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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

1 Treffer:
Touristische Projekte in Niedersachsen  

Ziel der Förderung ist es, den Tourismus in Niedersachsen zukunftsfähig zu gestalten. Unterstützt werden Projekte, die auf verändertes Reise- und Informationsverhalten reagieren, innovative Angebots- und Organisationsstrukturen entwickeln und aktiv zur digitalen sowie klimafreundlichen Transformation der Branche beitragen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

- Touristische Vereine und Verbände mit landesweiter Zuständigkeit bzw. Verantwortung

- Tourismusorganisationen, welche Tourismusmarketing direkt unterhalb der Ebene der Landesmarketingorganisation (TMN) betreiben

- Kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen

- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten.

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützt touristische Projekte und Organisationen bei der Anpassung an verändertes Reiseverhalten, Klimawandel und digitale Transformation.

Das wird gefördert:

- Projekte landesweit tätiger touristischer Organisationen zur Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen

- Neuausrichtung regionaler Tourismusorganisationen zu modernen Destinationsmanagementstrukturen

- Entwicklung neuartiger touristischer Angebote und erste Schritte zur Markteinführung

- Innovative Kooperationen mit touristischen Partnern zur Angebotsverbesserung und Zielgruppenerschließung

- Nachhaltige Projekte zur Schaffung oder Weiterentwicklung klimafreundlicher und klimaangepasster Angebote

- Digitale Maßnahmen, die die Transformation des Tourismus voranbringen

- Besondere Projekte von landesweitem Interesse, die nicht über andere Programme förderfähig sind

Art und Höhe der Zuwendung

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zwischen bis zu 50 % bzw. bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000 Euro pro Projekt.

Die Bedingungen:

- rechtzeitige Antragstellung vor Beginn des Vorhabens (nächster Antragsstichtag 31.10.2025, grundsätzlich jedoch der 30. April des Jahres)

- Ausgabenerstattungsprinzip

- Beitrag zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots

- Laufzeit der Projekte von maximal 18 Monaten

Bewerbungsverfahren

Den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung touristischer Projekte aus Landesmitteln stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei der NBank.

1. Schritt: Persönliche Beratung (Anja Benik, 0511 30031 9868, anja.benik@nbank.de)

2. Schritt: Antragsformular herunterladen und ausfüllen

3. Schritt: Zusätzlich benötige Antragsunterlagen

4. Beantragen Sie Ihre Förderung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Förderung werden Tourismusakteure dabei unterstützt, sich an neue Reisegewohnheiten, digitale Entwicklungen und die Folgen des Klimawandels anzupassen – und so die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der touristischen Angebote langfristig zu sichern.

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