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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

120 Treffer:
Förderung für den Strukturwandel in NRW  

Mit der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Akteurinnen und Akteure im Rheinischen Revier bei der Gestaltung eines nachhaltigen, innovationsbasierten Strukturwandels.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen Rheinisches Revier

Für wen?

Die Förderung richtet sich an regionale Innovationsverbünde, in denen Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft gemeinsam Veränderungen voran bringen.

 

Die Förderprogramme gelten im Rheinischen Revier, zu dem die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Kreis Neuss, die Stadt Mönchengladbach sowie die Städteregion Aachen gehören.

Was wird gefördert?

In Kooperation soll daran gearbeitet werden, Innovationsökosysteme aufzubauen, neue Wertschöpfungsstrukturen entstehen zu lassen und die Region als zukunftsfähigen Forschungs- und Innovationsstandort zu profilieren.

Beispiele

Hier ein beispielhafter Auszug:

- Tourismus

- Stadtentwicklung für das Rheinische Revier der Zukunft

- Vernetzt mobil im Rheinischen Revier

- Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen

- Blaue Infrastruktur

- Digitale Zukunft KI

- Klimaanpassung - Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten

- KommuneZirkulär

- Qualifizierung des Bürgerschaftlichen Engagements

...

Art und Höhe der Zuwendung

Insgesamt stehen für die nachhaltige Transformation des Rheinischen Reviers bis 2038 mehr als 14,8 Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren der BMBF-Richtlinie ist mehrstufig angelegt.

Schritt 1: Projektskizze

Schritt 2: Einreichen der Skizze inkl. Unterstützungsschreiben beim Projektträger des Bundes

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm unterstützt eine nachhaltige Transformation des Rheinischen Reviers bis zum Jahr 2038.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF); Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
  • https://www.rheinisches-revier.de/foerderwegweiser
 
Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Seedfonds  

Der Seedfonds Bayern unterstützt in Kooperation mit einem Business-Coach neu gegründete innovative und wachstumsorientierte High-tech-Unternehmen mit Beteiligungskapital bei der Umsetzung einer innovativen Idee oder Erfindung während der Seedphase. Der Seedfonds Bayern extended stellt bayerischen Technologieunternehmen in der Übergangsphase von 9 -12 Monaten Beteiligungskapital bis zu 500 T€ zur Bewältigung der Lücke zwischen Seed-Phase und Start-Up-Phase zur Verfügung.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen (nicht älter als zwei Jahre) gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern, die höchstens 5 Jahre in das Handelsregister eingetragen sind.

Was wird gefördert?

Finanziert werden Kosten und Investitionen (=Seedphasenvorhaben) insbesondere für

• den Aufbau des Unternehmens und seiner Strukturen

• Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für die erste Verfahrens- und Produktentwicklung inkl. dafür notwendiger Forschungsarbeiten und Patentanmeldungen

• Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Markteinführung der entwickelten Produkte und Verfahren stehen

• Aufwendungen des beratenden unternehmerischen Experten

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung des Bayern Kapital Innovationsfonds II beträgt pro Seedphasenvorhaben, das im

Rahmen von Artikel 22 AGVO finanziert wird, in der Regel 750.000,00 Euro, maximal jedoch

800.000 Euro (vgl. Artikel 22 Abs. 3 c i. V. m. Abs. 5 AGVO).

Bewerbungsverfahren

Antragstellende Unternehmen für eine Beteiligung nach Artikel 22 AGVO dürfen im Zeitpunkt der Beteiligung insbesondere höchstens 5 Jahre im Handelsregister eingetragen sein (vgl. Artikel 22 Abs. 2 AGVO).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dieser Form der Anschubfinanzierung wird jungen bayerischen Unternehmen Beteiligungskapital zur Finanzierung des Unternehmensaufbaus zur Verfügung gestellt. Denkbarer Projektinhalt ist ein innovatives und technologieorientiertes Produkt oder eine entsprechende Dienstleistung aus dem Tourismus.

Weitere Informationen  
Förderung der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen  

Das Kooperationsprogramm des Landes Brandenburg gewährt Zuschüsse, um die Zusammenarbeit von Akteuren aus der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft und dem Landtourismus zu stärken. Ziel ist die höhere Inwertsetzung regionaler Produkte und Dienstleistungen zur ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Überregional tätige Vereine/Verbände als Branchenverband

Was wird gefördert?

• Vernetzung von Kleinstunternehmen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und anderen Akteuren im ländlichen Raum zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

 

• Zusammenarbeit zwischen Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

 

Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus. Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

• Zuwendungsart: Projektförderung

• Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung

• Form der Zuwendung: Zuschuss

• Der Zuschuss beträgt bei Ausgaben für die Vernetzung bis zu 90%, bei Ausgaben für die Vermarktung bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vollständig und formgebunden bis zum 15.01. des laufenden Haushaltsjahres beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu stellen. Stehen weitere Haushaltsmittel zur Verfügung kann als weiterer Antragstermin der 31.05. oder weitere Termine des laufenden Haushaltsjahrs festgelegt und veröffentlicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dieser Förderung soll mit horizontaler und vertikaler Zusammenarbeit der Akteure in der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und des Landtourismus zu einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete beigetragen werden.

Weitere Informationen  
Förderung der Regionalentwicklung (Sachsen-Anhalt REGIO)  

Zuschuss für Tourismusprojekte innerhalb von Programmen der Regionalentwicklung. Zudem Schnittstellen zum Kultursektor, Naturerlebnissen und Standortmarketing.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände,

- Verbände und Vereine,

- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,

- staatlich anerkannte Glaubens- oder Religionsgemeinschaften,

- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie

- öffentliche Unternehmen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

- die Zusammenarbeit von Gemeinden zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen,

- die Umsetzung der regionalen Entwicklungskonzepte und der Zusammenarbeit von Kommunen. Hierzu zählen:

• Modellvorhaben der Raumordnung, die den überregionalen Kooperations-, Handlungs- und Entwicklungsprozess besonders beispielhaft fördern

• Vorhaben zur nachhaltigen Raumnutzung im Zusammenhang mit der Entwicklung und Gestaltung von gewachsenen und neu gestalteten Kulturlandschaften

• Standortuntersuchungen, Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, insbesondere zur Nutzung von Flächenpotentialen

• Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge

• Aufbau soziokultureller Initiativen zur sozialen Selbsthilfe und zur Kulturarbeit

• Aufbau von Einrichtungen für Kommunikationsvermittlung und Wissenstransfer

• Regionales Standortmarketing

 

- Vorhaben zur Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen.

- Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen

- die Antragstellung und die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss beträgt maximal EUR 80.000 beziehungsweise für Projekte im Rahmen des EFRE maximal EUR 16.000.

Bewerbungsverfahren

zum 31.3. eines Jahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Interreg VI A Brandenburg – Polen 2021-2027  

Das Kooperationsprogramm zielt darauf ab, die regionale Entwicklung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Brandenburg und Polen zu fördern, mit einem besonderen Fokus auf Innovation, Umweltschutz, soziale Integration und Tourismus.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Lokale und regionale Behörden, NGOs, Bildungseinrichtungen, und private Unternehmen, die in den Grenzregionen zwischen Brandenburg und der Wojewodschaft Lubuskie operieren.

Was wird gefördert?

• Entwicklung nachhaltiger Tourismusangebote, die die kulturelle Vielfalt und das Naturerbe beider Regionen hervorheben.

 

• Maßnahmen zur Steigerung der touristischen Attraktivität und Zugänglichkeit, einschließlich Verbesserungen der touristischen Infrastruktur und Dienstleistungen.

 

• Projekte, die kulturelle und naturbasierte Erlebnisse integrieren, um das Bewusstsein und die Wertschätzung für das gemeinsame Erbe zu erhöhen.

Art und Höhe der Zuwendung

• Zuschüsse bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten

• 88,3 Mio. Euro verfügbare Mittel für die Förderperiode 2021–2027

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen über das offizielle Portal des Programms eingereicht werden, wobei spezifische Aufrufe zu Projektvorschlägen veröffentlicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Interreg-Programm Brandenburg – Polen fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit einem starken Fokus auf die nachhaltige Entwicklung der Tourismusbranche. Es unterstützt Projekte, die zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen und gleichzeitig das kulturelle und natürliche Erbe der Region bewahren und zugänglich machen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission, gemeinsam finanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Gemeinsames Sekretariat des Programms, ansässig in Frankfurt (Oder) und Slubice, mit zusätzlicher Verwaltung durch lokale und regionale Behörden in Brandenburg und der Wojewodschaft Lubuskie
  • https://interreg-brandenburg-polska.eu/programm/
 
IKK – Investitionskredit Kommunen  

Die KfW Bankengruppe unterstützt Kommunen oder Verbände bei Investitionen in die kommunale oder soziale Infrastruktur. Es bestehen Möglichkeiten zur Förderung für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes und des Vermögensplanes des aktuellen Haushaltsjahres.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind

- kommunale Gebietskörperschaften

- Gemeindeverbände

- rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften

- Zweckverbände, die nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes und des Vermögensplanes des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive Haushaltsreste des Vorjahres) in die kommunale und soziale Infrastruktur. Dazu zählen u.a. Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus. Darüber hinaus wird auch der Erwerb von Grundstücken gefördert, der grundsätzlich Bestandteil eines Investitionsvorhabens sein sollte.

 

Als Bedingung für die Förderung ist müssen Vorhaben mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe sowie den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Kredithöchstbetrag beträgt 150 Mio. Euro pro Jahr und Antragsteller.

 

Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.

 

Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktkredit.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf dem vorgesehenen Antragsformular für Direktkredit (KfW 600 000 0166) bei der KfW Bankengruppe in Berlin zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem "IKK – Investitionskredit Kommunen" erhalten Kommunen bundesweit eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für kommunale und soziale Infrastruktur durch einen Direktkredit von der KfW Bankengruppe.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • https://www.kfw.de/208
 
Gründung Innovativ 2022  

Das Programm zielt darauf ab, die Gründung innovativer und sozial-innovativer Unternehmen in Brandenburg zu fördern. Es unterstützt die Entwicklung und Umsetzung neuartiger Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle, die ein signifikantes Wachstums- und Beschäftigungspotenzial haben.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Kleine Unternehmen bis zu drei Jahre nach ihrer Gründung, die:

• eine sozial-innovative Geschäftsidee verfolgen

• eine innovative Geschäftsidee u.a. im Bereich Tourismus verfolgen

 

Zu den Antragsberechtigten zählen auch Freiberufler, Personengesellschaften sowie gemeinnützige Vereinigungen, sofern sie einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.

Was wird gefördert?

• investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens

• nicht-investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen

• Personalkosten für neue Arbeitsplätze sowie für geschäftsführende Personen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Maßnahme wird gefördert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 EUR und 180.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Voraussetzung für eine formale Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).

 

Anschließend können Anträge auf Förderung über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Gründung Innovativ 2022“ bietet finanzielle Unterstützung für innovative Neugründungen, die durch neuartige Ansätze in Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen zur wirtschaftlichen Vielfalt und zum ökologischen und sozialen Fortschritt in Brandenburg beitragen.

Weitere Informationen  
Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit”  

Im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei nachhaltigen Investitionsmaßnahmen in die Barrierefreiheit unterstützt.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, unabhängig von der Bettenzahl.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Investitionen in die Barrierefreiheit. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass ein Betrieb in jeder Hinsicht barrierefrei zu gestalten ist.

Beispiele

Insbesondere können gefördert werden:

• Maßnahmen für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehbehinderung, wie z.B. stufenloser Zugang zum Gebäude bzw. zu den Räumlichkeiten; behindertengerechtes Bad/WC/ Dusche;

• Maßnahmen für Menschen mit Hörbehinderung, wie z.B. Einsatz optischer Signale induktive Höranlage;

• Maßnahmen für Menschen mit Sehbehinderung, wie z.B. Leitsysteme mit Bodenindikatoren, Informationen in Braille- oder Prismenschrift;

• Maßnahmen für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, wie z.B. Informationen über Piktogramme oder Bilder.

Art und Höhe der Zuwendung

• bis zu 20 % für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 45%)

• bis zu 10 % für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 35%)

 

Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank” (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal im Tourismus, das komfortables Reisen für Alle ermöglicht. Mit diesem Programm können Barrieren im Gastgewerbe, insbesondere für Gäste mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, abgebaut werden.

Weitere Informationen  
Öffentliche touristische Infrastruktur in Hessen  

Mit dem Förderprogramm soll zur Schaffung neuer sowie zur Erhaltung bestehender Arbeitsplätze, Beschäftigungsmöglichkeiten und Einkommen in KMU im Wirtschaftsbereich Tourismus, aber auch in anderen Wirtschaftszweigen in den jeweiligen Destinationen beigetragen werden. Die Förderung dient ferner der Sicherung und Weiterentwicklung des Tourismusstandorts Hessen, der Auslösung positiver Arbeitsmarkt- und Einkommenseffekte sowie der Stärkung strukturschwacher Regionen in Hessen.

Fördergebiet

Hessen

Geltungsdauer

Förderzeitraum ist vom 10.12.2021 bis 31.12.2028, Anträge können ganzjährig gestellt werden

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

 

- bei Landes-, GRW- und EFRE-Mitteln:

- Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise und andere öffentliche Träger

- Öffentliche Träger, die als juristische Personen im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art wahrnehmen und der Kontrolle von Gebietskörperschaften und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen

 

- zusätzlich bei Landes- und GRW-Mitteln:

- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen

- Natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind

 

Vorhaben werden vorrangig in den Fördergebieten der GRW und in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können die Errichtung, der Aus- und Umbau und die Erhöhung der Attraktivität der öffentlichen touristischen Infrastruktur. Öffentliche touristische Infrastruktur ist die Ausstattung von öffentlichen Tourismuseinrichtungen sowie geografischer Räume mit öffentlich nutzbaren materiellen Einrichtungen und Anlagen, die Tourismusrelevanz haben.

 

Die Förderung konzentriert sich auf:

- Investitionen in touristische Einrichtungen, die dem Erleben von Natur und Kultur dienen,

- qualitätsverbessernde Investitionen in Einrichtungen des Gesundheitstourismus, vorrangig in den prädikatisierten Kurorten,

- Neu- und Umbaumaßnahmen, die der Barrierefreiheit von Tourismuseinrichtungen dienen unter der Voraussetzung der Teilnahme am bundesweiten Kennzeichnungssystem "Reisen für Alle".

Beispiele

Gefördert werden sowohl solche Vorhaben, die keine Einnahmen schaffen, als auch Vorhaben, die Einnahmen erwirtschaften.

 

Vorhaben zur Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktur, die keine Einnahmen erwirtschaften, sind beispielsweise

- Beschilderung

- Begleitinfrastruktur

- Naturpfade

- Informationszentren

- touristische Infrastruktur an Kurorten

- Bootsanlegestellen, Wasserwanderrastplätze und Schwimmsteganlagen

 

Vorhaben zur Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktur, die Einnahmen erwirtschaften, sind beispielsweise

- entgeltlich nutzbare Wasserwanderrastplätze

- entgeltlich nutzbare Schlechtwetterfreizeitangebote (Lehrküchen, Spielscheunen und Baumhäuser)

- Freizeiteinrichtungen mit multifunktionalem Charakter

- Primär touristisch ausgerichtete, kulturelle Einrichtungen sowie öffentliche touristische Infrastruktur, die zur Erhaltung des touristisch relevanten kulturellen Erbes beiträgt, indem sie der Öffentlichkeit das Kulturerbe besser zugänglich macht

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Nettoeinnahmen werden bei der Festsetzung der zuwendungsfähigen Ausgaben berücksichtigt.

 

Eine Förderung kann aus Mitteln des Landes Hessen, der GRW oder des EFRE erfolgen.

 

Bei einer Zuwendung aus Mitteln der GRW beträgt der Fördersatz in der Regel bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Bei einer Zuwendung aus Landesmitteln beträgt der Fördersatz in der Regel bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Bei einer Zuwendung (auch) aus Mitteln des EFRE beträgt der EFRE-Fördersatz bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu stellen. Dies ist auch über das Onlineportal der WIBank möglich. GRW-Anträge sind auf amtlichem Formular zu stellen.

 

Die bewilligende Stelle holt bei Vorhaben zur Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktur die Stellungnahme des jeweils zuständigen Regierungspräsidiums und ggf. des Landrates ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Weitläufiges Förderprogramm, das Tourismus als maßgebliche Kraft in der Bewältigung des Strukturwandels versteht und neben dem Ausbau der öffentlichen Infrastruktur auch die Erweiterung touristischer Dienstleistungen unterstützt (dazu in der Suchleiste nach Förderprogramm "000896" suchen).

Weitere Informationen  
Regionale Kooperationen SH  

Im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft werden Regionale Kooperationen durch die Förderung von Regionalen Entwicklungskonzepten, Regionalmanagements und Regionalbudgets unterstützt.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

30.06.2029

Für wen?

Begünstigte der Zuwendung sind

- Gemeinden und Kreise

- juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, wenn die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllt sind und dies vom Finanzamt anerkannt ist

- juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind (z.B. Industrie- und Handelskammern)

Was wird gefördert?

- Integrierte regionale Entwicklungskonzepte

- Regionalmanagement

- Regionalbudget

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines

zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Bewerbungsverfahren

Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Zur Helling 5-6, 24143 Kiel.

 

Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens grundsätzlich formgebunden unter Beifügung prüffähiger, den Anforderungen der Förderrichtlinie entsprechenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Bewilligungsbehörde stellt die für die Antragstellung und die weitere Abwicklung erforderlichen Informationen, Formulare und den digitalen Zugang zur elektronischen Antragstellung auf ihrer Internetseite www.ib-sh.de/infoseite/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027 bereit.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist die Stärkung der regionalen Wirtschaftsentwicklung. Die Förderung erfolgt dabei mit Mitteln der GRW und Landesmitteln.

Weitere Informationen  
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