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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

122 Treffer:
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds (2021-2027)  

Der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Kohäsionsfonds leisten einen Beitrag zum übergeordneten Ziel der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Europäischen Union. Der EFRE trägt dazu bei, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen innerhalb der Europäischen Union und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Regionen zu verringern, während der Kohäsionsfonds Projekte in den Bereichen Umwelt und transeuropäische Netze auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur unterstützt. Achtung: Trotz Zusammengehörigkeit der Fonds werden in Deutschland keine Maßnahmen aus dem Kohäsionsfonds finanziert. Er gilt nur für Mitgliedstaaten, deren Bruttonationaleinkommen je Einwohner im Zeitraum 2015 bis 2017 weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts betrug. Anträge sind daher für den Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu stellen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des EFRE entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- wissenschaftliche Einrichtungen

- öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO2-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.

 

Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:

- Investitionen in die Infrastruktur

- Angewandte Forschung und Innovation

- Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen

- Produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen

- Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze

- Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte

- Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten

- Technische Hilfe

 

Ein spezifisches Ziel im Rahmen des EFRE ist ein sozialeres und integrativeres Europa, das u.a. beinhaltet, das volle Potenzial von Kultur und Tourismus für eine wirtschaftliche Erholung in Verbindung mit sozialer Inklusion und ökologischer und finanzieller Nachhaltigkeit auszuschöpfen (unbeschadet der Möglichkeiten, die aus dem EFRE für diese Sektoren im Rahmen anderer spezifischer Ziele bereitgestellt werden).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des EFRE und den operationellen Programmen, die durch die Mitgliedsstaaten erarbeitet werden, entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Die Fonds tragen zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei. Zu diesem Zweck erstellen die Mitgliedsstaaten sogenannte operationelle Programme. In Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes operationelles Programm mit Ansprechpartnern auf Landesebene.

 

Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage von themenspezifischen Förderrichtlinien.

 

Ob und in welchem Umfang Ihr Vorhaben gefördert wird, richtet sich nach den Programmen, auf deren Grundlage die Mittel ausgereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fördert u.a. die effiziente und nachhaltige Entwicklung von Tourismus, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union durch Korrektur von Entwicklungsungleichgewichten zwischen seinen Regionen zu stärken.

Weitere Informationen  
LEADER Thüringen  

LEADER Thüringen ist ein Förderprogramm zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. In Thüringen ist LEADER mit 15 Regionen flächendeckend präsent.

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

Bewerben können sich Kommunen, Unternehmen, Vereine, Verbände oder Privatpersonen aus den Landkreisen Hildburghausen, Sonneberg, Schmalkalden-Meiningen, dem Suhler Umland und dem Ilm-Kreis.

Was wird gefördert?

Das Projekt sollte folgende Punkte beinhalten:

- innovativer Ansatz,

- regionale Bedeutung und

- mindestens eines der folgenden Themenfelder als Schwerpunkt: Wirtschaft/Landwirtschaft, Tourismus, Natur- und Landschaftsschutz, Bildung/Umweltbildung, Mobilität, Kulturlandschaft, Lebensqualität, Vereinsleben, Ehrenamt oder regionale Produkte

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Projektes.

Bewerbungsverfahren

Die Projektanträge werden nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix bzw. Kriterien zur Auswahl der beantragten Projekte. Ihre Projektidee muss die Mindestpunktzahl erreichen, um die Möglichkeit auf Förderung zu haben.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

LEADER ermöglicht es den Menschen, vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten. Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates Thüringen.

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt REGIO  

Das Programm bezuschusst Konzepte zur Förderung der Regionen in Sachsen-Anhalt und deren Umsetzung.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

30-06-2031

Für wen?

Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, Verwaltungsgemeinschaften, Verbände und Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften, öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen.

Was wird gefördert?

Zusammenarbeit von Kommunen, Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte, Vorhaben zur Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen, Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen, Antragstellung und Kofinanzierung von Projekten.

Beispiele

Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 Euro

Bewerbungsverfahren

Anträge sind formgebunden an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Programm werden kommunale Akteure bei der Durchführung von Maßnahmen unterstützt, die zur Stärkung und Entwicklung von Regionen beitragen.

Weitere Informationen  
LIFE  

LIFE (L’Instrument Financier pour l’Environnement) ist ein Förderinstrument der Europäischen Union in den Bereichen Umwelt-, Klima-, Naturschutz und Energiewende.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen (öffentlich oder privat) mit Sitz in der EU.

 

Dazu zählen insbesondere:

• Unternehmen: KMU und Großunternehmen (auch Einzelunternehmen).

• Öffentliche Institutionen: Nationale, regionale und lokale Behörden sowie Hochschulen.

• Organisationen: Forschungseinrichtungen, NGOs, Vereine und internationale Organisationen.

 

Voraussetzung: Der Antragsteller muss eine juristische Person sein.

Was wird gefördert?

Die aktuelle Programmperiode umfasst vier Teilprogramme:

- Naturschutz und Biodiversität / Nature and Biodiversity (NAT)

- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität / Circular Economy and Quality of Life (ENV)

- Klimaschutz und Klimaanpassung / Climate Change Mitigation and Adaptation (CCM & CCA)

- Energiewende / Clean Energy Transition (CET)

 

Neben Förderprojekten, die eindeutig den vier Teilprogrammen zugeordnet werden können, gibt es im LIFE-Programm weitere Fördermöglichkeiten, Zuschüsse und Instrumente:

- Betriebskostenzuschüsse für Nichtregierungsorganisationen (NROs/ NGOs)

- Themenspezifische Ausschreibungen für „projects responding to the Union legislative and policy priorities“ (PLP)

Beispiele

Erhaltung und Schutz von umweltsensiblen Fluss-, Wald-, Moorlandschaften u. ä., welche auch für Naherholung und Tourismus bedeutsam sind.

 

Beispiele im touristischen Bereich:

Das LIFE-Programm hat kein spezifisches Tourismusthema, dennoch können ökologisch nachhaltige Projekte, insbesondere solche, die durch Energieeffizienz oder erneuerbare Energien CO2-Emissionen mindern, von Finanzmitteln profitieren. Ebenso können Projekte, die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel mit dem Tourismus vereinbaren, ebenfalls förderfähig sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge.

Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.

Bewerbungsverfahren

Die Projektbeantragung erfolgt direkt in Brüssel. Seit dem Jahr 2021 erfolgt die Antragstellung über das ‚Funding & tender opportunities portal‘ der EU-Kommission. Der Antrag wird online geschrieben und übermittelt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

LIFE-Projekte sollen zur Umsetzung, Aktualisierung und Entwicklung der europäischen Umwelt- und Klimapolitik sowie der entsprechenden Gesetzgebung beitragen. Ziel der EU-Kommission ist es, EU-weit umweltfreundliche, innovative Produkte, relevante Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practices zu etablieren und die entsprechende Politik- und Verwaltungspraxis weiterzuentwickeln. Der Fokus von LIFE liegt also auf konkreten, praktischen und nachhaltigen Beiträgen im Sinne der EU-Umweltpolitik.

Weitere Informationen  
WIR! – Wandel durch Innovation in der Region  

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt regionale Bündnisse in strukturschwachen Regionen, die einen innovationsbasierten Strukturwandel in ihrer Region vorantreiben, regionale strategische Innovationskonzepte erarbeiten und zukunftsweisende Ideen umsetzen. WIR! richtet sich an breit angelegte regionale Bündnisse unterschiedlichster Akteure, sodass auch der Tourismus ein zentrales Innovationsfeld darstellen kann.

Fördergebiet

bundesweit Strukturschwache Regionen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie z.B. Stiftungen, Vereine und Verbände, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte in folgenden Phasen:

– Konzeptphase: Erarbeitung des regionalen Innovationskonzeptes („WIR!-Konzepte”) mit den Schwerpunkten auf der Analyse der Potenziale und der Hemmnisse des Innovationsfeldes und auf der Entwicklung von Strategien zur Stärkung der Region durch Forschung, Entwicklung und Innovation.

– Umsetzungsphase: Maßnahmen zur Umsetzung des „WIR!-Konzepts” zum Aufbau und zur Unterhaltung eines Innovationsmanagements sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Bündnisstrategie.

 

Die Förderung ist themenoffen und bezieht technologische, organisatorische, Produkt-, Dienstleistungs- und Geschäftsmodellinnovationen als auch soziale Innovationen mit ein.

Beispiele

Innovationswerkstatt WASSER-LANDSCHAFT-LAUSITZ

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Kosten

für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

 

In der Konzeptphase können in jedem Bündnis Vorhaben mit einer Fördersumme von bis zu 250.000 EUR und einer Laufzeit von bis zu neun Monaten beantragt werden.

 

In der Umsetzungsphase werden ausgewählte Bündnisse in den ersten zwei Jahren mit maximal 8 Mio. EUR gefördert. Über die Bereitstellung weiterer Fördermittel je Bündnis wird nach einer Zwischenbegutachtung im dritten Jahr der Umsetzungsphase entschieden.

Bewerbungsverfahren

Das Verfahren ist mehrstufig. In der ersten Phase können Projektskizzen bei dem vom BMFTR beauftragten Projektträger Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen „easy-online“ zu nutzen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Tourismus kann in strukturschwachen Regionen einen wertvollen Beitrag zum Strukturwandel leisten und als Innovationsfeld dienen.

Weitere Informationen  
INTERREG VI-A Bayern-Österreich 2021-2027  

Durch das Programm werden grenzübergreifende Kooperationen von Partnern aus Bayern und Österreich gefördert. Dadurch soll die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen im Grenzraum ermöglicht und ein Beitrag zur Schaffung eines gemeinsamen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraumes geleistet werden.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Als Antragsteller können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (insbes. Vereine, Verbände, Gemeinden und andere Gebietskörperschaften und Interessensvertretungen) auftreten.

 

Programmregionen Österreich: Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Traunviertel, Lungau, Pinzgau-Pongau, Salzburg und Umgebung, Außerfern, Innsbruck, Osttirol, Tiroler Oberland, Tiroler Unterland, Bludenz-Bregenzer Wald, Rheintal-Bodenseegebiet

 

Programmregionen Bayern: Kreisfreie Stadt Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Altötting, Berchtesgadener Land, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf, Traunstein, Weilheim-Schongau, kreisfreie Stadt Landshut, Landkreis Landshut, kreisfreie Stadt Passau, Landkreis Passau, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen, Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, kreisfreie Stadt Kaufbeuren, kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu), kreisfreie Stadt Memmingen, Lindau (Bodensee), Ostallgäu, Unterallgäu, Oberallgäu

 

An einem Projekt müssen mindestens ein österreichischer und ein bayerischer Partner beteiligt sein!

Was wird gefördert?

- Zukunftsfähige Wirtschaft

- Resiliente Umwelt

- Nachhaltiger Tourismus

- Integrierte Regionalentwicklung

- Grenzüberschreitende Governance

Art und Höhe der Zuwendung

Bis zu 75% der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts

 

Abhängig von der Projektgröße können Projekte in vier verschiedenen Kategorien eingereicht werden:

- Großprojekte (förderfähige Gesamtkosten > 35.000 €)

- Mittelprojekte (förderfähige Gesamtkosten von 35.000 € bis 100.000 €)

- Kleinprojekte (förderfähige Gesamtkosten bis 35.000 €)

- People2People-Projekte (förderfähige Gesamtkosten bis 5.000 €)

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt online über das Joint Electronic Monitoring System (JEMS).

 

Für die unterschiedlichen Projektgrößen greifen unterschiedliche Bewerbungsverfahren, die über den unten angegebenen Link ("Für Antragstellende" > "Einreichung Projektskizze") eingesehen werden können.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein spezielles Förderprogramm für den bayrisch-österreichischen Grenzraum, in dem Tourismus zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen zählt und daher als eigene Prioritätsachse anerkannt wird. Die grenzüberschreitende Tourismusstrategie bildet hierbei den Rahmen für Projektunterstützungen (siehe untenstehender Link, "Programm" > "Prioritäten und Spezifische Ziele").

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und Amt der Oberösterreichischen Landesregierung (mit Beschluss der Europäischen Kommission)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Gemeinsames Sekretariat: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
  • https://www.interreg-bayaut.net/
 
Mittelstandsprogramm zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Gastgewerbe  

Das Förderprogramm „Mittelstandsprogramm zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Gastgewerbe“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen des saarländischen Gastgewerbes mit Landesmitteln in Höhe von insgesamt 25 Mio. Euro für den Zeitraum von 2025 bis 2027.

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen des Beherbergungs- und/oder Gastronomiebereichs mit Betriebsstätten im Saarland. Die Betriebsstätte, in der das Fördervorhaben umgesetzt werden soll, muss seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen. Zudem müssen im Unternehmen mindestens zwei Dauerarbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten vorhanden sein – Eigentümerinnen oder Eigentümer zählen hierbei nicht mit. Der Antragstellende muss die betrieblichen touristischen Investitionen selbst vornehmen, die geförderten Maßnahmen eigenbetrieblich nutzen und die Beschäftigten direkt anstellen.

Was wird gefördert?

- Investitionen zum Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Tourismusbetriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen)

- Modernisierungsinvestitionen in bestehende Hotelbetriebe, Gastronomiebetriebe, Campingplätze und Ferienwohnungen

 

Investitionsvorhaben sind grundsätzlich nur dann förderfähig, wenn mindestens 50% der Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit entstehen.

Beispiele

1. Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (u. a. Gebäude, Anlagen, Maschinen)

2. Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit, z. B. Investitionen z.B. in

- Kälte- und Wärmeschutzisolierung

- Begrünung

- Investitionen in effiziente Gebäudetechnik (z. B. energiesparende Leuchtmittel/ Elektrogeräte)

- Barrierefreiheit

- Heizsysteme (keine stromerzeugenden Anlagen)

- Maßnahmen der Wasserersparnis

3. Ausgaben für Planungsleistungen,

4. Ausgaben für die Anschaffung von immateriellen Wirtschaftsgütern

Art und Höhe der Zuwendung

- Fördersätze: Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der förderfähigen Netto-Ausgaben.

- Investitionsgrenzen: 25.000 Euro netto Mindestinvestition, 600.000 Euro netto förderfähige Höchstinvestition

- Maximale Zuwendungshöhe: 300.000 Euro (Höchstförderbetrag)

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung bei dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie erfolgt ein Beratungsgespräch mit der Tourismus Zentrale Saarland GmbH, in dem hinsichtlich Nachhaltigkeit im Rahmen des Fördervorhabens beraten wird. Die Ergebnisse des Gespräches werden in einem Beratungsprotokoll und einem Kostenplan festgehalten.

 

Die Antragstellung selbst erfolgt über das landeseinheitliche Fördermittelportal nFMI.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Förderprogramms ist es, Betriebe zukunftssicher aufzustellen – durch mehr Nachhaltigkeit, Modernisierungen und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Mit dem Programm werden Unternehmen darin unterstützt, aktuelle Herausforderungen zu bewältigen und sich langfristig erfolgreich am Markt zu behaupten.

Weitere Informationen  
Deut­scher Auf­bau- und Re­si­li­enz­plan (DARP) 2021-2026  

Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ist das Herzstück des europäischen Aufbauplans NextGenerationEU. Ziel ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise abzumildern und die europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften nachhaltiger, widerstandsfähiger und besser auf die Herausforderungen und Chancen des ökologischen und digitalen Wandels vorzubereiten. Sie ist für alle industriellen Ökosysteme, einschließlich des Tourismus, relevant. Die EU-Länder sind für die Entwicklung nationaler Aufbau- und Resilienzpläne verantwortlich, die Investitionen und Reformen enthalten, um die im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten zentralen Herausforderungen zu bewältigen und den ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des DARP entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- wissenschaftliche Einrichtungen

- öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

In den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen wird festgelegt, wie die Mittel zugewiesen werden. Je nach EU-Land kann der Tourismus entweder durch tourismusspezifische Maßnahmen zur Modernisierung des Sektors oder durch horizontale Maßnahmen abgedeckt werden, die für alle Sektoren relevant sind. Die Europäische Kommission hat sieben Leitinitiativen festgelegt, für die sie die EU-Länder ermutigt, Investitionen und Reformen vorzuschlagen. Einige dieser Flaggschiffs, wie die unten aufgeführten, können sich für Investitionen im Tourismus eignen.

 

- Renovierung: Renovierung der touristischen Infrastruktur zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz („fast Null Energiegebäude“), Zugänglichkeit und Ressourcenmanagement sowie Entwicklung kreislauforientierter Geschäftsmodelle (Beispiel: für Lebensmittel & Abfallwirtschaft)

 

- Reskill und Upskill: Schulung von Tourismusunternehmern, Arbeitnehmern und Destinationsmanagern zur Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels

 

- Modernisieren: Unterstützung der Digitalisierung der für die Tourismuspolitik zuständigen öffentlichen Verwaltungen und Förderung des Datenaustauschs zwischen öffentlichen Verwaltungen, Destinationsmanagern und Unternehmen

 

- Aufladung und Betankung: Investitionen in saubere Mobilität und Verbesserung der Konnektivität zu Reisezielen, insbesondere zu touristischen Hotspots (Beispiele: Wasserfahrzeuge, Busse, öffentliche Verkehrsmittel)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Mittel werden von der EU bereitgestellt und in Deutschland als nicht rückzahlbare Zuschüsse über die jeweiligen Fachministerien an die Endempfänger weitergeleitet.

Die genaue Förderhöhe ist den spezifischen Unterprogrammen des DARP zu entnehmen.

Bewerbungsverfahren

Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des DARP entnommen werden. In Deutschland umfasst der deut­sche Auf­bau- und Re­si­li­enz­plan (DARP) 40 Maßnahmen in 6 Schwerpunktbereichen, aber nicht alle mit touristischem Bezug.

 

Mehr dazu unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/1-allgemeine-ziele-und-kohaerenz.pdf

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Corona-Krise ist eine der größten Herausforderungen in der Geschichte der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland – in gesundheitlicher, gesellschaftlicher und insbesondere auch ökonomischer Hinsicht. Die Europäische Union hat auf die Krise kraftvoll reagiert. Mit dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ in Höhe von 750 Mrd. EUR und dessen größtem Ausgabeninstrument - der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mit einem Volumen von 672,5 Mrd. EUR - wurde der Grundstein gelegt, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

Weitere Informationen  
Bayerisch-tschechischer Grenzraum (Beantragung einer Förderung für grenzüberscheitendes Projekt)  

Unterstützung von wegweisenden, grenzüberschreitenden Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum (Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken) zur Herstellung gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, Stadt und Land und zur Stärkung des Austauschs und der Zusammenarbeit mit Tschechien.

Fördergebiet

Bayern Bayerisch-Tschechische Grenzregion

Geltungsdauer

14.05.2026

Für wen?

- Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken.

- Antrags- und zuwendungsberechtigt sind darüber hinaus auch andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, externe Beratungs- und Dienstleistungen, Investitionen unter 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie sonstige Leistungen durch Dritte.

 

Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass das Projekt einen grenzüberschreitenden Charakter und einen fachübergreifenden Ansatz besitzt, das heißt mindestens zwei Themenfelder (zum Beispiel Demografie, Kultur, Tourismus, Mobilität/ Verkehr, Daseinsvorsorge, oder Ehrenamt) müssen gleichranging behandelt werden. Zuwendungen können grundsätzlich nur bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.

Art und Höhe der Zuwendung

Pro Zuwendungsempfänger beträgt die Fördersumme maximal 100.000 Euro pro Projektjahr. Der Fördersatz liegt je nach räumlichen Wirkungskreis und bereits erhaltenen Projektförderungen zwischen 30 % und 90 %. Das Projekt kann maximal vier Jahre lang unterstützt werden. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

Bewerbungsverfahren

- Vor Antragstellung ist mit dem zuständigen Referat im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Staatsministerium) zur Sicherstellung der Koordinierungsfunktion Kontakt aufzunehmen.

- Anträge sind bei der örtlich zuständigen Regierung einzureichen; sie ist die Bewilligungsbehörde.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein grenzüberschreitendes Förderprogramm für die Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken, das die Region strukturell stärken soll und Tourismus fachübergreifend in Zusammenhang mit anderen Themenfeldern versteht.

Weitere Informationen  
INTERREG Bayern-Tschechien 2021-2027  

Durch das Programm INTERREG Bayern Tschechien 2021-2027 wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit im bayerisch-tschechischen Grenzraum gefördert. Zielsetzung des Programmes ist, Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen und den gemeinsamen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraum im bayerisch-tschechischen Grenzraum weiterzuentwickeln.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Zur Antragstellung sind für bayerische Projektpartner folgende Typen zugelassen: Öffentliche Institutionen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Institutionen der öffentlichen Verwaltung (Gemeinde, Gebietskörperschaft, etc.), Vereine / Verbände, Kammern / Gewerkschaften, EVTZ, KMU / Unternehmen und Sonstige.

 

Für tschechische Projektpartner sind folgende Typen zugelassen: Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Subjekte der öffentlichen Verwaltung (Staat, Bezirk Gemeinde, vom Staat, von den Bezirken und den Gemeinden eingerichtete/gegründete Organisationen), gemeinnützige Organisationen, Kammern, Verbände und EVTZ.

 

An einem Projekt müssen mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Partner beteiligt sein!

Was wird gefördert?

- Forschung und Wissenstransfer

- Anpassung an den Klimawandel und Umweltschutz

- Bildung

- Kultur und nachhaltiger Tourismus

- Bessere INTERREG Governance

 

Jedes Projekt muss thematisch einer Priorität (bzw. einem spezifischen Ziel) zugeordnet sein!

Art und Höhe der Zuwendung

Bis zu 80% der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt online über das Joint Electronic Monitoring System (JEMS).

 

Projektanträge werden einer formalen Prüfung, Plausibilitätsprüfung und Prüfung der Programmkonformität unterzogen. Im nächsten Schritt wird der Inhalt des Antrags zu (1) grenzübergreifende Zusammenarbeit, (2) grenzübergreifende Wirkung, (3) inhaltliche Qualität und (4) Beitrag zu den Programmzielen bewertet.

 

Insgesamt kann ein Projektantrag in der Bewertung maximal 100 Punkte erreichen. Ab einer Punktzahl von 70 und mehr werden die Projektanträge dem Begleitausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Grenzübergreifendes Förderprojekt mit Fördermöglichkeiten für eine Vielzahl unterschiedlicher Antragsteller. Besonderer Fokus auf die Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik (kofinanziert von der Europäischen Union)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen bayrischen Bezirksregierungen
  • https://www.by-cz.eu/
 
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