Förderwegweiser
Baden-Württemberg
30.06.2031
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Mitfinanziert werden
– der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
– Bau- und Umbaumaßnahmen,
– Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge),
– der Erwerbspreis für einen zu übernehmenden Betrieb oder Gesellschaftsanteil,
– die Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers,
– Betriebsmittel (z.B. Löhne und Gehälter, Mietkosten, Unternehmerlohn, Patentanmeldungen, Markteinführungskosten).
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten längerfristigen Darlehens. Das Darlehen kann bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt max. 175.000 EUR pro Gründer oder Unternehmer, bei Teamgründern oder Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern max. 700.000 EUR.
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80% des Darlehensbetrags.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Existenzgründer und junges Unternehmen erhalten für Ihre Vorhaben ein Förderdarlehen. Das Darlehen ist zusätzlich mit einer 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg abgesichert.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/startfinanzierung-80.html
Baden-Württemberg
31.12.2029
Die Zielgruppen sind Bildungsträger und -einrichtungen, sonstige Anbieter von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen sowie Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten. Nicht förderfähig sind Arzt- und Zahnarztpraxen, Psychotherapiepraxen und Apotheken sowie der Erwerb von Fahrzeugen außer mobilen Verkaufseinrichtungen.
Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum und Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.
Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt. Bei Bildungs- und Coachingmaßnahmen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, bei Investitionen in Unternehmen bis zu 40 Prozent und 50 Prozent in LEADER-Gebieten, maximal jedoch 160.000 Euro.
Anträge sind bei den zuständigen Regierungspräsidien einzureichen. Die Antragsformulare sind von der Bewilligungsbehörde erhältlich oder können online heruntergeladen werden.
eingeschränkt
Das Förderprogramm unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung und Stärkung von Frauen im ländlichen Raum durch Bildungs- und Unternehmensförderung, um nachhaltige Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR); EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
- https://lw.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Innovative+Massnahmen+fuer+Frauen+im+laendlichen+Raum+_IMF_
Baden-Württemberg
30.06.2027
Freiberuflich Tätige oder gewerbliche Unternehmen, die im ländlichen Raum (Gemeinden unter 50.000 Einwohner) in Baden-Württemberg investieren.
Optional: Sie möchten klimafreundlich wirtschaften, erstellen dafür eine CO2-Bilanz und eventuell auch einen Maßnahmenkatalog zur Emissionsreduktion.
Investitionen von Unternehmen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Ausweitung beziehungsweise Sicherung des Arbeitsplatzangebots in ländlichen Regionen beitragen. Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen werden ebenfalls gefördert.
Die L-Bank vergibt zinsverbilligte Darlehen an die Hausbanken, die diese an die Unternehmen weiter-
leiten.
Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen, könneneine zusätzliche Zinsverbilligung erhalten.
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Die Darlehen sollen je Darlehensnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.
Das Unternehmen stellt den Förderantrag vor Beginn des Vorhabens bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Wenn Sie als Unternehmen im ländlichen Raum investieren, erhalten Sie ein Förderdarlehen. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie werden mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus gefördert.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/investitionsfinanzierung.html
Baden-Württemberg
29.06.2027
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition und -abhängig vom Förderprogramm – gegebenenfalls auch größere Unternehmen.
Die L-Bank bietet mit der Kombi-Bürgschaft 50 die
Übernahme von Bürgschaften für Förderdarlehen aus
folgenden Förderprogrammen an:
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung BadenWürttemberg (GuW-BW)
- Investitionsfinanzierung
- Kombi-Darlehen Mittelstand (KDM)
- Innovationsfinanzierung 4.0
- Energiefinanzierung
- ELR-Kombi-Darlehen
- Liquiditätskredit
- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und
Wettbewerb
- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und
Verbraucherschutz
- Tourismusfinanzierung Plus
Bei Bruttodarlehensbeträgen über 4 bis in der Regel 30 Millionen Euro verbürgt die L-Bank grundsätzlich maximal 50 % der Finanzierung. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro bezogen auf ein Vorhaben.
Für geringere Beträge ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.
Der Antragsteller/Endkreditnehmer beantragt die Kombi-Bürgschaft 50 zusammen mit dem zu verbürgenden Förderdarlehen bei seiner Hausbank auf dem Antragsformular für das Förderdarlehen. Diese leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Die L-Bank bietet eine 50% Bürgschaft für ausgewählte Förderprogramme in Baden-Württemberg an.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/kombi-burgschaft-50.html
Baden-Württemberg
29.06.2027
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.
Investitionsfinanzierungen:
- Gründung
- Erweiterung
- Modernisierung
- Wachstum
- Standortverlagerung
- Digitalisierung
- Transformation
Finanzierung von Betriebsübernahmen:
- Kredite für Nachfolgeregelungen
- Gesellschafterwechsel
- Management-Buy-outs/Management-Buy-ins Unternehmenskauf
- Übernahmepreis für Vermögensgegenstände (Assets) oder Gesellschaftsanteile (Shares)
Betriebsmittelfinanzierung:
- Betriebsmittelkredite in Verbindung mit Investitionen
- Digitalisierungs- und Transformationsvorhaben
Die L-Bank übernimmt in der Regel maximal 50 % des Finanzierungsrisikos. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro, bezogen auf ein Vorhaben.
Der Antragsteller/Endkreditnehmer stellt den Antrag für eine Bürgschaft bei seiner Hausbank. Diese leitet dann den Antrag direkt an die L-Bank weiter.
ja
Die L-Bank übernimmt allgemeine Bürgschaften für Investitionsfinanzierungen zum Beispiel zur Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens oder für Betriebsmittel- beziehungsweise Avalfinanzierungen.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/allgemeine-buergschaften.html
Baden-Württemberg
Die EXI-Gründungsgutscheine richten sich an Einzelpersonen oder Gründungsteams, die planen, eine gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit in Baden-Württemberg aufzunehmen. Dies kann sowohl durch eine Neugründung, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, eine Unternehmensübernahme, eine tätige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder eine Franchisenehmerschaft geschehen.
Beratungsgutscheine sind branchen- und landesweit für die Neugründung/Übernahme eines Unternehmens, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, tätige Beteiligungen und Franchisenehmerschaften erhältlich.
Der Umfang der Beratung kann abhängig vom Beratungsanbieter bis zu zehn Tagen umfassen.
U.a. werden Gastronomie und Hotellerie Interessierte durch den DEHOGA Baden-Württemberg beraten.
Als Einstieg wird eine mehrstündige Beratung kostenfrei angeboten. Für mehrtägige Beratungen wird meist eine Eigenbeteiligung verlangt, welche aufgrund der Förderung unter den gängigen Tagessätzen für entsprechende Beratungsleistungen liegt.
Aufgrund dieser vielfältigen Ausrichtung der Angebote sowie der individuellen Anpassung der Beratungsleistungen an den Einzelfall können die Kosten variieren.
Eine gesonderte Antragsstellung ist nicht nötig, Gründungsinteressierte wenden sich je nach Vorhaben an einen passenden Träger (landesweit oder regional).
nein
Mit den Beratungsgutscheinen für Gründerinnen und Gründer wird die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch eine Expertin oder einen Experten gefördert. Typische Beratungsinhalte sind die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells sowie die Erstellung eines detaillierten Businessplans.
- Zuwendungsgeber : Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+); Land Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand GmbH (BWHM); CyberForum e.V.; DEHOGA Beratung Baden-Württemberg; RKW Baden-Württemberg GmbH; Steinbeis Beratungszentren GmbH (SBZ); Verbund Start im Quadrat; Ministerium für Wir
- https://www.startupbw.de/beratung-qualifizierung/beratungsangebote
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Unternehmen dürfen bis zu 100 Beschäftigte haben und einen Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro aufweisen. Existenzgründer:innen sind antragsberechtigt, sofern diese ihr Unternehmen in Baden-Württemberg gründen.
- Innovationsgutschein BW: Förderung wissenschaftlicher Tätigkeiten und umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für die Entwicklung innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- oder Fertigungsreife.
- Innovationsgutschein Hightech BW: Unterstützung für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Dieser Gutschein richtet sich an KMU, die älter als fünf Jahre sind.
- Innovationsgutschein Start-up BW: Unterstützung für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben in Wachstumsfeldern wie Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation und GovTech. Dieser Gutschein richtet sich an KMU, welche vor weniger als fünf Jahren gegründet wurden.
Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase können ebenso mit dem Innovationsgutschein BW und dem Innovationsgutschein Start-up BW gefördert werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses Höhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch
- bei dem Innovationsgutschein BW höchstens EUR 7.500 für wissenschaftliche und umsetzungsorientierte FuE-Aktivitäten zur Marktreife.,
- Innovationsgutschein Hightech BW: Bis zu 20.000 Euro für umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten anspruchsvoller Innovationen für Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen.
- Innovationsgutschein Start-up BW: Ebenfalls bis zu 20.000 Euro für Start-ups bis zu fünf Jahre nach der Gründung zur Förderung von Innovationen in Zukunftsfeldern wie Digitalisierung und Green Economy.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdeckt.
Anträge können fortlaufend online eingereicht werden und werden nach formalen Kriterien sowie inhaltlich durch einen Innovationsausschuss bewertet.
nein
Die Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg stellen eine wesentliche finanzielle Unterstützung für die FuE-Aktivitäten von KMU und Start-ups dar und fördern deren Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank, Staatsbank Baden-Württemberg
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/innovationsgutschein.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind
– Gemeinden,
– Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, die anstelle von Gemeinden oder Landkreisen Träger der Baulast sind,
– bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen,
– bei Maßnahmen der Vernetzung von Mobilitätsformen (insbesondere B+R-Anlagen) auch öffentliche und private Unternehmen.
Förderung Infrastruktur und Konzepte:
- Infrastrukturförderung nach LGVFG
- Konzeptförderung
- Machbarkeitsstudien für Radschnellverbindungen
- Mobilitätssäule als Kennzeichen für Mobilitätsstationen
Mittel für Fachpersonal
Förderung Mobilitätsmanagement:
- Förderung Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement
- Förderung von Radabstellanlagen in der Landesverwaltung
Förderung Kommunikation & Aktionen (RadKULTUR):
- Förderung der Teilnahme am STADTRADELN
Weitere Förderprogramme
- Fahrradmitnahme im Bus
- Gut Beraten! Mobilität - Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und ist abhängig von der geförderten Maßnahme.
Programmanmeldung beim zuständigen Regierungspräsidium bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres. Bei Aufnahme des Vorhabens in das Programm wird dann ein Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt.
nein
Das Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF) leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg, vom dem auch der Rad- und Wandertourismus profitieren kann.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
- https://www.aktivmobil-bw.de/foerdermittel/foerdermittel-des-landes/uebersicht-foerderprogramme-land/seite
Baden-Württemberg
20.02.2026
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg.
Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen können gefördert werden. Sie sollen branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Ge-
schäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen. Im Mittelpunkt stehen das Erschließen neuer Marktfelder, eine Erhöhung der Produktivität und
Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen. Förderfähig sind einzelbetriebliche Vorhaben von Unternehmen und Verbundvorhaben von
Unternehmen und Forschungseinrichtungen
Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte kann bis zu 24 Monate betragen. Der geplante Beginn soll spätestens sechs Monate nach Antragstellung erfolgen und die Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Für Einzelvorhaben können Zuschüsse von bis zu 650 000 Euro und für Verbundvorhaben insgesamt bis zu 1 300 000 Euro gewährt werden, wobei die einzelne Zuwendung pro Verbundpartner den Betrag von 650 000 Euro nicht übersteigen darf.
Fördersätze bei Unternehmen sind abhängig von der Unternehmensgröße: 15 Prozent (3 000 oder mehr Beschäftigte), 25 Prozent (weniger als 3 000 Beschäftigte), 35 Prozent (weniger als 250 Beschäftigte), 45 Prozent (weniger als 50 Beschäftigte) und 45 Prozent. Bei Forschungseinrichtungen sind höhere Fördersätze von bis zu 100 Prozent möglich.
Mindestzuschuss von 20.000 Euro.
Ansprechpartner für das Bewerbungsverfahren ist die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Anträge können online unter www.invest-bw.de eingereicht werden.
nein
Das Land Baden-Württemberg will die Innovationsstärke der Unternehmen, die dort ihren Sitz haben, fördern. Im Mittelpunkt stehen Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus legt den Fokus auf die Unterstützung bei der Entwicklung von Innovationen und der Modernisierung betrieblicher Abläufe.
- Zuwendungsgeber : Land Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- https://invest-bw.de/innovation
Baden-Württemberg
Wanderorganisationen (Deutscher Alpenverein, Odenwaldclub, Schwäbischer Albverein, Schwarzwaldverein, Naturfreunde und ähnliche),
Landesverbände der Rettungsdienstorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Bergwacht Schwarzwald, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz mit Bergwacht Württemberg, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst und ähnliche),
Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Jugendherbergswerks.
- Förderung der Wanderorganisationen,
- Förderung der Rettungsdienstorganisationen,
- Förderung des Landesverbands Baden-Württemberg des Deutschen Jugendherbergswerks,
soweit diese auf dem Gebiet des Sports und des Wanderns tätig sind mit dem Ziel, gesellschaftliche Eigenkräfte zu stärken.
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Sie beträgt bei Vorhaben der Wanderverbände und des Jugendherbergswerks höchstens 50 v.H., bei Vorhaben von Rettungsdienstorganisationen höchstens 75 v.H. der als notwendig anerkannten Aufwendungen.
Ansprechpartner ist das Regierungspräsidium in Karlsruhe (Referat 14).
Förderanträge sind bis zum 1. März des Jahres, in dem das Vorhaben begonnen werden soll, beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzureichen.
nein
Das Förderprogramm unterstützt u.a. die Wanderverbände bei deren Tätigkeiten finanziell mit Zuschüssen.
- Zuwendungsgeber : Land Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 14
- https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/fb37/wander-und-rettungsdienste/