Förderwegweiser
Niedersachsen
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Natürliche Personen, soweit es sich um Einzelunternehmen oder
Personengesellschaften handelt.
Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in folgenden Förderschwerpunkten:
• Arbeitswelt im Wandel:
Gestaltung der digitalen, ökologischen und gesellschaftlichen Transformation
Strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines inklusiven, diversen, gesundheitsfördernden und attraktiven Arbeitsumfeldes
• Daseinsvorsorge:
Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, vor allem im Bereich Kinder, Jugend, Migration, ältere und alte Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte
Fach- bzw. sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern z. B. Anbietenden sozialer Dienstleister mit Forschungseinrichtungen, Betroffenen und Nutzenden
• unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung
• Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu
70% im SER-Gebiet und bis zu 80% im ÜR-Gebiet
• Gesamtausgaben für Projekte sind bis zu maximal 750.000 Euro förderfähig
• Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Erstattungsverfahren.
• Förderfähige Ausgaben sind Personalausgaben und Personalunterstützung durch
Dritte sowie Ausgaben für Honorartätigkeiten und ehrenamtliche Tätigkeiten
• Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf
die genannten Ausgaben in Höhe von 35 % abgegolten.
•Vorliegen einer gesicherten Gesamtfinanzierung
•Projektlaufzeit ist auf maximal 36 Monate begrenzt
Der Projektantrag und die Projektauswahl erfolgen in zwei Schritten.
Schritt 1: Einreichen einer Projektidee
Auf der Webseite der NBank finden Sie in regelmäßigen Abständen Aufrufe zur
Abgabe einer Projektidee mit Informationen zu den einzelnen Stichtagen und
frühestem Projektbeginn.
Die Projektideen können unter Beachtung des Stichtagsturnus fortlaufend per E-Mail
an das im Aufruf angegebene E-Mail-Postfach übermittelt werden.
Schritt 2: Antragstellung
Den Antrag stellen Sie bitte erst nach Aufforderung durch die NBank bis spätestens
zum Antragstichtag über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch
die Antragstellung geführt.
Sozial-innovative Projektideen zur 6. Förderrunde können ab sofort bei der NBank als Bewilligungsstelle bis zum 22.05.2026 eingereicht werden.
eingeschränkt
Das Programm unterstützt Projekte zu den Bereichen "Arbeitswelt im Wandel" und " Daseinsvorsorge" in Niedersachsen mit bis zu maximal 750.000€.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank Niedersachsen
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Projekte-f%C3%BCr-Soziale-Innovation.html#aufeinenblick