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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

1 Treffer:
Soziale Innovation - Projekte  

Das Programm fördert innovative und übertragbare Projekte, die durch neue und verbesserte Ansätze soziale Herausforderungen löst sowie lokale und regionale Bedarfe deckt. Dabei werden Handlungskonzepte gefördert, die darstellen, wie Unternehmen und Arbeitskräfte besser an die gesellschaftlichen und demografischen Veränderungen angepasst werden können oder wie sich der Zugang zu hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen sichern und verbessern lässt. Die Projektideen können unter Beachtung des Stichtagsturnus fortlaufend per E-Mail an das im Aufruf angegebene E-Mail-Postfach übermittelt werden.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Natürliche Personen, soweit es sich um Einzelunternehmen oder

Personengesellschaften handelt.

Was wird gefördert?

Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in folgenden Förderschwerpunkten:

 

• Arbeitswelt im Wandel:

Gestaltung der digitalen, ökologischen und gesellschaftlichen Transformation

Strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines inklusiven, diversen, gesundheitsfördernden und attraktiven Arbeitsumfeldes

 

• Daseinsvorsorge:

Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, vor allem im Bereich Kinder, Jugend, Migration, ältere und alte Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte

Fach- bzw. sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern z. B. Anbietenden sozialer Dienstleister mit Forschungseinrichtungen, Betroffenen und Nutzenden

Art und Höhe der Zuwendung

• unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung

• Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu

70% im SER-Gebiet und bis zu 80% im ÜR-Gebiet

• Gesamtausgaben für Projekte sind bis zu maximal 750.000 Euro förderfähig

• Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Erstattungsverfahren.

• Förderfähige Ausgaben sind Personalausgaben und Personalunterstützung durch

Dritte sowie Ausgaben für Honorartätigkeiten und ehrenamtliche Tätigkeiten

• Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf

die genannten Ausgaben in Höhe von 35 % abgegolten.

•Vorliegen einer gesicherten Gesamtfinanzierung

•Projektlaufzeit ist auf maximal 36 Monate begrenzt

Bewerbungsverfahren

Der Projektantrag und die Projektauswahl erfolgen in zwei Schritten.

Schritt 1: Einreichen einer Projektidee

Auf der Webseite der NBank finden Sie in regelmäßigen Abständen Aufrufe zur

Abgabe einer Projektidee mit Informationen zu den einzelnen Stichtagen und

frühestem Projektbeginn.

Die Projektideen können unter Beachtung des Stichtagsturnus fortlaufend per E-Mail

an das im Aufruf angegebene E-Mail-Postfach übermittelt werden.

 

Schritt 2: Antragstellung

Den Antrag stellen Sie bitte erst nach Aufforderung durch die NBank bis spätestens

zum Antragstichtag über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch

die Antragstellung geführt.

 

Sozial-innovative Projektideen zur 6. Förderrunde können ab sofort bei der NBank als Bewilligungsstelle bis zum 22.05.2026 eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm unterstützt Projekte zu den Bereichen "Arbeitswelt im Wandel" und " Daseinsvorsorge" in Niedersachsen mit bis zu maximal 750.000€.

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