Förderwegweiser
Baden-Württemberg
Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien.
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben (Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, FuE).
Im Programm Kombi-Bürgschaft50 werden standardisierte Bürgschaften in Höhe von 50 % der L-Bank-Darlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. € 2,0 Mio.). Von 50 % abweichende Bürgschaftsquoten können für alle gewerblichen L-Bank-Darlehen im Standardprogramm der Bürgschaftsbank dargestellt werden.
Für die L-Bank-Programme mit 50-prozentiger Bürgschaft der Bürgschaftsbank stellt die Hausbank den Antrag direkt bei der L-Bank (Kombi-Bürgschaft50).
ja
Das Kombi-Programm bietet eine stille Beteiligung zur Stärkung des Eigenkapitals und niedrige Zinsen für die L-Bank-Förderkredite.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH; MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH; MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://bw.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste/bbbw-l-bank-kombi-bürgschaft50/
Baden-Württemberg
Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen, bis drei Jahre nach der Gründung, die in Baden-Württemberg investieren.
Mitfinanzierung der im Rahmen einer Existenzgründung bzw. Existenzfestigung (bis 3 Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten, Investitionen und Betriebsmittel.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung orientiert sich u.a. am Eigenmitteleinsatz zzgl. ERP-Kapital für Gründung und beträgt bis max. 250.000 EUR. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis zu 1,5 Mio. EUR möglich.
Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
ja
Die MBG Baden-Württemberg unterstützt Gründer*innen sowie junge Unternehmen bei ihren Gründungs- und Festigungsvorhaben in nahezu allen Branchen mit Mezzaninekapital in Form stiller Beteiligungen.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://mbg-bw.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste-vc/stille-beteiligungen-existenzgrundung-und-festigung/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Start-up-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Gefördert werden
- die Teilnahme an Delegationsreisen der bw-i (Baden-Württemberg International) und an Start-up-Konferenzen,
- Messebeteiligungen im In- und Ausland sowie
- Qualifizierung von Start-ups im Vorfeld zu Messen sowie flankierende Maßnahmen zum Matching auf Messen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Delegationsreisen und Start-up Konferenzen:
Innerhalb der EU: Teilnahmebeitrag und 50 % der Reisekosten (insgesamt maximal EUR 1.000 pro Start-up, eine teilnehmende Person pro Start-up)
Außerhalb der EU: Teilnahmebeitrag und 50% der Reisekosten (insgesamt maximal 2.000 Euro je teilnehmende Person pro Start-up)
Messebeteiligungen im In- und Ausland:
Teilnahmebeiträge von 1.000 bis 2.000 Euro pro Messe (in Abhängigkeit vom Grundpreis für eine 5 qm²-Standlösung, maximal drei Teilnahmen pro Messe)
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an Baden-Württemberg International (bw-i), Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH zu stellen.
nein
Baden-Württembergische Start-ups werden bei der Teilnahme an internationalen Markterschließungs-, Delegationsreisen sowie Messen und internationalen Start-up Events finanziell unterstützt. Mit dem Programm soll die Sichtbarkeit baden-württembergischer Start-ups und Gründungen auf internationalem Level erhöht werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Baden-Württemberg International (bw-i) Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH
- https://www.startupbw.de/finanzierung-foerderung/international/
Schleswig-Holstein
31.06.2027
Förderung von Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen und sonstige investive Maßnahmen zur Aufwertung des touristischen Angebotes
Fördergebiete:
C-Fördergebiet - Kreis Dithmarschen, Flensburg, Neumünster, Helgoland
D-Fördergebiet - Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel, Lübeck
Gegenstand der Förderung sind öffentliche Infrastruktureinrichtungen des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen. Dies umfasst auch modellhafte Infrastrukturen, die in besonderem Maße geeignet sind, innovative Lösungen für die Folgen des Klimawandels (u.a. steigender Meeresspiegel, Zunahme von Sturmflutereignissen, Veränderungen der Küstenlinie, Verlust von Stränden) aufzuzeigen.
Im investiven Bereich:
Es werden Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen und sonstige investive Maßnahmen zur Aufwertung des touristischen Angebotes gefördert. Ziel der Förderung ist die ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität Schleswig-Holsteins, die Stärkung der regionalen Identitäten sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Tourismuswirtschaft.
Im nicht-investiven Bereich:
Es werden Zuwendungen für nicht-investive touristische Projekte gewährt. Dazu gehören die Förderung der Erarbeitung regionaler Tourismusentwicklungskonzepte und Planungs- und Beratungsleistungen (Machbarkeitsstudien), die der Vorbereitung/ Durchführung förderfähiger öffentlicher touristischer Infrastrukturmaßnahmen dienen
Nicht-investiver Bereich:
− Promenaden,
− Seebrücken, sofern es sich um die Modernisierung, Attraktivierung oder Erweiterung bestehender Brückenbauwerke handelt,
− Kurparks,
− Badestellen einschließlich Begleitinfrastruktur,
− bestehende Radfernwege und Themenrouten des Touristischen Radnetzes Schleswig-Holstein (Modernisierung, Qualitätsverbesserung, Routenanpassung, Beschilderung und Begleitinfrastruktur). Voraussetzung ist die Vorlage eines verbindlichen Radwegeunterhaltungskonzeptes.
− unentgeltliche Informationszentren und Serviceeinrichtungen für Gäste (Häuser des Gastes), ausgenommen Tourist-Informationen.
Investiver Bereich:
− kulturelle und Naturerlebnis-Einrichtungen mit touristischem Bezug, die der Art nach geeignet und in erster Linie dazu bestimmt sind, von Touristen genutzt zu werden bzw. nachweislich überwiegend touristisch genutzt werden.
− Bädereinrichtungen, Kurhäuser, Sole- und Heilwassereinrichtungen, Thermalbäder sowie nachweislich überwiegend touristisch genutzte Erlebnis- und Freizeitbäder, sofern es sich um die nachfrageorientierte Modernisierung, Attraktivierung oder Erweiterung bestehender Anlagen handelt.
− Freizeiteinrichtungen mit multifunktionalem Charakter, die insbesondere Kultur- und Freizeitdienstleistung
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 Euro betragen. Die Investitionsbeihilfen für kulturelle und multifunktionale Einrichtungen dürfen höchstens 33 Millionen Euro betragen, die Gesamtinvestitionssumme (einschließlich nicht förderfähiger Kostenanteile) höchstens 110 Millionen Euro. Die Investitionsbeihilfen für andere Maßnahmen nach dieser Richtlinie dürfen höchstens 11 Millionen Euro betragen, die Gesamtinvestitionssumme (einschließlich nicht förderfähiger Kostenanteile) höchstens 22 Millionen Euro. Die vorgenannten Höchstbeträge gelten pro Vorhaben.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Es ist daher nachzuweisen, dass der Eigenanteil getragen werden kann. Ein angemessener Eigenanteil des Begünstigten von mindestens 10 Prozent ist, unabhängig von der Herkunft der Fördermittel, unabdingbar.
Die Zuwendung beträgt grundsätzlich bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten.
idp.serviceportal.schleswig-holstein.de/webidp/Authentication/ShowLogin
nein
Es werden Projekte zur Aufwertung des touristischen Angebotes im Rahmen der ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität in Schleswig-Holstein sowie regionale Tourismusentwicklungskonzepte und Planungs- und Beratungsleistungen gefördert.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027-errichtung-und-erweiterung-oeffentlicher-einrichtungen-des-tourismus/
Thüringen
31.12.2027
Eine Gebietskörperschaft oder ein kommunaler Zweckverband.
Maßnahmeträger/innen können auch juristische Personen sein, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dies vom Finanzamt anerkannt ist.
Voraussetzungen:
Vor Antragstellung ist an uns eine Fördervoranfrage zu richten, welche bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres für das nächste Haushaltsjahr gestellt werden kann.
Förderfähig sind:
- Maßnahmen zur Geländeerschließung für den Tourismus
- Maßnahmen zur Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus und ihre Ausstattung
- öffentliche Einrichtungen des Tourismus sind Basiseinrichtungen der Infrastruktur des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von ortsansässigen Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind
- Die öffentlichen Einrichtungen sollen zur Verbesserung der Infrastruktur in den Tourismusgebieten beitragen, deren Erholungswert erhöhen und ihre Wirtschaftskraft stärken
- Maßnahmen zur Errichtung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus , die sich durch einen besonderen Innovationsgehalt im Hinblick auf Konzept, Ausgestaltung und Gästeansprache auszeichnen und erwarten lassen, in besonderem Maße Reiseanlässe zu schaffen
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 60% der förderfähigen Kosten.
Ein höherer Fördersatz kann in Ausnahmefällen innerhalb der Grenzen des GRW-Koordinierungsrahmens gewährt werden.
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft legt Kriterien zur fallgruppenweisen Differenzierung der Fördersätze bei Vorliegen eines Ausnahmefalls fest.
Vor der Antragstellung ist an die Bewilligungsbehörde schriftlich eine Fördervoran-
frage zu richten. Die Fördervoranfrage ersetzt nicht den Antrag.
Der Förderantrag muss auf amtlichem Formular vor Beginn der Maßnahme bei einer
zur Annahme berechtigten Stelle durch den Maßnahmeträger eingereicht werden.
nein
Das Programm bietet Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbänden einen Zuschuss von bis zu 60% für öffentliche Einrichtungen des Tourismus.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Verbesserung-der-regionalen-Wirtschaftsstruktur-GRW-Teil-II
Schleswig-Holstein
30.06.2027
Antragsteller können Gemeinde und Gemeindeverbände sowie im Tourismus tätige Organisationen und Institutionen sein. Unternehmen des Beherbergungs- und Gastronomiegewerbes sind von der Förderung ausgeschlossen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft des Projektträgers in einer lokalen Tourismusorganisation (LTO) oder die enge Zusammenarbeit mit der jeweiligen LTO bei der Umsetzung des Vorhabens.
Gefördert werden können Projekte, die den Tourismus im Binnenland stärken, die touristische Wertschöpfung erhöhen und somit einen Beitrag leisten, die ländlichen Räume funktions- und lebensfähig zu erhalten.
Nicht-investive Vorhaben:
- Maßnahmen und Kooperationsvorhaben zur nachhaltigen Qualitäts-, Produkt- und Angebotsentwicklung, für den Auf- und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten
- Maßnahmen zur Digitalisierung öffentlicher touristischer Dienste und Dienstleistungen
- Planungen, Studien, Konzepte sowie sonstige Leistungen Dritter wie Fremdleistungen und Honoraraufträge
Investive Vorhaben:
- Maßnahmen zum Aufbau des Touristischen Radnetzes Schleswig-Holstein an Radfernwegen und ausgewählten Themenrouten sowie zur Entwicklung von Radregionen gemäß den „Qualitätsstandards für den Radtourismus in Schleswig-Holstein“ 2021 (z. B. Modernisierung und Qualitätsverbesserung der Wegeinfrastruktur, Beschilderung und Begleitinfrastruktur, Routenanpassung, Anbindung an den ÖPNV, Maßnahmen zur Besucherlenkung und -information)
- Maßnahmen zur regionalen Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der touristischen Wanderinfrastruktur (z. B. Wegeinfrastruktur, Beschilderung, Einstiegsplätze, Rastplätze, Maßnahmen zur Besucherlenkung und -information)
- Maßnahmen zur Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der öffentlich zugänglichen wasserbezogenen Tourismusinfrastruktur (z. B. Wasserwanderwege, Badestellen, Beschilderung, Einstiegsplätze / Steganlagen, Rastplätze, Maßnahmen zur Besucherlenkung und -information)
- Einrichtungen mit touristischer Bedeutung, die Binnenland-spezifische Themen erlebnisorientiert vermitteln (z. B. Kultur-, Naturerlebniseinrichtungen)
- Maßnahmen zur Verbesserung der touristischen Mobilität innerhalb und zwischen Regionen sowie Einrichtungen zur Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsangebote, die auch Elemente zur Besucherinformation umfassen (touristische Mobilitätshubs)
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderquote beträgt 60 – 80 %, die max. Fördersumme 500.000 Euro. Das Beihilferecht ist u.U. zu beachten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei nicht-investiven Vorhaben mehr als 100.000 Euro, bei investiven Vorhaben mehr als 200.000 Euro betragen. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Es ist daher nachzuweisen, dass der Eigenanteil getragen werden kann. Ein angemessener Eigenanteil der / des Begünstigten von mindestens 10 % ist, unabhängig von der Herkunft der Fördermittel, unabdingbar.
Die Bewerbung für eine Förderung erfolgt im Rahmen sogenannter Förderaufrufe (Calls). Diese werden regelmäßig veröffentlicht – sowohl auf der Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) als auch über das Umsetzungsmanagement der ARGE Binnenlandtourismus. In 2025 erfolgt der erste Projekt-Call mit einer Einreichungsfrist für nicht-investive Maßnahmen von 3 Monaten und einer Frist von 6 Monaten für investive Maßnahmen.
Frist zur Einreichung von Anträgen für nicht-investive Maßnahmen: 31.08.2025
Frist zur Einreichung von Anträgen für investive Maßnahmen: 30.11.2025
eingeschränkt
Das Förderprogramm der ARGE Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein zielt darauf ab, den Tourismus in den ländlichen Regionen des Bundeslandes nachhaltig zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus; Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- Ansprechpartner (Projektträger) : ARGE Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein e.V.
- https://arge-binnenlandtourismus-sh.de/foerderung/
Bayern
29.06.2027
Antragsberechtigt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie gemäß KMU-Definition der EU, grundsätzlich ab 10 Betten, sowie bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe.
Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung.
Die Maßnahmen müssen über Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung / Schönheitsreparaturen, die der Gast als selbstverständlich voraussetzt, deutlich hinausgehen.
Insbesondere können gefördert werden:
• Investitionen, die zur Vorbereitung einer Höherklassifizierung dienen (DEHOGA-Klassifizierung oder G-Klassifizierung) können. Gleiches gilt für Investitionen, die die erstmalige Klassifizierung fördern können
• Investitionen in Zimmereinrichtung und Zimmerausstattung
• Investitionen in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in den
Gästezimmern
• Investitionen in Komfortverbesserungen
• Investitionen in Ressourcenschonung, soweit nicht anderweitig förderfähig
• Investitionen in besondere Gästebereiche (z.B. Kinderspielbereiche, Wellnessanlagen, Fahrradgarage, Wintersporträume)
• Investitionen in Barrierefreiheit
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, je nach Größe und Standort des Unternehmens:
• bis zu 20 % für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 45%)
• bis zu 10 % für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 35%)
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt
• 200.000 Euro im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH)
• 500.000 Euro im sonstigen Fördergebiet
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
nein
Förderprogramm für ein qualitatives Gastangebot in Bayern, das größere Investitionsprojekte in Hotellerie und Gastronomie unterstützt, um die Tourismusstandort Bayern aufzuwerten.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/
bundesweit
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismusbranche
Es wird praxisorientiertes Wissen zu digitalen Technologien, zu Datensystemen und weiteren digitalen Lösungen entlang der gesamten Reisekette vermittelt.
Wirtschaft und digitale Lösungsanbieter werden miteinander vernetzt.
Durch gezielte Informationsangebote, Veranstaltungen, Workshops und Mentoring-Programme werden Unternehmen der Tourismusbranche befähigt, ihre Geschäftsmodelle resilient und im besten Fall nachhaltig und regenerativ zu gestalten.
Beratungsleistung, Wissensvermittlung
Geschäftsstelle
Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus
Technische Universität Berlin
Hardenbergstr. 16-18
10623 Berlin
E-Mail: info@digitalzentrum-tourismus.de
Tel.: +49 30 314 70095
nein
Das Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der Tourismusbranche bei der nachhaltigen, digitalen Transformation.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelstand Digital
- https://digitalzentrum-tourismus.de/
Berlin Brandenburg
Touristische Betriebe und Destinationen
- Vernetzung Wissenschaft und Wirtschaft
- Unterstützung von Innovationsprozessen
- Kontaktvermittlung
- Über den Tellerrand schauen
- Wissenstransfer
- Umsetzungsmanagement Masterplan Tourismus/Landestourismuskonzeption/ Tourismusstrategie Brandenburg
Kostenfreie Beratungs- und Vernetzungsdienstleistung (Nicht-monetäre Förderung).
Ansprechpartner ist die TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH.
nein
Das Clustermanagement ist die zentrale Anlaufstelle für Innovationen in Brandenburgs Tourismuswirtschaft. Es bietet Akteuren und Destinationen kostenlose Hilfe bei der Kontaktsuche, dem Wissenstransfer und der Entwicklung neuer Produkte, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Brandenburg strategisch zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Land Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH
- https://tourismusnetzwerk-brandenburg.de/dialog/ansprechpartner-tourismus/landesorganisationen/tmb-tourismus-marketing-brandenburg-gmbh/clustermanagement-tourismus?L=0
Baden-Württemberg
31.12.2027
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kommunen, Landkreise, Vereine, Privatpersonen). Nur für Gebiete, die rechtskräftig als Naturpark ausgewiesen sind oder für die ein Verfahren zur Ausweisung nach gleichen Bestimmungen eingeleitet wurde, und nur für Maßnahmen im ländlichen Gebiet gemäß GAP-SP. Zuwendungsempfangende als Trägerinnen oder Träger von Maßnahmen in Naturparken können natürliche Personen sowie juristische Personen des Privat- oder des öffentlichen Rechts sein.
Zuwendungen werden für Maßnahmen gewährt, die den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere dem Naturparkplan entsprechen und denen in rechtlicher Hinsicht keine Bedenken entgegenstehen. Direkte Förderziele sind die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft in den Naturparken; die Pflege und Entwicklung der Naturparke als vorbildliche Erholungslandschaften und Förderung eines naturverträglichen Tourismus; die integrierte Entwicklung des ländlichen Raums; und die Förderung des Bewusstseins für den Wert einer intakten Umwelt.
- Erstellung, Fortschreibung, Evaluierung und Aktualisierung von Naturparkplänen
- Entwicklung des Erholungswertes (inklusive Infrastruktureinrichtungen)
- Studien zu / Investitionen in natürliches Erbe (inklusive Auswirkungen von Erholungsnutzungen)
- Studien zu / Investitionen in kulturelles Erbe (inklusive Erhaltung und Entwicklung materiellen kulturellen Erbes)
- Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung zur Zielsetzungen des Naturparks (inklusive Ausgaben für Investitionen in den Neu-, Aus- und Umbau von Naturparkzentren und Neubau und Neugestaltung von Infopoints und Themenwegen, aber auch Investitionen in Ausstellungen, Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Fortbildung von Naturparkführerinnen und -führern, Bildungsangebote, Erlebnissen bezüglich Zusammenhängen von Kultur und Natur im ländlichen Raum)
Zuwendung wird zur Projektförderung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.
Nur die Nettokosten sind förderfähig.
Höhe der Zuwendung:
- Entwicklung des Erholungswertes 60 %
- Natürliches Erbe 70 %
- Kulturelles Erbe 65 %
- Sensibilisierung 60 %
Mindestauszahlungsbetrag:
- 4000 € bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Landkreise)
- 500 € bei natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts
Anträge auf Bewilligung von Zuwendungen sind von den Zuwendungsempfangenden vor Beginn der Maßnahme über die zuständige Naturparkgeschäftsstelle an die Bewilligungsbehörde zu richten.
Der Förderantrag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Name der oder des Antragstellenden und Angaben zur Größe des Unternehmens
- Beschreibung des Vorhabens oder der Tätigkeit, einschließlich Angaben zum Standort sowie zum Zeitpunkt des Beginns und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vorhabens
- Angaben zur Höhe des für die Durchführung des Vorhabens beziehungsweise der Tätigkeit benötigten Beihilfebetrags
- Aufstellung der zuwendungsfähigen Kosten
ja
Umfassendes Förderprogramm von für Naturparke im Land Baden-Württemberg mit einem Förderzeitraum von fünf Jahren (2023-2027) und einem breiten Spektrum an Förderzielen, die Wechselwirkungen zwischen natürlichen und kulturellen Werten im ländlichen Raum berücksichtigen.
- Zuwendungsgeber : Baden-Württembergisches Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Europäische Union, Lotteriemittel der Glücksspirale
- Ansprechpartner (Projektträger) : Regierungspräsidium Freiburg
- https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde_DE/Startseite/Foerderwegweiser/Foerderung+der+Naturparke