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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

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Leuchtturmwettbewerb „Startup Factories“  

Der Wettbewerb soll in der Umsetzungsphase ab 2025 fünf bis zehn exzellenzorientierte Projekte mit einer Laufzeit von fünf Jahren umfassen, die das Ziel haben, hochschulübergreifende regionale Start-up-Ökosysteme mit internationaler Ausstrahlung und starker Einbindung in überregionale und nationale Wertschöpfungsketten zu etablieren.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.04.2025

Für wen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die auf fünf Jahre ausgelegte Umsetzung der im Rahmen der Konzeptphase entwickelten Visionen, Modelle und Strategien für den Aufbau und die schrittweise Etablierung und Realisierung von überregional und international sichtbaren „Startup Factories“, die als privatrechtliche Entitäten in enger Kooperation, aber außerhalb des Rechtsrahmens von Hochschulen und Forschungseinrichtungen entstehen sollen.

Sie sollen als zentrale Anlaufstelle für innovative Talente, Start-ups, Investoren und etablierte Unternehmen dienen und einen qualitativen Beitrag zum Start-up-Ökosystem leisten, indem sie von der Synergie zwischen akademischen Einrichtungen und der privaten Wirtschaft profitieren und sich nachhaltig entwickeln.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung gewährt.

Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre.

Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig zu 50 Prozent finanziert werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung auf Förderung erfolgt bei dem Projektträger durch Vorlage aussage- und beurteilungsfähiger Projektanträge.

Dem Projektträger ist ein Antrag zur Teilnahme in einfacher Ausführung in elektronischer Form durch Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline/) einzureichen.

Frist zur Einreichung der Anträge ist der 30. April 2025, 18 Uhr (Ausschlussfrist)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der EXIST-Leuchtturmwettbewerb „Startup Factories“ zielt auf den Aufbau und die Etablierung von neuen zentralen Akteuren des Start-up-Ökosystems in Deutschland, die privatwirtschaftlich organisiert sowie unternehmerisch und auf internationale Sichtbarkeit ausgerichtet sein sollen.

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