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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

131 Treffer:
Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)  

Das Programm zielt darauf ab, die ländliche Wirtschaftsstruktur und das Dienstleistungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken. Es fokussiert auf die Verbesserung der persönlichen und unternehmerischen Kompetenzen von Frauen im ländlichen Raum durch Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen sowie die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Die Zielgruppen sind Bildungsträger und -einrichtungen sowie Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten. Nicht förderfähig sind Arzt- und Zahnarztpraxen, Psychotherapiepraxen und Apotheken sowie der Erwerb von Fahrzeugen außer mobilen Verkaufseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum und Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt. Bei Bildungs- und Coachingmaßnahmen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, bei Investitionen in Unternehmen bis zu 40 Prozent in der Regel und 50 Prozent in LEADER-Gebieten, maximal jedoch 160.000 Euro.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei den zuständigen Regierungspräsidien einzureichen. Die Antragsformulare sind von der Bewilligungsbehörde erhältlich oder können online heruntergeladen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung und Stärkung von Frauen im ländlichen Raum durch Bildungs- und Unternehmensförderung, um nachhaltige Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Weitere Informationen  
Klimopass  

Das Programm adressiert die Herausforderungen des Klimawandels in Baden-Württemberg, wo die Durchschnittstemperatur seit 1881 um 1,5 °C gestiegen ist. Ziel ist es, die Anpassungsfähigkeit an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels zu erhöhen, insbesondere für Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und kommunale Körperschaften.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2024

Für wen?

Das Programm richtet sich an Kommunen, Landkreise, Regionalverbände, Nachbarschafts- und Zweckverbände, Gemeindeverwaltungsverbände, kommunale Unternehmen, kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Beratungsprojekte, Schulungsmaßnahmen, Vorbereitungsprojekte für Anpassungsmaßnahmen und Umsetzungsprojekte, speziell im Bereich des Hitzeschutzes.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden in Form von Anteils- und Festbetragsfinanzierungen vergeben. Förderhöhe und der Förderanteil variieren je nach Maßnahme.

Bewerbungsverfahren

Anträge können ab dem 28. Juli 2022 bei der L-Bank eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und Verfügbarkeit der Mittel.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KLIMOPASS zielt darauf ab, durch finanzielle Unterstützung die Resilienz gegenüber Klimafolgen zu stärken, wobei ein besonderer Fokus auf die Förderung von adaptiven Maßnahmen und Investitionen im Bereich des Hitzeschutzes liegt. Das Programm unterstützt eine breite Palette von Beteiligten, von öffentlichen Verwaltungen bis zu KMUs, und bietet finanzielle Anreize für innovative und modellhafte Projekte zur Klimaanpassung.

Weitere Informationen  
Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer:innen in Baden-Württemberg bei der Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen durch Innovationsgutscheine zu unterstützen. Diese Gutscheine fördern spezifische Forschungs- und Entwicklungsleistungen (FuE).

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Unternehmen dürfen bis zu 100 Beschäftigte haben und einen Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro aufweisen. Existenzgründer:innen sind antragsberechtigt, sofern diese ihr Unternehmen in Baden-Württemberg gründen.

Was wird gefördert?

- Innovationsgutschein BW: Förderung wissenschaftlicher Tätigkeiten und umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für die Entwicklung innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- oder Fertigungsreife.

 

- Innovationsgutschein Hightech BW: Unterstützung für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Dieser Gutschein richtet sich an KMU, die älter als fünf Jahre sind.

 

- Innovationsgutschein Start-up BW: Unterstützung für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben in Wachstumsfeldern wie Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation und GovTech. Dieser Gutschein richtet sich an KMU, welche vor weniger als fünf Jahren gegründet wurden.

 

Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase können ebenso mit dem Innovationsgutschein BW und dem Innovationsgutschein Start-up BW gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

- Innovationsgutschein BW: Bis zu 7.500 Euro für wissenschaftliche und umsetzungsorientierte FuE-Aktivitäten zur Marktreife.

 

- Innovationsgutschein Hightech BW: Bis zu 20.000 Euro für umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten anspruchsvoller Innovationen für KMU älter als fünf Jahre.

 

- Innovationsgutschein Start-up BW: Ebenfalls bis zu 20.000 Euro für Start-ups bis zu fünf Jahre nach der Gründung zur Förderung von Innovationen in Zukunftsfeldern wie Digitalisierung und Green Economy.

 

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdeckt.

Bewerbungsverfahren

Anträge können fortlaufend online eingereicht werden und werden nach formalen Kriterien sowie inhaltlich durch einen Innovationsausschuss bewertet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg stellen eine wesentliche finanzielle Unterstützung für die FuE-Aktivitäten von KMU und Start-ups dar und fördern deren Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke.

Weitere Informationen  
EXI-Gründungsgutscheine  

Kostenlose bzw. kostengünstige Beratung für Unternehmensgründerinnen und -gründer.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Die EXI-Gründungsgutscheine richten sich an Einzelpersonen oder Gründungsteams, die planen, eine gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit in Baden-Württemberg aufzunehmen. Dies kann sowohl durch eine Neugründung, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, eine Unternehmensübernahme, eine tätige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder eine Franchisenehmerschaft geschehen.

Was wird gefördert?

Beratungsgutscheine sind branchen- und landesweit für die Neugründung/Übernahme eines Unternehmens, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, tätige Beteiligungen und Franchisenehmerschaften erhältlich.

 

Der Umfang der Beratung kann abhängig vom Beratungsanbieter bis zu zehn Tagen umfassen.

 

U.a. werden Gastronomie und Hotellerie Interessierte durch den DEHOGA Baden-Württemberg beraten.

Art und Höhe der Zuwendung

Als Einstieg wird eine mehrstündige Beratung kostenfrei angeboten. Für mehrtägige Beratungen wird meist eine Eigenbeteiligung verlangt, welche aufgrund der Förderung unter den gängigen Tagessätzen für entsprechende Beratungsleistungen liegt.

Aufgrund dieser vielfältigen Ausrichtung der Angebote sowie der individuellen Anpassung der Beratungsleistungen an den Einzelfall können die Kosten variieren.

Bewerbungsverfahren

Gründungsinteressierte wenden sich je nach Branche bzw. Vorhaben direkt an einen vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg geförderten Träger der Gründungsberatung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit den Beratungsgutscheinen für Gründerinnen und Gründer wird die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch eine Expertin oder einen Experten gefördert. Typische Beratungsinhalte sind die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells sowie die Erstellung eines detaillierten Businessplans.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+); Land Baden-Württemberg
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand GmbH (BWHM); CyberForum e.V.; DEHOGA Beratung Baden-Württemberg; RKW Baden-Württemberg GmbH; Steinbeis Beratungszentren GmbH (SBZ); Verbund Start im Quadrat; Ministerium für Wir
  • https://www.startupbw.de/beratung-qualifizierung/beratungsangebote
 
Invest BW - Innovation III  

Das Förderprogramm "Invest BW InnovationIII" soll Innovationskraft der Unternehmen in Baden-Württemberg fördern, um die Erschließung neuer Marktfelder zu ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Ein besonderer Fokus liegt auf Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz, innovativer Mobilitätssysteme und Klimawandel.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen können gefördert werden. Sie sollen branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Ge-

schäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen. Im Mittelpunkt stehen das Erschließen neuer Marktfelder, eine Erhöhung der Produktivität und

Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen. Förderfähig sind einzelbetriebliche Vorhaben von Unternehmen und Verbundvorhaben von

Unternehmen und Forschungseinrichtungen

 

Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte kann bis zu 24 Monate betragen. Der geplante Beginn soll spätestens sechs Monate nach Antragstellung erfolgen und die Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 abgeschlossen und abgerechnet sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Für Einzelvorhaben können Zuschüsse von bis zu 650 000 Euro und für Verbundvorhaben insgesamt bis zu 1 300 000 Euro gewährt werden, wobei die einzelne Zuwendung pro Verbundpartner den Betrag von 650 000 Euro nicht übersteigen darf.

Fördersätze bei Unternehmen sind abhängig von der Unternehmensgröße: 15 Prozent (3 000 oder mehr Beschäftigte), 25 Prozent (weniger als 3 000 Beschäftigte), 35 Prozent (weniger als 250 Beschäftigte), 45 Prozent (weniger als 50 Beschäftigte) und 45 Prozent. Bei Forschungseinrichtungen sind höhere Fördersätze von bis zu 100 Prozent möglich.

Mindestzuschuss von 20.000 Euro.

Bewerbungsverfahren

Ansprechpartner für das Bewerbungsverfahren ist die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Anträge können online unter www.invest-bw.de eingereicht werden.

 

Aktueller Förderaufruf bis 31.10.2024.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Baden-Württemberg will die Innovationsstärke der Unternehmen, die dort ihren Sitz haben, fördern. Im Mittelpunkt stehen Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus legt den Fokus auf die Unterstützung bei der Entwicklung von Innovationen und der Modernisierung betrieblicher Abläufe.

Weitere Informationen  
Beratungen für den Mittelstand  

Das Land Baden-Württemberg fördert externe Einzel- oder Gruppenberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Angehörige der Freien Berufe, um sie bei der Anpassung an sich verändernde Wettbewerbsbedingungen bzw. bei Gründungs-/Übernahmevorhaben zu unterstützen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind Kammern und weitere Wirtschaftsorganisationen in Baden-Württemberg in ihrer Funktion als koordinierende Träger der Förderung.

 

Förderbegünstigte sind je nach Art des Vorhabens

– kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen gemäß KMU-Definition der EU sowie

– natürliche und juristische Personen mit Gründungsabsichten.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden

– konzeptionelle Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen der Unternehmensführung,

– Lotsen- und Erstberatungen in der Vorgründungsphase,

– Energieeinspar- und Umweltschutzberatungen,

– EU-Beratungen,

– Beratung von Handwerksunternehmen über Messebeteiligungen und Kooperationsanbahnungen sowie

– Weiterbildungsberatungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den Kosten der Beratung. Der Zuschuss beträgt 350 EUR je Tagewerk à acht Stunden. Für Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen und Angehörige der Freien Berufe werden max. zwei Beratungstagewerke pro Unternehmen und Jahr bezuschusst.

Bewerbungsverfahren

Die Beratung wird geleistet von und ist anzumelden bei folgenden Institutionen, Kammern und Verbänden:

- Gaststätten/Hotellerie: DEHOGA Baden-Württemberg

 

Förmliche Förderanträge der Trägerorganisationen sind beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Programm werden touritische Betriebe durch die Beratung von Experten unterstützt. Gemeinsam mit den Branchenexperten werden individuelle Lösungen für den Betrieb entwickelt.

Weitere Informationen  
Förderung von Wander- und Rettungsdienstorganisationen, Jugendherbergen  

Das Land gewährt Zuschüsse zur Förderung der Wanderorganisationen und der Rettungsdienstorganisationen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Wanderorganisationen (Deutscher Alpenverein, Odenwaldclub, Schwäbischer Albverein, Schwarzwaldverein, Naturfreunde und ähnliche),

Landesverbände der Rettungsdienstorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Bergwacht Schwarzwald, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz mit Bergwacht Württemberg, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst und ähnliche),

Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Jugendherbergswerks.

Was wird gefördert?

- Förderung der Wanderorganisationen,

- Förderung der Rettungsdienstorganisationen,

- Förderung des Landesverbands Baden-Württemberg des Deutschen Jugendherbergswerks,

soweit diese auf dem Gebiet des Sports und des Wanderns tätig sind mit dem Ziel, gesellschaftliche Eigenkräfte zu stärken.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Sie beträgt bei Vorhaben der Wanderverbände und des Jugendherbergswerks höchstens 50 v.H., bei Vorhaben von Rettungsdienstorganisationen höchstens 75 v.H. der als notwendig anerkannten Aufwendungen.

Bewerbungsverfahren

Ansprechpartner ist das Regierungspräsidium in Karlsruhe (Referat 14).

 

Förderanträge sind bis zum 1. März des Jahres, in dem das Vorhaben begonnen werden soll, beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm unterstützt u.a. die Wanderverbände bei deren Tätigkeiten finanziell mit Zuschüssen.

Weitere Informationen  
Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante  

Das Programm unterstützt Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Es zielt darauf ab, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung zu steigern, insbesondere in Reaktion auf die wirtschaftlichen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2031

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitenden, die kleinere Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen. Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein.

Was wird gefördert?

- Digitalisierung von Produktion und Verfahren: Beispielsweise Integration von CRM- und MES-Systemen, Industrie 4.0-Anwendungen, Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie 3D-Druck, und Einbindung von Big Data-Anwendungen.

 

- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen: Aufbau digitaler Plattformen, Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung, Entwicklung von Anwendersteuerungssoftware und datenbasierten Dienstleistungen.

 

- Strategie und Organisation: Entwicklung umfassender Digitalisierungsstrategien, Nutzung von Cloudtechnologie, und Einführung digitaler Vertriebskanäle.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung

Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro können gefördert werden. Förderfähige Kosten können bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckt werden, wobei der maximale Zuschuss 3.000 Euro beträgt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind schriftlich über ein spezielles Online-Formular bei der L-Bank einzureichen. Wichtige Dokumente, wie die De-minimis-Erklärung und die Legitimation des Vertragspartners, müssen beigefügt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die „Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante“ bietet finanzielle Unterstützung für kleinere Digitalisierungsprojekte, um mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Das Programm fördert die Einführung neuer Technologien und Systeme zur Steigerung der Effizienz und Innovation.

Weitere Informationen  
Fördermittel für Rad- und Fußverkehr  

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes verkehrswichtige Maßnahmen der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur, die nachhaltig zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Land beitragen. Hierunter fallen zahlreiche weitere Maßnahmen

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– Gemeinden,

– Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, die anstelle von Gemeinden oder Landkreisen Träger der Baulast sind,

– bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen,

– bei Maßnahmen der Vernetzung von Mobilitätsformen (insbesondere B+R-Anlagen) auch öffentliche und private Unternehmen.

Was wird gefördert?

Förderung Infrastruktur und Konzepte:

- Infrastrukturförderung nach LGVFG

- Konzeptförderung

- Machbarkeitsstudien für Radschnellverbindungen

- Mobilitäts­säule als Kennzeichen für Mobilitätsstationen

 

Mittel für Fachpersonal

 

Förderung Mobilitätsmanagement:

- Förderung Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement

- Förderung von Radabstellanlagen in der Landesverwaltung

 

Förderung Kommunikation & Aktionen (RadKULTUR):

- Förderung der Teilnahme am STADTRADELN

 

Weitere Förderprogramme

- Fahrradmitnahme im Bus

- Gut Beraten! Mobilität - Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und ist abhängig von der geförderten Maßnahme.

Bewerbungsverfahren

Variiert je nach Fördermaßnahme/-programm.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF) leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg, vom dem auch der Rad- und Wandertourismus profitieren kann.

Weitere Informationen  
Bürgschaftsprogramm der L-Bank  

Im Rahmen der Finanzierung mittelständischer Unternehmen entlastet die L-Bank das finanzierende Institut von einem Teil des Risikos.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.

Was wird gefördert?

- Investitionen für Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens.

- Betriebsmittel- bzw. Avalfinanzierungen.

- Investitionen im Rahmen unserer Förderdarlehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die L-Bank übernimmt in der Regel maximal 50 % des Finanzierungsrisikos. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro, bezogen auf ein Vorhaben.

 

Für niedrigere Bürgschaftsbeträge ist grundsätzlich die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zusammen mit der Hausbank bei der L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die L-Bank übernimmt Bürgschaften für Kredite von Banken und Sparkassen und bietet damit finanzielle Sicherheit für Investitionsvorhaben.

Weitere Informationen  
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