Förderwegweiser
Brandenburg
31.12.2025
Die Nutzung von MeinTracy ist grundsätzlich für alle Tourismusbetriebe im Land Brandenburg möglich.
MeinTracy ist eine Software, mit deren Hilfe die Stärken und Schwächen touristischer Webseiten erkannt und gezielt verbessert werden können. Darüber hinaus misst MeinTracy die Leistung des Google MyBusiness Eintrags und der Social Media Auftritte.
Die Registrierung erfolgt über die Webseite des Tourismusnetzwerk Brandenburg
ja
MeinTracy bewertet die Leistung und Qualität von touristischen Webseiten und bietet Empfehlungen sowie Verbesserungsvorschläge an. Die Nutzung ist kostenfrei, es wird lediglich eine Registrierung im Tourismusnetzwerk Brandenburg benötigt.
- Zuwendungsgeber : Tourismusnetzwerk Brandenburg; Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Tourismusnetzwerk Brandenburg
- https://tourismusnetzwerk-brandenburg.de/meintracy
Bayern
31.12.2025
Antragsberechtigt sind alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen.
Aufgabenbereiche, in denen zusammengearbeitet werden soll, sind insbesondere:
a)
Die Erledigung von allgemeinen Verwaltungstätigkeiten der Kommunen. Hierzu zählen vor allem Aufgaben im Bereich der Finanzverwaltung und des Rechnungswesens unter Nutzung der haushaltsrechtlichen Gestaltungsspielräume (vergleiche zum Beispiel Übertragung von Kassengeschäften nach Art. 101 GO) und des Abgabewesens, der Haupt- und Personalverwaltung, des Ordnungswesens, des Standesamts, der Informations- und Kommunikationstechnologien einschließlich der IT-Sicherheit, des E-Governments, des Datenschutzes und des Bauhofs. Gefördert werden können auch Kooperationsprojekte zur zentralen Durchführung von Vergabeverfahren.
b)
Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur. Hierzu zählen auch interkommunale Kooperationen von (Orts‑)Feuerwehren, Maßnahmen der Tourismusförderung und der strukturellen Wirtschaftsförderung.
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Als Regelzuwendung für die Durchführung eines entsprechenden Kooperationsprojekts wird eine Zuweisung in Höhe von 50.000 Euro gewährt, jedoch maximal 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, die unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips anfallen.
Eine erhöhte Zuwendung mit bis zu 90.000 Euro können Kooperationsprojekte in Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf entsprechend dem Landesentwicklungsprogramm erhalten.
Der Antrag ist in einfacher Ausführung bei der örtlich zuständigen Regierung (Bewilligungsbehörde) einzureichen.
nein
Ziel ist die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Erhalt der kommunalen Handlungsfähigkeit durch interkommunale Kooperationen.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/000639362589?localize=false
Saarland
31.12.2025
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Das Unternehmen muss
– mehr als 25% seiner Umsatzerlöse durch Bodenbewirtschaftung oder bodengebundene Tierhaltung erzielen,
– die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs. 2 ALG) erreichen bzw. überschreiten oder
– einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften, der unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.
– Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,
– Erstanschaffung von neuen Maschinen und Anlagen im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen, einschließlich Computersoftware, sowie
– allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen.
Entwicklung und Angebot von Tourismusaktivitäten sowie Freizeit- und Erholungsaktivitäten, z.B. Pensionspferdehaltung, Urlaub auf dem Bauernhof, Straußwirtschaft oder Hofcafé
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 25% des förderfähigen Investitionsvolumens. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 30.000 EUR.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare spätestens bis zum 1. Januar eines Jahres beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat A/4
einzureichen.
eingeschränkt
Mit diesem Förderprogramm sollen landwirtschaftliche Betriebe bei Investitionen in nicht-landwirtschaftlichen Aktivitäten unterstützt werden. Angebote für Touristen können hierbei Diversifizierungsmöglichkeiten darstellen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Referat A/4
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/landwirtschaftliche-unternehmen-diversifizierung.html
Brandenburg
31.12.2023
Das MWAE-Förderprogramm GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen unterstützt kleine, gewerbliche Unternehmen, einschließlich des Tourismusgewerbes, sofern sie nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Gefördert werden mit dem Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen:
- Existenzgründer
- Tourismusvorhaben
- Produktionsbetriebe
- Dienstleistungsbetriebe
- Handwerksbetriebe
Das MWAE-Förderprogramm GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen unterstützt kleine Unternehmen bei folgenden Vorhaben:
- Errichtung von Betriebsstätten
- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung),
- Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor,
- Diversifizierung einer Betriebsstätte (neue zusätzliche Produkte),
- grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer Betriebsstätte.
Es werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 EUR und höchstens 3,0 Millionen EUR gefördert.
Gefördert werden folgende touristische Vorhaben:
- im Bereich Rad-, Wasser- und Wandertourismus,
- in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten,
- mit innovativen Inhalten,
- zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Betriebe und Produkte oder
- Vorhaben, die zur Saisonverlängerung beitragen.
Die Förderung von Verlagerungsinvestitionen von Berlin nach Brandenburg ist nicht möglich.
Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem personalausgabenbezogenen Zuschuss gewählt werden.
Höchstfördersätze
Die Förderung in den D-Fördergebieten kann bis zu einem Höchstsatz von 20 Prozent für kleine Unternehmen erfolgen. In den C-Fördergebieten kann die Förderung bis zu einem Höchstsatz von 35 Prozent erfolgen. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein Zuschlag von 10 Prozent gewährt werden.
Sonstige Beihilfen werden auf den Fördersatz angerechnet.
Der Antrag ist bei der ILB einzureichen.
nein
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) über die ILB kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
- Zuwendungsgeber : Bund, Land Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes, Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/grw-g-wachstumsprogramm-fuer-kleine-unternehmen/
Sachsen
Betriebsstätten (selbständig oder unselbständig) der gewerblichen Wirtschaft im Land Sachsen-Anhalt mit überwiegender Geschäftstätigkeit gemäß den in der Positivliste aufgeführten Gütern oder Leistungen bzw. mit überwiegend überregionalem Absatz (mehr als 50 % des Umsatzes erfolgt durch einen Absatz außerhalb eines Radius von 50 km vom Sitz der Betriebsstätte), die gem. den erlassenen Landesregelungen förderfähig sind.
Eine Förderung im Tourismusbereich kommt nur in Betracht, wenn das Vorhaben im besonderen Landesinteresse steht und mit den Vorhaben grundsätzlich die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot unterstützt wird. Zur Überprüfung des Landesinteresses ist die Einreichung eines touristischen Konzepts erforderlich, aus dem die überregionale Bedeutung des Vorhabens hervorgeht.
- förderfähige Sachanlageinvestitionen im Zusammenhang mit der Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen für eine Vorhabenslaufzeit von maximal drei Jahren
- alternativ unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkosten für Arbeitsplätze während eines Zeitraumes von zwei Jahren (im Bereich der Bruttolohnkosten von mindestens 36.000 EUR bis höchstens 80.000 EUR je Dauerarbeitsplatz pro Jahr zuzüglich Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialabgaben)
Voraussetzung:
- Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen bei Vorhaben mit einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 EUR
- Dabei können pro geschaffenem Dauerarbeitsplatz bis zu 750.000 EUR und pro gesichertem Dauerarbeitsplatz bis zu 500.000 EUR förderfähigem Investitionsvolumen gefördert werden
In Sachsen-Anhalt werden bei der Förderung folgende Subventionswertobergrenzen festgelegt:
- für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen i.d.R. 35 %
- für Betriebsstätten von mittleren Unternehmen i.d.R. 25 %
- für sonstige Betriebsstätten i.d.R. 15 %
des förderfähigen Investitionsvolumens.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der für Sachsen-Anhalt festgelegten Subventionswertobergrenzen. Weitere Subventionen für das Vorhaben (z. B. Inanspruchnahme öffentlicher Darlehen, Beteiligungen oder Bürgschaften) werden angerechnet.
ja
Es wird die Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen in Sachsen-Anhalt gefördert wobei sich die Höhe der Förderung an der Größe des Unternehmens richtet.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/grw-unternehmensfoerderung/grw-unternehmensfoerderung
bundesweit
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Im Unternehmensbereich werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU gefördert.
Gefördert werden innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Es gibt 12 Förderthemen und eine themenoffene Förderung in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation, Natur- und Kulturgüterschutz.
Analysen oder Konzepte zur Abfallvermeidung, Netzwerke zur Schaffung eines umweltfreundlichen Tagungsangebotes
Die Förderung wird grundsätzlich in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses wird je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt. Für Unternehmen, Vereine etc. in der Regel 50 Prozent Förderung der Projektkosten.
Zweitstufiges Verfahren: Anträge können kontinuierlich gestellt werden. Erst kurze Skizze, dann Antrag.
nein
Jeder touristische Betrieb kann einen Beirtrag zu einer nachhaltigen Tourismusentwicklung leisten. Ziele und Ideen gibt es viele. Die DBU fördert die lösungsorientierte Umsetzung.
- Zuwendungsgeber : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- https://www.dbu.de/antragstellung
31.12.2025
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die Träger oder Mitglieder eines Naturparks in Schleswig-Holstein sind.
Gefördert werden insbesondere: Aufstellung bzw. Fortschreibung des Naturparkplanes sowie Kosten für die Ausarbeitung gesonderter Entwicklungsthemen oder von Evaluierungen, Maßnahmen zur Entwicklung, Ordnung und Lenkung des Erholungswesens und zum Naturerleben,Maßnahmen und Vorhaben zur Aufwertung des Kulturlandschafts- und Naturerbes sowie Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes, Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung und BNE Pädagogik, Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes und einer nachhaltigen Regionalentwicklung, Kosten für personelle und sachliche Betreuung der Naturparke.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für die Schaffung von barrierefreien Bereichen in den Naturparken bis zu 100%.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 30. September des laufenden Haushaltsjahres an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zu richten.
nein
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Einrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Naturparken sowie einen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume zu leisten und die Förderung einer nachhaltigen und naturverträglichen Tourismusnutzung.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/N/naturschutz/natschutz_allgem_05_Foerd_03_SH11.html
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des ELER entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
Die EU-Länder haben die Möglichkeit, tourismusbezogene Investitionen in ihre strategischen Pläne für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aufzunehmen. Diese Unterstützung könnte beispielsweise Maßnahmen im Zusammenhang mit der territorialen wirtschaftlichen Entwicklung und der ländlichen Infrastruktur, der Erneuerung von Dörfern und/oder Maßnahmen zur Erhaltung des kleinbaulichen Erbes (Kapellen, Brücken, öffentliche Einrichtungen), den Bau und die Modernisierung von touristischen Informationszentren, Besucherinformationen und andere Freizeit-, Freizeit- und/oder Sportaktivitäten umfassen.
Zu den drei langfristigen Zielen für die Entwicklung des ländlichen Raums für die EU gehören:
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
- Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzmaßnahmen
- Verwirklichung einer ausgewogenen territorialen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen
Darüber hinaus fungiert der ELER über Finanzierungsinstrumente als Quelle für Darlehen, Mikrokredite, Garantien und Aktien, die Empfängern in Land-, Forst- und ländlichen Gebieten zur Verfügung stehen, die finanziell tragfähige Projekte zur Unterstützung der Prioritäten des ELER durchführen.
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ELER entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Der ELER ist das Finanzierungsinstrument der gemeinsamen Agrarpolitik, mit dem Strategien und Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/european-agricultural-fund-rural-development_en?etrans=de
Thüringen
31.12.2026
Betriebsstätten des produzierenden Gewerbes sowie bestimmte Dienstleistungsunternehmen, die den Wirtschaftszweigen der Positivliste (siehe Anlage I der GRW-Richtlinie) oder der bedingten Positivliste (siehe Anlage II der GRW-Richtlinie) zugeordnet werden können.
Der Aufbau und die Entwicklung von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern kann gefördert werden, wenn der Freistaat Thüringen an der Realisierung ein erhebliches wirtschaftspolitisches Interesse hat. Für die Einstufung als Innovationscluster sind besondere Kriterien zu erfüllen.
Gemeinnützige, wirtschaftsnahe, außeruniversitäre, im Auftrag des für die Förderung zuständigen Thüringer Ministeriums evaluierte Forschungseinrichtungen in Thüringen sind ebenfalls förderfähig.
Gegenstand der Förderung
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte*
- Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte*
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte*
- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
- Besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nach haltigen Wirtschaft.
- Bauinvestitionen zur Errichtung und zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO bzw. bauliche Investitionen und Investitionen in die Erstausstattung als Unternehmen, wenn die Regelungen zur Förderung von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO nicht in Frage kommt.
* Für Investitionsvorhaben von Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen sind, ist eine Förderung nicht möglich.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Größe des Unternehmens sowie des Fördergebietes
Anträge sind vor dem Vorhaben bei der Tühringer Aufbaubak einzureichen
ja
Über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) werden produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleister:innen, Handwerksunternehmen und Tourismusvorhaben mit Investitionszuschüssen unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen, Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Gemeinschaftsaufgabe-GRW
31.12.2027
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.
Unterstützt werden Investitionsvorhaben vorrangig von kleinen und mittleren Unternehmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen.
Voraussetzung:
- Grundsätzlich gelten die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens „Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung“ in der jeweils geltenden Fassung
- Die zu fördernden Betriebsstätten befinden sich innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
- Das Vorhaben schafft zusätzliche Einkommensquellen und erhöht dadurch das Gesamteinkommen im jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich
- Durchführung des Vorhaben innerhalb von 36 Monaten
Zuschuss für folgende Maßnahmen
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
- Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
- Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
- Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
- Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist
- Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind
Förderart: Zuschuss
Förderumfang und -höhe
- bei Investitionsvorhaben: abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort
-> Grundsätzlich werden Investitionen in C-Fördergebieten stärker gefördert als in D-Fördergebieten.
-> Grundsätzlich erhalten kleine Unternehmen höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU).
- bei nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen:
-> bei Schulungen: bis zu 40% in C-Fördergebieten und bis zu 35% in D-Fördergebieten, insgesamt max. 50.000 €
-> bei Markteinführung innovativer Produkte: 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 400.000 €
- Bagatellgrenze bei Investitionsvorhaben: 150.000 €
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der
NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
gestellt werden. Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK.
nein
Ziel ist es, in den strukturschwachen Regionen (Fördergebieten) des Landes Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen zu schaffen, die mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern besetzt werden. Die Investitionsvorhaben sollen zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Regionales-Wirtschaftsfoerderungsprogramm-RWP-gewerblich/15354/produktdetail.html?backToResults=true