Förderwegweiser
Niedersachsen
30.11.2020
Betreiber von Flugplätzen in Niedersachsen, die von wesentlicher Bedeutung für die Daseinsvorsorge sowie die regionale Wirtschaft oder die Gesamtwirtschaft Niedersachsen sind
... unabwendbare laufende Betriebskosten, die im Zeitraum vom 04.03.2020 bis zum 30.06.2020 entstanden sind
... Für die Flugplätze Baltrum, Langeoog, Harle, Norddeich und von den Bewegungszahlen vergleichbare Plätze im Jahr 2020 je 29.000 Euro sowie im Jahr 2021 je 24.000 Euro
... Für die Flugplätze Wangerooge, Norderney, Juist, Borkum, Wilhelmshaven, Emden, Nordhorn-Lingen, Cuxhaven/Nordholz, Hildesheim und von den Bewegungszahlen vergleichbare Plätze im Jahr 2020 je 93.000 Euro sowie im Jahr 2021 je 72.000 Euro
... Für Verkehrsflughäfen je 800.000 Euro
... Für internationale Verkehrsflughäfen mit mehr als einer Million Passagiere im Jahr 2019 zusätzlich bis zu 1.703.000 Euro
... nicht rückzahlbarer Zuschuss
... Höhe des Zuschusses abhängig von den Bewegungszahlen der Flugplätze
... eine Reduzierung des Betriebes im Zeitraum vom 04.03.2020 bis zum 30.06.2020 um mindestens 25 % im Vergleich zum Vorjahr 2019
... ausgeschlossen sind Antragsteller, die die Geschäftstätigkeit vor dem 31.12.2021 dauerhaft eingestellt haben
... Zuschuss erfolgt im Rahmen der “Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“, der “De-Minimis-Beihilfen“ oder der „Bundesrahmenregelung Beihilfen für Flugplätze“
Unter dem angegebenen Link der NBank finden Sie den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente.
eingeschränkt
Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss können Flugplätze in Niedersachsen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie bedingten Schließung wirtschaftliche Defizite zu verzeichnen hatten, gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Förderbank Niedersachsens – NBank
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsens – NBank
- https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Unterst%C3%BCtzung-Flugpl%C3%A4tze/index.jsp