Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

635 Treffer:
IB.SH Mikrokredit  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu drei Gesellschaftern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben in den ersten fünf Jahren nach Gründung. Es muss sich um die Neugründung, die Übernahme oder die Festigung eines Unternehmens in Schleswig-Holstein handeln. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal fünf Jahre zurückliegen. Spätestens innerhalb des zweiten vollen Geschäftsjahres ist die Tätigkeit als Vollerwerb auszuüben.

Der Antragsteller muss die erforderliche kaufmännische und fachliche Qualifikation besitzen. Es dürfen keine unerledigten Negativmerkmale der Schufa vorliegen. Mit dem Darlehen dürfen keine bestehenden Bankverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen abgelöst werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 3.000 EUR und 25.000 EUR bei einer Laufzeit von 7 Jahren.

Je Vorhaben kann der IB.SH Mikrokredit zweimal vergeben werden, wenn die Gesamtsumme 25.000 EUR nicht übersteigt.

Je Existenzgründung darf das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und/oder Betriebsmittel insgesamt 25.000 EUR nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung muss ein Beratungsgespärch mit einem der beteiligten Kooperationspartner erfolgen.

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare von dem beteiligten Kooperationspartner zu stellen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Antragsformulare: www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mikrokredit/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Weitere Informationen  
Investitionskredit Kommune direkt  

Die L-Bank vergibt im Rahmen des Infrastrukturprogramms Baden-Württemberg in Kooperation mit der KfW zinsgünstige langfristige Darlehen für die Finanzierung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinde, Städte, Kreise),

– rechtlich unselbständige kommunale Eigenbetriebe,

– kommunale Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur, u.a. auch aus dem Bereich Tourismus.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.

Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben und Haushaltsjahr.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an dieL-Bank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Investitionskredit Kommune können kommunale Infrastrukturvorhaben langfristig finanziert werden.

Weitere Informationen  
Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung  

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) unterstützen Unternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote durch eine Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden der Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf. Das Geschäftskonzept muss Erfolg versprechend sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung.

Das Finanzierungsvolumen liegt zwischen 100.000 EUR und 500.000 EUR. Dabei stehen Beteiligungsbetrag und verbürgter Hausbankkredit im Verhältnis von 1:3 zueinander.

Die Ausfallbürgschaftssumme liegt zwischen 75.000 EUR und 375.000 EUR und beträgt maximal 80% der Darlehenssumme.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank zu stellen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) unterstützen Unternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote durch eine Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen. Mitfinanziert werden der Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf. Die Förderung erfolgt als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
  • https://www.bb-sh.de
 
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern - MBMV classic  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) fördert Unternehmen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben einschließlich Ablösungen im Zusammenhang mit Gesellschafter- bzw. Erbauseinandersetzungen sowie Betriebsübernahmen.

Beispiele

Erwerb von Grund und Boden; bauliche und maschinelle Investitionen; Anschaffung von Geräten und Betriebsausstattung; Finanzierung von Warenbeständen; Für ein erstes Warenlager und Warenlageraufstockung ist ein Betriebsmittelanteil zulässig.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt mindestens 50.000 EUR und max. 1 Mio. EUR; Die Beteiligung sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.

Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formlos an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit neuem Kapital schließt die Förderung Finanzierungslücken und stellt zugleich die Eigenkapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen auf eine breitere Grundlage. Das stärkt langfristig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sodass konjunkturelle Schwankungen besser ausgeglichen und Marktpotenziale vorausschauend genutzt werden können.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
  • https://www.buergschaftsbank-mv.de/beteiligung/
 
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern – MBMV Innovation  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) fördert mit den Innovationsprogrammen innoPRO und innoSTARTup Unternehmen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme von Beteiligungen.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie auch Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Investitionen und Betriebsmittel

Beispiele

Programm innoPRO: Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, auch Herstellung und Erprobung von Prototypen; Anpassungsentwicklungen bis zur Serienreife; Markteinführung; Schaffung der Produktionsvoraussetzungen; Produktionsaufnahme.

Im Programm innoSTARTup werden Investitionen und Betriebsmittel mitfinanziert, z.B. während der FuE-Phase bis zum Markteintritt; zur Herstellung und Erprobung von Prototypen; zur Produktanpassung bis zur Serienreife; für den Markt-, Vertriebs- und Produktionsaufbau sowie für digitale Geschäftsmodelle.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt im Programm innoPRO als stille Beteiligung in Höhe von mindestens 50.000 EUR und höchstens 1 Mio. EUR; Im Programm innoSTARTup erfolgt die Förderung als stille Beteiligung in Höhe von mindestens 50.000 EUR und höchstens 500.000 EUR; als offene Beteiligung in Höhe von höchstens 50.000 EUR, bei Einbindung des High-Tech Gründerfonds (HTGF) oder vergleichbarer Finanzierungspartner höchstens 400.000 EUR, oder als Kombination von offener und stiller Beteiligung in Höhe von mindestens 50.000 EUR und höchstens 750.000 EUR. Die Laufzeit beträgt im Programm innoPRO max. 10 Jahre und im Programm innoSTARTup max. 15 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formlos an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit ihrem Kapital bietet die MBMV kleinen und mittleren Firmen die Möglichkeit, Erfolg versprechende Ideen oder zukunftsträchtige Geschäftsstrategien zu realisieren.

Weitere Informationen  
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern – MBMV Mikromezzanin  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) fördert Unternehmen und Existenzgründer durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben wie Investitionen in Sachanlagevermögen, Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen, Baumaßnahmen, Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel zwischen 10.000 EUR und 50.000 EUR; Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV) zu richten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Besondere Zielgruppe sind kleine und junge Unternehmen; Unternehmen, die ausbilden; Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus; von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen (ESF-Zielgruppenmerkmal).

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV classic  

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Freiberufler mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird in Form einer Ausfallbürgschaft gewährt; Die Ausfallbürgschaft kann bis zu einem Umfang von 80% des einzelnen Kreditbetrages übernommen werden; Die Bürgschaftshöhe beträgt in der Regel zwischen 25.000 EUR und 1,25 Mio. EUR; Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formgebunden über die Hausbank an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die mit BMV classic verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Freiberufler dienen.

Weitere Informationen  
Kapital für Handwerk, Handel und Gewerbe  

Die Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG) unterstützt die Verstärkung der Eigenkapitalausstattung von Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft durch Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel, Gewerbe), die seit mindestens fünf Jahren bestehen und einen Jahresumsatz bis maximal 5 Mio. EUR haben.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Investitions-, Wachstums- und Betriebsmittelfinanzierungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Beteiligungshöhe beträgt zwischen 10.000 EUR und maximal 100.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind an die

Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Stille Beteiligungen sind ein flexibles, breit einsetzbares Finanzierungs- instrument, mit dem mittelständische Unternehmen ihren Finanzierungsmix optimieren können.

Weitere Informationen  
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland  

Die Bürgschaftsbank Saarland übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an KMU, wenn eine Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Antragsberechtigt sind u.a. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Gast- und Beherbergungsgewerbes

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beteiligungen zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder durch Konsolidierung der Finanzverhältnisse.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Garantie gewährt. Die Garantie deckt bis zu 70% der Beteiligungssumme und die vertraglich vereinbarten und nicht erbrachten Entgeltansprüche der Kapitalbeteiligungsgesellschaft aus der Beteiligung für maximal 1 Jahr.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist unter Verwendung der Antragsformulare bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft, die die Beteiligung übernimmt, zu stellen. Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft leitet den Garantieantrag mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen an die

Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit den Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) soll verhindert werden, dass innovative Ideen an fehlendem Eigenkapital scheitern.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)
  • http://www.bbs-saar.de/
 
Startkapital-Programm des Saarlandes  

Um Existenzgründungen und -festigungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie in den Freien Berufen zu fördern, stellt die SIKB Startkapital in Form von langfristigen Darlehen zur Verfügung. Das Startkapital kann sowohl für die Finanzierung von Investitionen als auch zur Anschaffung von Betriebsmitteln verwendet werden.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Existenzfestiger innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie in den Freien Berufen. Existenzgründungen im Gaststättengewerbe werden nicht gefördert.

Was wird gefördert?

Das Startkapital kann sowohl für die Finanzierung von Investitionen als auch zur Darstellung des Betriebsmittelbedarfs verwendet werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch EUR 25.000. Der Mindestkreditbetrag liegt bei 2.500 EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf einem Vordruck vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Startkapital in Form von vergünstigten Zinssätzen können touristische Start-ups in die Selbstständigkeit starten.

Weitere Informationen  
Suchergebnisse 11 bis 20 von 635