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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

125 Treffer:
EXI-Gründungsgutscheine  

Kostenlose bzw. kostengünstige Beratung für Unternehmensgründerinnen und -gründer.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Die EXI-Gründungsgutscheine richten sich an Einzelpersonen oder Gründungsteams, die planen, eine gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit in Baden-Württemberg aufzunehmen. Dies kann sowohl durch eine Neugründung, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, eine Unternehmensübernahme, eine tätige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder eine Franchisenehmerschaft geschehen.

Was wird gefördert?

Beratungsgutscheine sind branchen- und landesweit für die Neugründung/Übernahme eines Unternehmens, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, tätige Beteiligungen und Franchisenehmerschaften erhältlich.

 

Der Umfang der Beratung kann abhängig vom Beratungsanbieter bis zu zehn Tagen umfassen.

 

U.a. werden Gastronomie und Hotellerie Interessierte durch den DEHOGA Baden-Württemberg beraten.

Art und Höhe der Zuwendung

Als Einstieg wird eine mehrstündige Beratung kostenfrei angeboten. Für mehrtägige Beratungen wird meist eine Eigenbeteiligung verlangt, welche aufgrund der Förderung unter den gängigen Tagessätzen für entsprechende Beratungsleistungen liegt.

Aufgrund dieser vielfältigen Ausrichtung der Angebote sowie der individuellen Anpassung der Beratungsleistungen an den Einzelfall können die Kosten variieren.

Bewerbungsverfahren

Eine gesonderte Antragsstellung ist nicht nötig, Gründungsinteressierte wenden sich je nach Vorhaben an einen passenden Träger (landesweit oder regional).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit den Beratungsgutscheinen für Gründerinnen und Gründer wird die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch eine Expertin oder einen Experten gefördert. Typische Beratungsinhalte sind die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells sowie die Erstellung eines detaillierten Businessplans.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+); Land Baden-Württemberg
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand GmbH (BWHM); CyberForum e.V.; DEHOGA Beratung Baden-Württemberg; RKW Baden-Württemberg GmbH; Steinbeis Beratungszentren GmbH (SBZ); Verbund Start im Quadrat; Ministerium für Wir
  • https://www.startupbw.de/beratung-qualifizierung/beratungsangebote
 
Fördermittel für Rad- und Fußverkehr  

Mit dem Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land die Landkreise, Städte und Gemeinden beim Um- und Ausbau ihrer Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur. Ziel ist es, die Netzlücken in den Radnetzen zu schließen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

 

Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse

Was wird gefördert?

Förderung Infrastruktur und Konzepte:

- Infrastrukturförderung nach LGVFG

- Konzeptförderung

- Machbarkeitsstudien für Radschnellverbindungen

- Mobilitäts­säule als Kennzeichen für Mobilitätsstationen

 

Mittel für Fachpersonal

 

Förderung Mobilitätsmanagement:

- Förderung Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement

- Förderung von Radabstellanlagen in der Landesverwaltung

 

Förderung Kommunikation & Aktionen (RadKULTUR):

- Förderung der Teilnahme am STADTRADELN

 

Weitere Förderprogramme

- Fahrradmitnahme im Bus

- Gut Beraten! Mobilität - Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und ist abhängig von der geförderten Maßnahme.

Bewerbungsverfahren

Programmanmeldung beim zuständigen Regierungspräsidium bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres. Bei Aufnahme des Vorhabens in das Programm wird dann ein Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF) leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg, vom dem auch der Rad- und Wandertourismus profitieren kann.

Weitere Informationen  
Förderung von Wander- und Rettungsdienstorganisationen, Jugendherbergen  

Das Land gewährt Zuschüsse zur Förderung der Wanderorganisationen und der Rettungsdienstorganisationen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Wanderorganisationen (Deutscher Alpenverein, Odenwaldclub, Schwäbischer Albverein, Schwarzwaldverein, Naturfreunde und ähnliche),

Landesverbände der Rettungsdienstorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Bergwacht Schwarzwald, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz mit Bergwacht Württemberg, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst und ähnliche),

Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Jugendherbergswerks.

Was wird gefördert?

- Förderung der Wanderorganisationen,

- Förderung der Rettungsdienstorganisationen,

- Förderung des Landesverbands Baden-Württemberg des Deutschen Jugendherbergswerks,

soweit diese auf dem Gebiet des Sports und des Wanderns tätig sind mit dem Ziel, gesellschaftliche Eigenkräfte zu stärken.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Sie beträgt bei Vorhaben der Wanderverbände und des Jugendherbergswerks höchstens 50 v.H., bei Vorhaben von Rettungsdienstorganisationen höchstens 75 v.H. der als notwendig anerkannten Aufwendungen.

Bewerbungsverfahren

Ansprechpartner ist das Regierungspräsidium in Karlsruhe (Referat 14).

 

Förderanträge sind bis zum 1. März des Jahres, in dem das Vorhaben begonnen werden soll, beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm unterstützt u.a. die Wanderverbände bei deren Tätigkeiten finanziell mit Zuschüssen.

Weitere Informationen  
Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante  

Das Programm unterstützt Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Es zielt darauf ab, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung zu steigern, insbesondere in Reaktion auf die wirtschaftlichen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

29.06.2031

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitenden, die kleinere Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen. Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein.

Was wird gefördert?

- Digitalisierung von Produktion und Verfahren: u.a. Integration von CRM- und MES-Systemen, Industrie 4.0-Anwendungen, Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie 3D-Druck, und Einbindung von Big Data-Anwendungen.

 

- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen: u.a. Aufbau digitaler Plattformen, Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung, Entwicklung von Anwendersteuerungssoftware und datenbasierten Dienstleistungen.

 

- Strategie und Organisation: u.a. Entwicklung umfassender Digitalisierungsstrategien, Nutzung von Cloudtechnologie, und Einführung digitaler Vertriebskanäle.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung

Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro können gefördert werden. Förderfähige Kosten können bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckt werden, wobei der maximale Zuschuss 3.000 Euro beträgt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind schriftlich über das Förderportal der L-Bank einzureichen: portal.l-

bank.de Wichtige Dokumente, wie die De-minimis-Erklärung und die Legitimation des Vertragspartners, müssen beigefügt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die „Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante“ bietet finanzielle Unterstützung für kleinere Digitalisierungsprojekte, um mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Das Programm fördert die Einführung neuer Technologien und Systeme zur Steigerung der Effizienz und Innovation.

Weitere Informationen  
Bürgschaftsprogramm der L-Bank  

Im Rahmen der Finanzierung entlastet die L-Bank das finanzierende Institut von einem Teil des Risikos.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.

Was wird gefördert?

- Investitionen für Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens.

- Betriebsmittel- bzw. Avalfinanzierungen.

- Investitionen im Rahmen unserer Förderdarlehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die L-Bank übernimmt in der Regel maximal 50 % des Finanzierungsrisikos. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro, bezogen auf ein Vorhaben.

 

Für niedrigere Bürgschaftsbeträge ist grundsätzlich die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zusammen mit der Hausbank bei der L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die L-Bank übernimmt Bürgschaften für Kredite von Banken und Sparkassen und bietet damit finanzielle Sicherheit für Investitionsvorhaben.

Weitere Informationen  
Beteiligungen an bestehenden mittelständischen Unternehmen - Expansion und Unternehmenssicherung  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt kleine und mittlere etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Finanzierung konkreter Vorhaben.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die in Baden-Württemberg investieren.

Was wird gefördert?

(Teil-)Finanzierung eines Vorhabens, beispielsweise bei

- Betriebs-/Kapazitätserweiterungen

- Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen

- Kooperationen

- Produkt-/Sortimentserweiterungen und Markterschließung

- Umstellungen bei Strukturwandel

- Veränderungen im Gesellschafterkreis sowie im Rahmen von Erbauseinandersetzungen

Beispiele

- Betriebs-/Kapazitätserweiterungen

 

- Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen

 

- Kooperationen

 

- Produkt-/Sortimentserweiterungen und Markterschließung

 

- Umstellungen bei Strukturwandel

 

- Veränderungen im Gesellschafterkreis sowie im Rahmen von Erbauseinandersetzungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung. Die Beteiligungshöhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt in der Regel bis 1,5 Mio. Euro. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gerichtet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die stillen Beteiligungen können die Finanzierungsstruktur von Unternehmen verbessern, sodass Investitionsvorhaben realisiert werden können.

Weitere Informationen  
Beratungen für den Mittelstand  

Das Land Baden-Württemberg fördert externe Einzel- oder Gruppenberatungen für kleine und mittlere Unternehmen, um sie bei der Anpassung an sich verändernde Wettbewerbsbedingungen bzw. bei Gründungs-/Übernahmevorhaben zu unterstützen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Alle kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der EU-Definition (Stand: 1/2005) mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.

Was wird gefördert?

- Kurzberatung für Industrie, Handels- und Dienstleistungsunternehmen durch einen Zuschuss für max. 2 Beratungstagewerke.

- Überwiegend kostenlose Beratung durch Berater der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände von max. 4 Beratungstagewerken für Handwerksbetriebe.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den Kosten der Beratung. Der Zuschuss beträgt 350 EUR je Tagewerk à acht Stunden. Für Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen und Angehörige der Freien Berufe werden max. zwei Beratungstagewerke pro Unternehmen und Jahr bezuschusst.

 

Wie wird gefördert?

- Kurzberatung für Industrie, Handels- und Dienstleistungsunternehmen durch einen Zuschuss für max. 2 Beratungstagewerke.

- Überwiegend kostenlose Beratung durch Berater der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände von max. 4 Beratungstagewerken für Handwerksbetriebe.

Bewerbungsverfahren

Die Beratung wird geleistet von und ist anzumelden bei folgenden Institutionen, Kammern und Verbänden:

- Gaststätten/Hotellerie: DEHOGA Baden-Württemberg

 

Förmliche Förderanträge der Trägerorganisationen sind beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Programm werden touritische Betriebe durch die Beratung von Experten unterstützt. Gemeinsam mit den Branchenexperten werden individuelle Lösungen für den Betrieb entwickelt.

Weitere Informationen  
Beteiligungen für Innovationen  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen bei Innovations- und Technologieprojekten im Rahmen der Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Etablierte Unternehmen, die in Baden-Württemberg investieren.

Was wird gefördert?

Innovations- und Technologieprojekte zur Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte und Verfahren/Dienstleistungen. Finanzierbar sind dem Vorhaben zurechenbare Kosten, zum Beispiel:

- Personal-, Material-, Beratungs- und externe FuE-Kosten

- Investitionen für Prototypen

- Kosten für Markteinführung (Marktforschung, Investitionen)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt bis zu 1,5 Mio. EUR bei Genehmigung von 1,5% des Beteiligungsbetrags. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich. Kombination von fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart.

Laufzeit: 7 Jahre/ 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die typisch stillen Beteiligungen eignen sich für nahezu alle unternehmerischen Herausforderungen, die damit verbunden sind innovative Projektideen umzusetzen.

Weitere Informationen  
Beteiligungen zur Unternehmensnachfolge  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH unterstützt Existenzgründer durch Mitfinanzierung des im Rahmen einer Betriebsübernahme/tätigen Beteiligung entstehenden Kapitalbedarfs (u.a. Kaufpreis, Investitionen).

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind in Baden-Württemberg Betriebsübernehmer*innen sowie aktive Beteiligungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nach der EU-Definition als KMU gelten, im Rahmen von Management-Buy-Ins oder Management-Buy-Outs.

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung des im Rahmen einer Betriebsübernahme bzw. einer tätigen Beteiligung entstehenden Kapitalbedarfs (u.a. Kaufpreis, Investitionen) in Verbindung mit einer Existenzgründung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel bis max. 1,5 Mio. EUR, davon max. 750 TEUR mit besonders geförderten Konditionen mit einer Bearbeitungsgebühr bei Genehmigung von 1,0 % des Beteiligungsbetrags.

Kombination aus fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit einer stillen Beteiligung wird die Finanzierung von Unternehmensübernahmen mit solidem wirtschaftlichen Eigenkapital unterstützt.

Weitere Informationen  
Digitalisierungsfinanzierung  

Die Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank ist ein zinsverbilligtes Förderdarlehen für mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg. Das Programm unterstützt Investitionen in die Digitalisierung von Prozessen, IT-Sicherheit und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI).

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

• Freiberuftlich Tätige,

• KMU mit weniger als 250 Angestellten und einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. €,

• in bestimmten Fällen größere mittelständige Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von max. 500 Mio. €,

 

die Digitalisierungsprojekte planen.

Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein.

Was wird gefördert?

• Investitionen in die IT-Infrastruktur (Förderstufe 1)

• Digitalisierung von Prozessen, IT-Sicherheit und Weiterbildung (Förderstufe 2)

• Einsatz von Zukunftstechnologie (Förderstufe 3)

Beispiele

• Förderstufe 1: Hardware, Software, Netzwerke, Cloud

• Förderstufe 2: Ermöglichung von neuen Produkten/Dienstleistungen durch Digitalisierung

• Förderstufe 3: Big Data-Anwendungen, KI

Art und Höhe der Zuwendung

• Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

• Minimaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 10.000 Euro

• Maximaler Bruttodarlehensbetrag: 5 Millionen Euro (für KMU), bis zu 25 Millionen Euro (für Nicht-KMU) in den Förderstufen 2 und 3

Bewerbungsverfahren

Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine und mittlere sowie größere mittelständische Unternehmen können mit der Digitalisierungsfinanzierung ihre Aufwendungen für -Infrastruktur und IT-Sicherheit, für Automatisierung, Digitalisierung und Vernetzung von Betriebsabläufen und für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz finanzieren.

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