Förderwegweiser
Niedersachsen
Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Eintrag ins Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung, die ihren Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen haben
- Anwendungsnahe niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen,
- ... bei denen mithilfe von eigenen Entwicklungsarbeiten ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen
- Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind und bei denen die förderfähigen Gesamtausgaben 200.000 Euro übersteigen
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderhöhe beträgt maximal 35% der förderfähigen Ausgaben, in der Übergangsregion für kleine Unternehmen maximal 45% der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro.
Bedingung: Ausgaben für Fremdleistungen und Investitionsausgaben dürfen jeweils nicht über 50% der förderfähigen Gesamtausgaben betragen
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Unternehmen im Sinne der Handwerksordnung wird empfohlen vor Antragstellung Kontakt zu Ihrer Innovationsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer aufzunehmen.
nein
Das Förderprogramm ist speziell für KMU und Handwerksbetriebe, die ihre innovativen Vorhaben voranbringen möchten.
- Zuwendungsgeber : NBank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Niedrigschwelliges-Innovationsf%C3%B6rderprogramm-f%C3%BCr-KMU-und-Handwerk-(nIFP).html#beispiele