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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

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Sanierung kommunaler Sportstätten  

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) unterstützt Städte und Gemeinden mit Zuschüssen, um den Sanierungsstau bei kommunalen Sportstätten abzubauen. Ziel ist die Förderung investiver Projekte von überregionaler Bedeutung. Ein Schwerpunkt liegt auf der Nachhaltigkeit (Energieeffizienz, Ressourcenschonung in Bädern) und der Barrierefreiheit der Anlagen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden (Kommunen). Landkreise sind antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Sportstätte sind.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung von kommunalen Sportstätten (gedeckt oder ungedeckt), die der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Beispiele

Maßnahmen in:

• Freibädern/Hallenbädern: Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs und des Chemikalieneinsatzes sowie zur klimaneutralen Wärmeversorgung

• Kunstrasenplätzen: Sanierung von Kunstrasenplätzen mit zertifizierten, nachhaltigen Materialien

• Barrierefreiheit: Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit

• Energieeffizienz: Notwendige Maßnahmen zur Erreichung der Effizienzgebäude-Stufe 85 (Sanierung) oder 55 (Ersatzneubau)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) und wird grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung gewährt

Zuschusshöhe und Obergrenzen:

• Mindestförderung: Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro.

• Höchstförderung: Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro.

• Regelförderung: Eigenanteil mind.55 Prozent der Gesamtausgaben

• Haushaltsnotlage: Eigenanteil mind. 25 Prozent der Gesamtausgaben

 

Die Zuwendung kann von der Kommune an Dritte (z. B. Sportvereine) weitergeleitet werden.

Bewerbungsverfahren

Zweistufiges Verfahren:

1. Einreichung der Projektskizze (Frist: 15. Januar 2026) über das Förderportal des Bundes.

2. Nach Beschluss des Haushaltsausschusses folgt die Antragstellung (Phase 2) der ausgewählten Kommunen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm ist der zentrale Baustein zur Sanierung der kommunalen Freizeit- und Sportinfrastruktur. Es ermöglicht Kommunen die Modernisierung von Bädern, Sportanlagen und Freianlagen. Der Fokus liegt auf der Erhöhung der Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit der Anlagen, was indirekt den Gesundheits- und Freizeittourismus stärkt. Wichtig: Die Förderung gilt nur für öffentlich zugängliche und nicht-gewerblich betriebene Sportstätten.

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