Förderwegweiser
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit weniger als 500 Beschäftigten und mit Sitz in Baden-Württemberg, die einen Ausbildungsvertrag mit einem Auszubildenden abgeschlossen haben (sog. Stammbetriebe).
Betriebe, die nicht in der Lage sind, das gesamte Spektrum der in den Ausbildungsverordnungen vorgeschriebenen fachpraktischen Ausbildungsinhalte abzudecken, können sich mit anderen Betrieben zu einem Verbund zusammenschließen. Gefördert werden die Zusatzkosten der Ausbildung in einem anderen Betrieb. Die Dauer der Ausbildung in diesem Betrieb muss mindestens 20 Wochen betragen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise gilt für kurzarbeitende Betriebe: Statt der sonst geforderten 20 Wochen im Partnerbetrieb kann eine Förderung erfolgen, wenn der Auszubildende während der Kurzarbeits-Phase mindestens vier Wochen seiner Ausbildung in einem Partnerbetrieb absolviert.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Prämie beträgt 4.000 Euro pro Auszubildender/Auszubildendem, wenn die Ausbildung im Partnerbetrieb (Betrieb oder Bildungseinrichtung) mindestens 20 Wochen dauert.
Bei vier bis 19 Wochen und der Stammbetrieb in diesem Zeitraum Kurzarbeit angemeldet hat, beträgt die Höhe der Prämie 2.000 Euro pro Auszubildender/Auszubildendem.
Anträge sind vor Beginn der Ausbildung im Stammbetrieb unter Verwendung der Antragsformulare an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu stellen.
nein
Dieses Programm unterstützt Ausbildungsbetriebe, die sich zusammenschließen und kann so zu einer hohen Ausbildungsqualität im Tourismus beitragen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/azubi-im-verbund-ausbildung-teilen/
Baden-Württemberg
30.06.2027
Zielgruppe des Programms sind junge, wachstumsorientierte Unternehmen mit hohem Innovationsgrad, die als juristische Personen des Privatrechts organisiert sind und sich noch in der Betreuungsphase befinden.
Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben mit Investitionsort in Baden-Württemberg, die in der Regel noch keine Marktreife erreicht haben und einen starken regionalen Bezug aufweisen.
- Notwendige Kosten des Gründungsvorhabens:
- Investitionskosten oder laufende Kosten, bspw. Betriebsausstattung, Warenlager oder Betriebsmittel (u. a. Personalkosten).
Die Zuwendungen sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse, wobei das Land in der Regel 80 Prozent und der Co-Investor mindestens 20 Prozent der notwendigen Kosten trägt. Die Gesamtfinanzierungssumme liegt zwischen 50.000 Euro und 200.000 Euro, kann aber in Ausnahmefällen auf bis zu 400.000 Euro erhöht werden.
Anträge können bis zum 15. Dezember 2024 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung durch das Ministerium und basiert auf einem positiven Votum des Betreuungspartners.
Die Anträge für das Förderprogramm „BW Pre-Seed“ können bei der L-Bank eingereicht werden. Das genaue Datum des Antragseingangs bei der L-Bank ist entscheidend für die Bearbeitung der Förderanträge.
eingeschränkt
Das BW Pre-Seed Programm unterstützt innovative Start-ups in einer kritischen frühen Phase mit finanziellen Mitteln, um sie investitions- und marktreif zu machen. Es bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung und Zugang zu einem Netzwerk von Betreuungspartnern und potenziellen Investoren, wodurch die Chancen auf erfolgreiches Wachstum deutlich verbessert werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank; Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 43 „Existenzgründung und Unternehmensnachfolge“
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/start-up-bw-pre-seed.html
Baden-Württemberg
31.12.2028
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten können.
Gefördert wird die Errichtung von Ladesäulen inkl. Netzanschluss im nichtöffentlichen Raum und öffentlichen Raum.
z.B. Mitarbeiterparkplätze, Parkplätze von Freizeiteinrichtungen
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines
nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt mit einem Fördersatz von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 Euro je Ladeplatz in WEG und je öffentlich zugänglichem Ladepunkt.
Pro Antragsteller können max. 250 Ladepunkte bezuschusst werden.
Die Bewilligungssumme eines Vorhabens muss mindestens 5.500 Euro (Mindestgrenze) betragen.
Die Antragstellung ist bis spätestens 31. Dezember 2025 bei der L-Bank möglich.
nein
Das Land Baden-Württemberg will mit diesem Programm den Anteil an Lademöglichkeiten mit Versorgung durch erneuerbare Energien erhöhen und damit die Nutzung von Elektrofahrzeugen voranbringen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ladeinfrastruktur-fur-elektrofahrzeuge-charge-at-bw.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind etablierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definitionder EU.
(Teil-)Finanzierung eines Vorhabens, beispielsweise bei
- Betriebs-/Kapazitätserweiterungen
- Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen
- Kooperationen
- Produkt-/Sortimentserweiterungen und Markterschließung
- Umstellungen bei Strukturwandel
- Veränderungen im Gesellschafterkreis sowie im Rahmen von Erbauseinandersetzungen
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung. Die Beteiligungshöhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt in der Regel bis 1,5 Mio. Euro. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich.
Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gerichtet.
ja
Die stillen Beteiligungen können die Finanzierungsstruktur von Unternehmen verbessern, sodass Investitionsvorhaben realisiert werden können.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://www.mbg.de/wachstum-innovation/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Start-up-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Gefördert wird die Teilnahme an Delegations- und Markterschließungsreisen sowie die Teilnahme an Messen und Start-up Konferenzen im In- und Ausland, die von Baden-Württemberg International (BW_i) organisiert werden.
Delegationsreisen:
Innerhalb Europas: Teilnahmebeitrag
Außerhalb Europas: Teilnahmebeitrag und 50% der Reisekosten (insgesamt maximal 2.000 Euro je teilnehmende Person pro Start-up)
Start-up Konferenzen:
Übernahme der Konferenzkosten. Je nach Format: Übernahme bis zu 50% der Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten), maximal 1.000 Euro Zuschuss pro Start-up (eine teilnehmende Person pro Start-up)
Messebeteiligungen im In- und Ausland:
Teilnahmebeiträge von 1.000 bis 2.000 Euro pro Messe (in Abhängigkeit vom Grundpreis für eine 5 qm²-Standlösung, maximal drei Teilnahmen pro Messe)
Start-up-Reisen:
Übernahme des Teilnahmebeitrags. Je nach Format: Übernahme bis zu 50% der Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten), maximal 1.000 Euro Zuschuss pro Start-up (eine teilnehmende Person pro Start-up)
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an
Baden-Württemberg International (bw-i), Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH zu stellen.
nein
Baden-Württembergische Start-ups werden bei der Teilnahme an internationalen Markterschließungs-, Delegationsreisen sowie Messen und internationalen Start-up Events finanziell unterstützt. Mit dem Programm soll die Sichtbarkeit baden-württembergischer Start-ups und Gründungen auf internationalem Level erhöht werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Baden-Württemberg International (bw-i)
- https://www.startupbw.de/finanzierung-foerderung/international/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die ein Unternehmen übernehmen bzw. sich daran beteiligen.
- Übernahmen von Unternehmen (MBO/MBI) oder Unternehmensteilen (Spin-Off)
- share deals wie auch bei asset deals
- Ablösung eines Mitgesellschafters
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis max. 750.000 EUR. Darüber hinaus im Einzelfall zusätzliche Engagements bis insgesamt ca. 2,5-3 Mio. EUR möglich.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.
nein
Mit einer stillen Beteiligung wird die Finanzierung von Unternehmensübernahmen mit solidem wirtschaftlichen Eigenkapital unterstützt.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://www.mbg.de/nachfolge/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU in Baden-Württemberg.
Innovations- und Technologieprojekte zur Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte und Verfahren/Dienstleistungen. Finanzierbar sind dem Vorhaben zurechenbare Kosten, zum Beispiel:
- Personal-, Material-, Beratungs- und externe FuE-Kosten
- Investitionen für Prototypen
- Kosten für Markteinführung (Marktforschung, Investitionen)
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt bis zu 1,5 Mio. EUR. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.
nein
Die typisch stillen Beteiligungen eignen sich für nahezu alle unternehmerischen Herausforderungen, die damit verbunden sind innovative Projektideen umzusetzen.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://www.mbg.de/wachstum-innovation/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 500 Beschäftigten.
Übernahme von Auszubildenden nach Insolvenz oder unvorhersehbarer Schließung ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs.
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt 1.200 EUR je übernommenen Auszubildenden.
Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach Übernahme der Auszubildenden unter Verwendung des Antragsformulars an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu richten.
nein
Dieses Förderprogramm unterstützt Unternehmen, die verhindern, dass Auszubildende auf Grund von Betriebschließungen ihre Ausbildung abrechnen müssen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/azubi-transfer-ausbildung-fortsetzen/
Baden-Württemberg
Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien.
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben (Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, FuE).
Im Programm Kombi-Bürgschaft50 werden standardisierte Bürgschaften in Höhe von 50 % der L-Bank-Darlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. € 2,0 Mio.). Von 50 % abweichende Bürgschaftsquoten können für alle gewerblichen L-Bank-Darlehen im Standardprogramm der Bürgschaftsbank dargestellt werden.
Für die L-Bank-Programme mit 50-prozentiger Bürgschaft der Bürgschaftsbank stellt die Hausbank den Antrag direkt bei der L-Bank (Kombi-Bürgschaft50).
ja
Das Kombi-Programm bietet eine stille Beteiligung zur Stärkung des Eigenkapitals und niedrige Zinsen für die L-Bank-Förderkredite.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH; MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH; MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://bw.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste/bbbw-l-bank-kombi-bürgschaft50/
Baden-Württemberg
Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen, bis drei Jahre nach der Gründung, die in Baden-Württemberg investieren.
- Gründungen in nahezu allen Branchen
- Franchisenehmer
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung orientiert sich u.a. am Eigenmitteleinsatz zzgl. ERP-Kapital für Gründung und beträgt bis max. 250.000 EUR. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis zu 1,5 Mio. EUR möglich.
Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
nein
Auf dem Weg zur Selbststädigkeit tragen stelle Beteiligungen zu einer soliden Finanzierungsstruktur bei.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://www.mbg.de/existenzgruendung/