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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

1 Treffer:
Stadtgrün, Lärm, Radon  

Der Freistaat Sachsen gewährt zur Umsetzung des Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen für Vorhaben zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich, für Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen, insbesondere in Radonvorsorgegebieten.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Für Vorhaben innerhalb des Freistaates Sachsen von:

 

• kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Unternehmen

• gemeinnützigen Organisationen

• anerkannten Religionsgemeinschaften

• Verbandskörperschaften

• Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern

• kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

 

Für Lärmminderungsförderungen sind nur kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen zulässig.

Was wird gefördert?

Stadtgrün

• Vorhaben und Konzepte zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich

• biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen

• bodengebundene Fassadenbegrünung

• extensive Dachbegrünung

• Ausgaben für die Entwicklungspflege im 2. und 3. Standjahr

 

Lärmminderung

 

• aktiver, vorrangig grüner Lärmschutz an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg

• bei grünem Lärmschutz: Ausgaben für die Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege

• passiver Lärmschutz

 

Radonreduzierung

Art und Höhe der Zuwendung

Stadtgrün:

• Anteilsfinanzierung in Höhe von 85 % der förderfähigen Ausgaben bei Vorhaben

• Gesamtausgaben müssen für Vorhaben mindestens 100.000 EUR sein

• Konzepte mit Gesamtausgaben von mehr als 50.000 EUR werden nicht gefördert

• indirekte Ausgaben (z. B. Projektkoordinierung, Projektbetreuung, Koordinierung von Auftagsvergaben) werden in Höhe von 7 % der förderfähigen direkten Ausgaben pauschal als förderfähig anerkannt

 

Lärmminderung:

• Fördersatz bei aktivem grünen Lärmschutz: 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben

• Fördersatz bei aktivem nicht grünen Lärmschutz: 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben

• Fördersatz bei passivem Lärmschutz: ​​​​​​75 % der förderfähigen Gesamtausgaben

• Die Förderung von Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben bis einschließlich 200.000 Euro und mehr als 800.000 Euro ist ausgeschlossen

Bewerbungsverfahren

Die Beantragung ist ausschließlich online über das Förderportal der SAB möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses EFRE-finanzierte Programm in Sachsen fördert den Klima- und Umweltschutz durch Zuschüsse für Kommunen, Vereine und KMU. Im Fokus stehen Maßnahmen wie die Begrünung von Ortskernen (Stadtgrün) und die Lärmminderung an relevanten Standorten. Das Ziel ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität und der Resilienz ländlicher Destinationen.

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