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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

113 Treffer:
Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Innovationsfonds II  

Der Innovationfonds II unterstützt in Kooperation mit einem oder mehreren unabhängigen Privatinvestoren junge, innovative und wachstumsorientierte Technologieunternehmen mit Beteiligungskapital zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Rahmen eines Innovationsvorhabens. In EFRE-Gebieten sind insbesondere der Bayern Kapital Innovationsfonds EFRE und EFRE II zu berücksichtigen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Der Bayern Kapital Innovationsfonds II steht grundsätzlich innovativen technologieorientierten Unternehmen aller Branchen offen.

Was wird gefördert?

Die Beteiligungen im pari-passu-Modell dienen der Mitfinanzierung von Innovationsvorhaben. Das Innovationsvorhaben muss insbesondere einen der folgenden Inhalte haben:

• Vorbereitung/Konzeption eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bis zur Aufnahme der

F&E-Tätigkeit (Konzeptionsphase)

• Entwicklung eines neuen Produktes/Verfahrens (inklusive technischer Dienstleistungen) bis zur Herstellung und Erprobung von Prototypen (F&E-Phase)

• Anpassungsentwicklung und Vorbereitung der Produktion einschließlich Markteinführung technisch neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen (Aufbauphase)

• Finanzierung von weiteren innovativen Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung erfolgt in der Regel in Form einer offenen und/oder typisch stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung durch den Innovationfonds beträgt maximal 2 Mio. EUR, unter besonderen Voraussetzungen maximal 2,5 Mio. EUR je Beteiligungsnehmer.

Die Auszahlung des Beteiligungskapitals erfolgt in mehreren Tranchen entsprechend dem Fortschritt des Innovationsvorhabens.

Im Falle einer typisch stillen Beteiligung werden neben einer einmaligen Vergütung, die bei Auszahlung einbehalten wird, eine feste, ergebnisunabhängige Basisvergütung, eine Gewinnbeteiligung und ein angemessenes Ausstiegsentgelt vereinbart.

Bewerbungsverfahren

Der Beteiligungsantrag bei der Bayern Kapital Innovationsfonds II muss bei Finanzierungen im pari passu-Modell vor dem Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen dem BN und dem/den privaten lnvestor/en gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bayern Kapital stellt als Venture-Capital-Gesellschaft des Freistaats Bayern jungen, innovativen Technologieunternehmen in Bayern Beteiligungskapital zur Verfügung. Durch diese Form der Absicherung können auch neue Produkte oder Dienstleistungen der Tourismusbranche zum Erfolg geführt werden.

Weitere Informationen  
Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“  

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionsmaßnahmen, die zu einer deutlichen Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden und technischen Anlagen führen.

Fördergebiet

Bayern vorrangig in EFRE-Schwerpunktgebieten

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden folgende Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz:

– technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung),

– Sanierung von Gebäuden,

– Neubau von Gebäuden.

Art und Höhe der Zuwendung

Für Investitionen, die die besonderen Energieeffizienzkriterien erfüllen, wird – unter Einhaltung

der beihilferechtlich zulässigen Höchstfördersätze - auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionswerte ein Bonus von zusätzlich bis zu 5 Prozentpunkten gewährt, bis zur

Erreichung folgender beihilferechtlich maximal zulässigen Höchstfördersätze: 45 Prozent für

kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW-Kulisse bzw.

20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ ist die Voraussetzung verbunden, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs erreicht wird. Auch Tourismusunternehmen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten wollen, können gefördert werden.

Weitere Informationen  
Tourismusförderung - Öffentliche touristische Infrastruktur  

Mit dem Programm können die Errichtung, der Aus- und Umbau und die Erhöhung der Attraktivität der öffentlichen touristischen Infrastruktur gefördert werden.

Fördergebiet

Hessen Vorhaben werden vorrangig in den Fördergebieten der GRW und in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt.

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

 

bei Landes-, GRW- und EFRE-Mitteln

- Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise und andere öffentliche Träger

- Öffentliche Träger, die als juristische Personen im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art wahrnehmen und der Kontrolle von Gebietskörperschaften und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen

 

zusätzlich bei Landes- und GRW-Mitteln

- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen

- Natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind

Was wird gefördert?

Öffentliche touristische Infrastruktur

Die Förderung konzentriert sich auf:

- Investitionen in touristische Einrichtungen, die dem Erleben von Natur und Kultur dienen,

- Qualitätsverbessernde Investitionen in Einrichtungen des Gesundheitstourismus, vorrangig in den prädikatisierten Kurorten,

- Neu- und Umbaumaßnahmen, die der Barrierefreiheit von Tourismuseinrichtungen dienen unter der Voraussetzung der Teilnahme am bundesweiten Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“.

 

Gefördert werden sowohl solche Vorhaben, die keine Einnahmen schaffen, als auch Vorhaben, die Einnahmen erwirtschaften.

 

Keine Einnahmen erwirtschaftende Vorhaben

Hierunter fallen die Errichtung, der Ausbau oder die Verbesserung

- von prädikatisierten Wanderwegen (z. B. Stege, Geländer und Treppen sowie wegebauliche Maßnahmen),

- von Radfern- und Reitwanderwegen (z. B. Beschilderung, Markierung und Möblierung sowie Rastplätze),

- von Lehr-, Erlebnis- und Naturpfaden,

- von Häusern des Gastes sowie touristisch genutzten Informationszentren für deren Nutzen kein Entgelt zu errichten ist,

- der öffentlichen touristischen Infrastruktur in prädikatisierten Heilbädern und Kurorten,

- von unentgeltlich nutzbaren Bootsanlegestellen, Wasserwanderrastplätzen und Schwimmsteganlagen.

 

Einnahmen erwirtschaftende Vorhaben

- Ergänzende öffentliche touristische Infrastruktur von ausschließlich regionaler Bedeutung (entgeltlich nutzbare Wasserwanderrastplätze und Schlechtwetterfreizeitangebote)

- Freizeiteinrichtungen mit multifunktionalem Charakter, die insbes. Kultur- und Freizeiteinrichtungen anbieten (Bädereinrichtungen, Kurhäuser, Sole- u. Heilwassereinrichtungen, Thermalbäder in prädikatisierten Heilbädern und Kurorten, erlebnisorientierte Besuchereinrichtungen, Einrichtungen zum Aktivurlaub u. zur Gästebetreuung, Einrichtungen für überregionale Großveranstaltungen)

- Primär touristisch ausgerichtete kulturelle Einrichtungen sowie touristische Infrastruktur, die zu Erhaltung des touristisch relevanten kulturellen Erbes beiträgt (Edutainmenteinrichtungen, erlebnisorientierte Museen und vergleichbare Einrichtungen).

- Lokale Infrastruktureinrichtungen

- Sonstige öffentliche Infrastrukturen, die die Freistellungvoraussetzungen nach AGVO nicht erfüllen, aber vorher notifiziert und genehmigt sind.

 

Förderfähige Ausgaben sind

- Kostengruppen der DIN 276 Hochbau, soweit nicht ausgeschlossen

- Eigenleistungen und Sachleistungen, die belegmäßig nachgewiesen und mit Stundennachweis erfasst sind, so dass sie von einer unabhängigen Stelle geprüft werden können. Sie dürfen insgesamt nicht höher sein als der Gesamtbetrag der Förderung

- Planungs- und Beratungsleistungen Dritter

 

Nicht förderfähige Ausgaben sind

- Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken (KG 100)

- Ausgaben für nichtöffentliche Erschließung (KG 230)

- Ausgaben für Bauherrenaufgaben (KG 710)

- Finanzierungskosten (KG 760)

- Instandhaltungs-, Pflege- und Unterhaltungskosten, Ersatzinvestitionen

- Betriebsausgaben

- Gastronomie und Beherbergung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

 

Nettoeinnahmen werden bei der Festsetzung der zuwendungsfähigen Ausgaben berücksichtigt.

 

Eine Förderung kann aus Mitteln des Landes Hessen, der GRW oder des EFRE erfolgen.

 

Bei einer Zuwendung aus Mitteln der GRW beträgt der Fördersatz in der Regel bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Bei einer Zuwendung aus Landesmitteln beträgt der Fördersatz in der Regel bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Bei einer Zuwendung (auch) aus Mitteln des EFRE beträgt der EFRE-Fördersatz bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu stellen. Dies ist auch über das Onlineportal der WIBank möglich. GRW-Anträge sind auf amtlichem Formular zu stellen.

 

Die bewilligende Stelle holt bei Vorhaben zur Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktur die Stellungnahme des jeweils zuständigen Regierungspräsidiums und ggf. des Landrates ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Progamm unterstützt das Land Hessen mit den europäischen Mitteln des EFRE-Förderprogramms die touristische Infrastruktur des Landes.

Weitere Informationen  
Förderung von Tourismusbetrieben  

Projekte privater Tourismusbetriebe können im Rahmen der Möglichkeiten und unter bestimmten Voraussetzungen vom Land finanziell unterstützt werden

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

KMU des Übernachtungs- und Freizeitgewerbes können einen Antrag auf Förderung stellen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können unter anderem:

- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,

- die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,

- die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,

- Modernisierungsinvestitionen in Hotelbetrieben und Ferienwohnungen bei gleichzeitiger Kapazitätserweiterung oder Änderung des Charakters des Hotels / der Ferienwohnung bzw. wenn durch die Modernisierung die Anforderung für die nächsthöhere Kategorie in der Sterne-Klassifizierung erreicht wird.

Art und Höhe der Zuwendung

Ein kleines Unternehmen kann mit 20 % der Nettokosten gefördert werden. Die förderfähigen Kosten berechnen sich hierbei an der Anzahl der neu geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätze im Betrieb. Pro geschaffenem Arbeitsplatz können künftig 500.000 Euro an förderfähigen Kosten berücksichtigt werden. Pro gesicherten Arbeitsplatz sind maximal 250.000 Euro an Kosten förderfähig.

Bewerbungsverfahren

Es wird empfohlen, vor der Antragstellung mit dem Tourismusreferat des Ministeriums Kontakt aufzunehmen. Der Antrag wird mit dem Vordruck "Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung" beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Projekte privater Tourismusbetriebe im Bereich der Errichtung, Erweiterung, Übernahme oder Modernisierung von Betriebsstätten werden mit bis zu 20% gefördert, wenn diese Dauerarbeitsplätze erhalten oder neu schaffen.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)"  

Projekte privater Tourismusbetriebe können im Rahmen der Möglichkeiten und unter bestimmten Voraussetzungen vom Land finanziell unterstützt werden

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

private Tourismusbetriebe

Was wird gefördert?

Gefördert werden können unter anderem:

- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,

- die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,

- die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,

- Modernisierungsinvestitionen in Hotelbetrieben und Ferienwohnungen bei gleichzeitiger Kapazitätserweiterung oder Änderung des Charakters des Hotels / der Ferienwohnung bzw. wenn durch die Modernisierung die Anforderung für die nächsthöhere Kategorie in der Sterne-Klassifizierung erreicht wird.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Höhe der Förderung liegt die Größe des Unternehmens sowie der Standort zugrunde. Es ist eine Förderung von max. 35% möglich.

Bewerbungsverfahren

Es wird empfohlen, vor der Antragstellung mit dem Tourismusreferat des Ministeriums Kontakt aufzunehmen. Der Antrag wird mit dem Vordruck "Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung" beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Projekte privater Tourismusbetriebe werden mit bis zu 35% bei der Errichtung, Erweiterung, Übernahme oder Modernisierung von Betriebsstätten gefördert.

Weitere Informationen  
Interkommunale Kooperationen in Nordrhein-Westfalen (IKZ NRW)  

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Anbahnung, Vorbereitung und Einrichtung von neuen Kooperationen interkommunaler Zusammenarbeit.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Anschubfinanzierungen für neue Kooperationen, Erweiterungen bestehender Kooperationen, grenzüberschreitende Kooperationen.

 

 

Voraussetzungen:

- es handelt sich um ein neues interkommunales Kooperationsprojekt

- die Zusammenarbeit leistet wesentliche Beiträge zur Aufgabenerfüllung und hat Vorbildcharakter

- die Kooperation ist auf Dauer, mind. jedoch auf 5 Jahre angelegt. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich.

- die Kooperation soll

-> zu einer Kosteneinsparung bei Personal- und Sachaufwendungen oder einer Ertragssteigerung in dem jeweiligen Aufgabenbereich von mind. 15% oder

-> zu einer wesentlichen Verbesserung des öffentlichen Leistungsangebots führen oder

-> einen erheblichen und nachhaltigen Beitrag zur gemeinsamen Lösung kommunaler Aufgabenstellungen leisten, die ansonsten auf örtlicher Ebene nicht gleich wirksam erledigt werden können.

- es liegen entsprechende Beschlüsse der Entscheidungsgremien der Beteiligten vor

Beispiele

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

 

- verwaltungsmäßige Erledigung aller Geschäfte der laufenden Verwaltung der Kommunen, z.B.:

-> Finanzverwaltung und Rechnungswesen

-> Abgabewesen

-> Haupt- und Personalverwaltung

-> Ordnungswesen

-> Informations- und Kommunikationstechnologien

-> E-Government

-> Datenschutz

-> Denkmalrecht

-> Baurecht

-> Bauhof

- Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur, z.B.:

-> Brand- und Katastrophenschutz

-> Sportanlagen

-> Tourismusförderung

-> strukturellen Wirtschaftsförderung

-> Breitbandversorgung

- grenzüberschreitende Kooperationen

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Zuschuss

Förderumfang: max. 90% der förderfähigen Ausgaben

Förderhöhe:

- bei Kooperationsprojekten mit zwei nordrhein-westfälischen Beteiligten 175.000 €; für jeden weiteren nordrhein-westfälischen Beteiligten Erhöhung um jeweils 35.000 €

- bei Kooperationsprojekten mit nur einem nordrhein-westfälischen Beteiligten 75.000 €

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, Anreize zu schaffen, neue für interkommunale Zusammenarbeit geeignete Aufgabenbereiche zu identifizieren und sie der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zu öffnen.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Richtlinie GRW RIGA  

Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft sowie für gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen mit denen dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze im Freistaat Sachsen geschaffen oder gesichert werden

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind

- Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

- Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)

- Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren

 

 

Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)

- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte

- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

- Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)

- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

 

 

Förderfähige Investitionsvorhaben großer Unternehmen (GU)

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

- Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (Allgemeine De-minimis-Beihilfen)

 

 

Förderfähige Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen

- Errichtung oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen

Art und Höhe der Zuwendung

- Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt.

- Die Höhe des individuellen Fördersatzes ist u. a. von dem Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, dem Investitionsort (Zugehörigkeit Fördergebiet) und der Erfüllung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien abhängig.

Bewerbungsverfahren

DIe Antragstellung erfolgt über die Sächsiche Aufbaubank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen werden bei Investitionsvorhaben unterstützt. Die Konditionen der Förderungen sind abhängig von der Unternehmensgröße

Weitere Informationen  
Innovationskredit 4.0  

Die LfA Förderbank Bayern gewährt zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie von Investitionen und Betriebsmitteln innovativer Unternehmen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU (einschließlich neu gegründeter Unternehmen) und Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen und vorhabensbezogener Betriebsmittelbedarf bei innovativen Vorhaben, bei innovativen Unternehmen darüber hinaus auch der allgemeine Betriebsmittelbedarf.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit Tilgungszuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 7,5 Mio. EUR je Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank bei der

LfA Förderbank Bayern zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Innovationskredit 4.0 werden innovative Vorhaben gefördert und die Finanzierung innovativer Unternehmen erleichtert. Davon kann auch die Tourismusbranche profitieren.

Weitere Informationen  
Regionalförderung Fördergebiet Gemeinschaftsaufgabe  

Im Rahmen der Programme zur regionalen Wirtschaftsförderung werden Investitionsvorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Dabei bestehen Fördermöglichkeiten im Gebiet der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gebiete).

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Gefördert werden gewerbliche Unternehmen und Fremdenverkehrsbetriebe, deren Wirtschaftszweig (5stellige Kennzeichnung der amtlichen Statistik) in der „Positivliste“ bzw. „bedingten Positivliste“ (Anhang 4.1 und 4.2 im Koordinierungsrahmen) aufgeführt wird, bis auf einige Ausnahmen, die unter Nummer 9.2 der VV von einer Förderung ausgeschlossen sind.

Unterstützt wird

- bei kleinen und mittleren Unternehmen

-> die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen)

-> der Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen)

-> die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte

-> die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte

- sowie bei Großunternehmen (Förderung nur im C-Fördergebiet möglich)

-> die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen)

-> die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebstätte ausgeübte Tätigkeit ist

 

 

Die Förderung setzt unter anderem die Schaffung von neuen bzw. Sicherung von Dauerarbeitsplätzen voraus.

Was wird gefördert?

Gefördert werden eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (nur neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen) und bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter. Grundsätzlich nicht gefördert werden die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen, Eigenleistungen sowie Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Es werden nur Förderungen bewilligt, deren geplanter Investitionsumfang eine Zuschusshöhe von 20.000 Euro oder mehr zulässt und die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 36 Monaten durchgeführt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Art des Vorhabens von 10 % bis zu 30 % der förderfähigen Kosten betragen (in den LK Birkenfeld und Südwestpfalz jeweils 5 % mehr). Für Investitionsmaßnahmen, deren Investitionsvolumen 10 Mio. EUR überschreitet, wird ein Fördersatz von 5 % für den 10 Mio. EUR übersteigenden Betrag gewährt.

Bewerbungsverfahren

Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (= grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages) bei der ISB eingegangen sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die Bewilligungsstelle abzuwarten. Nach Antragstellung erfolgt eine Antragskomplettierung durch ergänzende Angaben von Seiten der Investorin oder des Investors, sowie fachliche Stellungnahmen der zuständigen Kammer (IHK, HWK) bzw. ergänzend der Agentur für Arbeit.

 

Mit dem Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens 3 Monate nach Antragstellung begonnen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für gewerbliche Tourismusbetriebe für Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
  • https://isb.rlp.de/foerderung/153.html#tab681-0
 
Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe  

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt auf Basis der Tourismusstrategie des Landes und im Wege der Projektförderung Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen im Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz. Gefördert wird die Durchführung von Maßnahmen zur imageprägenden und zukunftsweisenden Verbesserung der Angebotsqualität.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) des Gastgewerbes - darunter zu verstehen sind die unten genannten Arten von Beherbergungsbetrieben, einschließlich Campingbetriebe, sowie als speisengeprägte Gastronomiebetriebe Restaurants mit herkömmlicher Bedienung außerhalb von Verkehrsmitteln.

Das heißt, in

- Hotels, Hotels garni, Gasthöfen und Pensionen müssen nach Maßnahmeabschluss mindestens 25 Zimmer mit zeitgemäßer Ausstattung zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz außerhalb der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Gebiete) befinden.

- Gastronomiebetrieben müssen mindestens 40 Sitzplätze im Innenbereich zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden. Die Lage außerhalb von GRW-Gebieten ist hier nicht erforderlich.

- Campingbetrieben müssen mindestens 40 touristische Stellplätze - die nicht dem Dauercamping zuzurechnen sind - und zeitgemäße sanitäre Einrichtungen zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden. Die Lage außerhalb von GRW-Gebieten ist hier nicht erforderlich.

- gastgewerblichen Mischbetrieben, die sowohl Beherbergung als auch eine speisengeprägte Gastronomie anbieten, müssen mindestens 25 Zimmer mit zeitgemäßer Ausstattung oder mindestens 40 Sitzplätze im Innenbereich oder 40 touristische Stellplätze - die nicht dem Dauercamping zuzurechnen sind - und zeitgemäße sanitäre Einrichtungen zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden. Befindet sich der gastgewerbliche Mischbetrieb innerhalb eines GRW-Gebiets, kann er nur dann gefördert werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung im Jahresdurchschnitt weniger als 30 % des Umsatzes der Betriebsstätte mit reinen Übernachtungen erzielt wird. Diese Einschränkung gilt nicht für einen gastgewerblichen Mischbetrieb, der ausschließlich einen Campingplatz und einen speisegeprägten Gastronomiebetrieb umfasst

 

Das Investitionsvorhaben muss in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden. Innerhalb von sechs Monaten nach Maßnahmeabschluss ist die Zertifizierung „ServiceQualität Deutschland -Stufe I“ nachzuweisen.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Investitionen in die Errichtung neuer gastgewerblicher Betriebsstätten sowie die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebsstätten. Dies umfasst neben dem Ausbau von Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder die Neuaufsetzung des gesamten Betriebsprozesses.

 

Die zu fördernden Maßnahmen müssen einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Angebotsqualität des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes leisten und mit den Zielen der Tourismusstrategie in Einklang stehen. Sie müssen auf die Bereitstellung marktfähiger Angebote zielen, die einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem Status quo aufweisen und eine bessere Wertschöpfung erwarten lassen.

 

Zur Bewertung der Förderwürdigkeit ist ein aussagekräftiges touristisches Konzept für das geplante Vorhaben vorzulegen.

 

 

Gefördert werden Investitionen in eigenbetrieblich, gewerblich genutzte neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen).

Grundsätzlich nicht gefördert werden z. B. die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter.

 

Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 125.000,00 Euro. Grundsätzlich sind Vorhaben innerhalb von 24 Monaten nach Maßnahmebeginn durchzuführen.

Beispiele

Aufstockung der Zimmerkapazität/Sitzplätze/Stellplätze, Veränderungen zur Ansprache neuer Zielgruppen, Investitionen in besondere Gästebereiche wie Wellnessanlagen, Investitionen zur Vorbereitung einer erstmaligen Klassifizierung/ Höherklassifizierung, Investitionen im Bereich der Digitalisierung, Maßnahmen, die nachhaltig wirken, Erweiterung der Angebotspalette im Hinblick auf die Saisonverlängerung etc.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Unternehmensgröße 10 bis 20 % der förderfähigen Kosten betragen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt in der Regel 500.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn - grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages - bei der ISB eingegangen sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag sowie die Aufnahme von Eigenleistungen. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die ISB abzuwarten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für die rheinland-pfälzische, gewerbliche Hotellerie außerhalb der Fördergebiete Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.

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