Förderwegweiser
bundesweit
12.08.2022
Antragsberechtigt sind gewerbliche Einrichtungen (z.B. Unternehmen), wissenschaftliche Einrichtungen (z.B. Hochschulen) und Gebietskörperschaften.
Eine (branchenübergreifende) Kooperation ist möglich. Die Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft wird bei der Auswahl der Projekte positiv bewertet.
Natürliche Personen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das Programm fördert anwendungsbezogene Projekte, die einen konkreten bezug zum Klimaschutz im Tourismus haben. Alle Projekte sollen einen Best-Practice-Charakter haben, um zukünftig andere Unternehmen der deutschen Tourismuswirtschaft zur Nachahmung anzuregen.
Gefördert werden:
1) Modellprojekte, die auf innovative Weise die Themen Klimaschutz und Tourismus verbinden und die Absatzchancen umweltverträglicher Reiseangebote erhöhen, darunter
- Konzepte und Modellprojekte zur klimaschonenden Gestaltung der gesamten Reisekette oder einzelner Elemente
- Modellprojekte zum Ressourcen- und Materialverbrauch durch Tourismus
- Maßnahmen, die die Marktfähigkeit umwelt- und klimaschonender Reise- und Übernachtungsangebote erhöhen
2) Kommunikationsmaßnahmen, um Touristinnen und Touristen wirksam für die Notwendigkeit von Klimaschutz im Tourismus zu sensibilisieren und die Zahlungsbereitschaft und effektive Nachfrage in diesem Bereich zu unterstützen.
Die Projekte sollen bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein. Sofern ein Projekt gefördert werden soll, dass im Zusammenhang mit einem größeren Projektvorhaben steht, welches über den 31.12.2022 hinaus geht, so ist dies im Antragsformular entsprechend kenntlich zu machen.
Die Zuwendung erfolgt als direkte Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (Anteilsfinanzierung). Basis hierfür sind die projektbezogenen Ausgaben.
Nicht-zuwendungsfähige Ausgaben sind u.a. Ausgaben für Zertifizierungsprozesse, für die Teilnahme an Schulungen bzw. Fortbildungen und für Veranstaltungen sowie bauliche Maßnahmen an Gebäuden oder bei Infrastrukturprojekten
Min. Zuwendungssumme: 25.000 EUR
Max. Zuwendungssumme: bis zum Erreichen der Höchstgrenzen für „De-minimis“-Beihilfen (200.000 EUR).
Eigenbeteiligung: min. 50 Prozent (Abweichungen sind in Einzelfällen, sowie für öffentliche institutionell geförderte Forschungseinrichtungen und staatliche Hochschulen, möglich).
Das Antragsverfahren ist zweistufig, bestehend aus der Interessenbekundung und dem Förderantrag.
1) Interessenbekundung
Einreichung der Interessenbekundung (Konntaktformular + Projektskizze)in elektronischer Form an das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes. Ein Vordruck für die Einreichung der Interessenbekundung kann unter www.kompetenzzentrum-tourismus.de/tourismusfoerderung/liftklima aufgerufen werden. Die Bewertungskriterien sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen.
Antragsberechtigte Interessenten können ihre Unterlagen bis zum 12. August 2022 eingereichen.
2) Förderantrag
Antragsberechtigte Interessenten werden aufgefordert Ihren Projektantrags (Formular des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA) mit einer Frist von 3 Wochen
in elektronischer Form an das BAFA zu übersenden. Die Anforderungen an den Projektantrag sind in der Förderbekanntmachung detailliert aufgelistet.
eingeschränkt
Das BMWK fördert mit "LIFT Klima" Projekte mit Vorbildcharakter im Hinblick auf die Verbindung von Klimaschutz mit wirtschaftlicher Entwicklung mit bis zu 200.000 EUR.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes
- https://kompetenzzentrum-tourismus.de/tourismusfoerderung/lift-klima/