Förderwegweiser
Brandenburg
30.06.2027
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg
• Potenzialermittlung: Gutachten und Beratung zur Stärkung eines nachhaltigen Wasser- und Stoffstrommanagements.
• Stoffstrom-Investitionen: Investive Vorhaben zur Erhöhung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen (Rezyklaten) und zur Abfallvermeidung.
• Wasser-Investitionen: Investive Vorhaben zur Senkung des Frischwasserverbrauchs und zur Reduzierung der Abwasserlast (inkl. Schadstofffracht).
• Wissenstransfer: Projekte zum Austausch über das Programmziel.
Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für
- Anlagenaggregate
- Materialkosten
- Bau- und Planungsleistungen
- Lieferkosten für Anlagen(-Aggregate) und Material
- Gutachten, Voruntersuchungen, Planungen und Qualitätssicherung.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen.
| Fördertatbestand | Max. Zuschuss-Quote | Max. Förderung pro Vorhaben |
|---|---|---|
| Beratung (FTB 1 & 4) | Max. 60 % | FTB 1: 100.000 EUR / FTB 4: 50.000 EUR |
| Investition (FTB 2 & 3) | 60 % (KU) / 50 % MU) | 600.000 EUR |
Der Antrag kann online über das Kundenportal der ILB vorgenommen werden. Er muss im Vorfeld der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden.
eingeschränkt
Das Förderprogramm „Nachhaltigkeit in KMU“ unterstützt Brandenburger Unternehmen bei Maßnahmen zur Ressourceneffizienz und Klimaverträglichkeit. Ziel ist es, ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB; Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/nachhaltigkeit-in-kmu-2025/