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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

120 Treffer:
Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)  

Die Mittel der GRW unterstützen Sie bei gewerblichen Investitionen sowie bei Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur und in Energieinfrastrukturen. Sie erhalten die GRW-Förderung in ausgewählten strukturschwachen Regionen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,

- Gemeinden,

- Gemeindeverbände und

- bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen auch andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Was wird gefördert?

Sie erhalten die Förderung für

 

- Investitionen von Unternehmen mit bedeutenden regionalwirtschaftlichen Effekten

- Investitionen von Unternehmen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft

- Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität einschließlich der regionalen Daseinsfürsorge

- Maßnahmen von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft, Digitalisierung und ökologischen Nachhaltigkeit

Beispiele

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte, Ausbau der Kapazitäten, Diversifizierung der Produktion, grundlegende Änderung oder Modernisierung des gesamten Produktionsprozesses, Erwerb einer geschlossenen oder von Schließung bedrohten Betriebsstätte

- Vorhaben mit besonderen Umweltschutzaspekten oder Energieeffizienzeffekten oder Vorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen

- Industrie- und Gewerbegelände, Anbindung von Gewerbebetrieben, Tourismus, Gewerbezentren, Bildungseinrichtungen, Abwasser- und Abfallanlagen, Häfen, Forschungseinrichtungen und -infrastruktur, integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement, Regionalbudget, Kooperationsnetzwerke, Innovationscluster

- Beratung, Schulung, Verbesserung der Personalstruktur, angewandte Forschung und Entwicklung, Markteinführung von innovativen Produkten

Art und Höhe der Zuwendung

Die gesamten öffentlichen Investitionsbeihilfen (GRW und andere) dürfen folgende Obergrenzen beim Bruttofördersatz nicht überschreiten:

- C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) von höchstens 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27 oder einer Arbeitslosenquote von mindestens 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27 (ehemalige A-Fördergebiete):

kleine Unternehmen: 35 Prozent

mittlere Unternehmen: 25 Prozent

große Unternehmen: 15 Prozent

In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10 Prozent im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden.

In Gebieten, die an ein A-Fördergebiet in Polen oder Tschechien angrenzen, gelten erhöhte Fördersätze.

 

- C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-BIP von mehr als 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27 und einer Arbeitslosenquote von weniger als 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27:

Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 30 Prozent,

Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 20 Prozent,

Betriebsstätten von großen Unternehmen: 10 Prozent.

In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10 Prozent im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden.

In Gebieten, die an ein A-Fördergebiet in Polen oder Tschechien angrenzen, gelten erhöhte Fördersätze.

 

- D-Fördergebiete:

Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 20 Prozent

Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 10 Prozent

Betriebsstätten von großen Unternehmen: 300.000 EUR innerhalb von drei Jahren (Höchstbetrag De-minimis-Beihilfe)

 

Infrastrukturmaßnahmen können normalerweise mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung bis zu 90 Prozent betragen.

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag stellen Sie in den Bundesländern bei den jeweils zuständigen Stellen (https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/grw-gemeinschaftsaufgabe-laender.html).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wenn Sie in einer strukturschwachen Region investieren, können Sie eine GRW-Förderung von bis zu 45 Prozent erhalten. Infrastrukturmaßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 90 Prozent gefördert.

Weitere Informationen  
Tourismusförderrichtlinie  

Das Land gewährt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen für die Förderung touristischer Maßnahmen. Ziel ist die Förderung touristischer Projekte, die zur Steigerung der Attraktivität einer touristischen Region und somit auch der Gästezahlen und der Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen KMU beitragen. Touristische Infrastrukturen für einen nachhaltigen Qualitätstourismus sollen vorrangig aufgewertet und dort, wo sinnvoll und fachlich geboten, neu geschaffen werden. Insgesamt soll die Entwicklung des Tourismus — einer der Leitmärkte der niedersächsischen Wirtschaft — unterstützt werden. Hinweis: Derzeit können in diesem Förderprogramm nur eingeschränkt Bewilligungen stattfinden, da ein einzuführendes Verfahren zur Sicherung der Klimaverträglichkeit von Fördervorhaben noch in der Entwicklung ist.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Gefördert werden:

 

- vorzugsweise kommunale Gebietskörperschaften

- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (z.B. gemeinnützige GmbHs, Stiftungen, Vereine)

- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung:

 

- Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen

- Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung touristischer Infrastrukturen mit Bezug zu der jeweils anerkannten Artbezeichnung in den beschriebenen staatlich anerkannten Heilbädern und Kurorten (s. Anlage 1 der Richtlinie), sofern die Infrastruktur diskriminierungsfrei zugänglich ist

- Vorhaben zur Schaffung barrierefreier touristischer Angebote, sofern die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind

- Vorhaben zur Schaffung digitaler Angebote in öffentlich zugänglichen Einrichtungen

- Schaffung nachhaltiger und klimaverträglicher touristischer Angebote

Art und Höhe der Zuwendung

- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 40% im SER-Gebiet und bis zu 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Ausgaben, bei Einsatz von GRW-Mitteln bis zu 60% oder bis zu 75% bei interkommunalen Kooperationen oder Revitalisierung von Altstandorten, bei Einsatz von Landesmitteln bis zu 65% im SER-Gebiet oder 70% im ÜR-Gebiet

 

- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank

 

Förderung beträgt maximal 3 Mio. Euro im ÜR-Gebiet, sowie in GRW-Fördergebieten, grundsätzlich maximal 2 Mio. Euro im SER-Gebiet.

 

Informationen zu SER- und ÜR-Gebieten:

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank zu stellen: portal.nbank.de/site/

 

Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank),

Günther-Wagner-Allee 12—16, 30177 Hannover.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Als kommunale Gebietskörperschaft oder als juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts kann für Vorhaben im Bereich touristische Entwicklung unter den entsprechenden Voraussetzungen eine Zuwendung beantragt werden. Die Förderung zielt darauf ab, durch die Umsetzung touristischer Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit ansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu steigern.

Weitere Informationen  
Kooperationsprogramm INTERREG VI Großregion (2021-2027)  

In der Großregion Rheinland-Pfalz, Saarland, Lothringen, Luxemburg und der Region Wallonien werden grenzüberschreitende kleine Kooperationen und großangelegte Projekte aus EFRE-Mitteln gefördert. Ziel ist es, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt des großregionalen Raums zu stärken und grenzbedingte Hemmnisse zu verringern. Achtung: Für die Periode 2021-2027 wird bereits ein neuer Programmplan ausgearbeitet und soll noch im Jahr 2021 veröffentlich werden.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz Saarland

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Voraussetzung für die Förderung ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb eines Projektes (mindestens zwei Projektpartnern aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten im Kooperationsraum der Großregion).

 

Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen oder gleichgestellte Stellen, Gebietskörperschaften (lokale, regionale etc.), universitäre oder wissenschaftliche Einrichtungen, einschließlich Kompetenzzentren und Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen, die Unternehmen unterstützen, wie Handwerkskammern, Handelskammern, Entwicklungsagenturen, Technologietransfereinrichtungen.

 

Darüber hinaus Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der zivilen Gesellschaft (Vereinssektor, gemeinnützige Organisationen), Vereine und Verbäde sowie Unternehmen im Programmgebiet INTERREG V A Großregion.

Was wird gefördert?

Für die Periode 2021-2027 wurden die folgenden Ziele fromuliert.

 

1. ein grüneres, CO2-freies Europa: Förderung von Vorhaben zum Klimawandel

2 . ein sozialeres Europa: Fördeung zur Verbesserung der Effektivität der Arbeitsmärkte und Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen

3. ein bürgernäheres Europa: Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen lokalen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in anderen als städtischen Gebieten.

4. eine bessere Governance (INTERREG-Ziel): Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit sowie zwischenmenschlicher Aktionen für mehr Vertrauen

 

Die Strategie des Programms ist schwerpunktmäßig auf die Bereiche Beschäftigung, räumliche Entwicklung und Wirtschaft ausgerichtet, wobei die Förderung der Beschäftigung auf dem großregionalen Arbeitsmarkt an erster Stelle der Prioritäten steht.

Die geförderten Projekte müssen sich inhaltlich in eine der vier großen Prioritätsachsen des Programms einordnen:

- Prioritätsachse 1: Voranbringen der Entwicklung eines integrierten Arbeitsmarktes durch die Förderung von Bildung, Ausbildung und Mobilität

- Prioritätsachse 2: Förderung einer umweltfreundlichen Entwicklung der Großregion und einer Verbesserung des Lebensumfelds

- Prioritätsachse 3: Verbesserung der Lebensbedingungen

- Prioritätsachse 4: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Großregion steigern

Beispiele

- Digitale Kommunikationsstrategien in der touristischen Großregion

- Grenzüberschreitendes Ticketing

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt im Allgemeinen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektvorschläge können im Rahmen von Ausschreibungen eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit ist ein wichtiges Anliegen der EU. Dieses Programm bietet die Chance, durch grenzüberschreitendende Kooperationen wie z.B. bei der Erschließung gemeinsamer Naturräume oder der digitalen Vermarktung Synergien der Zusammenarbeit gezielt nutzen zu können.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Landes Saarland; EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD); Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
  • http://www.interreg-gr.eu
 
Staatlich anerkannter Öko-Modellregionen  

Mit dem Programm BioRegio 2030 unterstützt der Freistaat Bayern Gemeindeverbünde, die den Titel "Staatlich anerkannte Öko-Modellregion" tragen. Deren Ziele sind, die Produktion und Vermarktung heimischer Bio-Lebensmittel voranzubringen und die regionale Identität bewusst zu machen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsteller sind Gemeindebündnisse (ILE, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse). Die Verbünde sollen die Größe eines Landkreises nicht wesentlich überschreiten, müssen mindestens vier Kommunen umfassen und ein räumlich zusammenhängendes Gebiet abdecken.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für das Öko-Modellregionsmanagement.

Beispiele

Personalkosten

• Voraussetzung ist die Besetzung des Öko-Modellregionsmanagements mit dem Äquivalent von mindestens einer Vollzeitstelle.

• Förderfähig sind Ausgaben auf der Grundlage von Verträgen mit Dienstleistern oder für eine Personalstelle oder für eine Kombination aus Personalstelle und Dienstleistern.

• Personalstellen können grundsätzlich geteilt werden.

• Eine Personalstelle muss klar abgegrenzt sein von einem ggf. bereits bestehenden Vertragsverhältnis. Die Aufgaben des Öko-Modellregionsmanagements müssen zusätzlich zu den originären Aufgaben eines ggf. bestehenden Vertragsverhältnisses erbracht werden.

• Verträge mit dem/der für das Öko-Modellregionsmanagement vorgesehenen und hierfür fachlich qualifizierten Dienstleister/Person dürfen erst nach Erlass des Bewilligungsbescheids durch das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) abgeschlossen werden.

• Bei Personalstellen sind ausschließlich Personalkosten

(Gehalt einschließlich Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen, Fortbildungskosten, Reisekosten) förderfähig.

 

Sachkosten

• Hierzu zählen Referentenhonorare, Exkursionskosten, Erstellung und Druck von Materialien etc.

• Kosten des Büroarbeitsplatzes oder der Büroausstattung sind nicht förderfähig

• Der Nachweis über die entstandenen Kosten erfolgt im Auszahlungsantrag für die Projektbegleitung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung des Öko-Modellregionsmanagements ist zunächst auf eine Dauer von drei Jahren begrenzt und kann danach einmalig um weitere zwei Jahre verlängert werden. Voraussetzung für die Verlängerung der Förderung ist eine positive Zwischenevaluierung durch die Fachjury. Der Zuschuss für das Management beträgt 75 %, jedoch max. 75.000 € pro Jahr.

 

Davon können jährlich max. 5.000 € für Sachkosten verwendet werden. Der Antrag auf Förderung des Öko-Modellregionsmanagements muss eine genaue Leistungsbeschreibung und einen zugehörigen Kostenrahmen enthalten.

 

Nach Ablauf der fünfjährigen Initiierungsphase kann die Förderung des Öko Modellregionsmanagements auf Antrag um weitere drei Jahre mit degressiven Fördersätzen verlängert werden. Die Förderung beträgt 60 % (max. 60.000 €) im sechsten, 40 % (max. 40.000 €) im siebten und 20 % (max. 20.000 €) im achten Jahr.

Bewerbungsverfahren

Für eine durch das StMELF ernannte Öko-Modellregion stellt der Vorhabensträger schriftlich einen Förderantrag nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO beim zuständigen ALE. Bestandteil des Antrags sind außerdem das Bewerbungskonzept sowie das Ernennungsschreiben des StMELF.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unter II. Verfügungsrahmen Ökoprojekte, werden u.a. auch Betreiber von Gastronomiebetrieben gefördert. Insgesamt werden Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler Bio-Wertschöpfungsketten, zur Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln und Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten, gefördert.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) - Infrastruktur  

Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur Stärkung der Wettbewerbs­fähigkeit von Unternehmen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind

 

vorzugsweise kommunale (Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise) sowie weitere Gebiets­körper­schaften des öffentlichen Rechts und Gemeinde­verbände des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die der Kommunal­aufsicht unterstehen, sowie ggf. andere juristische Personen des öffentlichen Rechts,

juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, wenn die Voraus­setzungen der §§ 51-68 der Abgaben­ordnung erfüllt sind und die vom Finanzamt anerkannt ist oder andere juristische Personen, die nicht auf Gewinn­erzielung aus­gerichtet sind; in diesen Fällen ist eine Besicherung eventueller Haftungs- und Rückforderungs­ansprüche in geeigneter Form vorzusehen.

Was wird gefördert?

Erschließung, Ausbau, Revitalisierung von Industrie- und Gewerbe­gebieten

 

- Verkehrs­anlagen zur Anbindung von Gewerbe­gebieten

- Öffentliche Einrichtungen und Gelände­erschließung des Tourismus

- Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründer­zentren oder -parks

- Einrichtungen der beruflichen Bildung

- Kommunikations­verbindungen (bis zur Anbindung an das Netz oder den nächsten Knotenpunkt)

- Anlagen zur Beseitigung oder Reinigung von gewerblichen Abwasser und Abfall

- Hafen­infrastruktur­einrichtungen

- Beseitigung von Industrie- und militärischen Altlasten

- Erarbeitung Integrierter Regionaler Entwicklungs­konzepte durch Dritte

- Installation von Regional­managements, Kooperations­netzwerken und Innovations­clustern

- Planungs- und Beratungs­leistungen zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger Infrastruktur­maßnahmen

Art und Höhe der Zuwendung

Das Land kann mit bis zu 90 % fördern, wenn sich die geförderte Infrastruktur­maßnahme in eine regionale Entwicklungs­strategie einfügt und mindestens eine der folgenden Voraus­setzungen erfüllt ist:

 

- die geförderte Infrastruktur­maßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt,

- die geförderte Infrastruktur­maßnahme leistet einen Beitrag zur notwendigen Transformation zu einer klima­neutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft. Als eine solche Infrastruktur­maßnahme ist beispielsweise die Revitalisierung von Alt­standorten anzusehen,

- die geförderte Infrastruktur­maßnahme leistet in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräfte­sicherung.

Bewerbungsverfahren

Schriftliche Anträge sind form­gebunden in einfacher Ausfertigung vor Vorhaben­beginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungs­verträge, im LFI M-V einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land gewährt Zuwendungen für den Ausbau der wirtschafts­nahen Infra­struktur zur Stärkung der Wettbewerbs­fähigkeit der Unternehmen, zur regional­politischen Flankierung von Struktur­problemen und zur Unterstützung von regionalen Aktivitäten, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind. Wirtschaftsnahe Infrastruktur im Sinne dieser Richtlinie dient zielgerichtet und vorrangig der Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft sowie der Förderung der Forschung und Wissens­verbreitung oder Generierung neuen Wissens.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) – Ergänzungsdarlehensfinanzierung  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Darlehen zur Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Gefördert werden können Investitionsvorhaben, die die Fördervoraussetzungen des jeweils

geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen

Wirtschaftsstruktur“ erfüllen. Innerhalb dieses Rahmens und dieser Fördervoraussetzung

können auch Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien

gefördert werden.

 

Sofern das Darlehen mit einem Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ kombiniert wird, sind hinsichtlich der Höhe

des Zuschusses die Regelungen des jeweils gültigen Regionalen Förderprogramms

Mecklenburg-Vorpommern zu beachten.

 

Darlehensnehmer können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, die ihre Produkte

oder Leistungen überwiegend überregional absetzen.

 

Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind bestimmte Wirtschaftszweige und Branchen von der

Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Förderfähige Ausgaben sind im Wesentlichen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der

zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens.

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die die Fördervoraussetzungen des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) erfüllen.

Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschl. Tourismus) können gefördert werden, wenn sie geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (sog. Primäreffekt).

Mit den Investitionsvorhaben müssen in den Fördergebieten neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Anteil des GRW-Ergänzungsdarlehens darf grundsätzlich höchstens 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Maximalbetrag für Vorhaben beträgt

5,0 Millionen EUR; Mindestbetrag 20.000 EUR.

- Bei Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien, die über den

gesetzlichen Standard hinausgehen, kann sich der Anteil des Darlehens um bis zu

5 Prozentpunkte erhöhen.

- Die Förderung erfolgt subsidiär gegenüber der Finanzierung durch eine Geschäftsbank

und setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt werden kann.

- Sicherheiten: dingliche Kreditsicherheiten, soweit nicht in ausreichendem Maße vorhanden

vollstreckbare Ausfertigung eines notariellen Schuldanerkenntnisses des Darlehensnehmers oder der Gesellschafter bei juristischen Personen.

- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens besteht nicht.

Bewerbungsverfahren

Das GRW-Ergänzungsdarlehen ist vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge

schriftlich und formgebunden im Landesförderinstitut zu beantragen.

Dem Antrag ist ein aussagefähiges Unternehmenskonzept und soweit schon vorhanden eine

Finanzierungsbestätigung mit Betragsangabe und Konditionen bei anteiliger Finanzierung

durch die Hausbank bzw. sonstiger Kapitalgeber beizufügen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.

Weitere Informationen  
AusbildungWeltweit  

AusbildungWeltweit ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) zur finanziellen Unterstützung weltweiter und praxisorientierter Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung, in den Ländern, die nicht über das EU-Programm Erasmus+ abgedeckt sind. Im ausländischen Betrieb können Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder internationale Berufskompetenz erwerben, neue Erfahrungen für die Ausbildung sammeln und sich persönlich weiterentwickeln.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- juristische Personen des öffentlichen Rechts,

- juristische Personen des Privatrechts sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des ­privaten Rechts,

- sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden, sofern das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Stelle eingetragen ist,

- Berufliche Schulen (auch als nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts).

Was wird gefördert?

- Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken von Personen in beruflicher Erstausbildung nach BBiG/HWO oder einer anderen bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsausbildung.

- Auslandsaufenthalte von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Verantwortlichen für die betriebliche berufliche Bildung zum Zweck des Lernens oder um die Entwicklung der beruflichen Bildung in der Partnereinrichtung zu unterstützen. Die Teilnahme an Kursen wird nicht gefördert. Auslandsaufenthalte zu Lern- und Lehrzwecken von schulischem Bildungspersonal sind nicht förderfähig.

- Vorbereitende Besuche von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Verantwortlichen für die betriebliche berufliche Bildung wie auch schulischem Bildungspersonal zur Vorbereitung der Auslandsaufenthalte von Personen in den genannten beruflichen Erstausbildungen.

Beispiele

Die Förderung umfasst eine Festbetragsfinanzierung zu folgenden Kostenarten:

 

- Fahrt

- Aufenthalt

- Organisation der Mobilität

- Vor- und Nachbereitung

- Auslandsbedingte Mehrkosten für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit besonderem Förderbedarf

Art und Höhe der Zuwendung

Im Wege der Projektförderung kann eine nicht rückzahlbare Zuwendung für einen Bewilligungszeitraum von bis zu 12 Monaten gewährt werden.

Bewerbungsverfahren

Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass bereits ein Partnerbetrieb im Ausland gefunden wurde.

 

Die Anträge sind zunächst online im Förderportal (https://www.foerderportal-ausbildungweltweit.de/) an das Bundesinstitut für Berufsbildung zu übermitteln. Der Online-Antrag wird nach der fristgerechten Übermittlung ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die NA beim BIBB geschickt.

 

Buchungen für die geförderten Aufenthalte – von Anreise bis Wohnung – können erst nach Erhalt der Förderzusage getätigt werden.

 

Genauere Informationen zur Antragstellung stellt die Nationale Agentur Bildung für Europa in einem Video zur Verfügung www.youtube.com/watch

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Internationalisierung ist im Tourismus ein zentrales Thema. Mit dem Förderprogramm AusbildungWeltweit erhalten Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder die Chance, in ausländischen Betrieben internationale Berufskompetenzen zu erwerben.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
  • www.ausbildung-weltweit.de
 
Landesentwicklung / Regionalmanagement in Bayern  

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für die Umsetzung von Projekten in Zukunftsthemen der Landesentwicklung durch Regionale Initiativen. Durch die Zuwendungen sollen gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land gefördert und gesichert werden, um u.a. die räumliche Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu stärken (beispielsweise durch touristische Aktivität) und die Regionen resilient und zukunftsfähig aufzustellen.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

Förderzeitraum ist vom 01.01.2024 bis 31.12.2026, Anträge können jeweils zum 1. und zum 15. eines Monats gestellt werden

Für wen?

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die rechtsfähigen öffentlichen oder privatrechtlichen Träger von in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eingerichteten Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern. Soll die Einrichtung einer Regionalen Initiative durch eine Förderung vorbereitet werden, ist antrags- und zuwendungsberechtigt die räumlich betroffene Gebietskörperschaft (im Regelfall: Landkreis) bzw. eine der betroffenen Gebietskörperschaften im Falle eines Zusammenschlusses mehrerer Gebietskörperschaften einer Region.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Vorbereitung und Durchführung innovativer, regionaler Projekte in fünf zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung:

 

- Demografischer Wandel

- Wettbewerbsfähigkeit (beinhaltet Tourismus)

- Siedlungsentwicklung

- Regionale Identität

- Klimawandel

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

 

Die Regelförderung für Regionalmanagements und Regionalmarketings beträgt grundsätzlich maximal 100.000 Euro pro Projektjahr und Regionaler Initiative.

 

Der Förderbetrag erhöht sich

- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, deren räumlicher Wirkungskreis sich mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf befindet um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.

- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von zwei Landkreisen umfassen um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.

- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von drei Landkreisen umfassen um bis zu 75.000 Euro pro Projektjahr.

- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die während der Förderperiode dauerhaft mit einem Regionalen Planungsverband zusammenarbeiten und deren räumlicher Umgriff deckungsgleich mit der Planungsregion ist um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.

 

Die Regionale Initiative Europäische Metropolregion München und die Regionale Initiative Europäische Metropolregion Nürnberg können jeweils zusätzlich zur Regelförderung einen Förderbetrag von bis zu 150.000 Euro pro Projektjahr beantragen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Förderbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Der Start einer Förderphase ist jeweils zum 1. oder zum 15. eines Monats möglich.

 

Es sind die besonderen Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinie zu beachten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für Maßnahmen in Bayern, die dazu beitragen, regionale Entwicklungsunterschiede auszugleichen. Vor allem die Aspekte Wettbewerbsfähigkeit (inkl. Innovation und Fachkräftesicherung) und regionale Identität (inkl. Wertschöpfungsketten, regionale Produkte, Innenmarketing, Standortmarketing und kulturelle Projekte) haben touristische Relevanz.

Weitere Informationen  
Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)  

Im Rahmen dieses ausschließlich aus Landesmitteln finanzierten Förderprogramms werden Investitionen von Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen unterstützt.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Gefördert werden ausschließlich Vorhaben gewerblicher Unternehmen der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes, wobei Einschränkungen und Ausschluss von Förderungen gem. Nr. 10 zu beachten sind. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

Was wird gefördert?

Investitionsvorhaben, die einen bedeutenden Beitrag zu volks- und regionalwirtschaftlichen sowie struktur- und arbeitsmarktpolitischen Interessen oder tourismuspolitischen Interessen leisten und mindestens eines der folgenden Ziele erfüllen:

 

• Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen

• Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen

• in begründeten Einzelfällen durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen

Beispiele

• Anschaffung / Herstellung von Wirtschaftsgütern

• Verlagerung einer Betriebsstätte

• Lohnkosten, diefür direkt durch das Investitionsvorhaben geschaffene Arbeitsplätze während eines Jahres anfallen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Anteilfinanzierung gewährt. Sie kann als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens eingesetzt werden, das zur Mitfinanzierung des antragsgegenständlichen Vorhabens verwendet wird.

 

Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investition beschränkt.

 

Mindestinvestitionsgrenzen:

• Gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen): In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 200.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 500.000 Euro

• Gewerbliche Tourismusförderung: In RmbH: 50.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 100.000 Euro

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens grundsätzlich als Online-Antrag, der die Voraussetzungen des Online-Zugangsgesetzes erfüllt, zu stellen oder im Einzelfall schriftlich unter Verwendung der auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie oder dem BayernPortal eingestellten Antragsformulare.

 

Anträge sind vom Antragsteller samt Anlagen bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung soll möglichst gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene Wettbewerbschancen in allen Landesteilen schaffen. Deshalb können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft stärken, Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.

Weitere Informationen  
Erasmus+ 2021-2027  

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugend und des Sports in Europa. Sie bietet den Europäern die Möglichkeit, im Ausland zu studieren, auszubilden und Erfahrungen zu sammeln.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Gefördert werden: Studierende, Lehrkräfte, Auszubildende, Ehrenamtliche, Jugendbetreuer sowie im Breitensport tätige Menschen.

 

Finanziell gefördert werden ferner Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen, Jugendorganisationen, Unternehmen, lokalen und regionalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen; auch werden die Mitgliedstaaten bei ihren Reformen zur Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Förderung von Innovation, Unternehmertum und Beschäftigungsfähigkeit unterstützt.

Was wird gefördert?

Erasmus+ unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im Europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der Europäischen Agenda für Kompetenzen festgelegt sind. Sie trägt dazu bei, die europäische Säule sozialer Rechte Wirklichkeit werden zu lassen, die EU-Jugendstrategie 2019-2027 umzusetzen und die europäische Dimension im Sport zu entwickeln.

 

Im touristischen Bereich:

Das Programm hat keine direkte Tourismuskomponente. Indirekt können Tourismusunternehmen und ihr (künftiges) Personal von der Kompetenzentwicklung und Ausbildung junger Menschen profitieren.

 

Tourismusorganisationen, die an Erasmus+ teilnehmen möchten, können sich an einer Reihe von Entwicklungs- und Vernetzungsmaßnahmen in den Bereichen akademische und berufliche Bildung, Schulen, Erwachsenenbildung, Jugend- und Sportveranstaltungen beteiligen. Die Projekte können Mobilität, die Entwicklung von Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen im Tourismus, digitale Kompetenzen im kulturellen Erbe, Lernen von Gastlichkeit und Innovation im Bereich der Tourismusforschung umfassen.

Art und Höhe der Zuwendung

Gefördert wird in Form von Stipendien oder Zuschüssen. Die Art und Höhe der Zuwendung bei Auslandssemestern, Ausbildungen und Praktikas hängt von der Ländergruppe, der Dauer des Auslandsaufenthalts sowie der Bezahlung ab. Bei Partnerschaften hängt die Höhe des Zuschusses vom jeweiligen Projekt ab.

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen für Erasmus+ können von Interessierten direkt an den Universitäten, Hochschulen, Schulen oder auch über Unternehmen gestellt werden.

 

Vier Nationale Agenturen setzen in Deutschland das EU-Programm Erasmus+ um.

Weitere Informationen unter: www.erasmusplus.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Erasmus+ fördert lebenslanges Lernen, nachhaltiges Wachstum, sozialen Zusammenhalt und stärkt die europäische Identität. Im Zentrum des Programms stehen dabei die Themen Inklusion und Diversität, Digitalisierung, politische Bildung und Nachhaltigkeit, die eng miteinander verbunden sind.

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