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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

124 Treffer:
Investitionskredit Kommune direkt  

Die L-Bank vergibt im Rahmen des Infrastrukturprogramms Baden-Württemberg in Kooperation mit der KfW zinsgünstige langfristige Darlehen für die Finanzierung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinde, Städte, Kreise),

– rechtlich unselbständige kommunale Eigenbetriebe,

– kommunale Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur, u.a. auch aus dem Bereich Tourismus.

Beispiele

- Sie möchten in die kommunale Infrastruktur investieren; z. B. in Gebäude oder Verkehrswege.

- Mit der Förderung finanzieren Sie Anschaffungskosten, Baumaßnahmen, Sanierung, Modernisierung oder Energieeinsparung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.

Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben und Haushaltsjahr.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an dieL-Bank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Investitionskredit Kommune können kommunale Infrastrukturvorhaben langfristig finanziert werden.

Weitere Informationen  
Unternehmen machen Klimaschutz  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Klimaneutralität der Unternehmen in Baden-Württemberg zu beschleunigen. Das Programm unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Förderfähig sind in Deutschland tätige juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, ins Handelsregister eingetragene Kaufleute und sonstige Gewerbetreibende, mit Ausnahme von Kleingewerbetreibenden und von privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, die zu mehr als fünfzig Prozent im Eigentum des Landes Baden-Württemberg stehen.

Was wird gefördert?

Das Programm bietet Beratungsförderung für die Erstellung von Treibhausgasbilanzen und die Entwicklung von Transformationskonzepten sowie Investitionsförderung für Projekte, die Treibhausgasemissionen wesentlich reduzieren.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderbaustein 1: Beratungsförderung

 

- Art der Förderung: Die Zuwendung wird als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

Höhe der Förderung: Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Beratungsleistungen werden auf 1.200 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden festgesetzt. Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 75 Prozent und maximal 900 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden. Abrechenbar sind mindestens zwei vollständig geleistete Personentage. Darüber hinaus können vollständig geleistete halbe oder volle Personentage abgerechnet werden. Förderfähig sind Nettopreise, soweit der Antragsstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz vorsteuerabzugsberechtigt ist.

 

Förderbaustein 2: Investitionsförderung

 

- Art der Förderung: Die Zuwendung wird ebenfalls als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

Höhe der Förderung: Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Förderfähig sind Nettopreise, soweit der Antragsstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Aufwendungen, die mit dem geförderten Investitionsprojekt in unmittelbarem Zusammenhang stehen, sind zuwendungsfähig. Dies beinhaltet Planungs- und Investitionsausgaben für die Anschaffung und Installation sowie Schulungs- oder weitere Kosten für die Inbetriebnahme der neuen Anlage. Nicht zuwendungsfähig sind laufende Betriebskosten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind schriftlich zu stellen und durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zu bewilligen. Die Antragsformulare sind online verfügbar. Die Formulare für den Antrag stehen auf der Webseite des Förderprogramms „Unternehmen machen Klimaschutz“ zur Verfügung.

 

Anträge können zu den Stichtagen 31. März und 30. September in elektronischer Form (PDF digital ausgefüllt ohne Unterschrift) und in Papierform (ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben) bei nachfolgender Anschrift eingereicht werden:

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)

Hermann-von-Helmholtz-Platz 1

76344 Eggenstein-Leopoldshafen

bwp@ptka.kit.edu

Dabei gilt jeweils das Datum des Poststempels.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ zielt darauf ab, die Emissionen von Treibhausgasen in der Wirtschaft von Baden-Württemberg zu reduzieren. Durch Beratungs- und Investitionsförderungen unterstützt es Unternehmen bei der Umsetzung von klimafreundlichen Maßnahmen und fördert damit die ökologische Transformation der regionalen Wirtschaft.

Weitere Informationen  
Startfinanzierung 80  

Die L-Bank fördert in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Vorhaben zur Existenzgründung durch Neugründung, Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung sowie Vorhaben zur Existenzfestigung innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2031

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden

– der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,

– Bau- und Umbaumaßnahmen,

– Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge),

– der Erwerbspreis für einen zu übernehmenden Betrieb oder Gesellschaftsanteil,

– die Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers,

– Betriebsmittel (z.B. Löhne und Gehälter, Mietkosten, Unternehmerlohn, Patentanmeldungen, Markteinführungskosten).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten längerfristigen Darlehens. Das Darlehen kann bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt max. 175.000 EUR pro Gründer oder Unternehmer, bei Teamgründern oder Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern max. 700.000 EUR.

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80% des Darlehensbetrags.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Existenzgründer und junges Unternehmen erhalten für Ihre Vorhaben ein Förderdarlehen. Das Darlehen ist zusätzlich mit einer 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg abgesichert.

Weitere Informationen  
Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)  

Das Programm zielt darauf ab, die ländliche Wirtschaftsstruktur und das Dienstleistungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken. Es fokussiert auf die Verbesserung der persönlichen und unternehmerischen Kompetenzen von Frauen im ländlichen Raum durch Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen sowie die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Die Zielgruppen sind Bildungsträger und -einrichtungen, sonstige Anbieter von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen sowie Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten. Nicht förderfähig sind Arzt- und Zahnarztpraxen, Psychotherapiepraxen und Apotheken sowie der Erwerb von Fahrzeugen außer mobilen Verkaufseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum und Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt. Bei Bildungs- und Coachingmaßnahmen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, bei Investitionen in Unternehmen bis zu 40 Prozent und 50 Prozent in LEADER-Gebieten, maximal jedoch 160.000 Euro.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei den zuständigen Regierungspräsidien einzureichen. Die Antragsformulare sind von der Bewilligungsbehörde erhältlich oder können online heruntergeladen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung und Stärkung von Frauen im ländlichen Raum durch Bildungs- und Unternehmensförderung, um nachhaltige Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Weitere Informationen  
Investitionsfinanzierung  

Die Investitionsfinanzierung der L-Bank ist das zentrale Förderdarlehen für mittelständische Unternehmen und Freiberufler in Baden-Württemberg. Es finanziert Erweiterungen, Modernisierungen und Übernahmen und ist speziell auf Projekte im ländlichen Raum ausgerichtet. Optional erhalten Unternehmen mit einer Klimaschutzstrategie einen zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus in Form einer Zinsverbilligung.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Freiberuflich Tätige oder gewerbliche Unternehmen, die im ländlichen Raum (Gemeinden unter 50.000 Einwohner) in Baden-Württemberg investieren.

Optional: Sie möchten klimafreundlich wirtschaften, erstellen dafür eine CO2-Bilanz und eventuell auch einen Maßnahmenkatalog zur Emissionsreduktion.

Was wird gefördert?

Investitionen von Unternehmen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Ausweitung beziehungsweise Sicherung des Arbeitsplatzangebots in ländlichen Regionen beitragen. Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen werden ebenfalls gefördert.

Art und Höhe der Zuwendung

Die L-Bank vergibt zinsverbilligte Darlehen an die Hausbanken, die diese an die Unternehmen weiter-

leiten.

Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen, könneneine zusätzliche Zinsverbilligung erhalten.

 

Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.

 

Die Darlehen sollen je Darlehensnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Das Unternehmen stellt den Förderantrag vor Beginn des Vorhabens bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wenn Sie als Unternehmen im ländlichen Raum investieren, erhalten Sie ein Förderdarlehen. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie werden mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus gefördert.

Weitere Informationen  
Kombi-Bürgschaft 50 der L‑Bank  

50% Bürgschaft für Darlehen aus anderen Förderprogrammen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition und -abhängig vom Förderprogramm – gegebenenfalls auch größere Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die L-Bank bietet mit der Kombi-Bürgschaft 50 die

Übernahme von Bürgschaften für Förderdarlehen aus

folgenden Förderprogrammen an:

- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung BadenWürttemberg (GuW-BW)

- Investitionsfinanzierung

- Kombi-Darlehen Mittelstand (KDM)

- Innovationsfinanzierung 4.0

- Energiefinanzierung

- ELR-Kombi-Darlehen

- Liquiditätskredit

- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und

Wettbewerb

- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und

Verbraucherschutz

- Tourismusfinanzierung Plus

Art und Höhe der Zuwendung

Bei Bruttodarlehensbeträgen über 4 bis in der Regel 30 Millionen Euro verbürgt die L-Bank grundsätzlich maximal 50 % der Finanzierung. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro bezogen auf ein Vorhaben.

Für geringere Beträge ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.

Bewerbungsverfahren

Der Antragsteller/Endkreditnehmer beantragt die Kombi-Bürgschaft 50 zusammen mit dem zu verbürgenden Förderdarlehen bei seiner Hausbank auf dem Antragsformular für das Förderdarlehen. Diese leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die L-Bank bietet eine 50% Bürgschaft für ausgewählte Förderprogramme in Baden-Württemberg an.

Weitere Informationen  
Allgemeine Bürgschaften  

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite, die zwischengeschaltete Institute an mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg vergeben.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.

Was wird gefördert?

Investitionsfinanzierungen:

- Gründung

- Erweiterung

- Modernisierung

- Wachstum

- Standortverlagerung

- Digitalisierung

- Transformation

 

Finanzierung von Betriebsübernahmen:

- Kredite für Nachfolgeregelungen

- Gesellschafterwechsel

- Management-Buy-outs/Management-Buy-ins Unternehmenskauf

- Übernahmepreis für Vermögensgegenstände (Assets) oder Gesellschaftsanteile (Shares)

 

Betriebsmittelfinanzierung:

- Betriebsmittelkredite in Verbindung mit Investitionen

- Digitalisierungs- und Transformationsvorhaben

Art und Höhe der Zuwendung

Die L-Bank übernimmt in der Regel maximal 50 % des Finanzierungsrisikos. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro, bezogen auf ein Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Der Antragsteller/Endkreditnehmer stellt den Antrag für eine Bürgschaft bei seiner Hausbank. Diese leitet dann den Antrag direkt an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die L-Bank übernimmt allgemeine Bürgschaften für Investitionsfinanzierungen zum Beispiel zur Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens oder für Betriebsmittel- beziehungsweise Avalfinanzierungen.

Weitere Informationen  
Förderung für Ressourceneffizienz in Unternehmen  

Dieses Förderprogramm knüpft an die Aktivitäten der Regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+) der VwV EFRE RE 2021-20271 an und soll die Unternehmen in Baden-Württemberg dabei unterstützen, konkrete Ressourcenschonungs- oder Ressourceneffizienzmaßnahmen umzusetzen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß der Empfehlung

(2003/361/EG) der Europäischen Kommission.

Was wird gefördert?

Förderfähig im Rahmen von EFRE InvestRE 2021-2027 sind investive Maßnahmen zur

Ressourcenschonung und der Erhöhung der Ressourceneffizienz in kleinen und mittleren

Unternehmen in Baden-Württemberg. Die Investition muss zur Reduzierung des

Ressourcenverbrauchs beziehungsweise zur Ressourcenschonung in dem Unternehmen

beitragen. Für die Maßnahme sind Technologien zu verwenden, die in der

Einsatzumgebung, an einem Standort oder einer Anlage einsatzfähig sind. Die

erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten. Das Vorhaben

muss zu den Zielen der Landesstrategie Ressourceneffizienz2 beitragen

Beispiele

- Anschaffungskosten

- Einbaukosten

- Beratungs- und Dienstleistungskosten

- Materialkosten

- Sachleistungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird auf Antrag im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in

Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Zuwendungsfähige Ausgaben in

diesem Förderprogramm sind Sachkosten zur Umsetzung der investiven Maßnahme zur

Ressourcenschonung und Erhöhung der Ressourceneffizienz.

 

Der Fördersatz beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der

Antragstellerin oder des Antragstellers. Die Fördersumme muss mindestens 100.000 Euro

betragen. Dies entspricht zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von mindestens

250.000 Euro.

Bewerbungsverfahren

Anträge können laufend eingereicht werden. Ein Antrag ist vollständig und unterschrieben

in elektronischer Form bei der L-Bank an efre@l-bank.de einzureichen.

 

Ansprechperson bei der L-Bank für förderrechtliche Fragen:

Bereich Finanzhilfen

Frau Luisa Riffel

Telefon: 0721 150-3862

E-Mail: efre@l-bank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit Hilfe des Förderprogramms soll der Ressourcenverbrauch in den Unternehmen gesenkt und somit ein Beitrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz in Baden-Württemberg und zur Umsetzung der Landesstrategie Ressourceneffizienz geleistet werden. Dabei handelt es sich gleichzeitig um einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Unternehmen im Land.

Weitere Informationen  
EXI-Gründungsgutscheine  

Kostenlose bzw. kostengünstige Beratung für Unternehmensgründerinnen und -gründer.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Die EXI-Gründungsgutscheine richten sich an Einzelpersonen oder Gründungsteams, die planen, eine gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit in Baden-Württemberg aufzunehmen. Dies kann sowohl durch eine Neugründung, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, eine Unternehmensübernahme, eine tätige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder eine Franchisenehmerschaft geschehen.

Was wird gefördert?

Beratungsgutscheine sind branchen- und landesweit für die Neugründung/Übernahme eines Unternehmens, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, tätige Beteiligungen und Franchisenehmerschaften erhältlich.

 

Der Umfang der Beratung kann abhängig vom Beratungsanbieter bis zu zehn Tagen umfassen.

 

U.a. werden Gastronomie und Hotellerie Interessierte durch den DEHOGA Baden-Württemberg beraten.

Art und Höhe der Zuwendung

Als Einstieg wird eine mehrstündige Beratung kostenfrei angeboten. Für mehrtägige Beratungen wird meist eine Eigenbeteiligung verlangt, welche aufgrund der Förderung unter den gängigen Tagessätzen für entsprechende Beratungsleistungen liegt.

Aufgrund dieser vielfältigen Ausrichtung der Angebote sowie der individuellen Anpassung der Beratungsleistungen an den Einzelfall können die Kosten variieren.

Bewerbungsverfahren

Eine gesonderte Antragsstellung ist nicht nötig, Gründungsinteressierte wenden sich je nach Vorhaben an einen passenden Träger (landesweit oder regional).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit den Beratungsgutscheinen für Gründerinnen und Gründer wird die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch eine Expertin oder einen Experten gefördert. Typische Beratungsinhalte sind die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells sowie die Erstellung eines detaillierten Businessplans.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+); Land Baden-Württemberg
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand GmbH (BWHM); CyberForum e.V.; DEHOGA Beratung Baden-Württemberg; RKW Baden-Württemberg GmbH; Steinbeis Beratungszentren GmbH (SBZ); Verbund Start im Quadrat; Ministerium für Wir
  • https://www.startupbw.de/beratung-qualifizierung/beratungsangebote
 
Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer:innen in Baden-Württemberg bei der Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen durch Innovationsgutscheine zu unterstützen. Diese Gutscheine fördern spezifische Forschungs- und Entwicklungsleistungen (FuE).

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Unternehmen dürfen bis zu 100 Beschäftigte haben und einen Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro aufweisen. Existenzgründer:innen sind antragsberechtigt, sofern diese ihr Unternehmen in Baden-Württemberg gründen.

Was wird gefördert?

- Innovationsgutschein BW: Förderung wissenschaftlicher Tätigkeiten und umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für die Entwicklung innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- oder Fertigungsreife.

 

- Innovationsgutschein Hightech BW: Unterstützung für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Dieser Gutschein richtet sich an KMU, die älter als fünf Jahre sind.

 

- Innovationsgutschein Start-up BW: Unterstützung für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben in Wachstumsfeldern wie Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation und GovTech. Dieser Gutschein richtet sich an KMU, welche vor weniger als fünf Jahren gegründet wurden.

 

Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase können ebenso mit dem Innovationsgutschein BW und dem Innovationsgutschein Start-up BW gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

 

Die Höhe des Zuschusses Höhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch

 

- bei dem Innovationsgutschein BW höchstens EUR 7.500 für wissenschaftliche und umsetzungsorientierte FuE-Aktivitäten zur Marktreife.,

- Innovationsgutschein Hightech BW: Bis zu 20.000 Euro für umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten anspruchsvoller Innovationen für Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen.

- Innovationsgutschein Start-up BW: Ebenfalls bis zu 20.000 Euro für Start-ups bis zu fünf Jahre nach der Gründung zur Förderung von Innovationen in Zukunftsfeldern wie Digitalisierung und Green Economy.

 

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdeckt.

Bewerbungsverfahren

Anträge können fortlaufend online eingereicht werden und werden nach formalen Kriterien sowie inhaltlich durch einen Innovationsausschuss bewertet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg stellen eine wesentliche finanzielle Unterstützung für die FuE-Aktivitäten von KMU und Start-ups dar und fördern deren Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke.

Weitere Informationen  
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