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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

129 Treffer:
Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)  

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW den flächendeckenden Aufbau verlässlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Fördergebiet

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten können.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung von Ladesäulen inkl. Netzanschluss im nichtöffentlichen Raum und öffentlichen Raum.

Beispiele

z.B. Mitarbeiterparkplätze, Parkplätze von Freizeiteinrichtungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines

nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt mit einem Fördersatz von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 Euro je Ladeplatz in WEG und je öffentlich zugänglichem Ladepunkt.

Pro Antragsteller können max. 250 Ladepunkte bezuschusst werden.

Die Bewilligungssumme eines Vorhabens muss mindestens 5.500 Euro (Mindestgrenze) betragen.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung ist bis spätestens 31. Dezember 2025 bei der L-Bank möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Baden-Württemberg will mit diesem Programm den Anteil an Lademöglichkeiten mit Versorgung durch erneuerbare Energien erhöhen und damit die Nutzung von Elektrofahrzeugen voranbringen.

Weitere Informationen  
Beteiligungen an bestehenden mittelständischen Unternehmen - Expansion und Unternehmenssicherung  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt kleine und mittlere etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Finanzierung konkreter Vorhaben.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definitionder EU.

Was wird gefördert?

(Teil-)Finanzierung eines Vorhabens, beispielsweise bei

- Betriebs-/Kapazitätserweiterungen

- Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen

- Kooperationen

- Produkt-/Sortimentserweiterungen und Markterschließung

- Umstellungen bei Strukturwandel

- Veränderungen im Gesellschafterkreis sowie im Rahmen von Erbauseinandersetzungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung. Die Beteiligungshöhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt in der Regel bis 1,5 Mio. Euro. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gerichtet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die stillen Beteiligungen können die Finanzierungsstruktur von Unternehmen verbessern, sodass Investitionsvorhaben realisiert werden können.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
  • https://www.mbg.de/wachstum-innovation/
 
Start-up BW International  

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Landeskampagne „Start-up BW” die gezielte Vernetzung von heimischen Start-ups mit internationalen Kunden und Lieferanten.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind Start-up-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme an Delegations- und Markterschließungsreisen sowie die Teilnahme an Messen und Start-up Konferenzen im In- und Ausland, die von Baden-Württemberg International (BW_i) organisiert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Delegationsreisen:

Innerhalb Europas: Teilnahmebeitrag

Außerhalb Europas: Teilnahmebeitrag und 50% der Reisekosten (insgesamt maximal 2.000 Euro je teilnehmende Person pro Start-up)

 

Start-up Konferenzen:

Übernahme der Konferenzkosten. Je nach Format: Übernahme bis zu 50% der Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten), maximal 1.000 Euro Zuschuss pro Start-up (eine teilnehmende Person pro Start-up)

 

Messebeteiligungen im In- und Ausland:

Teilnahmebeiträge von 1.000 bis 2.000 Euro pro Messe (in Abhängigkeit vom Grundpreis für eine 5 qm²-Standlösung, maximal drei Teilnahmen pro Messe)

 

Start-up-Reisen:

Übernahme des Teilnahmebeitrags. Je nach Format: Übernahme bis zu 50% der Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten), maximal 1.000 Euro Zuschuss pro Start-up (eine teilnehmende Person pro Start-up)

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an

Baden-Württemberg International (bw-i), Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Baden-Württembergische Start-ups werden bei der Teilnahme an internationalen Markterschließungs-, Delegationsreisen sowie Messen und internationalen Start-up Events finanziell unterstützt. Mit dem Programm soll die Sichtbarkeit baden-württembergischer Start-ups und Gründungen auf internationalem Level erhöht werden.

Weitere Informationen  
Beteiligungen zur Unternehmensnachfolge  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH unterstützt Existenzgründer durch Mitfinanzierung des im Rahmen einer Betriebsübernahme/tätigen Beteiligung entstehenden Kapitalbedarfs (u.a. Kaufpreis, Investitionen).

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die ein Unternehmen übernehmen bzw. sich daran beteiligen.

Was wird gefördert?

- Übernahmen von Unternehmen (MBO/MBI) oder Unternehmensteilen (Spin-Off)

- share deals wie auch bei asset deals

- Ablösung eines Mitgesellschafters

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis max. 750.000 EUR. Darüber hinaus im Einzelfall zusätzliche Engagements bis insgesamt ca. 2,5-3 Mio. EUR möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit einer stillen Beteiligung wird die Finanzierung von Unternehmensübernahmen mit solidem wirtschaftlichen Eigenkapital unterstützt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
  • https://www.mbg.de/nachfolge/
 
Beteiligungen für Innovationen  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen bei Innovations- und Technologieprojekten im Rahmen der Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Innovations- und Technologieprojekte zur Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte und Verfahren/Dienstleistungen. Finanzierbar sind dem Vorhaben zurechenbare Kosten, zum Beispiel:

- Personal-, Material-, Beratungs- und externe FuE-Kosten

- Investitionen für Prototypen

- Kosten für Markteinführung (Marktforschung, Investitionen)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt bis zu 1,5 Mio. EUR. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die typisch stillen Beteiligungen eignen sich für nahezu alle unternehmerischen Herausforderungen, die damit verbunden sind innovative Projektideen umzusetzen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
  • https://www.mbg.de/wachstum-innovation/
 
Azubi transfer – Ausbildung fortsetzen  

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Übernahme von Auszubildenden nach Insolvenz oder unvorhersehbarer Schließung ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs durch Zuwendungen, um den Jugendlichen die Fortsetzung ihrer Ausbildung zu ermöglichen.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 500 Beschäftigten.

Was wird gefördert?

Übernahme von Auszubildenden nach Insolvenz oder unvorhersehbarer Schließung ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt 1.200 EUR je übernommenen Auszubildenden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach Übernahme der Auszubildenden unter Verwendung des Antragsformulars an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses Förderprogramm unterstützt Unternehmen, die verhindern, dass Auszubildende auf Grund von Betriebschließungen ihre Ausbildung abrechnen müssen.

Weitere Informationen  
Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung  

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützen eigenkapitalschwache Unternehmen, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, durch eine Kombination von Bürgschaften für Förderkredite der L-Bank und Beteiligungen.

Fördergebiet

Für wen?

Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien.

Was wird gefördert?

Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben (Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, FuE).

Art und Höhe der Zuwendung

Im Programm Kombi-Bürgschaft50 werden standardisierte Bürgschaften in Höhe von 50 % der L-Bank-Darlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. € 2,0 Mio.). Von 50 % abweichende Bürgschaftsquoten können für alle gewerblichen L-Bank-Darlehen im Standardprogramm der Bürgschaftsbank dargestellt werden.

Bewerbungsverfahren

Für die L-Bank-Programme mit 50-prozentiger Bürgschaft der Bürgschaftsbank stellt die Hausbank den Antrag direkt bei der L-Bank (Kombi-Bürgschaft50).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Kombi-Programm bietet eine stille Beteiligung zur Stärkung des Eigenkapitals und niedrige Zinsen für die L-Bank-Förderkredite.

Weitere Informationen  
Beteiligungen zur Existenzgründung und -festigung  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH unterstützt Existenzgründer sowie junge Unternehmen durch die Mitfinanzierung der im Zusammenhang mit der Existenzgründung und -festigung stehenden Kosten sowie des Investitions- und Betriebsmittelbedarfs.

Fördergebiet

Für wen?

Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen, bis drei Jahre nach der Gründung, die in Baden-Württemberg investieren.

Was wird gefördert?

- Gründungen in nahezu allen Branchen

- Franchisenehmer

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung orientiert sich u.a. am Eigenmitteleinsatz zzgl. ERP-Kapital für Gründung und beträgt bis max. 250.000 EUR. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis zu 1,5 Mio. EUR möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Auf dem Weg zur Selbststädigkeit tragen stelle Beteiligungen zu einer soliden Finanzierungsstruktur bei.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
  • https://www.mbg.de/existenzgruendung/
 
Digitalisierungs­prämie Plus – Darlehensvariante  

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Fördergebiet

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitenden, die kleinere Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen. Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein.

Was wird gefördert?

- Digitalisierung von Produktion und Verfahren: Beispielsweise Integration von CRM- und MES-Systemen, Industrie 4.0-Anwendungen, Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie 3D-Druck, und Einbindung von Big Data-Anwendungen.

 

- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen: Aufbau digitaler Plattformen, Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung, Entwicklung von Anwendersteuerungssoftware und datenbasierten Dienstleistungen.

 

- Strategie und Organisation: Entwicklung umfassender Digitalisierungsstrategien, Nutzung von Cloudtechnologie, und Einführung digitaler Vertriebskanäle.

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss

Kredithöhe: 15.000–100.000 € (bis 17.09.2023: 25.000-100.000 €)

Bewerbungsverfahren

Anträge sind schriftlich über ein spezielles Online-Formular bei der L-Bank einzureichen. Wichtige Dokumente, wie die De-minimis-Erklärung und die Legitimation des Vertragspartners, müssen beigefügt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für das Förderprogramm "Digitalisierungsprämie Plus" in der Darlehensvariante gewährt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg zusätzlich einen Tilgungszuschuss.

Weitere Informationen  
Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus Schleswig-Holstein  

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Fördergebiet

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Förderung von Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen und sonstige investive Maßnahmen zur Aufwertung des touristischen Angebotes

 

Fördergebiete:

C-Fördergebiet - Kreis Dithmarschen, Flensburg, Neumünster, Helgoland

D-Fördergebiet - Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel, Lübeck

Was wird gefördert?

Im investiven Bereich:

Es werden Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen und sonstige investive Maßnahmen zur Aufwertung des touristischen Angebotes gefördert. Ziel der Förderung ist die ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität Schleswig-Holsteins, die Stärkung der regionalen Identitäten sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Tourismuswirtschaft.

 

Im nicht-investiven Bereich:

Es werden Zuwendungen für nicht-investive touristische Projekte gewährt. Dazu gehören die Förderung der Erarbeitung regionaler Tourismusentwicklungskonzepte und Planungs- und Beratungsleistungen (Machbarkeitsstudien), die der Vorbereitung/ Durchführung förderfähiger öffentlicher touristischer Infrastrukturmaßnahmen dienen

Art und Höhe der Zuwendung

Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden Projekte zur Aufwertung des touristischen Angebotes im Rahmen der ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität in Schleswig-Holstein sowie regionale Tourismusentwicklungskonzepte und Planungs- und Beratungsleistungen gefördert.

Weitere Informationen  
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