Förderwegweiser
Nordrhein-Westfalen
30.06.2026
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Sitz oder eine Nie-
derlassung in Nordrhein-Westfalen haben.
Gefördert werden
(1) Investitionen in neue und innovative Technologien, die einen wesentlichen Beitrag
zur Ressourceneffizienz leisten bzw. die den Übergang zu einer Circular Economy
unterstützen sowie
(2) Investitionen, die einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz leisten bzw.
die den Übergang zu einer Circular Economy unterstützen und THG-Einsparung
pro Fördereuro bewirken („Fördereffizienz“)
Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe
des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens
in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben
in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 60% der zuwen-
dungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Der Zuschuss für neue, innovative Technologien zu Ressourceneffizienz und Maßnahmen
zur Transformation zu einer Circular Economy beträgt für:
- Kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent,
- Mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent, der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Höchstgrenze der Zuwendung in Höhe von 4 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben. Die Bagatellgrenze für die Gewährung einer Zuwendung liegt bei 25 000 Euro Zuschuss.
Eine Antragstellung ist über das EFRE.NRW.online-Portal (https://efre.ecoh.nrw.de) möglich.
nein
Ressource.NRW bietet Unternehmen eine gezielte Unterstützung, um Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit wirtschaftlich umzusetzen.
- Zuwendungsgeber : Bund, NRW
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.efre.nrw/sites/default/files/media/document/file/251112_fb_ressource_fin_0.pdf