Förderwegweiser
Vorhaben können von natürliche Personen, Personengemeinschaften und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts eingereicht werden.
Gefördert werden modellhafte Bauvorhaben mit Holz oder Holzhybridlösungen zur Demonstration der innovativen Holzverwendung in Bauvorhaben, die eine besondere Strahlkraft und damit verbundene Außenwirkung entfalten. Im Vordergrund stehen Vorhaben im öffentlichen Raum mit hoher Bedeutung. Ebenso können Lösungen gefördert werden, die Bauaufgaben im urbanen Raum wie Aufstockung, Verdichtung und energetische Sanierung vorbildlich umsetzen oder Laubhölzer konstruktiv zum Einsatz bringen.
- Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
- Die Förderung kann im Regelfall zwischen 100.000 Euro und 400.000 Euro, jedoch maximal 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Um am Vorauswahlverfahren teilzunehmen, ist eine Vorhabensskizze elektronisch im bereitgestellten Format bei der L-Bank per E-Mail an efre@l-bank.de und hip@mlr.bwl.de einzureichen.
Damit die Vorhabensskizzen durch die Jury beraten werden können, sind diese bis zum 15. März, 15. Juni, 15. September oder 31. Dezember eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtagen vorliegenden Vorhabensskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.
nein
Holz als wichtiger regionaler und regenerativer Rohstoff leistet schon heute einen wesentlichen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Zugleich ist Holz die Basis einer der umsatzstärksten und beschäftigungswirksamsten Wirtschaftssektoren in Deutschland.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- https://2021-27.efre-bw.de/foerderaufruf/holz-innovativ-programm-innovation-im-holzbau/
30.06.2027
Gefördert werden überwiegend Unternehmen, bei denen es sich um kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU-Kommission handelt. Sie müssen unter anderem folgende
zwei Kriterien erfüllen (so genanntes KMU-Kriterium):
- Sie beschäftigen weniger als 250 Personen und
- Sie haben entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Größere mittelständische Unternehmen, die das KMU-Kriterium nicht erfüllen, können gefördert werden, wenn sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und wenn der Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet.
- Innovationsvorhaben
- Digitalisierungsvorhaben
- Vorhaben innovativer Unternehmen
- Geschäftsmodellinnovationen.
Finanzierungsanteil:
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Minimaler Bruttodarlehensbetrag:
- In der Regel 10.000 Euro
Maximaler Bruttodarlehensbetrag:
- 5 Millionen Euro (für KMU)
- Bis zu 25 Millionen Euro (für Nicht-KMU), im Schwerpunkt „Innovative Unternehmen“ bis zu 7,5 Millionen Euro
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Diese leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
nein
Ziel ist es, das hohe technologische Know-how der baden-württembergischen Unternehmen zu mobilisieren und die Neuausrichtung ihres Geschäftsmodells auf die Märkte der Zukunft zu unterstützen. So können die Unternehmen die notwendige Anpassung an zukünftige Wertschöpfungsstrukturen schneller und gezielter umsetzen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Baden-Würrtemberg; KfW; L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/innovationsfinanzierung-4.0.html
31.12.2027
Förderfähig sind in Deutschland tätige juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, ins Handelsregister eingetragene Kaufleute und sonstige Gewerbetreibende, mit Ausnahme von Kleingewerbetreibenden und von privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, die zu mehr als fünfzig Prozent im Eigentum des Landes Baden-Württemberg stehen.
Das Programm bietet Beratungsförderung für die Erstellung von Treibhausgasbilanzen und die Entwicklung von Transformationskonzepten sowie Investitionsförderung für Projekte, die Treibhausgasemissionen wesentlich reduzieren.
Förderbaustein 1: Beratungsförderung
- Art der Förderung: Die Zuwendung wird als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
Höhe der Förderung: Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Beratungsleistungen werden auf 1.200 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden festgesetzt. Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 75 Prozent und maximal 900 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden. Abrechenbar sind mindestens zwei vollständig geleistete Personentage. Darüber hinaus können vollständig geleistete halbe oder volle Personentage abgerechnet werden. Förderfähig sind Nettopreise, soweit der Antragsstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Förderbaustein 2: Investitionsförderung
- Art der Förderung: Die Zuwendung wird ebenfalls als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
Höhe der Förderung: Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Förderfähig sind Nettopreise, soweit der Antragsstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Aufwendungen, die mit dem geförderten Investitionsprojekt in unmittelbarem Zusammenhang stehen, sind zuwendungsfähig. Dies beinhaltet Planungs- und Investitionsausgaben für die Anschaffung und Installation sowie Schulungs- oder weitere Kosten für die Inbetriebnahme der neuen Anlage. Nicht zuwendungsfähig sind laufende Betriebskosten.
Anträge sind schriftlich zu stellen und durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zu bewilligen. Die Antragsformulare sind online verfügbar. Die Formulare für den Antrag stehen auf der Webseite des Förderprogramms „Unternehmen machen Klimaschutz“ zur Verfügung.
Anträge können im Jahr 2023 zum Stichtag 15. November 2023 und in den nachfolgenden Jahren zu den Stichtagen 31. März und 30. September in elektronischer Form (PDF digital ausgefüllt ohne Unterschrift) und in Papierform (ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben) bei nachfolgender Anschrift eingereicht werden:
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
bwp@ptka.kit.edu
Dabei gilt jeweils das Datum des Poststempels.
nein
Das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ zielt darauf ab, die Emissionen von Treibhausgasen in der Wirtschaft von Baden-Württemberg zu reduzieren. Durch Beratungs- und Investitionsförderungen unterstützt es Unternehmen bei der Umsetzung von klimafreundlichen Maßnahmen und fördert damit die ökologische Transformation der regionalen Wirtschaft.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Kompetenzzentrum Klimaschutz in Unternehmen BW angesiedelt bei Umwelttechnik BW GmbH; Projektträger Karlsruhe (PTKA).
- https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/umwelt-und-wirtschaft/angebote-fuer-unternehmen/foerderprogramm-unternehmen-machen-klimaschutz
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Mitfinanziert werden
– der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
– Bau- und Umbaumaßnahmen,
– Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge),
– der Erwerbspreis für einen zu übernehmenden Betrieb oder Gesellschaftsanteil,
– die Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers,
– Betriebsmittel (z.B. Löhne und Gehälter, Mietkosten, Unternehmerlohn, Patentanmeldungen, Markteinführungskosten).
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten längerfristigen Darlehens. Das Darlehen kann bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt max. 150.000 EUR pro Gründer oder Unternehmer, bei Teamgründern oder Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern max. 600.000 EUR.
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80% des Darlehensbetrags.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge an die L-Bank weiter.
nein
Existenzgründer und junges Unternehmen erhalten für Ihre Vorhaben ein Förderdarlehen. Das Darlehen ist zusätzlich mit einer 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg abgesichert.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/startfinanzierung-80.html
Antragsberechtigt sind
– kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinde, Städte, Kreise),
– rechtlich unselbständige kommunale Eigenbetriebe,
– kommunale Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.
Gefördert werden alle Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur, u.a. auch aus dem Bereich Tourismus.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben und Haushaltsjahr.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an dieL-Bank zu stellen.
ja
Mit dem Investitionskredit Kommune können kommunale Infrastrukturvorhaben langfristig finanziert werden.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/investitionskredit---kommune-direkt.html
31.12.2027
Antragsberechtigt sind je nach Programmteil und Vorhaben
– Kommunen und Zweckverbände,
– selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts,
– Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
– mehrheitlich kommunale Unternehmen, sofern sie die Kriterien der KMU-Definition, mit Ausnahme des kommunalen Anteils von weniger als 25%, erfüllen,
– Träger von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen,
– Kirchengemeinden,
– eingetragene, gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie natürliche Personen.
CO2-Minderungsprogramm
- Sie möchten Ihre Heizungsanlage erneuern lassen, indem Sie die Elektroheizung durch Warmwasserheizsysteme auf der Basis von erneuerbaren Energien ersetzen oder die Abwärme, die innerhalb des Gebäudes bzw. der Liegenschaft oder aus Kläranlagen oder Abwasser anfällt, nutzen.
- Sie möchten den baulichen Wärmeschutz verbessern.
- Sie möchten Lüftungsanlagen sanieren lassen.
- Sie möchten in Kombination mit der Heizungserneuerung und/oder Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung durch Installation von Holzpelletheizungen, Holzhackschnitzelheizungen, Wärmepumpen-Anlagen oder Solarthermischen Anlagen oder Anlagen zur Auskopplung von Abwärme einsetzen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung
– CO2-Minderungsprogramm: ist 50 € je Tonne eingesparten CO2-Ausstoßes, höchstens jedoch 30 % der förderfähigen Ausgaben. Weitere Zu- und Abschläge sowie Bonis sind möglich. Maximal können Sie eine Förderung in Höhe von 200.000 € erhalten. Zuschüsse von weniger als 3.000 € können wir leider nicht bewilligen.
– ist im Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm abhängig von der Art des Vorhabens.
Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag und die De-minimis-Erklärung schriftlich bei der L‑Bank ein.
eingeschränkt
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unterstützt mit dem Programm „Klimaschutz-Plus“ die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden und CO 2-Minderungsmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/klimaschutz-plus-b-struktur-qualifizierungs-und-informationsprogramm.html
Interessierte Unternehmen / Start-ups werden auf die folgenden Investmentkriterien geprüft:
- Komplementäres Team
- Skalierbares Geschäftsmodell
- Technologisches Alleinstellungsmerkmal
- Wachstums- und exitorientiert
Der Start-up BW Innovation Fonds hat eine feste Laufzeit von 10 Jahren. Die initialen Investments dieses Fonds werden, wie bei Venture Capital-Fonds üblich, in der ersten Hälfte der Laufzeit getätigt.
Die Dauer von der Anfrage bis zur Entscheidung variiert je nach Finanzierungsform und Komplexität. Grundsätzlich sollten für den Zeitraum zwischen der Anfrage und der Auszahlung des Kapitals circa 8-12 Wochen angesetzt werden. Innerhalb dieser Wochen werden sich unsere Investment Manager intensiv mit den Gründerinnen und Gründern auseinandersetzen und eine gemeinsame, langfristige Strategie für den Unternehmensaufbau erarbeiten.
nein
Im Fokus der Investitionsentscheidungen stehen insbesondere exzellente Gründerinnen und Gründer bzw. Gründerteams, die mittels eines disruptiven Ansatzes sowie einem hohen Fokus auf Wachstum und Geschwindigkeit die Transformation des Status-quo in ihrem Umfeld vorantreiben und nachhaltige Veränderungen der eigenen Branche anstreben.
- Zuwendungsgeber : MBG Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Baden-Württemberg
- https://www.mbg.de/ueber-uns/unternehmen/beteiligungsfonds/
30.06.2027
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.
Investitionsfinanzierungen:
- Gründung
- Erweiterung
- Modernisierung
- Wachstum
- Standortverlagerung
- Digitalisierung
- Transformation
Finanzierung von Betriebsübernahmen:
- Kredite für Nachfolgeregelungen
- Gesellschafterwechsel
- Management-Buy-outs/Management-Buy-ins Unternehmenskauf
- Übernahmepreis für Vermögensgegenstände (Assets) oder Gesellschaftsanteile (Shares)
Betriebsmittelfinanzierung:
- Betriebsmittelkredite in Verbindung mit Investitionen
- Digitalisierungs- und Transformationsvorhaben
Die L-Bank übernimmt in der Regel maximal 50 % des Finanzierungsrisikos. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro, bezogen auf ein Vorhaben.
Der Antragsteller/Endkreditnehmer stellt den Antrag für eine Bürgschaft bei seiner Hausbank. Diese leitet dann den Antrag direkt an die L-Bank weiter.
nein
Die L-Bank übernimmt allgemeine Bürgschaften für Investitionsfinanzierungen zum Beispiel zur Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens oder für Betriebsmittel- beziehungsweise Avalfinanzierungen.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/allgemeine-buergschaften.html
31.12.2025
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Vereine, Kammern, Kommunen, kommunale Einrichtungen und weitere Organisationen mit Standort in Baden-Württemberg.
Gefördert werden KLIMAfit-Konvois, die Beratungstage und Workshops umfassen, geleitet durch ein Beratungsunternehmen. Die Workshops sollen die Teilnehmenden befähigen, ihre Treibhausgasemissionen zu bilanzieren und Reduktionsmaßnahmen zu entwickeln.
Die Förderung wird als Gruppenförderung im Rahmen von KLIMAfit-Konvois gewährt. Die Konvois umfassen individuelle Beratungstage sowie Workshops zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und zur Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen.
Höhe der Förderung:
- Beratungsunternehmen für Workshops:
Jeder Workshop (max. sechs Workshops) wird mit bis zu 1.000 Euro gefördert.
Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.
- Abschließende Ortsbegehungen durch unabhängige Kommission:
Jede abschließende Ortsbegehung wird mit 400 Euro pro teilnehmender Organisation gefördert.
Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.
- Zuschüsse für Projektträger:
Der Projektträger erhält für die Durchführung eines Konvois 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro.
Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag ebenfalls um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.
Anträge sind vor Beginn des Konvois bei der bewilligenden Stelle einzureichen. Die Antragsformulare sind elektronisch verfügbar.
nein
KLIMAfit unterstützt baden-württembergische Organisationen durch finanzielle Förderung von Workshops und Beratungen zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und der Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen, um langfristig eine klimaneutrale Organisation zu fördern.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- https://www.nachhaltigkeitsstrategie.de/wirtschaft/klimaschutz/klimafit
31.12.2029
Die Zielgruppen sind Bildungsträger und -einrichtungen sowie Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten. Nicht förderfähig sind Arzt- und Zahnarztpraxen, Psychotherapiepraxen und Apotheken sowie der Erwerb von Fahrzeugen außer mobilen Verkaufseinrichtungen.
Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum und Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.
Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt. Bei Bildungs- und Coachingmaßnahmen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, bei Investitionen in Unternehmen bis zu 40 Prozent in der Regel und 50 Prozent in LEADER-Gebieten, maximal jedoch 160.000 Euro.
Anträge sind bei den zuständigen Regierungspräsidien einzureichen. Die Antragsformulare sind von der Bewilligungsbehörde erhältlich oder können online heruntergeladen werden.
eingeschränkt
Das Förderprogramm unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung und Stärkung von Frauen im ländlichen Raum durch Bildungs- und Unternehmensförderung, um nachhaltige Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg; Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- https://lw.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Innovative+Massnahmen+fuer+Frauen+im+laendlichen+Raum+_IMF_