Förderwegweiser
Baden-Württemberg
Die EXI-Gründungsgutscheine richten sich an Einzelpersonen oder Gründungsteams, die planen, eine gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit in Baden-Württemberg aufzunehmen. Dies kann sowohl durch eine Neugründung, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, eine Unternehmensübernahme, eine tätige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder eine Franchisenehmerschaft geschehen.
Beratungsgutscheine sind branchen- und landesweit für die Neugründung/Übernahme eines Unternehmens, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, tätige Beteiligungen und Franchisenehmerschaften erhältlich.
Der Umfang der Beratung kann abhängig vom Beratungsanbieter bis zu zehn Tagen umfassen.
U.a. werden Gastronomie und Hotellerie Interessierte durch den DEHOGA Baden-Württemberg beraten.
Als Einstieg wird eine mehrstündige Beratung kostenfrei angeboten. Für mehrtägige Beratungen wird meist eine Eigenbeteiligung verlangt, welche aufgrund der Förderung unter den gängigen Tagessätzen für entsprechende Beratungsleistungen liegt.
Aufgrund dieser vielfältigen Ausrichtung der Angebote sowie der individuellen Anpassung der Beratungsleistungen an den Einzelfall können die Kosten variieren.
Gründungsinteressierte wenden sich je nach Branche bzw. Vorhaben direkt an einen vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg geförderten Träger der Gründungsberatung.
nein
Mit den Beratungsgutscheinen für Gründerinnen und Gründer wird die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch eine Expertin oder einen Experten gefördert. Typische Beratungsinhalte sind die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells sowie die Erstellung eines detaillierten Businessplans.
- Zuwendungsgeber : Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+); Land Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand GmbH (BWHM); CyberForum e.V.; DEHOGA Beratung Baden-Württemberg; RKW Baden-Württemberg GmbH; Steinbeis Beratungszentren GmbH (SBZ); Verbund Start im Quadrat; Ministerium für Wir
- https://www.startupbw.de/beratung-qualifizierung/beratungsangebote
Bayern
31.12.2025
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften.
Die geförderten Maßnahmen müssen Sie innerhalb der bayerischen Weinbaugebiete durchführen. Maßnahmen außerhalb der Weinbaugebiete können gefördert werden, wenn sie den Zielen des Weintourismus dienlich sind.
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die den Weintourismus und die Vermarktungskonzepte von Wein unterstützen und weiterentwickeln.
Hierzu gehören:
- Touristische Infrastrukturmaßnahmen
- Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse
- Regionale Marketingkonzepte
- Qualitätskontrollen (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben)
Förderung als Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bei Investitionsvorhaben bis zu 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben sowie
- bei sonstigen Projekten und Vermarktungskonzepten bis zu 50 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,
jedoch maximal EUR 100.000. Diesen Höchstbetrag können Sie während des Zeitraums von 3 Steuerjahren nur einmal mit maximal 3 Anträgen ausschöpfen.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.
Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich.
nein
Die Förderung dient dazu, neue Dienstleistungen im Weintourismus zu entwickeln sowie die Qualität touristischer Angebote und digitaler Mittel im Informations-, Service- und Erlebnisbereich zu steigern.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
- https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/foerderung-der-strukturellen-weiterentwicklung-der/index.html
Bayern ausschließlich im EFRE-Schwerpunktgebiet
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Beherbergung und Gastronomie sowie Dienstleistung.
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung, Erweiterung, Umstellung oder grundlegenden Rationalisierung bzw. Modernisierung einer gewerblichen Betriebsstätte, mit denen die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen verbunden ist.
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.
nein
Stetige Investitionen in die Modernisierung des Kapitalstocks und die eigene Innovationskraft sind Schlüsselfaktoren für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Die Förderung von Investitionen von KMU hat eine große Bedeutung gerade für strukturschwächere Regionen, um bestehende Arbeitsplätze zu sichern, zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen und Arbeitsplatzwanderungen in die urbanen Zentren zu begrenzen.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- https://www.efre-bayern.de/foerderung/foerderbereich-1-innovation-und-wettbewerbsfaehigkeit/foerderung-von-investitionen-von-kmu/
Berlin
Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Berufsbereiche absolvieren:
- Hotel/Gastronomie/Tourismus
- Baugewerbe
- Schutz und Sicherheit
- Gesundheit
- Dienstleistungen
Den Auszubildenden wird eine Mentorin oder ein Mentor zur Seite gestellt, die/der im Tandem individuell auf die jeweilige Situation eingeht. Im 1:1-Kontakt unterstützen die ehrenamtlich tätigen Mentorinnen und Mentoren die Auszubildenden als Mentees dabei, die Herausforderungen in Betrieb und Berufsschule zu meistern, Fähigkeiten weiterzuentwickeln und gesteckte Ziele zu verfolgen. Sofern Schwierigkeiten im Alltag eintreten, werden diese reflektiert und die Jugendlichen so bei deren Klärung unterstützt.
Zur Auswahl stehende Projekte verschiedener Träger werden auf der Internetseite des Programms vorgestellt. Auswahl eines Projektes, das sich auf die Branche des Unternehmens konzentriert. Formlose Kontaktaufnahme per E-Mail oder Anruf.
nein
Die zu hohe Zahl vorzeitiger Vertragslösungen in der dualen Ausbildung soll mit dem Landesprogramm Mentoring reduziert und gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement weiterentwickelt werden. Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Berufsbereiche absolvieren:u.a. Hotel/Gastronomie/Tourismus, Dienstleistungen.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : zgs consult GmbH
- https://www.zgs-consult.de/berufliche-bildung/landesprogramm-mentoring/
Bayern
30.06.2024
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, unabhängig
von der Bettenzahl.
Förderfähig sind Investitionen in die Barrierefreiheit. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass ein Betrieb in jeder Hinsicht barrierefrei zu gestalten ist.
Insbesondere können gefördert werden:
- Maßnahmen für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehbehinderung, wie z.B. stufenloser Zugang zum Gebäude bzw. zu den Räumlichkeiten; behindertengerechtes Bad/WC/ Dusche;
- Maßnahmen für Menschen mit Hörbehinderung, wie z.B. Einsatz optischer Signale induktive Höranlage;
- Maßnahmen für Menschen mit Sehbehinderung, wie z.B. Leitsysteme mit Bodenindikatoren, Informationen in Braille- oder Prismenschrift;
- Maßnahmen für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, wie z.B. Informationen über Piktogramme oder Bilder.
- bis zu 20 % für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu30%)
- bis zu 10 % für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu20%)
- Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 EUR.
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank” (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
ja
Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal im Tourismus, das komfortables Reisen für Alle ermöglicht. Mit diesem Programm können Barrieren im Gastgewerbe, insb. für Gäste mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, abgebaut werden.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/regionalfoerderung/
Baden-Württemberg
31.12.2025
Zuwendungsempfänger sind Kammern und weitere Wirtschaftsorganisationen in Baden-Württemberg in ihrer Funktion als koordinierende Träger der Förderung.
Förderbegünstigte sind je nach Art des Vorhabens
– kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen gemäß KMU-Definition der EU sowie
– natürliche und juristische Personen mit Gründungsabsichten.
Mitfinanziert werden
– konzeptionelle Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen der Unternehmensführung,
– Lotsen- und Erstberatungen in der Vorgründungsphase,
– Energieeinspar- und Umweltschutzberatungen,
– EU-Beratungen,
– Beratung von Handwerksunternehmen über Messebeteiligungen und Kooperationsanbahnungen sowie
– Weiterbildungsberatungen.
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den Kosten der Beratung. Der Zuschuss beträgt 350 EUR je Tagewerk à acht Stunden. Für Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen und Angehörige der Freien Berufe werden max. zwei Beratungstagewerke pro Unternehmen und Jahr bezuschusst.
Die Beratung wird geleistet von und ist anzumelden bei folgenden Institutionen, Kammern und Verbänden:
- Gaststätten/Hotellerie: DEHOGA Baden-Württemberg
Förmliche Förderanträge der Trägerorganisationen sind beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einzureichen.
nein
Mit diesem Programm werden touritische Betriebe durch die Beratung von Experten unterstützt. Gemeinsam mit den Branchenexperten werden individuelle Lösungen für den Betrieb entwickelt.
- Zuwendungsgeber : Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : abhängig von der eigenen Branche; für Gastronomie und Hotellerie: DEHOGA Baden-Württemberg
- https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/beratungen-fuer-den-mittelstand/
Nordrhein-Westfalen
Das Programm richtet sich an Hotels und Gastronomiebetriebe sowie für das Online-Marketing und Nachhaltigkeit in NRW.
Die Digital Coaches unterstüttzen die Betriebe des Gastgewerbes bei verschiedenen Digitalisierungsprozessen. Dabei wird speziel auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Betriebe eingegangen.
- Coaching zu Technologie, Einkauf, Projektmanagement
- Bedarfsanalysen
- Wissenstransfer zu digitalen und technologischen Fragen
- Marktplatz für digitale Anwendungen und Dienstleistungen
- Informationen zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
Die Förderung erfolgt in Form einer kostenfreien Digitalisierungsberatung.
Interessierte Betriebe können unter www.dehoga-nrw-digital-coach.de einen kostenfreien Termine vereinbaren.
nein
Die Digital Coaches unterstützen Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie bei der Orientierung und praktischen Umsetzung in der digitalen Welt sowie zu Nachhaltigkeitsthemen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : DEHOGA NRW
- https://www.dehoga-nrw-digital-coach.de/
Bayern
30.06.2024
Kleinst- und Kleinunternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, unabhängig von
der Bettenzahl.
Förderfähig sind Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (in C-Gebieten bis zu 45 Prozent). Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 EUR.
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank” (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
ja
Mit diesem Programm werden die Ressourcen kleiner und familiengeführter Tourismusbetriebe gestärkt, um in Qualität zu investieren und sich den Anforderungen der Gäste entsprechend weiterzuentwickeln.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/regionalfoerderung/
Nordrhein-Westfalen
Hotel- und Gastgewerbe in NRW
Beraten wird zum Online-Marketing in der Gastronomie und Hotellerie
- Website
- Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Suchmaschinenwerbung (SEA)
- Social Media
- Newsletter
- Web Controlling
- Employer Branding
- Content Marketing
Anfragen werden direkt an die DEHOGA NRW gerichtet
ja
DEHOGA Coaches beraten Gastronomie und Hotellerie in NRW zum Online Marketing
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : DEHOGA
- https://www.dehoga-nrw.coach/themen/online-marketing
Nordrhein-Westfalen
Hotel- und Gastgewerbe in NRW
Beraten wird zum Thema Nachhaltigkeit in der Gastronomie und Hotellerie
- Umweltfreundliche Beschaffung
- Abfallmanagement
- Wassereffizienz
- Nachhaltige Menügestaltung
- Bildung und Sensibilisierung
- Zertifizierung
- Mehrwegverpackungen
- Einsparung von Ressourcen
- Energieeffizienz
- Transport und Mobilität
- Employer Branding
Anfragen werden direkt an die DEHOGA NRW gerichtet
ja
DEHOGA Coaches beraten Gastronomie und Hotellerie in NRW zum Thema Nachhaltigkeit
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : DEHOGA
- https://www.dehoga-nrw.coach/themen/nachhaltigkeit