Förderwegweiser
Thüringen
15.11.2025
• kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
• Freiberuflich Tätige der Kultur- und Kreativwirtschaft
• juristische Personen des Privatrechts (z.B. Verbände, Vereine, GmbHs),
• Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Antragsteller müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz, ihre Niederlassung oder Betriebsstätte in Thüringen haben bzw. ihr Vorhaben in Thüringen realisieren.
• Entwicklung und Umsetzung innovativer Geschäftsideen von Unternehmen der Thüringer
Kultur- und Kreativwirtschaft sowohl in urbanen Zentren als auch in ländlichen Regionen
• Unterstützung der Vernetzung der Kreativschaffenden aus verschiedenen Teilmärkten
• Forcierung der branchen- bzw. disziplinübergreifenden Zusammenarbeit von Thüringer
Kreativschaffenden und Thüringer Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen
• Erhöhung der Sichtbarkeit des Kreativwirtschaftsstandorts Thüringen sowie der
Wertschätzung kreativer Leistungen aus Thüringen z. B. durch Präsentations- und
Kommunikationsmaßnahmen.
• Entwicklung innovativer Tourismusangebote in Kooperation mit Designerinnen, Medien- oder Gameschaffenden
• Neue Erlebnisformate wie Augmented-Reality-Stadtführungen, hybride Events oder immersive Erlebnisräume
• Entwicklung neuer digitaler Vermittlungsformate oder Geschäftsmodelle im Tourismus
Eine Förderung erfolgt grundsätzlich als „De-minimis“-Beihilfe. Die Gesamtkosten für förderfähige Projekte müssen mindestens 20.000 Euro und sollen in der Regel nicht mehr als 80.000 Euro betragen.
Die Förderung erfolgt im Regelfall als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 40 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben. In begründeten Einzelfällen ist die Gewährung eines höheren
Fördersatzes möglich.
Zuwendungen bis 15.000 Euro können als Festbetragsfinanzierung bewilligt werden.
Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut:
1. Stufe: Projektideen als Projektskizze darlegen. Diese wird von der Bewilligungsbehörde formal und inhaltlich vorgeprüft und durch ein Expertengremium begutachtet. Dabei stehen alle
eingereichten Projektskizzen untereinander im Wettbewerb.
2. Stufe: Nach Auswahl der Projektidee wird die Einreichung eines förmlichen Zuwendungsantrags erforderlich.
eingeschränkt
Dieser Förderaufruf bietet die Möglichkeit, innovative Geschäftsideen und Kooperationen innerhalb der Kreativwirtschaft zu finanzieren und somit die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Er dient als wichtige Unterstützung, um Projekte zur Vernetzung der Branche und zur Entwicklung neuer Produkte erfolgreich umzusetzen.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)
- Ansprechpartner (Projektträger) : TMWLLR: wettbewerb.kreativwirtschaft@tmwllr.thueringen.de
- https://thueringen.tourismusnetzwerk.info/2025/10/14/foerderaufruf-fuer-kreative-wirtschaftsprojekte/?utm_source=newsletter&utm_medium=e-mail&utm_campaign=tn-newsletter
bundesweit
31.12.2028
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts,
- juristische Personen des Privatrechts sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts,
- sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden, sofern das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Stelle eingetragen ist,
- Berufliche Schulen (auch als nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts).
- Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken von Personen in beruflicher Erstausbildung nach BBiG/HWO oder einer anderen bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsausbildung.
- Auslandsaufenthalte von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Verantwortlichen für die betriebliche berufliche Bildung zum Zweck des Lernens oder um die Entwicklung der beruflichen Bildung in der Partnereinrichtung zu unterstützen. Die Teilnahme an Kursen wird nicht gefördert. Auslandsaufenthalte zu Lern- und Lehrzwecken von schulischem Bildungspersonal sind nicht förderfähig.
- Vorbereitende Besuche von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Verantwortlichen für die betriebliche berufliche Bildung wie auch schulischem Bildungspersonal zur Vorbereitung der Auslandsaufenthalte von Personen in den genannten beruflichen Erstausbildungen.
Die Förderung umfasst eine Festbetragsfinanzierung zu folgenden Kostenarten:
- Fahrt
- Aufenthalt
- Organisation der Mobilität
- Vor- und Nachbereitung
- Auslandsbedingte Mehrkosten für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit besonderem Förderbedarf
Im Wege der Projektförderung kann eine nicht rückzahlbare Zuwendung für einen Bewilligungszeitraum von bis zu 12 Monaten gewährt werden.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass bereits ein Partnerbetrieb im Ausland gefunden wurde.
Die Anträge sind zunächst online im Förderportal (https://www.foerderportal-ausbildungweltweit.de/) an das Bundesinstitut für Berufsbildung zu übermitteln. Der Online-Antrag wird nach der fristgerechten Übermittlung ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die NA beim BIBB geschickt.
Buchungen für die geförderten Aufenthalte – von Anreise bis Wohnung – können erst nach Erhalt der Förderzusage getätigt werden.
Genauere Informationen zur Antragstellung stellt die Nationale Agentur Bildung für Europa in einem Video zur Verfügung www.youtube.com/watch
nein
Internationalisierung ist im Tourismus ein zentrales Thema. Mit dem Förderprogramm AusbildungWeltweit erhalten Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder die Chance, in ausländischen Betrieben internationale Berufskompetenzen zu erwerben.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
- www.ausbildung-weltweit.de
Mecklenburg-Vorpommern
30.12.2025
Zuwendungsempfänger können Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gemeinden (z. B. Zweckverbände) sein.
Zuwendungen können für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur gewährt werden, mit Blick auf ein flächendeckendes Angebot, bevorzugt auch interkommunale Vorhaben, insbesondere Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich Vorhaben zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze.
Insbesondere können für folgende Vorhaben Zuwendungen gewährt werden:
- der Neu, Um- und Ausbau von:
- straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst getrennten
Radwegen sowie Radfahr- und Schutzstreifen einschließlich deren baulichen Trennung vom Kfz-Verkehr,
- eigenständigen Radwegen,
- Fahrradstraßen und Fahrradzonen,
- Radwegebrücken oder -unterführungen zur höhenfreien Querung, insbesondere von Straßen, Schienen- und Wasserwegen im Zuge von Radverbindungen,
- Knotenpunkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, ebenso der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien,
- Radvorrangrouten.
- die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen und Radinfrastrukturen sowie die Beseitigung von Unfallschwerpunkten,
- den Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder von:
- Abstellanlagen, die eine diebstahlsichere, standfeste und stabile Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen,
- Fahrradparkhäusern an wichtigen Quellen/Zielen des Radverkehrs.
- Ermöglichung des Fahrradparkens und Pedelecparkens mit Lademöglichkeit an den Schnittstellen zum öffentlichen Personenverkehr mit Bus und Bahn.
- betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr.
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuweisung als Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendungen betragen in der Regel bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben des jeweiligen Vorhabens.
Der Antrag auf Bewilligung ist formgebunden. Die Bewilligungsbehörde stellt auf ihrer Internetseite ein Formular zur Verfügung, das nach dem elektronischen Absenden innerhalb von 14 Tagen unterschrieben an die Bewilligungsbehörde zu senden ist. Anlagen zum Antrag sind ausschließlich auf elektronischem Weg einzureichen.
nein
Mit dem Ausbau des Radwegenetzes soll die nachhaltige Mobilität im Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
- https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/radwegebau-sonderprogramm-stadt-und-land/
Bayern
Förderzeitraum ist vom 01.01.2024 bis 31.12.2026, Anträge können jeweils zum 1. und zum 15. eines Monats gestellt werden
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die rechtsfähigen öffentlichen oder privatrechtlichen Träger von in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eingerichteten Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern. Soll die Einrichtung einer Regionalen Initiative durch eine Förderung vorbereitet werden, ist antrags- und zuwendungsberechtigt die räumlich betroffene Gebietskörperschaft (im Regelfall: Landkreis) bzw. eine der betroffenen Gebietskörperschaften im Falle eines Zusammenschlusses mehrerer Gebietskörperschaften einer Region.
Gefördert werden die Vorbereitung und Durchführung innovativer, regionaler Projekte in fünf zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung:
- Demografischer Wandel
- Wettbewerbsfähigkeit (beinhaltet Tourismus)
- Siedlungsentwicklung
- Regionale Identität
- Klimawandel
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Die Regelförderung für Regionalmanagements und Regionalmarketings beträgt grundsätzlich maximal 100.000 Euro pro Projektjahr und Regionaler Initiative.
Der Förderbetrag erhöht sich
- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, deren räumlicher Wirkungskreis sich mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf befindet um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.
- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von zwei Landkreisen umfassen um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.
- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von drei Landkreisen umfassen um bis zu 75.000 Euro pro Projektjahr.
- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die während der Förderperiode dauerhaft mit einem Regionalen Planungsverband zusammenarbeiten und deren räumlicher Umgriff deckungsgleich mit der Planungsregion ist um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.
Die Regionale Initiative Europäische Metropolregion München und die Regionale Initiative Europäische Metropolregion Nürnberg können jeweils zusätzlich zur Regelförderung einen Förderbetrag von bis zu 150.000 Euro pro Projektjahr beantragen.
Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Förderbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Der Start einer Förderphase ist jeweils zum 1. oder zum 15. eines Monats möglich.
Es sind die besonderen Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinie zu beachten.
eingeschränkt
Förderprogramm für Maßnahmen in Bayern, die dazu beitragen, regionale Entwicklungsunterschiede auszugleichen. Vor allem die Aspekte Wettbewerbsfähigkeit (inkl. Innovation und Fachkräftesicherung) und regionale Identität (inkl. Wertschöpfungsketten, regionale Produkte, Innenmarketing, Standortmarketing und kulturelle Projekte) haben touristische Relevanz.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/648750953578?localize=false
Bayern
29.06.2027
Gefördert werden ausschließlich Vorhaben gewerblicher Unternehmen der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes, wobei Einschränkungen und Ausschluss von Förderungen gem. Nr. 10 zu beachten sind. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.
Investitionsvorhaben, die einen bedeutenden Beitrag zu volks- und regionalwirtschaftlichen sowie struktur- und arbeitsmarktpolitischen Interessen oder tourismuspolitischen Interessen leisten und mindestens eines der folgenden Ziele erfüllen:
• Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen
• Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen
• in begründeten Einzelfällen durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen
• Anschaffung / Herstellung von Wirtschaftsgütern
• Verlagerung einer Betriebsstätte
• Lohnkosten, diefür direkt durch das Investitionsvorhaben geschaffene Arbeitsplätze während eines Jahres anfallen
Die Förderung wird als Anteilfinanzierung gewährt. Sie kann als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens eingesetzt werden, das zur Mitfinanzierung des antragsgegenständlichen Vorhabens verwendet wird.
Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investition beschränkt.
Mindestinvestitionsgrenzen:
• Gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen): In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 200.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 500.000 Euro
• Gewerbliche Tourismusförderung: In RmbH: 50.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 100.000 Euro
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens grundsätzlich als Online-Antrag, der die Voraussetzungen des Online-Zugangsgesetzes erfüllt, zu stellen oder im Einzelfall schriftlich unter Verwendung der auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie oder dem BayernPortal eingestellten Antragsformulare.
Anträge sind vom Antragsteller samt Anlagen bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
nein
Die Förderung soll möglichst gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene Wettbewerbschancen in allen Landesteilen schaffen. Deshalb können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft stärken, Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : jeweiliger Regierungsbezirk
- https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/#c38269
bundesweit
31.12.2027
Gefördert werden: Studierende, Lehrkräfte, Auszubildende, Ehrenamtliche, Jugendbetreuer sowie im Breitensport tätige Menschen.
Finanziell gefördert werden ferner Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen, Jugendorganisationen, Unternehmen, lokalen und regionalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen; auch werden die Mitgliedstaaten bei ihren Reformen zur Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Förderung von Innovation, Unternehmertum und Beschäftigungsfähigkeit unterstützt.
Erasmus+ unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im Europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der Europäischen Agenda für Kompetenzen festgelegt sind. Sie trägt dazu bei, die europäische Säule sozialer Rechte Wirklichkeit werden zu lassen, die EU-Jugendstrategie 2019-2027 umzusetzen und die europäische Dimension im Sport zu entwickeln.
Im touristischen Bereich:
Das Programm hat keine direkte Tourismuskomponente. Indirekt können Tourismusunternehmen und ihr (künftiges) Personal von der Kompetenzentwicklung und Ausbildung junger Menschen profitieren.
Tourismusorganisationen, die an Erasmus+ teilnehmen möchten, können sich an einer Reihe von Entwicklungs- und Vernetzungsmaßnahmen in den Bereichen akademische und berufliche Bildung, Schulen, Erwachsenenbildung, Jugend- und Sportveranstaltungen beteiligen. Die Projekte können Mobilität, die Entwicklung von Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen im Tourismus, digitale Kompetenzen im kulturellen Erbe, Lernen von Gastlichkeit und Innovation im Bereich der Tourismusforschung umfassen.
Gefördert wird in Form von Stipendien oder Zuschüssen. Die Art und Höhe der Zuwendung bei Auslandssemestern, Ausbildungen und Praktikas hängt von der Ländergruppe, der Dauer des Auslandsaufenthalts sowie der Bezahlung ab. Bei Partnerschaften hängt die Höhe des Zuschusses vom jeweiligen Projekt ab.
Bewerbungen für Erasmus+ können von Interessierten direkt an den Universitäten, Hochschulen, Schulen oder auch über Unternehmen gestellt werden.
Vier Nationale Agenturen setzen in Deutschland das EU-Programm Erasmus+ um.
Weitere Informationen unter: www.erasmusplus.de
ja
Erasmus+ fördert lebenslanges Lernen, nachhaltiges Wachstum, sozialen Zusammenhalt und stärkt die europäische Identität. Im Zentrum des Programms stehen dabei die Themen Inklusion und Diversität, Digitalisierung, politische Bildung und Nachhaltigkeit, die eng miteinander verbunden sind.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Universitäten, Ausbildungszentren sowie Unternehmen; Nationale Agenturen DAAD, PAD, BIBB und JFE
- https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/programme-guide/erasmus-programme-guide/introduction?pk_source=website&pk_medium=link&pk_campaign=pg&pk_content=pg-landing-online
Bayern
30.12.2029
Zuwendungsempfänger sind Veranstalter oder von diesen nachweislich Beauftragte, die
Veranstaltungen in Bayern planen und durchführen.
Antragsberechtigt sind:
– juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
– rechtsfähige Personengesellschaften,
– selbstständig und freiberuflich Tätige.
- Gegenstand der Förderung sind Tagungen und Kongresse – auch solche, die im Zusammenhang mit Fachmessen stattfinden und auch solche, die im Zusammenhang mit (gesetzlich verpflichtenden) Mitgliederversammlungen stattfinden – (im Folgenden: Veranstaltungen), die sich als geschlossene Veranstaltungen an ein Fachpublikum richten.
- Veranstaltungen richten sich an ein Fachpublikum, wenn die Teilnehmenden aus einer professionellen Motivation heraus teilnehmen, beispielsweise im Auftrag ihres Arbeitsgebers bei reinen Wirtschaftsveranstaltungen oder auch ausschließlich zu Zwecken der Forschung und/oder des Wissenstransfers wie bei Wirtschaftsveranstaltungen mit wissenschaftlicher Begleitung oder reinen Wissenschaftsveranstaltungen.
- Der Zuwendungsfähigkeit einer Veranstaltung steht es nicht entgegen, wenn ein zeitlich untergeordneter Teil der Veranstaltung auch für andere Personen oder die Allgemeinheit geöffnet wird.
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Im Rahmen der Förderung ergibt sich die Förderhöhe gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Kongresstage. Je mehr Teilnehmende vor Ort sind und je länger die Veranstaltung dauert, desto höher ist der entsprechende Förderbetrag.
Die Förderung erhöht sich bei Vorliegen folgender Kriterien:
– Wenn mindestens 30 % der Teilnehmenden (Nachweis per Wohnsitz) aus dem Ausland kommen, kommt zur Gesamtfördersumme (lt. obenstehender Tabelle) ein Zuschlag um 30 % des einschlägigen Förderbetrags.
– Wenn die Veranstaltung vollständig in der Kongressnebensaison (August oder November bis März) stattfindet, kommt zur Gesamtfördersumme (lt. obenstehender Tabelle) ein Zuschlag von 20 % des einschlägigen Förderbetrags.
Anträge auf Gewährung einer Förderung sind per Online-Formular zu stellen, bei der Bayern Innovativ GmbH.
nein
Neben der unmittelbaren Wertschöpfung im Zusammenhang mit der geförderten Veranstaltung, dient die Förderung zudem der Außenwirkung des Freistaats Bayern als Wirtschafts- und Innovationsstandort mit einem attraktiven Umfeld.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/kongressinitiative-fuer-die-bayerische/index.html
Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen, Flensburg (krsfr. Stadt), Neumünster (krsfr. Stadt), Helgoland (Insel), Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel (krsfr. Stadt), Lübeck (krsfr. Stadt)
30.06.2027
Es werden vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert.
Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, können gefördert werden, wenn die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt sind und dies vom Finanzamt anerkannt ist. Träger können auch juristische Personen sein, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder die ihre Gewinne für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes bzw. für Zwecke im Sinne des GRW-Koordinierungsrahmens im öffentlichen Auftrag und im GRW-Fördergebiet einsetzen
- Regionale Tourismusentwicklungskonzepte (TEK)
- Planungs- und Beratungsleistungen / Machbarkeitsstudien für öffentliche touristische
Infrastruktureinrichtungen
Die Zuwendung wird im Wege der Förderung eines Vorhabens als Anteilfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Förderquote beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für regionale Tourismusentwicklungskonzepte ist die Förderung auf einen Höchstbetrag von 100.000 Euro begrenzt.
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Zur Helling 5-6, 24143.
Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens grundsätzlich formgebunden unter Beifügung prüffähiger, den Anforderungen der Förderrichtlinie entsprechenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Bewilligungsbehörde stellt die für die Antragstellung und die weitere Abwicklung erforderlichen Informationen, Formulare und den digitalen Zugang zur elektronischen Antragstellung auf ihrer Internetseite (www.ib-sh.de/infoseite/landesprogramm-wirtschaft-2021-bis-2027/) bereit.
nein
Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist die Attraktivitäts- und Qualitätssteigerung des touristischen Angebotes in Schleswig-Holstein, die Positionierung der touristischen Regionen und Orte als nachhaltige Urlaubsdestinationen sowie die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Tourismuswirtschaft.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027-nicht-investive-tourismusvorhaben
bundesweit
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten:
– Ausbildungsbewerbern mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September im Anschluss der bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,
– Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,
– Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende.
Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.
Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter fördern dieses durch einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung.
Voraussetzung ist der Abschluss eines Praktikumsvertrages.
Einstiegsqualifizierung Tourismus- und Freizeitangebote in den Tätigkeitsbereichen Leistungsangebot, Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, Kundenorientierte Kommunikation, Betriebliche Arbeitsorganisation, Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Umweltschutz
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu der vom Arbeitgeber gezahlten Vergütung der Einstiegsqualifizierung. Der Zuschuss zur Vergütung sowie die Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung werden regelmäßig angepasst. Ihr Arbeitgeber-Service informiert Sie gerne, mit welchen Beträgen Sie derzeit rechnen können.
Die Förderung wird für die im Einstiegsqualifizierungsvertrag vereinbarte Dauer von mindestens vier bis höchstens zwölf Monaten bewilligt. Die Förderung beginnt frühestens ab 1.Oktober. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab 1. August ist je nach Voraussetzungen der Teilnehmenden möglich.
Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Jedes Unternehmen hat eine/n Ansprechpartner:in, die/der für den Bereich des Betriebsitzes des Arbeitgebenden zuständig ist.
nein
Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von vier bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.
- Zuwendungsgeber : Agentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
- https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbildungsbetriebe/einstiegsqualifizierung-arbeitgeber
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des InvestEU-Fonds entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- öffentliche Einrichtungen
- Forschungseinrichtungen
Der Fonds „InvestEU“ ist ein marktbasiertes und nachfrageorientiertes Instrument, aber auch ein politikorientiertes Instrument. Investitionen werden in vier Kategorien verwaltet und umgesetzt.
- Nachhaltige Infrastruktur
- Forschung, Innovation und Digitalisierung
- KMU
- Soziale Investitionen und Kompetenzen
In allen vier Bereichen können strategische Investitionen getätigt werden, einschließlich wichtiger Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse zur Unterstützung von Empfängern, deren Aktivitäten für die EU von strategischer Bedeutung sind, insbesondere im Hinblick auf den ökologischen und digitalen Wandel, eine verbesserte Widerstandsfähigkeit und die Stärkung strategischer Wertschöpfungsketten.
Im touristischen Bereich:
Das Programm „InvestEU“ fördert Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und der Wertschöpfungsketten des Tourismus. Es wird nachhaltige, innovative und digitale Maßnahmen erleichtern, die dazu beitragen könnten, den ökologischen und klimatischen Fußabdruck des Sektors zu verringern.
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des InvestEU-Fonds und den operationellen Programmen entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des InvestEU-Fonds sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Der InvestEU-Fonds wird der EU durch die Mobilisierung privater und öffentlicher Mittel zur Unterstützung eines nachhaltigen Aufschwungs langfristige Mittel zur Verfügung stellen. Damit werden Unternehmen entscheidend unterstützt, insbesondere angesichts der immer noch andauernden Krise. Darüber hinaus soll der Fonds dazu beitragen, private Investitionen für die politischen Prioritäten der EU zu mobilisieren, etwa für den Europäischen Green Deal und den digitalen Wandel.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des InvestEU-Fonds
- https://investeu.europa.eu/index_en?prefLang=de