Förderwegweiser
Sachsen
Tourismusmarketing:
Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V., die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, dabei aber nicht auf Gewinnerzielung, ausgerichtet ist.
Destinationsentwicklung:
Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen DMO)
Tourismusmarketing
- Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens
- Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens
- Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen
- Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen
Destinationsentwicklung
- Geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen
- Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen
- Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen
Tourismusmarketing: Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens, Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens, Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen, Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen. Destinationsentwicklung: geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen, Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen, Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfinanzierung
- Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Grundsätzlich werden nur Zuwendungen bewilligt, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.500 EUR beträgt
Der Antrag ist per Post (ein Exemplar) und per E-Mail unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Eine Antragstellung ist grundsätzlich ab dem 1. Oktober bis zum 15. November für das Folgejahr möglich.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn kann mit dem Vorhaben gestartet werden.
nein
Das Förderprogramm zur Förderung von Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung zielt insbesondere auf das Außenmarketing, mit hohem Qualitätsanspruch, Marktforschung, hinsichtlich Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal – vor allem in den Bereichen Städtetourismus sowie Familienurlaub – und die Einbindung bzw. Beteiligung von in der Destination ansässiger Leistungsträger ab.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-unternehmen-gr%C3%BCnden-oder-in-ihr-unternehmen-investieren/tourismusmarketing-und-destinationsentwicklung.jsp#tab_program_examples