Förderwegweiser
Thüringen
30.06.2030
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Förderleistungen auf Antrag erhalten, wenn der Arbeitsplatz in Thüringen liegt. Förderfähig sind nur Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 01.07.2025 begonnen haben. Schwerbehinderte Menschen sind in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis unter Wahrung des gesetzlichen Mindestlohns zu beschäftigen. Der Antrag kann beim Integrationsamt bis spätestens zum Ablauf von 6 Monaten nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses gestellt werden.
- Schaffung von Ausbildungsplätzen
- Schaffung von Arbeitsplätzen
- Förderung Mobilität
- Ausbilder-Zusatzqualifikation ReZa
- Stabilisierung von Arbeitsplätzen
- Projektförderung für Inklusionsbetriebe
Die Leistungen werden unter dem Vorbehalt der verfügbaren Mittel der Ausgleichsabgabe als Zuschuss gewährt. Insgesamt stehen Mittel der Ausgleichsabgabe in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro für die Leistungen nach diesem Sonderprogramm zur Verfügung. Auf die Förderleistungen nach diesem Programm besteht kein Rechtsanspruch.
Es werden Prämien in unterschiedlicher Höhe gezahlt für die Schaffung von Ausbildungsplätzen, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förderung der Mobilität, die Stabilisierung von Arbeitsplätzen, die Kosten einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifizierung und für Inklusionsbetriebe.
Für eine Bewerbung ist das örtlich zuständige Integrationsamt zu kontaktieren.
nein
- Zuwendungsgeber : Integrationsamt Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Örtlich zuständige Integrationsamt
- https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/sonderprogramm-inklusive-arbeitswelt