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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

129 Treffer:
InvestEU 2021-2027  

InvestEU ist ein Investitionsprogramm, das mehrere Finanzierungsinstrumente der EU für interne Politikbereiche unter einem Dach vereint. Es handelt sich um ein Programm zur Unterstützung tragfähiger Investitionen, die der EU bei der Erholung von der Wirtschaftskrise mit langfristigen Finanzmitteln helfen werden.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des InvestEU-Fonds entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- öffentliche Einrichtungen

- Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Der Fonds „InvestEU“ ist ein marktbasiertes und nachfrageorientiertes Instrument, aber auch ein politikorientiertes Instrument. Investitionen werden in vier Kategorien verwaltet und umgesetzt.

 

- Nachhaltige Infrastruktur

- Forschung, Innovation und Digitalisierung

- KMU

- Soziale Investitionen und Kompetenzen

 

In allen vier Bereichen können strategische Investitionen getätigt werden, einschließlich wichtiger Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse zur Unterstützung von Empfängern, deren Aktivitäten für die EU von strategischer Bedeutung sind, insbesondere im Hinblick auf den ökologischen und digitalen Wandel, eine verbesserte Widerstandsfähigkeit und die Stärkung strategischer Wertschöpfungsketten.

 

Im touristischen Bereich:

Das Programm „InvestEU“ fördert Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und der Wertschöpfungsketten des Tourismus. Es wird nachhaltige, innovative und digitale Maßnahmen erleichtern, die dazu beitragen könnten, den ökologischen und klimatischen Fußabdruck des Sektors zu verringern.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des InvestEU-Fonds und den operationellen Programmen entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des InvestEU-Fonds sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der InvestEU-Fonds wird der EU durch die Mobilisierung privater und öffentlicher Mittel zur Unterstützung eines nachhaltigen Aufschwungs langfristige Mittel zur Verfügung stellen. Damit werden Unternehmen entscheidend unterstützt, insbesondere angesichts der immer noch andauernden Krise. Darüber hinaus soll der Fonds dazu beitragen, private Investitionen für die politischen Prioritäten der EU zu mobilisieren, etwa für den Europäischen Green Deal und den digitalen Wandel.

Weitere Informationen  
RUBIN - Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation  

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Entwicklungen in strukturschwachen Regionen zu neuen und bereits existierenden regionalen unternehmerischen Bündnissen für Innovation („RUBIN”). Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte der regional, eng und verbindlich zusammenarbeitenden Bündnisse aus Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder sonstigen Organisationen.

Fördergebiet

Strukturschwache Regionen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– in der Konzeptphase: KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungskompetenz und

– in der Umsetzungsphase: pro Bündnis in der Regel sieben bis 15 Partner, davon überwiegend Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU und auch Start-ups), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungskompetenz.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte der regional, eng und verbindlich zusammenarbeitenden Bündnisse aus Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder sonstigen Organisationen in folgenden Phasen:

– Konzeptphase: Erarbeitung eines thematisch fokussierten, unternehmerisch und marktorientiert ausgerichteten RUBIN-Konzepts.

– Umsetzungsphase: Implementierung des RUBIN-Konzepts mit in der Regel sieben bis 15 Partnern pro Bündnis.

 

Die Förderung ist themen- und technologieoffen. Themen in den Innovationsfeldern der Zukunft mit hohem Innovations- und Wachstumspotenzial, wie z.B. Energie, Klima, Gesundheit, Mobilität oder Arbeit 4.0 und deren Schnittstelle werden bevorzugt.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Bewerbungsverfahren

Das Verfahren ist mehrstufig. In der ersten Verfahrensstufe können für die Konzeptphase Projektskizzen in drei Auswahlrunden jeweils zum 1. Februar, spätestens zum 1. Februar 2022 bei dem vom BMBF beauftragten eingereicht werden. Eine Vorlage für die Skizze ist im Internet verfügbar.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm unterstützt die Erschließung zukunftsfähiger Anwendungsfelder wie z.B. den Tourismus und trägt zur Sicherung von Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven in strukturschwachen Regionen bei.

Weitere Informationen  
Gründung Innovativ 2022  

Das Programm zielt darauf ab, die Gründung innovativer und sozial-innovativer Unternehmen in Brandenburg zu fördern. Es unterstützt die Entwicklung und Umsetzung neuartiger Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle, die ein signifikantes Wachstums- und Beschäftigungspotenzial haben.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Kleine Unternehmen bis zu drei Jahre nach ihrer Gründung, die eine innovative oder sozial-innovative Geschäftsidee verfolgen. Zu den Antragsberechtigten zählen auch Freiberufler, Personengesellschaften sowie gemeinnützige Vereinigungen, sofern sie einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.

 

Innovative Unternehmen, die keine sozial-innovativen Unternehmen sind, müssen einem der nachstehenden Cluster zuzuordnen sein:

- Energietechnik

- Gesundheitswirtschaft

- IKT/Medien- und Kreativwirtschaft

- Verkehr/Mobilität/Logistik

- Optik und Photonik

- Ernährungswirtschaft

- Kunststoffe/Chemie

- Metall

- Tourismus

Was wird gefördert?

- investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wie zum Beispiel:

- Maschinen

- Anlagen

- nicht-investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen

- Personalkosten für neue Arbeitsplätze sowie für geschäftsführende Personen im Angestelltenverhältnis bis zu einem Betrag von 50.000 EUR (Arbeitnehmerbrutto) pro Person und Jahr.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Maßnahme wird gefördert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen. Der Zuschuss liegt zwischen 25.000 EUR und 150.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen können ab sofort über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

 

Voraussetzung für eine formale Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Gründung Innovativ 2022“ bietet finanzielle Unterstützung für innovative Neugründungen, die durch neuartige Ansätze in Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen zur wirtschaftlichen Vielfalt und zum ökologischen und sozialen Fortschritt in Brandenburg beitragen.

Weitere Informationen  
Thüringen - Dynamik  

THÜRINGEN-DYNAMIK ist ein Förderprogramm, mit dem kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer erfolgreich wachsen und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

antragsberechtigt sind:

- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes, des Dienstleistungssektors

- Angehörige der wirtschaftsnahen Freien Berufe

- Existenzgründer:innen in den genannten Branchen

- natürliche Personen für den Geschäftsanteilserwerb

Was wird gefördert?

Förderfähig sind:

- Vorhaben, die keine Innovation darstellen

- Investitionen der Ersatzbeschaffung

- Kauf von Geschäftsanteilen (Share Deals),

- Asset Deals im Rahmen von Unternehmensnachfolgen

Art und Höhe der Zuwendung

Maximaler Finanzierungsbetrag:

- 4 Millionen Euro für alle innovativen Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik - innovativ - EU-Förderperiode 2021-2027 gefördert werden können

- 2 Millionen Euro für alle Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik gefördert werden können

Die gleichzeitige Beantragung einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung ist für alle Vorhaben möglich.

 

Laufzeiten:

Thüringen-Dynamik-Darlehen:

- 5 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit

- 10 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit

- 15 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die ersten 10 Jahre

- 20 Jahre, davon bis zu 3 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die ersten 10 Jahre

 

Nach Ablauf der 10-jährigen Zinsbindungsphase wird der Zinssatz unter Zugrundelegung des ggf. geänderten Zinsniveaus für die Restlaufzeit neu festgelegt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank zu stellen

Mit der Antragstellung ist die Bereitschaftserklärung eines Kreditinstitutes (Hausbank) einzureichen. Sofern vorhanden, ist das Zentralinstitut in die Antragstellung einzuschalten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm THÜRINGEN-DYNAMIK ermöglicht die langfristige Finanzierung von Vorhaben zu besonders günstigen Konditionen. Dies bedeutet finanzielle Entlastung, Planungssicherheit und die Sicherung von Arbeitsplätzen für das Unternehmen.

Weitere Informationen  
Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)  

Im Rahmen dieses ausschließlich aus Landesmitteln finanzierten Förderprogramms werden Investitionen von Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen unterstützt.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Gefördert werden ausschließlich Vorhaben gewerblicher Unternehmen der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes, wobei Einschränkungen und Ausschluss von Förderungen gem. Nr. 10 zu beachten sind. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

Was wird gefördert?

Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Die Fördermittel werden im ländlichen Raum und in wirtschaftlichen schwachen Gebieten (C-,D- und sonstige Fördergebiete) sowie in den bayerischen Tourismusgebieten eingesetzt.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird auf Antrag im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt. Sie kann als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens eingesetzt werden, das zur Mitfinanzierung des antragsgegenständlichen Vorhabens verwendet wird.

 

Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investition beschränkt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens grundsätzlich als Online-Antrag, der die Voraussetzungen des Online-Zugangsgesetzes erfüllt, zu stellen oder im Einzelfall schriftlich unter Verwendung der auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie oder dem BayernPortal eingestellten Antragsformulare.

 

Anträge sind vom Antragsteller samt Anlagen bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk

das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung soll möglichst gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene Wettbewerbschancen in allen Landesteilen schaffen. 2Deshalb können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft stärken, Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.

Weitere Informationen  
Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)  

Der Freistaat Bayern unterstützt die strukturelle Weiterentwicklung der Weinanbaugebiete in Franken, am Bayerischen Bodensee und an der Donau. Eine leistungsfähige Infrastruktur im Weintourismus soll das weintouristische Profil der Regionen schärfen. Die entstehenden Partnerschaften und Netzwerke schaffen eine Wertschöpfung in der Region und stabilisieren die Strukturen in Weinbau, Gastronomie, Direktvermarktung und Tourismus.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

 

Die geförderten Maßnahmen müssen Sie innerhalb der bayerischen Weinbaugebiete durchführen. Maßnahmen außerhalb der Weinbaugebiete können gefördert werden, wenn sie den Zielen des Weintourismus dienlich sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die den Weintourismus und die Vermarktungskonzepte von Wein unterstützen und weiterentwickeln.

Hierzu gehören:

 

- Touristische Infrastrukturmaßnahmen

 

- Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse

 

- Regionale Marketingkonzepte

 

- Qualitätskontrollen (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben)

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt

- bei Investitionsvorhaben bis zu 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben sowie

- bei sonstigen Projekten und Vermarktungskonzepten bis zu 50 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,

 

jedoch maximal EUR 100.000. Diesen Höchstbetrag können Sie während des Zeitraums von 3 Steuerjahren nur einmal mit maximal 3 Anträgen ausschöpfen.

 

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.

Bewerbungsverfahren

Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung dient dazu, neue Dienstleistungen im Weintourismus zu entwickeln sowie die Qualität touristischer Angebote und digitaler Mittel im Informations-, Service- und Erlebnisbereich zu steigern.

Weitere Informationen  
Einstiegsqualifizierung Jugendlicher  

Betriebliche Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen als Brücke in die Berufsausbildung. Zuschuss für Betriebe, die Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung anbieten.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten:

– Ausbildungsbewerbern mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September im Anschluss der bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,

– Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,

– Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende.

 

Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.

Was wird gefördert?

Unterhaltskosten

Beispiele

Einstiegsqualifizierung Tourismus- und Freizeitangebote in den Tätigkeitsbereichen Leistungsangebot, Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, Kundenorientierte Kommunikation, Betriebliche Arbeitsorganisation, Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Umweltschutz

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu der vom Arbeitgeber gezahlten Vergütung der Einstiegsqualifizierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 262 EUR monatlich zuzüglich 135 EUR für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Förderung wird für die im Einstiegsqualifizierungsvertrag vereinbarte Dauer von sechs bis höchstens zwölf Monaten bewilligt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Jedes Unternehmen hat eine/n Ansprechpartner:in, die/der für den Bereich des Betriebsitzes des Arbeitgebenden zuständig ist.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Seedfonds  

Der Seedfonds Bayern unterstützt in Kooperation mit einem Business-Coach neu gegründete innovative und wachstumsorientierte High-tech-Unternehmen mit Beteiligungskapital bei der Umsetzung einer innovativen Idee oder Erfindung während der Seedphase. Der Seedfonds Bayern extended stellt bayerischen Technologieunternehmen in der Übergangsphase von 9 -12 Monaten Beteiligungskapital bis zu 500 T€ zur Bewältigung der Lücke zwischen Seed-Phase und Start-Up-Phase zur Verfügung.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen (nicht älter als zwei Jahre) gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.

Was wird gefördert?

Finanziert werden Kosten und Investitionen (=Seedphasenvorhaben) insbesondere für

• den Aufbau des Unternehmens und seiner Strukturen

• Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für die erste Verfahrens- und Produktentwicklung inkl. dafür notwendiger Forschungsarbeiten und Patentanmeldungen

• Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Markteinführung der entwickelten Produkte und Verfahren stehen

• Aufwendungen des beratenden unternehmerischen Experten

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung des Bayern Kapital Innovationsfonds II beträgt pro Seedphasenvorhaben, das im

Rahmen von Artikel 22 AGVO finanziert wird, in der Regel 750.000,00 Euro, maximal jedoch

800.000 Euro (vgl. Artikel 22 Abs. 3 c i. V. m. Abs. 5 AGVO).

Bewerbungsverfahren

Antragstellende Unternehmen für eine Beteiligung nach Artikel 22 AGVO dürfen im Zeitpunkt der Beteiligung insbesondere höchstens 5 Jahre im Handelsregister eingetragen sein (vgl. Artikel 22 Abs. 2 AGVO).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dieser Form der Anschubfinanzierung wird jungen bayerischen Unternehmen Beteiligungskapital zur Finanzierung des Unternehmensaufbaus zur Verfügung gestellt. Denkbarer Projektinhalt ist ein innovatives und technologieorientiertes Produkt oder eine entsprechende Dienstleistung aus dem Tourismus.

Weitere Informationen  
Förderung der Regionalentwicklung (Sachsen-Anhalt REGIO)  

Zuschuss für Tourismusprojekte innerhalb von Programmen der Regionalentwicklung. Zudem Schnittstellen zum Kultursektor, Naturerlebnissen und Standortmarketing.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände,

- Verbände und Vereine,

- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,

- staatlich anerkannte Glaubens- oder Religionsgemeinschaften,

- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie

- öffentliche Unternehmen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

- die Zusammenarbeit von Gemeinden zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen,

- die Umsetzung der regionalen Entwicklungskonzepte und der Zusammenarbeit von Kommunen. Hierzu zählen:

• Modellvorhaben der Raumordnung, die den überregionalen Kooperations-, Handlungs- und Entwicklungsprozess besonders beispielhaft fördern

• Vorhaben zur nachhaltigen Raumnutzung im Zusammenhang mit der Entwicklung und Gestaltung von gewachsenen und neu gestalteten Kulturlandschaften

• Standortuntersuchungen, Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, insbesondere zur Nutzung von Flächenpotentialen

• Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge

• Aufbau soziokultureller Initiativen zur sozialen Selbsthilfe und zur Kulturarbeit

• Aufbau von Einrichtungen für Kommunikationsvermittlung und Wissenstransfer

• Regionales Standortmarketing

 

- Vorhaben zur Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen.

- Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen

- die Antragstellung und die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss beträgt maximal EUR 80.000 beziehungsweise für Projekte im Rahmen des EFRE maximal EUR 16.000.

Bewerbungsverfahren

zum 31.3. eines Jahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Interreg VI ABrandenburg – Polen 2021-2027  

Das Kooperationsprogramm zielt darauf ab, die regionale Entwicklung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Brandenburg und Polen zu fördern, mit einem besonderen Fokus auf Innovation, Umweltschutz, soziale Integration und Tourismus.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Lokale und regionale Behörden, NGOs, Bildungseinrichtungen, und private Unternehmen, die in den Grenzregionen zwischen Brandenburg und der Wojewodschaft Lubuskie operieren.

Was wird gefördert?

- Entwicklung nachhaltiger Tourismusangebote, die die kulturelle Vielfalt und das Naturerbe beider Regionen hervorheben.

 

- Maßnahmen zur Steigerung der touristischen Attraktivität und Zugänglichkeit, einschließlich Verbesserungen der touristischen Infrastruktur und Dienstleistungen.

 

- Projekte, die kulturelle und naturbasierte Erlebnisse integrieren, um das Bewusstsein und die Wertschätzung für das gemeinsame Erbe zu erhöhen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Nicht rückzahlbare Zuschüsse und Darlehen.

Finanzierungsart: Kofinanzierung, wobei der EU-Anteil je nach Projektart variieren kann.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen über das offizielle Portal des Programms eingereicht werden, wobei spezifische Aufrufe zu Projektvorschlägen veröffentlicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Interreg-Programm Brandenburg – Polen fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit einem starken Fokus auf die nachhaltige Entwicklung der Tourismusbranche. Es unterstützt Projekte, die zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen und gleichzeitig das kulturelle und natürliche Erbe der Region bewahren und zugänglich machen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission, gemeinsam finanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Gemeinsames Sekretariat des Programms, ansässig in Frankfurt (Oder) und Slubice, mit zusätzlicher Verwaltung durch lokale und regionale Behörden in Brandenburg und der Wojewodschaft Lubuskie
  • https://interreg-brandenburg-polska.eu/programm/
 
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