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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

113 Treffer:
Gründung Innovativ 2022  

Das Programm zielt darauf ab, die Gründung innovativer und sozial-innovativer Unternehmen in Brandenburg zu fördern. Es unterstützt die Entwicklung und Umsetzung neuartiger Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle, die ein signifikantes Wachstums- und Beschäftigungspotenzial haben.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Kleine Unternehmen bis zu drei Jahre nach ihrer Gründung, die eine innovative oder sozial-innovative Geschäftsidee verfolgen. Zu den Antragsberechtigten zählen auch Freiberufler, Personengesellschaften sowie gemeinnützige Vereinigungen, sofern sie einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.

 

Innovative Unternehmen, die keine sozial-innovativen Unternehmen sind, müssen einem der nachstehenden Cluster zuzuordnen sein:

- Energietechnik

- Gesundheitswirtschaft

- IKT/Medien- und Kreativwirtschaft

- Verkehr/Mobilität/Logistik

- Optik und Photonik

- Ernährungswirtschaft

- Kunststoffe/Chemie

- Metall

- Tourismus

Was wird gefördert?

- investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wie zum Beispiel:

- Maschinen

- Anlagen

- nicht-investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen

- Personalkosten für neue Arbeitsplätze sowie für geschäftsführende Personen im Angestelltenverhältnis bis zu einem Betrag von 50.000 EUR (Arbeitnehmerbrutto) pro Person und Jahr.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Maßnahme wird gefördert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen. Der Zuschuss liegt zwischen 25.000 EUR und 150.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen können ab sofort über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

 

Voraussetzung für eine formale Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Gründung Innovativ 2022“ bietet finanzielle Unterstützung für innovative Neugründungen, die durch neuartige Ansätze in Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen zur wirtschaftlichen Vielfalt und zum ökologischen und sozialen Fortschritt in Brandenburg beitragen.

Weitere Informationen  
Thüringen - Dynamik  

THÜRINGEN-DYNAMIK ist ein Förderprogramm, mit dem kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer erfolgreich wachsen und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

antragsberechtigt sind:

- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes, des Dienstleistungssektors

- Angehörige der wirtschaftsnahen Freien Berufe

- Existenzgründer:innen in den genannten Branchen

- natürliche Personen für den Geschäftsanteilserwerb

Was wird gefördert?

Förderfähig sind:

- Vorhaben, die keine Innovation darstellen

- Investitionen der Ersatzbeschaffung

- Kauf von Geschäftsanteilen (Share Deals),

- Asset Deals im Rahmen von Unternehmensnachfolgen

Art und Höhe der Zuwendung

Maximaler Finanzierungsbetrag:

- 4 Millionen Euro für alle innovativen Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik - innovativ - EU-Förderperiode 2021-2027 gefördert werden können

- 2 Millionen Euro für alle Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik gefördert werden können

Die gleichzeitige Beantragung einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung ist für alle Vorhaben möglich.

 

Laufzeiten:

Thüringen-Dynamik-Darlehen:

- 5 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit

- 10 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit

- 15 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die ersten 10 Jahre

- 20 Jahre, davon bis zu 3 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die ersten 10 Jahre

 

Nach Ablauf der 10-jährigen Zinsbindungsphase wird der Zinssatz unter Zugrundelegung des ggf. geänderten Zinsniveaus für die Restlaufzeit neu festgelegt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank zu stellen

Mit der Antragstellung ist die Bereitschaftserklärung eines Kreditinstitutes (Hausbank) einzureichen. Sofern vorhanden, ist das Zentralinstitut in die Antragstellung einzuschalten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm THÜRINGEN-DYNAMIK ermöglicht die langfristige Finanzierung von Vorhaben zu besonders günstigen Konditionen. Dies bedeutet finanzielle Entlastung, Planungssicherheit und die Sicherung von Arbeitsplätzen für das Unternehmen.

Weitere Informationen  
Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)  

Im Rahmen dieses ausschließlich aus Landesmitteln finanzierten Förderprogramms werden Investitionen von Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen unterstützt.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Gefördert werden ausschließlich Vorhaben gewerblicher Unternehmen der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes, wobei Einschränkungen und Ausschluss von Förderungen gem. Nr. 10 zu beachten sind. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

Was wird gefördert?

Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Die Fördermittel werden im ländlichen Raum und in wirtschaftlichen schwachen Gebieten (C-,D- und sonstige Fördergebiete) sowie in den bayerischen Tourismusgebieten eingesetzt.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird auf Antrag im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt. Sie kann als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens eingesetzt werden, das zur Mitfinanzierung des antragsgegenständlichen Vorhabens verwendet wird.

 

Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investition beschränkt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens grundsätzlich als Online-Antrag, der die Voraussetzungen des Online-Zugangsgesetzes erfüllt, zu stellen oder im Einzelfall schriftlich unter Verwendung der auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie oder dem BayernPortal eingestellten Antragsformulare.

 

Anträge sind vom Antragsteller samt Anlagen bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk

das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung soll möglichst gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene Wettbewerbschancen in allen Landesteilen schaffen. 2Deshalb können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft stärken, Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.

Weitere Informationen  
Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)  

Der Freistaat Bayern unterstützt die strukturelle Weiterentwicklung der Weinanbaugebiete in Franken, am Bayerischen Bodensee und an der Donau. Eine leistungsfähige Infrastruktur im Weintourismus soll das weintouristische Profil der Regionen schärfen. Die entstehenden Partnerschaften und Netzwerke schaffen eine Wertschöpfung in der Region und stabilisieren die Strukturen in Weinbau, Gastronomie, Direktvermarktung und Tourismus.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

 

Die geförderten Maßnahmen müssen Sie innerhalb der bayerischen Weinbaugebiete durchführen. Maßnahmen außerhalb der Weinbaugebiete können gefördert werden, wenn sie den Zielen des Weintourismus dienlich sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die den Weintourismus und die Vermarktungskonzepte von Wein unterstützen und weiterentwickeln.

Hierzu gehören:

 

- Touristische Infrastrukturmaßnahmen

 

- Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse

 

- Regionale Marketingkonzepte

 

- Qualitätskontrollen (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben)

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt

- bei Investitionsvorhaben bis zu 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben sowie

- bei sonstigen Projekten und Vermarktungskonzepten bis zu 50 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,

 

jedoch maximal EUR 100.000. Diesen Höchstbetrag können Sie während des Zeitraums von 3 Steuerjahren nur einmal mit maximal 3 Anträgen ausschöpfen.

 

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.

Bewerbungsverfahren

Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung dient dazu, neue Dienstleistungen im Weintourismus zu entwickeln sowie die Qualität touristischer Angebote und digitaler Mittel im Informations-, Service- und Erlebnisbereich zu steigern.

Weitere Informationen  
Einstiegsqualifizierung Jugendlicher  

Betriebliche Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen als Brücke in die Berufsausbildung. Zuschuss für Betriebe, die Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung anbieten.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten:

– Ausbildungsbewerbern mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September im Anschluss der bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,

– Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,

– Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende.

 

Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.

Was wird gefördert?

Unterhaltskosten

Beispiele

Einstiegsqualifizierung Tourismus- und Freizeitangebote in den Tätigkeitsbereichen Leistungsangebot, Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, Kundenorientierte Kommunikation, Betriebliche Arbeitsorganisation, Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Umweltschutz

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu der vom Arbeitgeber gezahlten Vergütung der Einstiegsqualifizierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 262 EUR monatlich zuzüglich 135 EUR für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Stand: 04.04.2024). Die Förderung wird für die im Einstiegsqualifizierungsvertrag vereinbarte Dauer von sechs bis höchstens zwölf Monaten bewilligt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Jedes Unternehmen hat eine/n Ansprechpartner:in, die/der für den Bereich des Betriebsitzes des Arbeitgebenden zuständig ist.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Seedfonds  

Der Seedfonds Bayern unterstützt in Kooperation mit einem Business-Coach neu gegründete innovative und wachstumsorientierte High-tech-Unternehmen mit Beteiligungskapital bei der Umsetzung einer innovativen Idee oder Erfindung während der Seedphase. Der Seedfonds Bayern extended stellt bayerischen Technologieunternehmen in der Übergangsphase von 9 -12 Monaten Beteiligungskapital bis zu 500 T€ zur Bewältigung der Lücke zwischen Seed-Phase und Start-Up-Phase zur Verfügung.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen (nicht älter als zwei Jahre) gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.

Was wird gefördert?

Finanziert werden Kosten und Investitionen (=Seedphasenvorhaben) insbesondere für

• den Aufbau des Unternehmens und seiner Strukturen

• Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für die erste Verfahrens- und Produktentwicklung inkl. dafür notwendiger Forschungsarbeiten und Patentanmeldungen

• Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Markteinführung der entwickelten Produkte und Verfahren stehen

• Aufwendungen des beratenden unternehmerischen Experten

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung des Bayern Kapital Innovationsfonds II beträgt pro Seedphasenvorhaben, das im

Rahmen von Artikel 22 AGVO finanziert wird, in der Regel 750.000,00 Euro, maximal jedoch

800.000 Euro (vgl. Artikel 22 Abs. 3 c i. V. m. Abs. 5 AGVO).

Bewerbungsverfahren

Antragstellende Unternehmen für eine Beteiligung nach Artikel 22 AGVO dürfen im Zeitpunkt der Beteiligung insbesondere höchstens 5 Jahre im Handelsregister eingetragen sein (vgl. Artikel 22 Abs. 2 AGVO).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dieser Form der Anschubfinanzierung wird jungen bayerischen Unternehmen Beteiligungskapital zur Finanzierung des Unternehmensaufbaus zur Verfügung gestellt. Denkbarer Projektinhalt ist ein innovatives und technologieorientiertes Produkt oder eine entsprechende Dienstleistung aus dem Tourismus.

Weitere Informationen  
Förderung der Regionalentwicklung (Sachsen-Anhalt REGIO)  

Zuschuss für Tourismusprojekte innerhalb von Programmen der Regionalentwicklung. Zudem Schnittstellen zum Kultursektor, Naturerlebnissen und Standortmarketing.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände,

- Verbände und Vereine,

- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,

- staatlich anerkannte Glaubens- oder Religionsgemeinschaften,

- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie

- öffentliche Unternehmen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

- die Zusammenarbeit von Gemeinden zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen,

- die Umsetzung der regionalen Entwicklungskonzepte und der Zusammenarbeit von Kommunen. Hierzu zählen:

• Modellvorhaben der Raumordnung, die den überregionalen Kooperations-, Handlungs- und Entwicklungsprozess besonders beispielhaft fördern

• Vorhaben zur nachhaltigen Raumnutzung im Zusammenhang mit der Entwicklung und Gestaltung von gewachsenen und neu gestalteten Kulturlandschaften

• Standortuntersuchungen, Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, insbesondere zur Nutzung von Flächenpotentialen

• Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge

• Aufbau soziokultureller Initiativen zur sozialen Selbsthilfe und zur Kulturarbeit

• Aufbau von Einrichtungen für Kommunikationsvermittlung und Wissenstransfer

• Regionales Standortmarketing

 

- Vorhaben zur Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen.

- Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen

- die Antragstellung und die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss beträgt maximal EUR 80.000 beziehungsweise für Projekte im Rahmen des EFRE maximal EUR 16.000.

Bewerbungsverfahren

zum 31.3. eines Jahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Interreg VI ABrandenburg – Polen 2021-2027  

Das Kooperationsprogramm zielt darauf ab, die regionale Entwicklung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Brandenburg und Polen zu fördern, mit einem besonderen Fokus auf Innovation, Umweltschutz, soziale Integration und Tourismus.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Lokale und regionale Behörden, NGOs, Bildungseinrichtungen, und private Unternehmen, die in den Grenzregionen zwischen Brandenburg und der Wojewodschaft Lubuskie operieren.

Was wird gefördert?

- Entwicklung nachhaltiger Tourismusangebote, die die kulturelle Vielfalt und das Naturerbe beider Regionen hervorheben.

 

- Maßnahmen zur Steigerung der touristischen Attraktivität und Zugänglichkeit, einschließlich Verbesserungen der touristischen Infrastruktur und Dienstleistungen.

 

- Projekte, die kulturelle und naturbasierte Erlebnisse integrieren, um das Bewusstsein und die Wertschätzung für das gemeinsame Erbe zu erhöhen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Nicht rückzahlbare Zuschüsse und Darlehen.

Finanzierungsart: Kofinanzierung, wobei der EU-Anteil je nach Projektart variieren kann.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen über das offizielle Portal des Programms eingereicht werden, wobei spezifische Aufrufe zu Projektvorschlägen veröffentlicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Interreg-Programm Brandenburg – Polen fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit einem starken Fokus auf die nachhaltige Entwicklung der Tourismusbranche. Es unterstützt Projekte, die zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen und gleichzeitig das kulturelle und natürliche Erbe der Region bewahren und zugänglich machen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission, gemeinsam finanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Gemeinsames Sekretariat des Programms, ansässig in Frankfurt (Oder) und Slubice, mit zusätzlicher Verwaltung durch lokale und regionale Behörden in Brandenburg und der Wojewodschaft Lubuskie
  • https://interreg-brandenburg-polska.eu/programm/
 
Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit”  

Im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei nachhaltigen Investitionsmaßnahmen in die Barrierefreiheit unterstützt.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.06.2024

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, unabhängig

von der Bettenzahl.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Investitionen in die Barrierefreiheit. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass ein Betrieb in jeder Hinsicht barrierefrei zu gestalten ist.

Beispiele

Insbesondere können gefördert werden:

- Maßnahmen für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehbehinderung, wie z.B. stufenloser Zugang zum Gebäude bzw. zu den Räumlichkeiten; behindertengerechtes Bad/WC/ Dusche;

- Maßnahmen für Menschen mit Hörbehinderung, wie z.B. Einsatz optischer Signale induktive Höranlage;

- Maßnahmen für Menschen mit Sehbehinderung, wie z.B. Leitsysteme mit Bodenindikatoren, Informationen in Braille- oder Prismenschrift;

- Maßnahmen für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, wie z.B. Informationen über Piktogramme oder Bilder.

Art und Höhe der Zuwendung

- bis zu 20 % für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu30%)

- bis zu 10 % für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu20%)

- Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank” (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal im Tourismus, das komfortables Reisen für Alle ermöglicht. Mit diesem Programm können Barrieren im Gastgewerbe, insb. für Gäste mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, abgebaut werden.

Weitere Informationen  
Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Maßnahmen zur integrierten ländlichen Entwicklung. Ziel ist es, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiter zu entwickeln.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind, je nach Maßnahme, Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Lokale Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten:

Unterstützt werden Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung, einschließlich Freizeit und Kultur und die dazugehörige Infrastruktur.

 

Zuwendungsfähig sind bauliche Investitionen (Hoch- und Tiefbau) inklusive fest verbundener Ausstattung zur Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung (einschließlich Freizeit und Kultur bei multifunktionalen Angeboten), insbesondere Angebote

 

a) zur Sicherung der Bildung (z.B. multifunktionale Bildungshäuser) und

 

b) zur Sicherung der Nahversorgung (z.B. multifunktionale Nahversorgungszentren)

 

in ländlichen Räumen, inklusive Investitionen zur Flächenvorbereitung/-recycling im Zusammenhang mit baulichen Investitionen.

 

 

Ländlicher Tourismus:

Unterstützt werden Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und kleine touristische Infrastrukturen zum Erhalt und zur touristischen Inwertsetzung des Naturerbes, für Natur- und Umweltbildung.

 

Zuwendungsfähig sind bauliche Investitionen (Hoch- und Tiefbau) inklusive fest verbundener Ausstattung für kleine Freizeit- und Tourismusinfrastrukturen:

 

a) kleine touristische Infrastrukturvorhaben, insbesondere in bildungsorientierte Einrichtungen zum Natur- und Umwelterlebnis, z.B. in einem Nationalpark, Biosphärenreservat oder Naturpark, NATURA 2000-Gebiet;

 

b) natur- und raumbezogene Infrastrukturen mit touristischem Bezug, insbesondere die Anlage, Beschilderung und Begleitinfrastruktur von Wanderwegen, Rad-, Kanu- und Reitrouten.

 

 

Erhaltung des kulturellen Erbes:

Unterstützt werden Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen Erbes von Dörfern, einschließlich der dazugehörigen sozioökonomischen Aspekte.

 

Zuwendungsfähig sind:

 

a) bauliche Investitionen (Hoch- und Tiefbau) inklusive fest verbundener Ausstattung im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen Erbes z.B. in den folgenden Bereichen:

 

- Museen und Gedenkstätten zur Darstellung des kulturellen Erbes

- kulturelle Merkmale der Dörfer wie sakrale Gebäude, historische Gutsanlagen, Baudenkmäler

- Ensembles/Plätze und Gebäude, die für die kulturelle Identität der Dörfer prägend sind;

 

b) Kosten für Studien zum Erhalt des Kulturerbes können auch ohne Bezug zu einem investiven Vorhaben gefördert werden, wie die Untersuchung zur Verknüpfung des Kulturerbes zu anderen Sektoren (z.B. zum Tourismus) oder Studien zur Stärkung immateriellen Kulturerbes (wie der Niederdeutschen Sprache).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

Der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers muss mindestens 25% der förderfähigen Ausgaben betragen.

 

Weitere Informationen zu Art und Höhe der Zuwendung der einzelnen Maßnahmen können der Förderrichtlinie entnommen werden, siehe Link.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung des vorgeschriebenen Vordrucks einzureichen beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gefördert werden u.a Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und kleine touristische Infrastrukturen zum Erhalt und zur touristischen Inwertsetzung des Naturerbes, für Natur- und Umweltbildung. Die Förderung erfolgt nach den jeweils geltenden Fördergrundsätzen der GAK. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Weitere Informationen  
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