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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

1 Treffer:
Sachsen-Anhalt INVESTIERT  

Mit dem Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Sachsen-Anhalt werden Investitionsanreize gegeben, um die Resilienz der geförderten Unternehmen zu stärken und Dauerarbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

KMU des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Einzelhandels, Dienstleistungs-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

- Investitionen in neue, aktivierungsfähige, betrieblich genutzte materielle Wirtschaftsgüter z. B. Maschinen, Anlagen, technische Ausstattung (einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter, die eine Sachgesamtheit bilden)

- Investitionen in immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Software, Patente, Lizenzen – wenn sie als Anlagevermögen dienen

 

Innovative Vorhaben, die:

- neue oder verbesserte Produkte, nicht angewendete Verfahren, Techniken oder Dienstleistungen im Unternehmen einführen („Innovation to the firm“ gemäß Oslo-Handbuch 2018) und damit ein Bereich, ein Produkt oder eine Dienstleistung erneuert wird.

- Vorhaben die zur Produktivitätssteigerung, Prozessoptimierung oder Qualitätsverbesserung sowie zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen

 

Nicht-innovative Investitionen, wenn:

- sie mindestens 5 neue Arbeitsplätze schaffen,

- einen besonderen Beitrag zu Umwelt-/Klimaschutz leisten (z. B. >20 % Energieeinsparung),

- Beherbergungsinfrastruktur gemäß Masterplan Tourismus ausbauen oder

- Gastronomie erheblich modernisieren (Investitionsvolumen >50 % des 3-Jahres-Umsatzdurchschnitts)

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss in Höhe von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 300.000 Euro

Bewerbungsverfahren

Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg. Die Antragstellung erfolgt mittels von der Bewilligungsstelle bereitgestellten Formularen.

Die aktuelle Antragsrunde startet am 06.10. und endet am 20.10.2025.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Nachhaltige Investitionen tätigen, das wird kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Förderprogramm „Sachsen-Anhalt INVESTIERT“ ermöglicht. Ziel ist es Investitionsanreize zu schaffen und Unternehmen in ihrer Entwicklung zu unterstützen.

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