Förderwegweiser
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind
– kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinde, Städte, Kreise),
– rechtlich unselbständige kommunale Eigenbetriebe,
– kommunale Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.
Gefördert werden alle Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur, u.a. auch aus dem Bereich Tourismus.
- Sie möchten in die kommunale Infrastruktur investieren; z. B. in Gebäude oder Verkehrswege.
- Mit der Förderung finanzieren Sie Anschaffungskosten, Baumaßnahmen, Sanierung, Modernisierung oder Energieeinsparung.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben und Haushaltsjahr.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an dieL-Bank zu stellen.
ja
Mit dem Investitionskredit Kommune können kommunale Infrastrukturvorhaben langfristig finanziert werden.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/investitionskredit---kommune-direkt.html
Baden-Württemberg
31.12.2027
Förderfähig sind in Deutschland tätige juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, ins Handelsregister eingetragene Kaufleute und sonstige Gewerbetreibende, mit Ausnahme von Kleingewerbetreibenden und von privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, die zu mehr als fünfzig Prozent im Eigentum des Landes Baden-Württemberg stehen.
Das Programm bietet Beratungsförderung für die Erstellung von Treibhausgasbilanzen und die Entwicklung von Transformationskonzepten sowie Investitionsförderung für Projekte, die Treibhausgasemissionen wesentlich reduzieren.
Förderbaustein 1: Beratungsförderung
- Art der Förderung: Die Zuwendung wird als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
Höhe der Förderung: Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Beratungsleistungen werden auf 1.200 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden festgesetzt. Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 75 Prozent und maximal 900 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden. Abrechenbar sind mindestens zwei vollständig geleistete Personentage. Darüber hinaus können vollständig geleistete halbe oder volle Personentage abgerechnet werden. Förderfähig sind Nettopreise, soweit der Antragsstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Förderbaustein 2: Investitionsförderung
- Art der Förderung: Die Zuwendung wird ebenfalls als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
Höhe der Förderung: Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Förderfähig sind Nettopreise, soweit der Antragsstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Aufwendungen, die mit dem geförderten Investitionsprojekt in unmittelbarem Zusammenhang stehen, sind zuwendungsfähig. Dies beinhaltet Planungs- und Investitionsausgaben für die Anschaffung und Installation sowie Schulungs- oder weitere Kosten für die Inbetriebnahme der neuen Anlage. Nicht zuwendungsfähig sind laufende Betriebskosten.
Anträge sind schriftlich zu stellen und durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zu bewilligen. Die Antragsformulare sind online verfügbar. Die Formulare für den Antrag stehen auf der Webseite des Förderprogramms „Unternehmen machen Klimaschutz“ zur Verfügung.
Anträge können zu den Stichtagen 31. März und 30. September in elektronischer Form (PDF digital ausgefüllt ohne Unterschrift) und in Papierform (ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben) bei nachfolgender Anschrift eingereicht werden:
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
bwp@ptka.kit.edu
Dabei gilt jeweils das Datum des Poststempels.
nein
Das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ zielt darauf ab, die Emissionen von Treibhausgasen in der Wirtschaft von Baden-Württemberg zu reduzieren. Durch Beratungs- und Investitionsförderungen unterstützt es Unternehmen bei der Umsetzung von klimafreundlichen Maßnahmen und fördert damit die ökologische Transformation der regionalen Wirtschaft.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Kompetenzzentrum Klimaschutz in Unternehmen BW angesiedelt bei Umwelttechnik BW GmbH; Projektträger Karlsruhe (PTKA).
- https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/umwelt-und-wirtschaft/angebote-fuer-unternehmen/foerderprogramm-unternehmen-machen-klimaschutz
Baden-Württemberg
30.06.2031
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Mitfinanziert werden
– der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
– Bau- und Umbaumaßnahmen,
– Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge),
– der Erwerbspreis für einen zu übernehmenden Betrieb oder Gesellschaftsanteil,
– die Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers,
– Betriebsmittel (z.B. Löhne und Gehälter, Mietkosten, Unternehmerlohn, Patentanmeldungen, Markteinführungskosten).
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten längerfristigen Darlehens. Das Darlehen kann bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt max. 175.000 EUR pro Gründer oder Unternehmer, bei Teamgründern oder Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern max. 700.000 EUR.
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80% des Darlehensbetrags.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Existenzgründer und junges Unternehmen erhalten für Ihre Vorhaben ein Förderdarlehen. Das Darlehen ist zusätzlich mit einer 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg abgesichert.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/startfinanzierung-80.html
Baden-Württemberg
31.12.2029
Die Zielgruppen sind Bildungsträger und -einrichtungen, sonstige Anbieter von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen sowie Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten. Nicht förderfähig sind Arzt- und Zahnarztpraxen, Psychotherapiepraxen und Apotheken sowie der Erwerb von Fahrzeugen außer mobilen Verkaufseinrichtungen.
Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum und Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.
Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt. Bei Bildungs- und Coachingmaßnahmen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, bei Investitionen in Unternehmen bis zu 40 Prozent und 50 Prozent in LEADER-Gebieten, maximal jedoch 160.000 Euro.
Anträge sind bei den zuständigen Regierungspräsidien einzureichen. Die Antragsformulare sind von der Bewilligungsbehörde erhältlich oder können online heruntergeladen werden.
eingeschränkt
Das Förderprogramm unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung und Stärkung von Frauen im ländlichen Raum durch Bildungs- und Unternehmensförderung, um nachhaltige Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR); EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
- https://lw.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Innovative+Massnahmen+fuer+Frauen+im+laendlichen+Raum+_IMF_
Baden-Württemberg
30.06.2027
Freiberuflich Tätige oder gewerbliche Unternehmen, die im ländlichen Raum (Gemeinden unter 50.000 Einwohner) in Baden-Württemberg investieren.
Optional: Sie möchten klimafreundlich wirtschaften, erstellen dafür eine CO2-Bilanz und eventuell auch einen Maßnahmenkatalog zur Emissionsreduktion.
Investitionen von Unternehmen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Ausweitung beziehungsweise Sicherung des Arbeitsplatzangebots in ländlichen Regionen beitragen. Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen werden ebenfalls gefördert.
Die L-Bank vergibt zinsverbilligte Darlehen an die Hausbanken, die diese an die Unternehmen weiter-
leiten.
Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen, könneneine zusätzliche Zinsverbilligung erhalten.
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Die Darlehen sollen je Darlehensnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.
Das Unternehmen stellt den Förderantrag vor Beginn des Vorhabens bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Wenn Sie als Unternehmen im ländlichen Raum investieren, erhalten Sie ein Förderdarlehen. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie werden mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus gefördert.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/investitionsfinanzierung.html
Baden-Württemberg
29.06.2027
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition und -abhängig vom Förderprogramm – gegebenenfalls auch größere Unternehmen.
Die L-Bank bietet mit der Kombi-Bürgschaft 50 die
Übernahme von Bürgschaften für Förderdarlehen aus
folgenden Förderprogrammen an:
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung BadenWürttemberg (GuW-BW)
- Investitionsfinanzierung
- Kombi-Darlehen Mittelstand (KDM)
- Innovationsfinanzierung 4.0
- Energiefinanzierung
- ELR-Kombi-Darlehen
- Liquiditätskredit
- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und
Wettbewerb
- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und
Verbraucherschutz
- Tourismusfinanzierung Plus
Bei Bruttodarlehensbeträgen über 4 bis in der Regel 30 Millionen Euro verbürgt die L-Bank grundsätzlich maximal 50 % der Finanzierung. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro bezogen auf ein Vorhaben.
Für geringere Beträge ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.
Der Antragsteller/Endkreditnehmer beantragt die Kombi-Bürgschaft 50 zusammen mit dem zu verbürgenden Förderdarlehen bei seiner Hausbank auf dem Antragsformular für das Förderdarlehen. Diese leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Die L-Bank bietet eine 50% Bürgschaft für ausgewählte Förderprogramme in Baden-Württemberg an.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/kombi-burgschaft-50.html
Baden-Württemberg
29.06.2027
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.
Investitionsfinanzierungen:
- Gründung
- Erweiterung
- Modernisierung
- Wachstum
- Standortverlagerung
- Digitalisierung
- Transformation
Finanzierung von Betriebsübernahmen:
- Kredite für Nachfolgeregelungen
- Gesellschafterwechsel
- Management-Buy-outs/Management-Buy-ins Unternehmenskauf
- Übernahmepreis für Vermögensgegenstände (Assets) oder Gesellschaftsanteile (Shares)
Betriebsmittelfinanzierung:
- Betriebsmittelkredite in Verbindung mit Investitionen
- Digitalisierungs- und Transformationsvorhaben
Die L-Bank übernimmt in der Regel maximal 50 % des Finanzierungsrisikos. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro, bezogen auf ein Vorhaben.
Der Antragsteller/Endkreditnehmer stellt den Antrag für eine Bürgschaft bei seiner Hausbank. Diese leitet dann den Antrag direkt an die L-Bank weiter.
ja
Die L-Bank übernimmt allgemeine Bürgschaften für Investitionsfinanzierungen zum Beispiel zur Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens oder für Betriebsmittel- beziehungsweise Avalfinanzierungen.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/allgemeine-buergschaften.html
Baden-Württemberg
31.12.2027
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß der Empfehlung
(2003/361/EG) der Europäischen Kommission.
Förderfähig im Rahmen von EFRE InvestRE 2021-2027 sind investive Maßnahmen zur
Ressourcenschonung und der Erhöhung der Ressourceneffizienz in kleinen und mittleren
Unternehmen in Baden-Württemberg. Die Investition muss zur Reduzierung des
Ressourcenverbrauchs beziehungsweise zur Ressourcenschonung in dem Unternehmen
beitragen. Für die Maßnahme sind Technologien zu verwenden, die in der
Einsatzumgebung, an einem Standort oder einer Anlage einsatzfähig sind. Die
erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten. Das Vorhaben
muss zu den Zielen der Landesstrategie Ressourceneffizienz2 beitragen
- Anschaffungskosten
- Einbaukosten
- Beratungs- und Dienstleistungskosten
- Materialkosten
- Sachleistungen
Die Zuwendung wird auf Antrag im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in
Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Zuwendungsfähige Ausgaben in
diesem Förderprogramm sind Sachkosten zur Umsetzung der investiven Maßnahme zur
Ressourcenschonung und Erhöhung der Ressourceneffizienz.
Der Fördersatz beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der
Antragstellerin oder des Antragstellers. Die Fördersumme muss mindestens 100.000 Euro
betragen. Dies entspricht zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von mindestens
250.000 Euro.
Anträge können laufend eingereicht werden. Ein Antrag ist vollständig und unterschrieben
in elektronischer Form bei der L-Bank an efre@l-bank.de einzureichen.
Ansprechperson bei der L-Bank für förderrechtliche Fragen:
Bereich Finanzhilfen
Frau Luisa Riffel
Telefon: 0721 150-3862
E-Mail: efre@l-bank.de
nein
Mit Hilfe des Förderprogramms soll der Ressourcenverbrauch in den Unternehmen gesenkt und somit ein Beitrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz in Baden-Württemberg und zur Umsetzung der Landesstrategie Ressourceneffizienz geleistet werden. Dabei handelt es sich gleichzeitig um einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Unternehmen im Land.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BAden-Württemberg, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://efre-bw.de/Lde/Startseite/Aktuelles/Investitionsmassnahmen+zur+Ressourcenschonung?LISTPAGE=cbi:///cms/20589693
Baden-Württemberg
Die EXI-Gründungsgutscheine richten sich an Einzelpersonen oder Gründungsteams, die planen, eine gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit in Baden-Württemberg aufzunehmen. Dies kann sowohl durch eine Neugründung, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, eine Unternehmensübernahme, eine tätige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder eine Franchisenehmerschaft geschehen.
Beratungsgutscheine sind branchen- und landesweit für die Neugründung/Übernahme eines Unternehmens, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, tätige Beteiligungen und Franchisenehmerschaften erhältlich.
Der Umfang der Beratung kann abhängig vom Beratungsanbieter bis zu zehn Tagen umfassen.
U.a. werden Gastronomie und Hotellerie Interessierte durch den DEHOGA Baden-Württemberg beraten.
Als Einstieg wird eine mehrstündige Beratung kostenfrei angeboten. Für mehrtägige Beratungen wird meist eine Eigenbeteiligung verlangt, welche aufgrund der Förderung unter den gängigen Tagessätzen für entsprechende Beratungsleistungen liegt.
Aufgrund dieser vielfältigen Ausrichtung der Angebote sowie der individuellen Anpassung der Beratungsleistungen an den Einzelfall können die Kosten variieren.
Eine gesonderte Antragsstellung ist nicht nötig, Gründungsinteressierte wenden sich je nach Vorhaben an einen passenden Träger (landesweit oder regional).
nein
Mit den Beratungsgutscheinen für Gründerinnen und Gründer wird die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch eine Expertin oder einen Experten gefördert. Typische Beratungsinhalte sind die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells sowie die Erstellung eines detaillierten Businessplans.
- Zuwendungsgeber : Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+); Land Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand GmbH (BWHM); CyberForum e.V.; DEHOGA Beratung Baden-Württemberg; RKW Baden-Württemberg GmbH; Steinbeis Beratungszentren GmbH (SBZ); Verbund Start im Quadrat; Ministerium für Wir
- https://www.startupbw.de/beratung-qualifizierung/beratungsangebote
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Unternehmen dürfen bis zu 100 Beschäftigte haben und einen Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro aufweisen. Existenzgründer:innen sind antragsberechtigt, sofern diese ihr Unternehmen in Baden-Württemberg gründen.
- Innovationsgutschein BW: Förderung wissenschaftlicher Tätigkeiten und umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für die Entwicklung innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- oder Fertigungsreife.
- Innovationsgutschein Hightech BW: Unterstützung für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Dieser Gutschein richtet sich an KMU, die älter als fünf Jahre sind.
- Innovationsgutschein Start-up BW: Unterstützung für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben in Wachstumsfeldern wie Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation und GovTech. Dieser Gutschein richtet sich an KMU, welche vor weniger als fünf Jahren gegründet wurden.
Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase können ebenso mit dem Innovationsgutschein BW und dem Innovationsgutschein Start-up BW gefördert werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses Höhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch
- bei dem Innovationsgutschein BW höchstens EUR 7.500 für wissenschaftliche und umsetzungsorientierte FuE-Aktivitäten zur Marktreife.,
- Innovationsgutschein Hightech BW: Bis zu 20.000 Euro für umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten anspruchsvoller Innovationen für Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen.
- Innovationsgutschein Start-up BW: Ebenfalls bis zu 20.000 Euro für Start-ups bis zu fünf Jahre nach der Gründung zur Förderung von Innovationen in Zukunftsfeldern wie Digitalisierung und Green Economy.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdeckt.
Anträge können fortlaufend online eingereicht werden und werden nach formalen Kriterien sowie inhaltlich durch einen Innovationsausschuss bewertet.
nein
Die Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg stellen eine wesentliche finanzielle Unterstützung für die FuE-Aktivitäten von KMU und Start-ups dar und fördern deren Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank, Staatsbank Baden-Württemberg
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/innovationsgutschein.html
