Förderwegweiser
Hessen
31.12.2023
Antragsberechtigt sind
- Gaststättenbetriebe, die Unternehmen im Sinne der EU KMU-Definition sind. (< 50 Beschäftigte, < 10 Mio. Jahresumsatz)
- Pächter/innen eines Gaststättenbetriebes, die im Besitz eines abgeschlossenen Nutzungsvertrages (z.B. Miet- oder Pachtvertrag) sind, der im Zeitpunkt der Antragstellung noch eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren umfasst.
Weitere Voraussetzungen:
- Die Gaststätten müssen innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum 2014-2020 oder außerhalb dieser Gebietskulisse in Orts-/ Stadtteilen mit bis zu 3.000 Einwohnern /Einwohnerinnen liegen
- Die Gaststätten müssen Speisen und getränke anbieten
weitere besondere Zuwendungsvoraussetzungen sind der Förderritlinie zu entnehmen.
Gefördert werden bauliche Investitionen einschließlich Renovierungsarbeiten und die Anschaffung langlebiger Investitionsgüter im ländlichen Raum, die zur Sicherung oder Attraktivitätssteigerung des bestehenden Angebots beitragen, z.B.:
- Planungskosten nach der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne - Gebühren (z.B. Baugenehmigung),
- Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen,
- Neue Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung) im Einzelwert über 410 Euro netto,
- Neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug (z. B. Catering, Wareneinkauf),
- Historische Baumaterialien, sofern die Angemessenheit der Ausgaben durch eine fachkundige Stelle (z.B. Handwerk, Denkmalpflege, Architekten) bestätigt wird.
Bei der Förderung handel es sich um eine Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro betragen. Der Anteil beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 200.000 Euro.
Während eines Förderaufrufs haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Antragstellung zu bewerben. Der Antrag wird bei der WIBank über ein Online-Portal eingereicht.
Für das Jahr 2023 sind bisher noch keine Förderaufrufe veröffentlicht worden.
Fragen können an die folgende Email-Adresse gerichtet werden SoproGastro@wibank.de
nein
Gaststätten im ländlichen Raum können mit diesem Sonderprogramm bauliche Investitionen, die der Angebotssicherung und Attraktivitätssteigerung dienen, finanziell fördern lassen.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen
- Ansprechpartner (Projektträger) : WIBank
- https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten/sonderprogramm-gaststaetten-560036