Förderwegweiser
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden (Kommunen). Landkreise sind antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Sportstätte sind.
Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung von kommunalen Sportstätten (gedeckt oder ungedeckt), die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Maßnahmen in:
• Freibädern/Hallenbädern: Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs und des Chemikalieneinsatzes sowie zur klimaneutralen Wärmeversorgung
• Kunstrasenplätzen: Sanierung von Kunstrasenplätzen mit zertifizierten, nachhaltigen Materialien
• Barrierefreiheit: Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit
• Energieeffizienz: Notwendige Maßnahmen zur Erreichung der Effizienzgebäude-Stufe 85 (Sanierung) oder 55 (Ersatzneubau)
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) und wird grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung gewährt
Zuschusshöhe und Obergrenzen:
• Mindestförderung: Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro.
• Höchstförderung: Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro.
• Regelförderung: Eigenanteil mind.55 Prozent der Gesamtausgaben
• Haushaltsnotlage: Eigenanteil mind. 25 Prozent der Gesamtausgaben
Die Zuwendung kann von der Kommune an Dritte (z. B. Sportvereine) weitergeleitet werden.
Zweistufiges Verfahren:
1. Einreichung der Projektskizze (Frist: 15. Januar 2026) über das Förderportal des Bundes.
2. Nach Beschluss des Haushaltsausschusses folgt die Antragstellung (Phase 2) der ausgewählten Kommunen.
eingeschränkt
Das Programm ist der zentrale Baustein zur Sanierung der kommunalen Freizeit- und Sportinfrastruktur. Es ermöglicht Kommunen die Modernisierung von Bädern, Sportanlagen und Freianlagen. Der Fokus liegt auf der Erhöhung der Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit der Anlagen, was indirekt den Gesundheits- und Freizeittourismus stärkt. Wichtig: Die Förderung gilt nur für öffentlich zugängliche und nicht-gewerblich betriebene Sportstätten.
- Zuwendungsgeber : Der Bund mit Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
- https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html