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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

130 Treffer:
Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit”  

Im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei nachhaltigen Investitionsmaßnahmen in die Barrierefreiheit unterstützt.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.06.2024

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, unabhängig

von der Bettenzahl.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Investitionen in die Barrierefreiheit. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass ein Betrieb in jeder Hinsicht barrierefrei zu gestalten ist.

Beispiele

Insbesondere können gefördert werden:

- Maßnahmen für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehbehinderung, wie z.B. stufenloser Zugang zum Gebäude bzw. zu den Räumlichkeiten; behindertengerechtes Bad/WC/ Dusche;

- Maßnahmen für Menschen mit Hörbehinderung, wie z.B. Einsatz optischer Signale induktive Höranlage;

- Maßnahmen für Menschen mit Sehbehinderung, wie z.B. Leitsysteme mit Bodenindikatoren, Informationen in Braille- oder Prismenschrift;

- Maßnahmen für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, wie z.B. Informationen über Piktogramme oder Bilder.

Art und Höhe der Zuwendung

- bis zu 20 % für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu30%)

- bis zu 10 % für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu20%)

- Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank” (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal im Tourismus, das komfortables Reisen für Alle ermöglicht. Mit diesem Programm können Barrieren im Gastgewerbe, insb. für Gäste mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, abgebaut werden.

Weitere Informationen  
Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Maßnahmen zur integrierten ländlichen Entwicklung. Ziel ist es, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiter zu entwickeln.

Fördergebiet

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind, je nach Maßnahme, Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Lokale Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten:

Unterstützt werden Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung, einschließlich Freizeit und Kultur und die dazugehörige Infrastruktur.

 

Zuwendungsfähig sind bauliche Investitionen (Hoch- und Tiefbau) inklusive fest verbundener Ausstattung zur Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung (einschließlich Freizeit und Kultur bei multifunktionalen Angeboten), insbesondere Angebote

 

a) zur Sicherung der Bildung (z.B. multifunktionale Bildungshäuser) und

 

b) zur Sicherung der Nahversorgung (z.B. multifunktionale Nahversorgungszentren)

 

in ländlichen Räumen, inklusive Investitionen zur Flächenvorbereitung/-recycling im Zusammenhang mit baulichen Investitionen.

 

 

Ländlicher Tourismus:

Unterstützt werden Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und kleine touristische Infrastrukturen zum Erhalt und zur touristischen Inwertsetzung des Naturerbes, für Natur- und Umweltbildung.

 

Zuwendungsfähig sind bauliche Investitionen (Hoch- und Tiefbau) inklusive fest verbundener Ausstattung für kleine Freizeit- und Tourismusinfrastrukturen:

 

a) kleine touristische Infrastrukturvorhaben, insbesondere in bildungsorientierte Einrichtungen zum Natur- und Umwelterlebnis, z.B. in einem Nationalpark, Biosphärenreservat oder Naturpark, NATURA 2000-Gebiet;

 

b) natur- und raumbezogene Infrastrukturen mit touristischem Bezug, insbesondere die Anlage, Beschilderung und Begleitinfrastruktur von Wanderwegen, Rad-, Kanu- und Reitrouten.

 

 

Erhaltung des kulturellen Erbes:

Unterstützt werden Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen Erbes von Dörfern, einschließlich der dazugehörigen sozioökonomischen Aspekte.

 

Zuwendungsfähig sind:

 

a) bauliche Investitionen (Hoch- und Tiefbau) inklusive fest verbundener Ausstattung im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen Erbes z.B. in den folgenden Bereichen:

 

- Museen und Gedenkstätten zur Darstellung des kulturellen Erbes

- kulturelle Merkmale der Dörfer wie sakrale Gebäude, historische Gutsanlagen, Baudenkmäler

- Ensembles/Plätze und Gebäude, die für die kulturelle Identität der Dörfer prägend sind;

 

b) Kosten für Studien zum Erhalt des Kulturerbes können auch ohne Bezug zu einem investiven Vorhaben gefördert werden, wie die Untersuchung zur Verknüpfung des Kulturerbes zu anderen Sektoren (z.B. zum Tourismus) oder Studien zur Stärkung immateriellen Kulturerbes (wie der Niederdeutschen Sprache).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

Der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers muss mindestens 25% der förderfähigen Ausgaben betragen.

 

Weitere Informationen zu Art und Höhe der Zuwendung der einzelnen Maßnahmen können der Förderrichtlinie entnommen werden, siehe Link.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung des vorgeschriebenen Vordrucks einzureichen beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gefördert werden u.a Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und kleine touristische Infrastrukturen zum Erhalt und zur touristischen Inwertsetzung des Naturerbes, für Natur- und Umweltbildung. Die Förderung erfolgt nach den jeweils geltenden Fördergrundsätzen der GAK. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Weitere Informationen  
Öffentliche touristische Infrastruktur in Hessen  

Mit dem Förderprogramm soll zur Schaffung neuer sowie zur Erhaltung bestehender Arbeitsplätze, Beschäftigungsmöglichkeiten und Einkommen in KMU im Wirtschaftsbereich Tourismus, aber auch in anderen Wirtschaftszweigen in den jeweiligen Destinationen beigetragen werden. Die Förderung dient ferner der Sicherung und Weiterentwicklung des Tourismusstandorts Hessen, der Auslösung positiver Arbeitsmarkt- und Einkommenseffekte sowie der Stärkung strukturschwacher Regionen in Hessen.

Fördergebiet

Hessen

Geltungsdauer

Förderzeitraum ist vom 10.12.2021 bis 31.12.2028, Anträge können ganzjährig gestellt werden

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

 

- bei Landes-, GRW- und EFRE-Mitteln:

- Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise und andere öffentliche Träger

- Öffentliche Träger, die als juristische Personen im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art wahrnehmen und der Kontrolle von Gebietskörperschaften und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen

 

- zusätzlich bei Landes- und GRW-Mitteln:

- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen

- Natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind

 

Vorhaben werden vorrangig in den Fördergebieten der GRW und in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können die Errichtung, der Aus- und Umbau und die Erhöhung der Attraktivität der öffentlichen touristischen Infrastruktur. Öffentliche touristische Infrastruktur ist die Ausstattung von öffentlichen Tourismuseinrichtungen sowie geografischer Räume mit öffentlich nutzbaren materiellen Einrichtungen und Anlagen, die Tourismusrelevanz haben.

 

Die Förderung konzentriert sich auf:

- Investitionen in touristische Einrichtungen, die dem Erleben von Natur und Kultur dienen,

- qualitätsverbessernde Investitionen in Einrichtungen des Gesundheitstourismus, vorrangig in den prädikatisierten Kurorten,

- Neu- und Umbaumaßnahmen, die der Barrierefreiheit von Tourismuseinrichtungen dienen unter der Voraussetzung der Teilnahme am bundesweiten Kennzeichnungssystem "Reisen für Alle".

Beispiele

Gefördert werden sowohl solche Vorhaben, die keine Einnahmen schaffen, als auch Vorhaben, die Einnahmen erwirtschaften.

 

Vorhaben zur Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktur, die keine Einnahmen erwirtschaften, sind beispielsweise

- Beschilderung

- Begleitinfrastruktur

- Naturpfade

- Informationszentren

- touristische Infrastruktur an Kurorten

- Bootsanlegestellen, Wasserwanderrastplätze und Schwimmsteganlagen

 

Vorhaben zur Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktur, die Einnahmen erwirtschaften, sind beispielsweise

- entgeltlich nutzbare Wasserwanderrastplätze

- entgeltlich nutzbare Schlechtwetterfreizeitangebote (Lehrküchen, Spielscheunen und Baumhäuser)

- Freizeiteinrichtungen mit multifunktionalem Charakter

- Primär touristisch ausgerichtete, kulturelle Einrichtungen sowie öffentliche touristische Infrastruktur, die zur Erhaltung des touristisch relevanten kulturellen Erbes beiträgt, indem sie der Öffentlichkeit das Kulturerbe besser zugänglich macht

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Nettoeinnahmen werden bei der Festsetzung der zuwendungsfähigen Ausgaben berücksichtigt.

 

Eine Förderung kann aus Mitteln des Landes Hessen, der GRW oder des EFRE erfolgen.

 

Bei einer Zuwendung aus Mitteln der GRW beträgt der Fördersatz in der Regel bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Bei einer Zuwendung aus Landesmitteln beträgt der Fördersatz in der Regel bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Bei einer Zuwendung (auch) aus Mitteln des EFRE beträgt der EFRE-Fördersatz bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu stellen. Dies ist auch über das Onlineportal der WIBank möglich. GRW-Anträge sind auf amtlichem Formular zu stellen.

 

Die bewilligende Stelle holt bei Vorhaben zur Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktur die Stellungnahme des jeweils zuständigen Regierungspräsidiums und ggf. des Landrates ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Weitläufiges Förderprogramm, das Tourismus als maßgebliche Kraft in der Bewältigung des Strukturwandels versteht und neben dem Ausbau der öffentlichen Infrastruktur auch die Erweiterung touristischer Dienstleistungen unterstützt (dazu in der Suchleiste nach Förderprogramm "000896" suchen).

Weitere Informationen  
C1 Innovative Wege in Beschäftigung  

Das Landesprogramm Arbeit 2021 – 2027, insbesondere die Aktion C1 "Innovative Wege in Beschäftigung", fördert Projekte zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen, vor allem mit Migrations- und/oder Fluchthintergrund, in den ersten Arbeitsmarkt.

Fördergebiet

Geltungsdauer

14.02.2025

Für wen?

Das Förderprogramm C1 Innovative Wege in Beschäftigung richtet sich an:

- Privatpersonen

- Unternehmen

- Kommunen

- Verbände und Institutionen

Was wird gefördert?

Gefördert werden Personal-, Sach- und Gemeinkosten von Trägern, die Konzepte zur Integration von Menschen mit Migrations- und/oder Fluchthintergrund in den ersten Arbeitsmarkt entwickeln, wobei die Gesamtkosten des Projektes 750.000 € nicht übersteigen dürfen. Die Förderung umfasst eine Restkostenpauschale von 40 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Personalkosten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Personalkosten der Projektträger. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden und der Dauer des Projekts.

Bewerbungsverfahren

Der Projektantrag muss vollständig bis zum 14.02.2025, 12:00 Uhr online über das Portal "Fördermittelantrag Innovative Wege in Beschäftigung" eingereicht werden. In Ausnahmefällen kann ein Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein angefordert und bis zum gleichen Datum (14.02.2025, 12:00 Uhr) in einfacher Ausfertigung inklusive aller Anlagen per Post eingereicht werden. Zusätzlich muss dieser als zusammenhängende PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de gesendet werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Aktion ist die Arbeitsmarktintegration von Arbeitslosen- und Langzeitarbeitslosen.

Weitere Informationen  
IKK – Investitionskredit Kommunen  

Die KfW Bankengruppe unterstützt Kommunen oder Verbände bei Investitionen in die kommunale oder soziale Infrastruktur. Es bestehen Möglichkeiten zur Förderung für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes und des Vermögensplanes des aktuellen Haushaltsjahres.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind

- kommunale Gebietskörperschaften

- Gemeindeverbände

- rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften

- Zweckverbände, die nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes und des Vermögensplanes des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive Haushaltsreste des Vorjahres) in die kommunale und soziale Infrastruktur. Dazu zählen u.a. Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus.

 

Als Bedingung für die Förderung ist müssen Vorhaben mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe sowie den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Kredithöchstbetrag beträgt 150 Mio. Euro pro Jahr und Antragsteller.

 

Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.

 

Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktkredit.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf dem vorgesehenen Antragsformular für Direktkredit (KfW 600 000 0166) bei der KfW Bankengruppe in Berlin zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem "IKK – Investitionskredit Kommunen" erhalten Kommunen bundesweit eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für kommunale und soziale Infrastruktur durch einen Direktkredit von der KfW Bankengruppe.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • https://www.kfw.de/208
 
Regionale Kooperationen SH  

Im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft werden Regionale Kooperationen durch die Förderung von Regionalen Entwicklungskonzepten, Regionalmanagements und Regionalbudgets unterstützt.

Fördergebiet

Geltungsdauer

30.06.2029

Für wen?

Begünstigte der Zuwendung sind

- Gemeinden und Kreise

- juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, wenn die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllt sind und dies vom Finanzamt anerkannt ist

- juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind (z.B. Industrie- und Handelskammern)

Was wird gefördert?

- Integrierte regionale Entwicklungskonzepte

- Regionalmanagement

- Regionalbudget

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines

zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Bewerbungsverfahren

Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Zur Helling 5-6, 24143 Kiel.

 

Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens grundsätzlich formgebunden unter Beifügung prüffähiger, den Anforderungen der Förderrichtlinie entsprechenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Bewilligungsbehörde stellt die für die Antragstellung und die weitere Abwicklung erforderlichen Informationen, Formulare und den digitalen Zugang zur elektronischen Antragstellung auf ihrer Internetseite www.ib-sh.de/infoseite/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027 bereit.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist die Stärkung der regionalen Wirtschaftsentwicklung. Die Förderung erfolgt dabei mit Mitteln der GRW und Landesmitteln.

Weitere Informationen  
Beratungsprogramm für Existenzgründung RLP  

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Vorhaben der Existenzgründung und Unternehmensnachfolge aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus, sonstige Dienstleistungen und Freie Berufe durch Zuwendungen zu externen Beratungskosten.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– bei Existenzgründungs- bzw. Nebenerwerbsgründungsberatungen: natürliche Personen, die sich selbständig machen wollen,

– bei Betriebsübergabeberatungen: gewerbliche und freiberufliche Unternehmer mit Mehrheitsanteilen an kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungen

– von natürlichen Personen vor Gründung einer selbständigen Vollexistenz, auch durch Übernahme bestehender Betriebe oder eine tätige Beteiligung,

– von natürlichen Personen zur schrittweisen Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen einer Nebenerwerbsgründung sowie

– von älteren Betriebsinhabern im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen (Betriebsübergabeberatung).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt max. 400 EUR je Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden. Beratungen unter vier Stunden sind von der Förderung ausgeschlossen. Je nach Art des Vorhabens sind bis zu neun Tagewerke förderfähig.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beauftragung des Beraters an die zuständige Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist es, Gründungswillige bei den Vorbereitungen auf die Selbständigkeit zu unterstützen und Betriebsinsolvenzen zu vermeiden.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • https://isb.rlp.de/foerderung/134.html
 
Blaues Band Deutschland - Auen  

Deutschlands Wasserstraßen sollen wieder naturnäher werden! Das ist das Ziel des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ (BBD), einer gemeinsamen Initiative von Bundesverkehrsministerium (BMVI) und Bundesumweltministerium (BMU).

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz bzw. Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben an Bundeswasserstraßen und deren Auen sowie in angrenzenden Bereichen zur Wiederherstellung und Entwicklung von naturnahen Flussauen.

Beispiele

Herstellung natürlicher Uferböschungen, Uferrenaturierung, Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen (z.B. Feuchtgrünland, Röhrichte und Großseggenriede), Entwicklung und Anlage standortheimischer Auenwälder/Gehölze, Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel höchstens 75% der zuwendungsfähigen Kosten. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt.

Bewerbungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen unter Verwendung der Mustergliederung und des Musterfinanzierungsplans per E-Mail beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Renaturierung von Flüssen und Auen schafft Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt unserer Gewässerlandschaften und setzt neue Akzente für Freizeit, Erholung und Tourismus.

Weitere Informationen  
Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur in Brandenburg  

Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) den Ausbau der wirtschaftsnahen, kommunalen Infrastruktur. Das Ziel des Programms ist die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Die Förderung der Fremdenverkehrsinfrastruktur vorrangig in den Kur- und Erholungsorten ist ebenfalls möglich.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie gilt vom 01.01.2024 bis 31.12.2025, Anträge können ganzjährig gestellt werden

Für wen?

Allgemein sind Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind, zuwendungsfähig. Im falle einer Moderniserung von Radwegen können auch Vorhaben von Landkreisen und kreisfreien Städten gefördert werden.

Was wird gefördert?

Im weiten Sinne werden Investitionen in die wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur gefördert (die vollständige Liste von Fördergegenständen kann bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg über den untenstehenden Link eingesehen werden).

 

Touristische Relevanz haben vor allem die Förderung von Maßnahmen zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen und Unterstützung und Weiterentwicklung der touristischen Produkte mit besonderem Potenzial im Land Brandenburg, wie Wander-, Radwander-, Wasser-, Natur-, gesundheitsorientierter und barrierefreier Tourismus.

Beispiele

- Erschließung und die Erweiterung von Industrie- und Gewerbegelände

- Errichtung oder der Ausbau zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- und Schienenverkehrsnetz

- Errichtung oder der Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben

- Errichtung oder der Ausbau von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernleitungen und andere Energieleitungen und Verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbegebieten

- Maßnahmen zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten

- Unterstützung und Weiterentwicklung der touristischen Produkte mit besonderem Potenzial im Land Brandenburg: Radwander-, Wasser-, Natur-, gesundheitsorientierter und barrierefreier Tourismus

- Errichtung oder der Ausbau von Gewerbezentren

- Errichtung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen

- Regionalbudgetvorhaben für regionale Wachstumskerne

- Regionalmanagement für regionale Wachstumskerne

- Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen

- Erarbeitung von integrierten regionalen Entwicklungskonzepten

- Regionalmanagementvorhaben und Regionalbudgetvorhaben vorrangig für Regionale Wachstumskerne

- Kooperationsnetzwerke

- Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit einschließlich regionaler Daseinsvorsorge

Art und Höhe der Zuwendung

Die ILB fördert die Projekte anteilig in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die maximalen Fördersätze für jeweilige Finanzierungsgegenstände liegen zwischen 60 und 80 Prozent bei jährlichen Zuwendungshöhen zwischen 50.000 und 200.000 Euro und können über den untenstehenden Link im Detail eingesehen werden. Der Zuschusshöchstbetrag für große Vorhaben beträgt bis zu 100 Prozent des Förderhöchstsatzes bei zuwendungsfähigen Ausgaben bis 15 Mio. Euro und bei zu 50 Prozent bei Ausgaben über 15 Mio. Euro.

 

Unter einem förderfähigen Investitionsvolumen von 50.000 EUR kann die ILB in der Regel keine Förderung gewähren.

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei der ILB obligatorisch zu führen. Anträge sind über das ILB-Kundenportal zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein Förderprogramm, das eine Vielzahl von touristisch relevanten Infrastrukturprojekten unterstützt und sowohl für kleine als auch große Vorhaben herangezogen werden kann. Für Anträge gilt, die Nachhaltigkeit in den Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales des zu fördernden Vorhabens sowie der Einfluss auf die demografische Entwicklung darzustellen.

Weitere Informationen  
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds (2021-2027)  

Der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Kohäsionsfonds leisten einen Beitrag zum übergeordneten Ziel der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Europäischen Union. Der EFRE trägt dazu bei, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen innerhalb der Europäischen Union und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Regionen zu verringern, während der Kohäsionsfonds Projekte in den Bereichen Umwelt und transeuropäische Netze auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur unterstützt. Achtung: Trotz Zusammengehörigkeit der Fonds werden in Deutschland keine Maßnahmen aus dem Kohäsionsfonds finanziert. Er gilt nur für Mitgliedstaaten, deren Bruttonationaleinkommen je Einwohner im Zeitraum 2015 bis 2017 weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts betrug. Anträge sind daher für den Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu stellen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des EFRE entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- wissenschaftliche Einrichtungen

- öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO2-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.

 

Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:

- Investitionen in die Infrastruktur

- Angewandte Forschung und Innovation

- Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen

- Produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen

- Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze

- Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte

- Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten

- Technische Hilfe

 

Ein spezifisches Ziel im Rahmen des EFRE ist ein sozialeres und integrativeres Europa, das u.a. beinhaltet, das volle Potenzial von Kultur und Tourismus für eine wirtschaftliche Erholung in Verbindung mit sozialer Inklusion und ökologischer und finanzieller Nachhaltigkeit auszuschöpfen (unbeschadet der Möglichkeiten, die aus dem EFRE für diese Sektoren im Rahmen anderer spezifischer Ziele bereitgestellt werden).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des EFRE und den operationellen Programmen, die durch die Mitgliedsstaaten erarbeitet werden, entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Die Fonds tragen zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei. Zu diesem Zweck erstellen die Mitgliedsstaaten sogenannte operationelle Programme. In Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes operationelles Programm mit Ansprechpartnern auf Landesebene.

 

Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage von themenspezifischen Förderrichtlinien.

 

Ob und in welchem Umfang Ihr Vorhaben gefördert wird, richtet sich nach den Programmen, auf deren Grundlage die Mittel ausgereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fördert u.a. die effiziente und nachhaltige Entwicklung von Tourismus, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union durch Korrektur von Entwicklungsungleichgewichten zwischen seinen Regionen zu stärken.

Weitere Informationen  
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