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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

22 Treffer:
Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit”  

Im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) werden kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche unterstützt.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.06.2024

Für wen?

Kleinst- und Kleinunternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, unabhängig von

der Bettenzahl.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (in C-Gebieten bis zu 45 Prozent). Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank” (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Programm werden die Ressourcen kleiner und familiengeführter Tourismusbetriebe gestärkt, um in Qualität zu investieren und sich den Anforderungen der Gäste entsprechend weiterzuentwickeln.

Weitere Informationen  
Transformationscoaches für Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Gastgewerbe  

Das Serviceangebot „Transformationscoaches für Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Gastgewerbe“ ermöglicht durch operativen Ansatz und Ausrichtung die einfache Nutzung breitgefächerter und branchenspezifischer Information von kompetenter Stelle für Hotellerie, Gastronomie und verwandte Betriebe.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Das Programm richtet sich an alle gastgewerblichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Sie möchten Ihren Betrieb nachhaltiger aufstellen? Oder die digitale Transformation in Ihrem Unternehmen vorantreiben?

Die Transformationscoaches unterstützen das Gastgewerbe in NRW bei der Implementierung nachhaltiger Lösungen, sowie bei der Digitalisierung in Gastronomie und Hotellerie.

• Coaching zu Technologie, Einkauf, Projektmanagement

• Bedarfsanalysen, individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten

• Wissenstransfer zu digitalen und technologischen Fragen sowie der nachhaltigen Entwicklung

• Marktplatz für digitale Anwendungen, nachhaltige Dienstleistungen und ideelle Partner

• Informationen zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer kostenfreien Digitalisierungsberatung.

Bewerbungsverfahren

Interessierte Betriebe können unter www.dehoga-nrw.coach einen kostenfreien Termin vereinbaren.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Transformationscoaches unterstützen Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie bei der Orientierung und praktischen Umsetzung in der digitalen Welt sowie zu Nachhaltigkeitsthemen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpartner (Projektträger) : DEHOGA NRW
  • https://www.dehoga-nrw.coach
 
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