Förderwegweiser
Sachsen
Für Vorhaben innerhalb des Freistaates Sachsen von:
• kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Unternehmen
• gemeinnützigen Organisationen
• anerkannten Religionsgemeinschaften
• Verbandskörperschaften
• Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern
• kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Für Lärmminderungsförderungen sind nur kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen zulässig.
Stadtgrün
• Vorhaben und Konzepte zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich
• biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen
• bodengebundene Fassadenbegrünung
• extensive Dachbegrünung
• Ausgaben für die Entwicklungspflege im 2. und 3. Standjahr
Lärmminderung
• aktiver, vorrangig grüner Lärmschutz an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg
• bei grünem Lärmschutz: Ausgaben für die Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
• passiver Lärmschutz
Radonreduzierung
Stadtgrün:
• Anteilsfinanzierung in Höhe von 85 % der förderfähigen Ausgaben bei Vorhaben
• Gesamtausgaben müssen für Vorhaben mindestens 100.000 EUR sein
• Konzepte mit Gesamtausgaben von mehr als 50.000 EUR werden nicht gefördert
• indirekte Ausgaben (z. B. Projektkoordinierung, Projektbetreuung, Koordinierung von Auftagsvergaben) werden in Höhe von 7 % der förderfähigen direkten Ausgaben pauschal als förderfähig anerkannt
Lärmminderung:
• Fördersatz bei aktivem grünen Lärmschutz: 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben
• Fördersatz bei aktivem nicht grünen Lärmschutz: 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben
• Fördersatz bei passivem Lärmschutz: 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben
• Die Förderung von Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben bis einschließlich 200.000 Euro und mehr als 800.000 Euro ist ausgeschlossen
Die Beantragung ist ausschließlich online über das Förderportal der SAB möglich.
nein
Dieses EFRE-finanzierte Programm in Sachsen fördert den Klima- und Umweltschutz durch Zuschüsse für Kommunen, Vereine und KMU. Im Fokus stehen Maßnahmen wie die Begrünung von Ortskernen (Stadtgrün) und die Lärmminderung an relevanten Standorten. Das Ziel ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität und der Resilienz ländlicher Destinationen.
- Zuwendungsgeber : Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/en/stadtgr%C3%BCn-l%C3%A4rm-radon-2023-teil-a-efre-f%C3%B6rderung