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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

118 Treffer:
Sonderprogramm "PremiumOffensive Tourismus"  

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) qualitativ hochwertige Tourismusvorhaben, die als Besuchermagnet neue, zusätzliche Gäste anziehen und die lokale Tourismusregion aufwerten.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie gemäß KMU-Definition der EU, grundsätzlich ab 10 Betten, sowie bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung.

 

Die Maßnahmen müssen über Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung / Schönheitsreparaturen, die der Gast als selbstverständlich voraussetzt, deutlich hinausgehen.

Beispiele

Insbesondere können gefördert werden:

• Investitionen, die zur Vorbereitung einer Höherklassifizierung dienen (DEHOGA-Klassifizierung oder G-Klassifizierung) können. Gleiches gilt für Investitionen, die die erstmalige Klassifizierung fördern können

• Investitionen in Zimmereinrichtung und Zimmerausstattung

• Investitionen in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in den

Gästezimmern

• Investitionen in Komfortverbesserungen

• Investitionen in Ressourcenschonung, soweit nicht anderweitig förderfähig

• Investitionen in besondere Gästebereiche (z.B. Kinderspielbereiche, Wellnessanlagen, Fahrradgarage, Wintersporträume)

• Investitionen in Barrierefreiheit

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, je nach Größe und Standort des Unternehmens:

• bis zu 20 % für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 45%)

• bis zu 10 % für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 35%)

 

Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt

• 200.000 Euro im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH)

• 500.000 Euro im sonstigen Fördergebiet

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für ein qualitatives Gastangebot in Bayern, das größere Investitionsprojekte in Hotellerie und Gastronomie unterstützt, um die Tourismusstandort Bayern aufzuwerten.

Weitere Informationen  
Mittelstand Digital - Zentrum für Tourismus  

Das Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der Tourismusbranche bei den Themen digitale Transformation und Nachhaltigkeit.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismusbranche

Was wird gefördert?

Es wird praxisorientiertes Wissen zu digitalen Technologien, zu Datensystemen und weiteren digitalen Lösungen entlang der gesamten Reisekette vermittelt.

Wirtschaft und digitale Lösungsanbieter werden miteinander vernetzt.

Durch gezielte Informationsangebote, Veranstaltungen, Workshops und Mentoring-Programme werden Unternehmen der Tourismusbranche befähigt, ihre Geschäftsmodelle resilient und im besten Fall nachhaltig und regenerativ zu gestalten.

Art und Höhe der Zuwendung

Beratungsleistung, Wissensvermittlung

Bewerbungsverfahren

Geschäftsstelle

Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus

Technische Universität Berlin

Hardenbergstr. 16-18

10623 Berlin

E-Mail: info@digitalzentrum-tourismus.de

Tel.: +49 30 314 70095

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der Tourismusbranche bei der nachhaltigen, digitalen Transformation.

Weitere Informationen  
Clustermanagement Tourismus  

Das Clustermanagement Tourismus der TMB Brandenburg ist ein kostenfreier Dienstleister zur Förderung von Innovation und Vernetzung in touristischen Betrieben, um die Leistung in Brandenburg und Berlin strategisch zu verbessern.

Fördergebiet

Berlin Brandenburg

Für wen?

Touristische Betriebe und Destinationen

Was wird gefördert?

- Vernetzung Wissenschaft und Wirtschaft

- Unterstützung von Innovationsprozessen

- Kontaktvermittlung

- Über den Tellerrand schauen

- Wissenstransfer

- Umsetzungsmanagement Masterplan Tourismus/Landestourismuskonzeption/ Tourismusstrategie Brandenburg

Art und Höhe der Zuwendung

Kostenfreie Beratungs- und Vernetzungsdienstleistung (Nicht-monetäre Förderung).

Bewerbungsverfahren

Ansprechpartner ist die TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Clustermanagement ist die zentrale Anlaufstelle für Innovationen in Brandenburgs Tourismuswirtschaft. Es bietet Akteuren und Destinationen kostenlose Hilfe bei der Kontaktsuche, dem Wissenstransfer und der Entwicklung neuer Produkte, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Brandenburg strategisch zu sichern.

Weitere Informationen  
Förderung der Naturparke in Baden-Württemberg  

Die Förderung soll dazu beitragen, die Naturparke als attraktive Landschaften für eine naturnahe Erholung zu planen, zu pflegen und zu entwickeln und so die ländlichen Räume stärken. Unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten jedes einzelnen Naturparks sollen Erholungs- und Naturerlebnislandschaften gestaltet werden, die auf ein Gleichgewicht zwischen Naturschutz und Naturnutzung abzielen und einen naturverträglichen Tourismus fördern. Ziel ist insbesondere, die Naturparke des Landes darin zu unterstützen, die biologische Vielfalt zu sichern, das Miteinander von Mensch und Natur zu optimieren, nachhaltiges Wirtschaften und Leben zu fördern, den Wert einer intakten Umwelt bewusst zu machen und die aus Natur und Landschaft resultierende Wertschöpfung gezielt zu steigern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kommunen, Landkreise, Vereine, Privatpersonen). Nur für Gebiete, die rechtskräftig als Naturpark ausgewiesen sind oder für die ein Verfahren zur Ausweisung nach gleichen Bestimmungen eingeleitet wurde, und nur für Maßnahmen im ländlichen Gebiet gemäß GAP-SP. Zuwendungsempfangende als Trägerinnen oder Träger von Maßnahmen in Naturparken können natürliche Personen sowie juristische Personen des Privat- oder des öffentlichen Rechts sein.

Was wird gefördert?

Zuwendungen werden für Maßnahmen gewährt, die den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere dem Naturparkplan entsprechen und denen in rechtlicher Hinsicht keine Bedenken entgegenstehen. Direkte Förderziele sind die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft in den Naturparken; die Pflege und Entwicklung der Naturparke als vorbildliche Erholungslandschaften und Förderung eines naturverträglichen Tourismus; die integrierte Entwicklung des ländlichen Raums; und die Förderung des Bewusstseins für den Wert einer intakten Umwelt.

Beispiele

- Erstellung, Fortschreibung, Evaluierung und Aktualisierung von Naturparkplänen

- Entwicklung des Erholungswertes (inklusive Infrastruktureinrichtungen)

- Studien zu / Investitionen in natürliches Erbe (inklusive Auswirkungen von Erholungsnutzungen)

- Studien zu / Investitionen in kulturelles Erbe (inklusive Erhaltung und Entwicklung materiellen kulturellen Erbes)

- Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung zur Zielsetzungen des Naturparks (inklusive Ausgaben für Investitionen in den Neu-, Aus- und Umbau von Naturparkzentren und Neubau und Neugestaltung von Infopoints und Themenwegen, aber auch Investitionen in Ausstellungen, Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Fortbildung von Naturparkführerinnen und -führern, Bildungsangebote, Erlebnissen bezüglich Zusammenhängen von Kultur und Natur im ländlichen Raum)

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendung wird zur Projektförderung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.

Nur die Nettokosten sind förderfähig.

 

Höhe der Zuwendung:

- Entwicklung des Erholungswertes 60 %

- Natürliches Erbe 70 %

- Kulturelles Erbe 65 %

- Sensibilisierung 60 %

 

Mindestauszahlungsbetrag:

- 4000 € bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Landkreise)

- 500 € bei natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Bewilligung von Zuwendungen sind von den Zuwendungsempfangenden vor Beginn der Maßnahme über die zuständige Naturparkgeschäftsstelle an die Bewilligungsbehörde zu richten.

 

Der Förderantrag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

- Name der oder des Antragstellenden und Angaben zur Größe des Unternehmens

- Beschreibung des Vorhabens oder der Tätigkeit, einschließlich Angaben zum Standort sowie zum Zeitpunkt des Beginns und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vorhabens

- Angaben zur Höhe des für die Durchführung des Vorhabens beziehungsweise der Tätigkeit benötigten Beihilfebetrags

- Aufstellung der zuwendungsfähigen Kosten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Umfassendes Förderprogramm von für Naturparke im Land Baden-Württemberg mit einem Förderzeitraum von fünf Jahren (2023-2027) und einem breiten Spektrum an Förderzielen, die Wechselwirkungen zwischen natürlichen und kulturellen Werten im ländlichen Raum berücksichtigen.

Weitere Informationen  
Denkmalförderung in Baden-Württemberg  

Als eines von wenigen Bundesländern unterstützt das Land Baden-Württemberg im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen bzw. Denkmaleigentümer in ihrer Unterhaltungspflicht. So können Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer, als Besitzerin bzw. Besitzer oder als Bauunterhaltspflichtige bzw. Bauunterhaltspflichtiger Zuwendungen für Maßnahmen an Ihrem Kulturdenkmal beantragen (ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht allerdings nicht).

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Private Denkmaleigentümer, Städte, Gemeinden, Landkreise oder Kirchengemeinden.

 

Zuwendungen können Sie grundsätzlich beantragen, wenn

- Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer, Besitzerin bzw. Besitzer oder sonstiger Bauunterhaltspflichtige bzw. Bauunterhaltspflichtiger eines Kulturdenkmals sind

- die Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde (bei einer Auftragsvergabe: Lieferungs- oder Leistungsaufträge wurden noch nicht abgeschlossen)

- die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben die Bagatellgrenze erreicht. Diese liegt bei Objekten im Eigentum der Gemeinden, Landkreise und Kirchen bei einem Mindestbetrag von 30.000 €, bei sonstigen Personen bei 3.000 €. Die genannten Beträge richten sich zudem nach den antragstellenden Besitzerinnen bzw. Besitzern oder Bauunterhaltspflichtigen

- alle notwendigen Genehmigungen oder Zustimmungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung, o.a.) von der jeweils zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde vorliegen

- und die Maßnahme mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt ist

Was wird gefördert?

Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen, insbesondere Beratung der Denkmaleigentümer, Planer, Fachleute, Prüfung der Zuschussanträge und Ermittlung der Priorität und der zuschussfähigen Kosten, Mitwirkung bei der Aufstellung der Finanzierungspläne zur Verwirklichung der Maßnahmen, Koordination anderer Fördergeber (z. B. Denkmalstiftung Baden-Württemberg, Deutsche Stiftung Denkmalschutz), Prüfung der Verwendung der erteilten Zuschüsse entsprechend den denkmalpflegerischen Zielen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die im Rahmen von notwendigen Sicherungs-, Konservierungs- und Reparaturmaßnahmen an Ihrem Kulturdenkmal anfallen. Dabei stellt das Land Baden-Württemberg im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Fördermittel schwerpunktmäßig für Maßnahmen zur Verfügung, die dem Erhalt der Denkmalsubstanz dienen und ihren historischen Bestand sichern. Ausgaben für den üblichen Bauunterhalt sind nicht zuwendungsfähig.

 

Private Antragstellerinnen bzw. Antragsteller erhalten 50%, Gemeinden, Landkreise und Kirchen 33% der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss.

Bewerbungsverfahren

Vor der Beantragung von Fördermitteln ist es wichtig, dass Sie sich durch die kompetenten Fachleute des Landesamtes für Denkmalpflege beraten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit Ihrer unteren Denkmalschutzbehörde ein erstes gemeinsames kostenloses Beratungsgespräch, in dem das weitere Vorgehen besprochen werden kann.

 

Einem Antrag beizufügen:

- die bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung (soweit erforderlich)

- Maßnahmen- und Leistungsbeschreibung

- gewerkebezogene Kostenberechnungen

- Kosten- und Finanzierungsplan der Gesamtmaßnahme

- beschriftete maßnahmenbezogene Fotos

 

Die beantragten Maßnahmen werden vom Landesamt für Denkmalpflege hinsichtlich der Bedeutung des Denkmals, der Dringlichkeit bzw. Notwendigkeit der Maßnahme, des Grades der Erhaltung der historischen Substanz sowie des denkmalpflegerischen Interesses an der Maßnahme bewertet.

Ist nach dieser Bewertung eine Förderung durch das Land aussichtsreich, erfolgt die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderung zum Erhaltung und zur Pflege von Bau- und Kunstdenkmalen gemäß konservatorischer Konzepte und fachlicher Ziele nach landeseinheitlichen Grundsätzen.

Weitere Informationen  
LEADER Baden-Württemberg  

LEADER steht für die "Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft" und ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume.

Fördergebiet

Baden-Württemberg LEADER-Gebiete

Für wen?

- Privatpersonen,

- kleine Unternehmen,

- Vereine und

- Kommunen

 

In LEADER gilt das Kulissenprinzip. Das bedeutet, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn das Projekt in einem der 20 LEADER-Aktionsgebiete in Baden-Württemberg liegt.

Was wird gefördert?

- Im Modul 1 können investive und nicht-investive Vorhaben öffentlicher Träger gefördert werden.

- Im Modul 2 können private und gewerbliche investive Vorhaben gefördert werden. Möglich sind hier u.a. Projekte in den Bereichen Dorferneuerung & Unternehmensgründung.

- Im Modul 3 können Vorhaben nach der Landschaftspflegerichtlinie gefördert werden.

- Im Modul 4 können Vorhaben der Bereiche Qualifizierung/Coaching sowie Unternehmenserweiterung des Programms Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum gefördert werden.

- Im Modul 5 können private nicht investive Vorhaben gefördert werden.

- Im Modul 6 können private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten 1 bis 6 des Art. 5 der ELER-VO entsprechen und sich nicht den übrigen Modulen zuordnen lassen gefördert werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn eine öffentliche Einrichtung zusätzliche Fördermittel (Kommunen, Kirchen, etc.) bereitstellt. Dies muss durch den Projektträger/die Projektträgerin selbst organisiert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Variiert nach Maßnahme und LEADER-Aktionsgruppe.

Bewerbungsverfahren

Nach Veröffentlichung eines Projektaufrufs erfolgt die Antragstellung zur Berücksichtigung in der kommenden Auswahlrunde beim Regionalmanagement der LEADER-Aktionsgruppe.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützung ausgewählter ländlicher Modellregionen mit EU-Geldern.

Weitere Informationen  
Gründungs- und Wachstums­finanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)  

Mit den Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) können Unternehmen ihre Investitionen in Baden-Württemberg günstig finanzieren.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

- juristische Personen (zum Beispiel Kapitalgesellschaft, wirtschaftlicher Verein, eingetragene Genossenschaft, Europäische Gesellschaft)

- rechtsfähige Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft)

- Stiftungen des privaten Rechts, sofern sie unternehmerisch tätig sind

- natürliche Personen (zum Beispiel Gründer 1, Gesellschafterin)

Was wird gefördert?

- alle Formen der Existenzgründung (Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen)

- Nachfolgeregelungen (Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb oder Aufstockung einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen)

- Betriebserweiterungen (auch Standortverlagerungen)

- Rationalisierung, Modernisierung

- Umstellung von Produktionsverfahren oder Produktpalette

- Erwerb von Unternehmen

- Betriebsmittelfinanzierung (auch unabhängig von Investitionen)

 

Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg

liegen.

Beispiele

- Betriebsgrundstücke und Gebäude einschließlich Baunebenkosten

- Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung und so weiter)

- Betriebsfahrzeuge / Nutzfahrzeuge

- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und

Beteiligungen.

- Betriebsmittel und Warenlager

- Immaterielle Investitionen

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsanteil:

- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Minimaler Bruttodarlehensbetrag:

- In der Regel 10.000 Euro

Maximaler Bruttodarlehensbetrag:

- In der Regel 5 Millionen Euro

Bewerbungsverfahren

Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das GuW-BW ist der Allrounder für fast alle Finanzierungsvorhaben des Mittelstands in Baden-Württemberg. Besonders attraktiv: Wer eine Klimaschutzstrategie verfolgt oder nachhaltige Investitionen tätigt, profitiert durch den Nachhaltigkeitsbonus von zusätzlichen Zinsverbilligungen.

Weitere Informationen  
Tourismus­finanzierung Plus Baden-Württemberg  

Mit der Tourismusfinanzierung Plus soll die Investitionskraft des Gastgewerbes (umfasst Beherbergung und Gastronomie) langfristig gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in Baden-Württemberg erhöht werden. Die Förderung richtet sich an Unternehmen aus dem Gastgewerbe, soweit sie überwiegend dem Tourismus dienen, die mit ihren Ideen und Investitionen das Tourismusangebot in Baden-Württemberg aktiv mitgestalten wollen. Mit zusätzlichen Fördermitteln will das Land diesen Unternehmen Zukunftsinvestitionen ermöglichen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen aus dem Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe, entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Das sind zum Beispiel:

- Hotels, Gasthöfe, Pensionen

- Ferienunterkünfte

- Campingplätze

- Restaurants, Gaststätten

 

Die Antragsteller müssen einen Gewerbebetrieb angemeldet haben und diesen überwiegend zu

touristischen Zwecken betreiben. Antragsberechtigt sind in der Regel nur die Unternehmen, nicht die Gesellschafter.

 

Natürliche Personen als Investoren werden in der Tourismusfinanzierung Plus nur gefördert, wenn sie die geförderten Immobilien und Mobilien an eine Betriebsgesellschaft vermieten, die diese Wirtschafts-güter gewerblich nutzt. Außerdem muss eine wirtschaftliche Einheit zwischen dem Investor (natürliche Person) und der Betriebsgesellschaft vorliegen. Die Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in touristische Einrichtungen wie zum Beispiel:

- Modernisierungen und Sanierungen von Gebäuden

- Erweiterungen in Verbindung mit Modernisierungen

- Neubauten in Verbindung mit Modernisierungen

- Betriebsübernahmen, sofern mit der Übernahme Investitionen in eine touristische Einrichtung verbunden sind

- Digitale Innovationen

 

Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.

Beispiele

Finanziert werden können Kosten für:

- Erwerb von Betriebsgrundstücken und -gebäuden

- Bau- und Umbaumaßnahmen (einschließlich Baunebenkosten) und technische Anlagen

- Inneneinrichtung, Küchentechnik

- Betriebsausstattung (zum Beispiel Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Betriebsfahrzeuge)

- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.

- Immaterielle Investitionen, sofern sie von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, zu Marktbedingungen erworben wurden und nur von der Betriebsstätte genutzt werden, die die Beihilfe erhält, sowie drei Jahre als abschreibungsfähige Kosten in der Bilanz aktiviert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen kombiniert mit einem Tilgungszuschuss. Die Zinssätze und die Tilgungszuschüsse können variieren, abhängig von der Erfüllung bestimmter Nachhaltigkeitskriterien durch das Unternehmen.

 

- Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

- Minimaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 10.000 Euro

- Maximaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 5 Millionen Euro

Bewerbungsverfahren

Der Förderantrag ist bei der eigenen Hausbank zu stellen. Diese leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank das Darlehen aus dem Programm "Tourismusfinanzierung Plus", das die Hausbank in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Als Tourismusbetrieb erhalten Sie ein langfristiges Förderdarlehen. Sie können damit vor allem Baumaßnahmen günstig finanzieren. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie fördern wir mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus.

Weitere Informationen  
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