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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

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Sonderprogramm Gaststätten Hessen  

Zur Förderung der Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum, unterstützt das Land Hessen ebendiese bei dringend erforderlichen Investitionen zur Verbesserung der Aufenthalts-, Service-, und Angebotsqualität. In der dreijährigen Laufzeit des Programms sollen zunächst ca. 60 Klein- und Kleinstunternehmen des Gaststättengewerbes gefördert werden. Die Förderaufrufe für dieses Jahr sind abgeschlossen. Weitere Förderaufrufe werden im Jahr 2023 angeboten.

Fördergebiet

Hessen

Geltungsdauer

31.12.2023

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Gaststättenbetriebe, die Unternehmen im Sinne der EU KMU-Definition sind. (< 50 Beschäftigte, < 10 Mio. Jahresumsatz)

- Pächter/innen eines Gaststättenbetriebes, die im Besitz eines abgeschlossenen Nutzungsvertrages (z.B. Miet- oder Pachtvertrag) sind, der im Zeitpunkt der Antragstellung noch eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren umfasst.

 

 

Weitere Voraussetzungen:

- Die Gaststätten müssen innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum 2014-2020 oder außerhalb dieser Gebietskulisse in Orts-/ Stadtteilen mit bis zu 3.000 Einwohnern /Einwohnerinnen liegen

- Die Gaststätten müssen Speisen und getränke anbieten

 

weitere besondere Zuwendungsvoraussetzungen sind der Förderritlinie zu entnehmen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden bauliche Investitionen einschließlich Renovierungsarbeiten und die Anschaffung langlebiger Investitionsgüter im ländlichen Raum, die zur Sicherung oder Attraktivitätssteigerung des bestehenden Angebots beitragen, z.B.:

 

- Planungskosten nach der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne - Gebühren (z.B. Baugenehmigung),

- Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen,

- Neue Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung) im Einzelwert über 410 Euro netto,

- Neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug (z. B. Catering, Wareneinkauf),

- Historische Baumaterialien, sofern die Angemessenheit der Ausgaben durch eine fachkundige Stelle (z.B. Handwerk, Denkmalpflege, Architekten) bestätigt wird.

Art und Höhe der Zuwendung

Bei der Förderung handel es sich um eine Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.

 

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro betragen. Der Anteil beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 200.000 Euro.

Bewerbungsverfahren

Während eines Förderaufrufs haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Antragstellung zu bewerben. Der Antrag wird bei der WIBank über ein Online-Portal eingereicht.

 

Für das Jahr 2023 sind bisher noch keine Förderaufrufe veröffentlicht worden.

 

 

Fragen können an die folgende Email-Adresse gerichtet werden SoproGastro@wibank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gaststätten im ländlichen Raum können mit diesem Sonderprogramm bauliche Investitionen, die der Angebotssicherung und Attraktivitätssteigerung dienen, finanziell fördern lassen.

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