können in jedem Bündnis Vorhaben mit einer Fördersumme von bis zu 250.000 EUR und einer Laufzeit von bis zu neun Monaten beantragt werden.
In der Umsetzungsphase werden ausgewählte Bündnisse in den ersten zwei Jahren mit maximal 8 Mio. EUR gefördert. Über die Bereitstellung weiterer Fördermittel je Bündnis wird nach einer Zwischenbegutachtung im dritten Jahr der Umsetzungsphase entschieden.
Das Verfahren ist mehrstufig. In der ersten Phase können Projektskizzen bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Damit die Skizze Bestandskraft erlangt, muss diese unterschrieben in Papierform (fünffache Ausfertigung, davon ein ungebundenes, kopierfähiges Exemplar) eingereicht werden.
eingeschränkt
Der Tourismus kann in strukturschwachen Regionen einen wertvollen Beitrag zum Strukturwandel leisten und als Innovationsfeld dienen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.innovation-strukturwandel.de/de/wir---wandel-durch-innovation-in-der-region-2061.html
Bayern
Die Antragstellung ist ab dem 29.3.2022 laufend möglich
Als Antragsteller können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (insbes. Vereine, Verbände, Gemeinden und andere Gebietskörperschaften und Interessensvertretungen) auftreten.
Programmregionen Österreich: Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Traunviertel, Lungau, Pinzgau-Pongau, Salzburg und Umgebung, Außerfern, Innsbruck, Osttirol, Tiroler Oberland, Tiroler Unterland, Bludenz-Bregenzer Wald, Rheintal-Bodenseegebiet
Programmregionen Bayern: Kreisfreie Stadt Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Altötting, Berchtesgadener Land, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf, Traunstein, Weilheim-Schongau, kreisfreie Stadt Landshut, Landkreis Landshut, kreisfreie Stadt Passau, Landkreis Passau, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen, Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, kreisfreie Stadt Kaufbeuren, kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu), kreisfreie Stadt Memmingen, Lindau (Bodensee), Ostallgäu, Unterallgäu, Oberallgäu
An einem Projekt müssen mindestens ein österreichischer und ein bayerischer Partner beteiligt sein!
- Zukunftsfähige Wirtschaft
- Resiliente Umwelt
- Nachhaltiger Tourismus
- Integrierte Regionalentwicklung
- Grenzüberschreitende Governance
Bis zu 75% der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts
Abhängig von der Projektgröße können Projekte in vier verschiedenen Kategorien eingereicht werden:
- Großprojekte (förderfähige Gesamtkosten > 35.000 €)
- Mittelprojekte (förderfähige Gesamtkosten von 35.000 € bis 100.000 €)
- Kleinprojekte (förderfähige Gesamtkosten bis 35.000 €)
- People2People-Projekte (förderfähige Gesamtkosten bis 5.000 €)
Die Antragstellung erfolgt online über das Joint Electronic Monitoring System (JEMS).
Für die unterschiedlichen Projektgrößen greifen unterschiedliche Bewerbungsverfahren, die über den unten angegebenen Link ("Für Antragstellende" > "Einreichung Projektskizze") eingesehen werden können.
ja
Ein spezielles Förderprogramm für den bayrisch-österreichischen Grenzraum, in dem Tourismus zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen zählt und daher als eigene Prioritätsachse anerkannt wird. Die grenzüberschreitende Tourismusstrategie bildet hierbei den Rahmen für Projektunterstützungen (siehe untenstehender Link, "Programm" > "Prioritäten und Spezifische Ziele").
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und Amt der Oberösterreichischen Landesregierung (kofinanziert von der Europäischen Union)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Gemeinsames Sekretariat: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
- https://www.interreg-bayaut.net/
Bayern Bayerisch-Tschechische Grenzregion
2022-2026
- Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken.
- Antragsund zuwendungsberechtigt sind darüber hinaus auch andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.
Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, externe Beratungs- und Dienstleistungen, Investitionen unter 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie sonstige Leistungen durch Dritte.
Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass das Projekt einen grenzüberschreitenden Charakter und einen fachübergreifenden Ansatz besitzt, das heißt mindestens zwei Themenfelder (zum Beispiel Demografie, Kultur, Tourismus, Mobilität/ Verkehr, Daseinsvorsorge, oder Ehrenamt) müssen gleichranging behandelt werden. Zuwendungen können grundsätzlich nur bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.
Pro Zuwendungsempfänger beträgt die Fördersumme maximal 100.000 Euro pro Projektjahr. Der Fördersatz liegt je nach räumlichen Wirkungskreis und bereits erhaltenen Projektförderungen zwischen 30 % und 90 %. Das Projekt kann maximal vier Jahre lang unterstützt werden. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
- Vor Antragstellung ist mit dem zuständigen Referat im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Staatsministerium) zur Sicherstellung der Koordinierungsfunktion Kontakt aufzunehmen.
- Anträge sind bei der örtlich zuständigen Regierung einzureichen; sie ist die Bewilligungsbehörde.
eingeschränkt
Ein grenzüberschreitendes Förderprogramm für die Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken, das die Region strukturell stärken soll und Tourismus fachübergreifend in Zusammenhang mit anderen Themenfeldern versteht.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken
- https://www.stmfh.bayern.de/heimat/f%C3%B6rderrichtlinie-bayerisch-tschechischer-grenzraum/
kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum
Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung der neu eingeführten Produkte und Dienstleistungen dienen.
- Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten.
- Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten.
- Die Zuwendung muss mind. 200.000 Euro betragen.
- Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt im Regelfall 400.000 Euro.
- Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden.
Sie können sich ganzjährig über Ihre zuständige Gemeinde bewerben. Jeweils zum 28.02. und zum 31.08. müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen.
nein
Ziel ist es, Arbeitsplätze und Wohlstand im Ländlichen Raum Baden-Württembergs zu sichern. Grundlage sind unter anderem die Innovationsstrategie sowie die Bioökonomiestrategie des Landes.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Gemeinde, zuständiges Regierungspräsidium
- https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/spitze-auf-dem-land/informationen
Bayern
31.12.2027
Zur Antragstellung sind für bayerische Projektpartner folgende Typen zugelassen: Öffentliche Institutionen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Institutionen der öffentlichen Verwaltung (Gemeinde, Gebietskörperschaft, etc.), Vereine / Verbände, Kammern / Gewerkschaften, EVTZ, KMU / Unternehmen und Sonstige.
Für tschechische Projektpartner sind folgende Typen zugelassen: Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Subjekte der öffentlichen Verwaltung (Staat, Bezirk Gemeinde, vom Staat, von den Bezirken und den Gemeinden eingerichtete/gegründete Organisationen), gemeinnützige Organisationen, Kammern, Verbände und EVTZ.
An einem Projekt müssen mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Partner beteiligt sein!
- Forschung und Wissenstransfer
- Anpassung an den Klimawandel und Umweltschutz
- Bildung
- Kultur und nachhaltiger Tourismus
- Bessere INTERREG Governance
Jedes Projekt muss thematisch einer Priorität (bzw. einem spezifischen Ziel) zugeordnet sein!
Bis zu 80% der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts
Die Antragstellung erfolgt online über das Joint Electronic Monitoring System (JEMS).
Projektanträge werden einer formalen Prüfung, Plausibilitätsprüfung und Prüfung der Programmkonformität unterzogen. Im nächsten Schritt wird der Inhalt des Antrags zu (1) grenzübergreifende Zusammenarbeit, (2) grenzübergreifende Wirkung, (3) inhaltliche Qualität und (4) Beitrag zu den Programmzielen bewertet.
Insgesamt kann ein Projektantrag in der Bewertung maximal 100 Punkte erreichen. Ab einer Punktzahl von 70 und mehr werden die Projektanträge dem Begleitausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
ja
Grenzübergreifendes Förderprojekt mit Fördermöglichkeiten für eine Vielzahl unterschiedlicher Antragsteller. Besonderer Fokus auf die Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik (kofinanziert von der Europäischen Union)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen bayrischen Bezirksregierungen
- https://www.by-cz.eu/
bundesweit
31.12.2026
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des DARP entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
In den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen wird festgelegt, wie die Mittel zugewiesen werden. Je nach EU-Land kann der Tourismus entweder durch tourismusspezifische Maßnahmen zur Modernisierung des Sektors oder durch horizontale Maßnahmen abgedeckt werden, die für alle Sektoren relevant sind. Die Europäische Kommission hat sieben Leitinitiativen festgelegt, für die sie die EU-Länder ermutigt, Investitionen und Reformen vorzuschlagen. Einige dieser Flaggschiffs, wie die unten aufgeführten, können sich für Investitionen im Tourismus eignen.
- Renovierung: Renovierung der touristischen Infrastruktur zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz („fast Null Energiegebäude“), Zugänglichkeit und Ressourcenmanagement sowie Entwicklung kreislauforientierter Geschäftsmodelle (Beispiel: für Lebensmittel & Abfallwirtschaft)
- Reskill und Upskill: Schulung von Tourismusunternehmern, Arbeitnehmern und Destinationsmanagern zur Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels
- Modernisieren: Unterstützung der Digitalisierung der für die Tourismuspolitik zuständigen öffentlichen Verwaltungen und Förderung des Datenaustauschs zwischen öffentlichen Verwaltungen, Destinationsmanagern und Unternehmen
- Aufladung und Betankung: Investitionen in saubere Mobilität und Verbesserung der Konnektivität zu Reisezielen, insbesondere zu touristischen Hotspots (Beispiele: Wasserfahrzeuge, Busse, öffentliche Verkehrsmittel)
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des DARP entnommen werden. In Deutschland stehen aus den ARF-Mitteln ca. 28 Milliarden EUR zur Verfügung.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des DARP entnommen werden. In Deutschland umfasst der deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP) 40 Maßnahmen in 6 Schwerpunktbereichen, aber nicht alle mit touristischem Bezug.
Mehr dazu unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/1-allgemeine-ziele-und-kohaerenz.pdf
ja
Die Corona-Krise ist eine der größten Herausforderungen in der Geschichte der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland – in gesundheitlicher, gesellschaftlicher und insbesondere auch ökonomischer Hinsicht. Die Europäische Union hat auf die Krise kraftvoll reagiert. Mit dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ in Höhe von 750 Mrd. EUR und dessen größtem Ausgabeninstrument - der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mit einem Volumen von 672,5 Mrd. EUR - wurde der Grundstein gelegt, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium der Finanzen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des DARP
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/deutscher-aufbau-und-resilienzplan.html
Sachsen
Tourismusmarketing:
Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V., die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, dabei aber nicht auf Gewinnerzielung, ausgerichtet ist.
Destinationsentwicklung:
Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen DMO)
Tourismusmarketing
- Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens
- Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens
- Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen
- Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen
Destinationsentwicklung
- Geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen
- Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen
- Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen
Tourismusmarketing: Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens, Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens, Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen, Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen. Destinationsentwicklung: geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen, Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen, Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfinanzierung
- Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Grundsätzlich werden nur Zuwendungen bewilligt, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.500 EUR beträgt
Der Antrag ist per Post (ein Exemplar) und per E-Mail unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Eine Antragstellung ist grundsätzlich ab dem 1. Oktober bis zum 15. November für das Folgejahr möglich.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn kann mit dem Vorhaben gestartet werden.
nein
Das Förderprogramm zur Förderung von Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung zielt insbesondere auf das Außenmarketing, mit hohem Qualitätsanspruch, Marktforschung, hinsichtlich Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal – vor allem in den Bereichen Städtetourismus sowie Familienurlaub – und die Einbindung bzw. Beteiligung von in der Destination ansässiger Leistungsträger ab.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-unternehmen-gr%C3%BCnden-oder-in-ihr-unternehmen-investieren/tourismusmarketing-und-destinationsentwicklung.jsp#tab_program_examples
Hessen
Förderzeitraum ist vom 10.12.2021 bis 31.12.2028, Anträge können ganzjährig gestellt werden
Antragsberechtigt sind:
- bei Landes- und EFRE-Mitteln
- Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise und andere öffentliche Träger
- Öffentliche Träger, die als juristische Personen im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art wahrnehmen und der Kontrolle von Gebietskörperschaften und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen
- zusätzlich bei Landesmitteln
- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
- Natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
Touristische Dienstleistungen:
- Tourismuskonzepte auf Destinationsebene
- Marketingmaßnahmen mit neuartigem und aktivierendem Charakter auf Destinationsebene
- Marketingmaßnahmen der landesweit tätigen Organisationen
- Beratungsmaßnahmen zur Sicherung und Qualitätsverbesserung
Förderfähige Ausgaben sind
- eigene und fremde Personalkosten
- Personalkosten für das mit der Verwaltung des Vorhabens beschäftigte Personal
- Direkte Sachausgaben
- Gemeinkosten (15 % der Personalkosten)
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die Förderung kann aus Mitteln des Landes Hessen erfolgen. Touristische Marketingmaßnahmen mit neuartigem und aktivierendem Charakter für touristische Destinationen in Hessen und touristische Marketingmaßnahmen der landesweit tätigen touristischen Marketingorganisationen können darüber hinaus auch aus Mitteln des EFRE gefördert werden.
Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.
ja
Weitläufiges Förderprogramm, das Tourismus als maßgebliche Kraft in der Bewältigung des Strukturwandels versteht und neben der Erweiterung touristischer Dienstleistungen auch den Ausbau der öffentlichen touristischen Infrastruktur unterstützt (dazu in der Suchleiste nach Förderprogramm "000897" suchen).
- Zuwendungsgeber : Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) Hessen
- https://www.wibank.de/wibank/touristische-dienstleistung-efre/touristische-dienstleistungen-424240