Förderwegweiser
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Industrie, des Handwerks und handwerkähnlichen Gewerbes, des Handels, des Tourismus sowie des sonstigen Dienstleistungsgewerbes, insbesondere produktionsnahe Dienstleistungsunternehmen, die einen wichtigen Beitrag zum Strukturwandel gerade auch in ländlichen Regionen leisten.
Der Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte kann einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen gefördert werden, wenn ein Unternehmen darin eine förderfähige Tätigkeit aufnimmt bzw. fortführt.
Bei Betriebsverlagerungen sind die Kosten der Erweiterung förderfähig. Aus der Veräußerung der bisherigen Betriebsstätte erzielte bzw. erzielbare Erlöse und evtl. Entschädigungsbeträge sind von den förderfähigen Kosten abzuziehen.
Das Investitionsvorhaben muss zu einer nicht unwesentlichen unmittelbaren und dauerhaften Erhöhung des Gesamteinkommens im jeweiligen Wirtschaftsraum führen (Primäreffekt). In den Fördergebieten sind neue Dauerarbeits- und/oder Ausbildungsplätze zu schaffen
oder vorhandene zu sichern. Mit der Realisierung des Investitionsvorhabens muss eine besondere Anstrengung des Betriebes verbunden sein.
Im Tourismusbereich werden vorrangig Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung des touristischen Angebots gefördert. Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Beherbergungskapazitäten führen, werden nur gefördert, sofern neue bzw. nicht ausgeschöpfte Nachfragepotentiale vorhanden sind.
Bei direkt durch ein Investitionsvorhaben neu geschaffenen Arbeitsplätzen sind unter gewissen Umständen auch Lohnkosten förderfähig, die während eines Jahres anfallen. Die neu geschaffenen Arbeitsplätze müssen mindestens 5 Jahre bestehen bleiben.
Förderfähig sind im Anlagevermögen aktivierte Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens, unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffungskosten immaterieller oder geleaster Wirtschaftsgüter.
Aufwendungen für den Erwerb von gebrauchten Wirtschaftsgütern sind förderfähig, es sei denn, diese werden von verbundenen oder auf sonstige Weise verflochtenen Unternehmen angeschafft.
Auch darf für die Güter in den letzten 7 Jahren kein Zuschuss gewährt worden sein (bei Immobilien 10 Jahre).
Die Zuwendung wird von der zuständigen Bezirksregierung auf Antrag gewährt. Sie kann vom Zuwendungsempfänger als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA auszureichenden Regionalkredits (RK5) eingesetzt werden.
Der Darlehenshöchstbetrag des Regionalkredits beträgt 10 Mio. EUR je Vorhaben.
Der Antrag ist zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank“ (Anlage zum jeweiligen Antrag) und - soweit es sich um ein Bauvorhaben handelt - einer Erklärung über den Stand des Baugenehmigungsverfahrens, bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen, die den Antragsteller auch über die Möglichkeiten der Auszahlung berät.
nein
Kleine und mittlere Unternehmen, die Investitionen im strukturschwachen oder ländlichen Raum oder Maßnahmen zur Verbesserung des touristischen Angebots in Tourismusregionen planen, können bei der zuständigen Bezirksregierung finanzielle Zuwendungen zur Verbilligung eines Regionalkredits beantragen.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : jeweiliger Regierungsbezirk
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/wachstum/foerderangebot/darlehen/index.php
Mecklenburg-Vorpommern
Gefördert werden können Investitionsvorhaben, die die Fördervoraussetzungen des jeweils
geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ erfüllen. Innerhalb dieses Rahmens und dieser Fördervoraussetzung
können auch Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien
gefördert werden.
Sofern das Darlehen mit einem Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ kombiniert wird, sind hinsichtlich der Höhe
des Zuschusses die Regelungen des jeweils gültigen Regionalen Förderprogramms
Mecklenburg-Vorpommern zu beachten.
Darlehensnehmer können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, die ihre Produkte
oder Leistungen überwiegend überregional absetzen.
Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind bestimmte Wirtschaftszweige und Branchen von der
Förderung ausgeschlossen.
Förderfähige Ausgaben sind im Wesentlichen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der
zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die die Fördervoraussetzungen des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) erfüllen.
Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschl. Tourismus) können gefördert werden, wenn sie geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (sog. Primäreffekt).
Mit den Investitionsvorhaben müssen in den Fördergebieten neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden.
Der Anteil des GRW-Ergänzungsdarlehens darf grundsätzlich höchstens 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Maximalbetrag für Vorhaben beträgt
5,0 Millionen EUR; Mindestbetrag 20.000 EUR.
- Bei Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien, die über den
gesetzlichen Standard hinausgehen, kann sich der Anteil des Darlehens um bis zu
5 Prozentpunkte erhöhen.
- Die Förderung erfolgt subsidiär gegenüber der Finanzierung durch eine Geschäftsbank
und setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt werden kann.
- Sicherheiten: dingliche Kreditsicherheiten, soweit nicht in ausreichendem Maße vorhanden
vollstreckbare Ausfertigung eines notariellen Schuldanerkenntnisses des Darlehensnehmers oder der Gesellschafter bei juristischen Personen.
- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens besteht nicht.
Das GRW-Ergänzungsdarlehen ist vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge
schriftlich und formgebunden im Landesförderinstitut zu beantragen.
Dem Antrag ist ein aussagefähiges Unternehmenskonzept und soweit schon vorhanden eine
Finanzierungsbestätigung mit Betragsangabe und Konditionen bei anteiliger Finanzierung
durch die Hausbank bzw. sonstiger Kapitalgeber beizufügen.
ja
Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
- https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/grw-ergaenzungsdarlehensfinanzierung/
Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2025
Zuwendungsempfänger können Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gemeinden (z. B. Zweckverbände) sein.
Zuwendungen können für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur gewährt werden, mit Blick auf ein flächendeckendes Angebot, bevorzugt auch interkommunale Vorhaben, insbesondere Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich Vorhaben zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze.
Insbesondere können für folgende Vorhaben Zuwendungen gewährt werden:
- der Neu, Um- und Ausbau von:
- straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst getrennten
Radwegen sowie Radfahr- und Schutzstreifen einschließlich deren baulichen Trennung vom Kfz-Verkehr,
- eigenständigen Radwegen,
- Fahrradstraßen und Fahrradzonen,
- Radwegebrücken oder -unterführungen zur höhenfreien Querung, insbesondere von Straßen, Schienen- und Wasserwegen im Zuge von Radverbindungen,
- Knotenpunkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, ebenso der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien,
- Radvorrangrouten.
- die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen und Radinfrastrukturen sowie die Beseitigung von Unfallschwerpunkten,
- den Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder von:
- Abstellanlagen, die eine diebstahlsichere, standfeste und stabile Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen,
- Fahrradparkhäusern an wichtigen Quellen/Zielen des Radverkehrs.
- Ermöglichung des Fahrradparkens und Pedelecparkens mit Lademöglichkeit an den Schnittstellen zum öffentlichen Personenverkehr mit Bus und Bahn.
- betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr.
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuweisung als Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendungen betragen in der Regel bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben des jeweiligen Vorhabens.
Der Antrag auf Bewilligung ist formgebunden. Die Bewilligungsbehörde stellt auf ihrer Internetseite ein Formular zur Verfügung, das nach dem elektronischen Absenden innerhalb von 14 Tagen unterschrieben an die Bewilligungsbehörde zu senden ist. Anlagen zum Antrag sind ausschließlich auf elektronischem Weg einzureichen.
nein
Mit dem Ausbau des Radwegenetzes soll die nachhaltige Mobilität im Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
- https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/radwegebau-sonderprogramm-stadt-und-land/
Bayern
Förderzeitraum ist vom 01.01.2024 bis 31.12.2026, Anträge können jeweils zum 1. und zum 15. eines Monats gestellt werden
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die rechtsfähigen öffentlichen oder privatrechtlichen Träger von in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eingerichteten Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern. Soll die Einrichtung einer Regionalen Initiative durch eine Förderung vorbereitet werden, ist antrags- und zuwendungsberechtigt die räumlich betroffene Gebietskörperschaft (im Regelfall: Landkreis) bzw. eine der betroffenen Gebietskörperschaften im Falle eines Zusammenschlusses mehrerer Gebietskörperschaften einer Region.
Gefördert werden die Vorbereitung und Durchführung innovativer, regionaler Projekte in fünf zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung:
- Demografischer Wandel
- Wettbewerbsfähigkeit (beinhaltet Tourismus)
- Siedlungsentwicklung
- Regionale Identität
- Klimawandel
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Die Regelförderung für Regionalmanagements und Regionalmarketings beträgt grundsätzlich maximal 100.000 Euro pro Projektjahr und Regionaler Initiative.
Der Förderbetrag erhöht sich
- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, deren räumlicher Wirkungskreis sich mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf befindet um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.
- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von zwei Landkreisen umfassen um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.
- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von drei Landkreisen umfassen um bis zu 75.000 Euro pro Projektjahr.
- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die während der Förderperiode dauerhaft mit einem Regionalen Planungsverband zusammenarbeiten und deren räumlicher Umgriff deckungsgleich mit der Planungsregion ist um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.
Die Regionale Initiative Europäische Metropolregion München und die Regionale Initiative Europäische Metropolregion Nürnberg können jeweils zusätzlich zur Regelförderung einen Förderbetrag von bis zu 150.000 Euro pro Projektjahr beantragen.
Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Förderbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Der Start einer Förderphase ist jeweils zum 1. oder zum 15. eines Monats möglich.
Es sind die besonderen Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinie zu beachten.
eingeschränkt
Förderprogramm für Maßnahmen in Bayern, die dazu beitragen, regionale Entwicklungsunterschiede auszugleichen. Vor allem die Aspekte Wettbewerbsfähigkeit (inkl. Innovation und Fachkräftesicherung) und regionale Identität (inkl. Wertschöpfungsketten, regionale Produkte, Innenmarketing, Standortmarketing und kulturelle Projekte) haben touristische Relevanz.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/648750953578?localize=false
Bayern
30.06.2027
Gefördert werden ausschließlich Vorhaben gewerblicher Unternehmen der Industrie, des
Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.
Zu den förderfähigen Investitionen gehören insbesondere:
a) Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
b) Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
c) Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte (vgl. hierzu Nr. 6.1.2), Diversifizierung der
Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
d) grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte,
e) Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (unter
Marktbedingungen) einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen.
- Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Einführung und Anwendung neuer Technologien
stehen, werden vorrangig gefördert.
- Investitionen zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen, Investitionen mit
besonderen Energieeffizienzeffekten und Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten die
im Zusammenhang mit einem o. a. Investitionsvorhaben getätigt werden, sind ebenfalls
förderfähig.
- Im Bereich des Tourismus werden vorrangig Maßnahmen gefördert, die die Qualität
des bayerischen Tourismusangebotes verbessern. 2Hierzu zählen etwa Vorhaben zur
Modernisierung von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben sowie zur Verbesserung
bzw. Erweiterung ihrer Angebotspalette, insbesondere im Rahmen der Saisonverlängerung.
Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Beherbergungskapazität führen, werden nur gefördert,
sofern neue bzw. nicht ausgeschöpfte Nachfragepotentiale vorhanden sind.
Die Förderung wird auf Antrag im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung
gewährt. 2Sie kann als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur
Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens eingesetzt werden, das zur Mitfinanzierung
des antragsgegenständlichen Vorhabens verwendet wird.
Gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen):
In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 200.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 500.000 Euro;
Gewerbliche Tourismusförderung:
In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 50.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 100.000 Euro.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens grundsätzlich als Online-Antrag, der die
Voraussetzungen des Online-Zugangsgesetzes erfüllt, zu stellen oder im Einzelfall schriftlich
unter Verwendung der auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie oder dem BayernPortal eingestellten Antragsformulare.
Regierung von Niederbayern; Regierung der Oberpfalz; Regierung von Oberfranken sind die zuständigen Behörden für die Antragstellung.
nein
Bund und Länder haben sich selbst die Aufgabe gestellt, gemeinsam die Wirtschaftsstruktur in besonders strukturschwachen Gebieten zu verbessern, mit dem Ziel, eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland zu erreichen.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung
- https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/#c38269
bundesweit
31.12.2027
Gefördert werden: Studierende, Lehrkräfte, Auszubildende, Ehrenamtliche, Jugendbetreuer sowie im Breitensport tätige Menschen.
Finanziell gefördert werden ferner Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen, Jugendorganisationen, Unternehmen, lokalen und regionalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen; auch werden die Mitgliedstaaten bei ihren Reformen zur Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Förderung von Innovation, Unternehmertum und Beschäftigungsfähigkeit unterstützt.
Erasmus+ unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im Europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der Europäischen Agenda für Kompetenzen festgelegt sind. Sie trägt dazu bei, die europäische Säule sozialer Rechte Wirklichkeit werden zu lassen, die EU-Jugendstrategie 2019-2027 umzusetzen und die europäische Dimension im Sport zu entwickeln.
Im touristischen Bereich:
Das Programm hat keine direkte Tourismuskomponente. Indirekt können Tourismusunternehmen und ihr (künftiges) Personal von der Kompetenzentwicklung und Ausbildung junger Menschen profitieren.
Tourismusorganisationen, die an Erasmus+ teilnehmen möchten, können sich an einer Reihe von Entwicklungs- und Vernetzungsmaßnahmen in den Bereichen akademische und berufliche Bildung, Schulen, Erwachsenenbildung, Jugend- und Sportveranstaltungen beteiligen. Die Projekte können Mobilität, die Entwicklung von Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen im Tourismus, digitale Kompetenzen im kulturellen Erbe, Lernen von Gastlichkeit und Innovation im Bereich der Tourismusforschung umfassen.
Gefördert wird in Form von Stipendien oder Zuschüssen. Die Art und Höhe der Zuwendung bei Auslandssemestern, Ausbildungen und Praktikas hängt von der Ländergruppe, der Dauer des Auslandsaufenthalts sowie der Bezahlung ab. Bei Partnerschaften hängt die Höhe des Zuschusses vom jeweiligen Projekt ab.
Bewerbungen für Erasmus+ können von Interessierten direkt an den Universitäten, Hochschulen, Schulen oder auch über Unternehmen gestellt werden.
Vier Nationale Agenturen setzen in Deutschland das EU-Programm Erasmus+ um.
Weitere Informationen unter: www.erasmusplus.de
ja
Erasmus+ fördert lebenslanges Lernen, nachhaltiges Wachstum, sozialen Zusammenhalt und stärkt die europäische Identität. Im Zentrum des Programms stehen dabei die Themen Inklusion und Diversität, Digitalisierung, politische Bildung und Nachhaltigkeit, die eng miteinander verbunden sind.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Universitäten, Ausbildungszentren sowie Unternehmen; Nationale Agenturen DAAD, PAD, BIBB und JFE
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/erasmus-plus_en?etrans=de
Bayern
31.12.2029
Zuwendungsempfänger sind Veranstalter oder von diesen nachweislich Beauftragte, die
Veranstaltungen in Bayern planen und durchführen.
Antragsberechtigt sind:
– juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
– rechtsfähige Personengesellschaften,
– selbstständig und freiberuflich Tätige.
- Gegenstand der Förderung sind Tagungen und Kongresse – auch solche, die im Zusammenhang mit Fachmessen stattfinden und auch solche, die im Zusammenhang mit (gesetzlich verpflichtenden) Mitgliederversammlungen stattfinden – (im Folgenden: Veranstaltungen), die sich als geschlossene Veranstaltungen an ein Fachpublikum richten.
- Veranstaltungen richten sich an ein Fachpublikum, wenn die Teilnehmenden aus einer professionellen Motivation heraus teilnehmen, beispielsweise im Auftrag ihres Arbeitsgebers bei reinen Wirtschaftsveranstaltungen oder auch ausschließlich zu Zwecken der Forschung und/oder des Wissenstransfers wie bei Wirtschaftsveranstaltungen mit wissenschaftlicher Begleitung oder reinen Wissenschaftsveranstaltungen.
- Der Zuwendungsfähigkeit einer Veranstaltung steht es nicht entgegen, wenn ein zeitlich untergeordneter Teil der Veranstaltung auch für andere Personen oder die Allgemeinheit geöffnet wird.
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Im Rahmen der Förderung ergibt sich die Förderhöhe gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Kongresstage. Je mehr Teilnehmende vor Ort sind und je länger die Veranstaltung dauert, desto höher ist der entsprechende Förderbetrag.
Die Förderung erhöht sich bei Vorliegen folgender Kriterien:
– Wenn mindestens 30 % der Teilnehmenden (Nachweis per Wohnsitz) aus dem Ausland kommen, kommt zur Gesamtfördersumme (lt. obenstehender Tabelle) ein Zuschlag um 30 % des einschlägigen Förderbetrags.
– Wenn die Veranstaltung vollständig in der Kongressnebensaison (August oder November bis März) stattfindet, kommt zur Gesamtfördersumme (lt. obenstehender Tabelle) ein Zuschlag von 20 % des einschlägigen Förderbetrags.
Anträge auf Gewährung einer Förderung sind per Online-Formular zu stellen, bei der Bayern Innovativ GmbH.
nein
Neben der unmittelbaren Wertschöpfung im Zusammenhang mit der geförderten Veranstaltung, dient die Förderung zudem der Außenwirkung des Freistaats Bayern als Wirtschafts- und Innovationsstandort mit einem attraktiven Umfeld.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/kongressinitiative-fuer-die-bayerische/index.html
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des InvestEU-Fonds entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- öffentliche Einrichtungen
- Forschungseinrichtungen
Der Fonds „InvestEU“ ist ein marktbasiertes und nachfrageorientiertes Instrument, aber auch ein politikorientiertes Instrument. Investitionen werden in vier Kategorien verwaltet und umgesetzt.
- Nachhaltige Infrastruktur
- Forschung, Innovation und Digitalisierung
- KMU
- Soziale Investitionen und Kompetenzen
In allen vier Bereichen können strategische Investitionen getätigt werden, einschließlich wichtiger Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse zur Unterstützung von Empfängern, deren Aktivitäten für die EU von strategischer Bedeutung sind, insbesondere im Hinblick auf den ökologischen und digitalen Wandel, eine verbesserte Widerstandsfähigkeit und die Stärkung strategischer Wertschöpfungsketten.
Im touristischen Bereich:
Das Programm „InvestEU“ fördert Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und der Wertschöpfungsketten des Tourismus. Es wird nachhaltige, innovative und digitale Maßnahmen erleichtern, die dazu beitragen könnten, den ökologischen und klimatischen Fußabdruck des Sektors zu verringern.
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des InvestEU-Fonds und den operationellen Programmen entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des InvestEU-Fonds sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Der InvestEU-Fonds wird der EU durch die Mobilisierung privater und öffentlicher Mittel zur Unterstützung eines nachhaltigen Aufschwungs langfristige Mittel zur Verfügung stellen. Damit werden Unternehmen entscheidend unterstützt, insbesondere angesichts der immer noch andauernden Krise. Darüber hinaus soll der Fonds dazu beitragen, private Investitionen für die politischen Prioritäten der EU zu mobilisieren, etwa für den Europäischen Green Deal und den digitalen Wandel.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des InvestEU-Fonds
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/investeu_en?etrans=de
Strukturschwache Regionen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind
– in der Konzeptphase: KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungskompetenz und
– in der Umsetzungsphase: pro Bündnis in der Regel sieben bis 15 Partner, davon überwiegend Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU und auch Start-ups), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungskompetenz.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte der regional, eng und verbindlich zusammenarbeitenden Bündnisse aus Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder sonstigen Organisationen in folgenden Phasen:
– Konzeptphase: Erarbeitung eines thematisch fokussierten, unternehmerisch und marktorientiert ausgerichteten RUBIN-Konzepts.
– Umsetzungsphase: Implementierung des RUBIN-Konzepts mit in der Regel sieben bis 15 Partnern pro Bündnis.
Die Förderung ist themen- und technologieoffen. Themen in den Innovationsfeldern der Zukunft mit hohem Innovations- und Wachstumspotenzial, wie z.B. Energie, Klima, Gesundheit, Mobilität oder Arbeit 4.0 und deren Schnittstelle werden bevorzugt.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Das Verfahren ist mehrstufig. In der ersten Verfahrensstufe können für die Konzeptphase Projektskizzen in drei Auswahlrunden jeweils zum 1. Februar, spätestens zum 1. Februar 2022 bei dem vom BMBF beauftragten eingereicht werden. Eine Vorlage für die Skizze ist im Internet verfügbar.
eingeschränkt
Das Programm unterstützt die Erschließung zukunftsfähiger Anwendungsfelder wie z.B. den Tourismus und trägt zur Sicherung von Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven in strukturschwachen Regionen bei.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.innovation-strukturwandel.de/RUBIN
Schleswig-Holstein
31.12.2028
Zur Zielgruppe gehören Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die Arbeitnehmer/-innen aus EU- und/oder Drittstaaten beschäftigen oder ihre Beschäftigung zeitnah beabsichtigen und sich Unterstützung bei deren dauerhaften betrieblichen Integration wünschen. Interessierte Unternehmen können sich für die Beratung durch einen Prozessbegleiter/eine Prozessbegleiterin eigeninitiativ anmelden.
- Individuelles Unterstützungsangebot
- Aufbau von internen Betreuungsstrukturen und Vernetzung
- Öffentlichkeitsarbeit
Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf Antrag gewährt. Die Förderhöhe beträgt maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben (ESF Plus- und Landesmittel). Eine Beteiligung an der Finanzierung mit Eigenmitteln in Höhe von insgesamt mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben ist erforderlich.
Der Projektantrag für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 ist vollständig bis zum 11.10.2024, 12:00 Uhr online unter „Fördermittelantrag Vielfalt im Betrieb“ einzureichen. Pro Region ist jeweils ein Projektantrag zu stellen.
Weitere geplante Bewilligungszeiträume sind:
- zweiter Förderabschnitt: 01.01.2027 bis 31.12.2027 (1 Jahr),
- dritter Förderabschnitt: 01.01.2028 bis 31.12.2028 (1 Jahr).
nein
In Schleswig-Holstein ist ein Fach- und Arbeitskräftemangel in bestimmten Branchen bereits vorhanden bzw. abzusehen, sodass u. a. durch die Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH) mit zahlreichen Maßnahmen und Projekten die mittelständisch geprägte Wirtschaft in Schleswig-Holstein bei der Fach- und Arbeitskräftesicherung, also bei der Gewinnung, Bindung und Qualifizierung von Mitarbeitenden, unterstützt wird.
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der Europäischen Union; Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/produkt/a5-vielfalt-im-betrieb-fachkraeftesicherung-fuer-schleswig-holstein