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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

1 Treffer:
Förderprogramm RIKA - Qualifizierende Projekte  

Sie planen ein Qualifizierungsprojekt, das die Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben mittels regionaler Ansätze als auch die Chancengerechtigkeit bei der Existenz- und Alterssicherung erhöht? Die NBank bietet Beratung zu allen Schwerpunkten des Förderprogramms RIKA (Regionale Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt).

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sofern die Eignung bzw. fachliche und administrative Kompetenz der förderempfangenden Organisation ggf. der Kooperationspartnerinnen und –partner gegeben ist.

Was wird gefördert?

- Projekte für nichterwerbstätige oder beschäftigte Frauen, die durch das Projekt sowohl arbeitsmarktorientierte Beratung als auch eine Kompetenzerweiterung erfahren

- Maßnahmen aus einem oder mehreren der folgenden Bereiche:

Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching

Aufstiegsförderung

Digitalisierung

Handwerk und Technik

Gleichstellung und/oder bessere Vereinbarkeit von Beruf & Familie oder Pflege

Geflüchtete oder zugewanderte Frauen

Alleinerziehende

- Projekte, die Frauen bei der Gründung eines Unternehmens unterstützen

- Erwünscht sind regionale kooperative Ansätze, die räumlichen Gegebenheiten, Herausforderungen des Arbeitsmarktes, vorhandene Netzwerkstrukturen und Unternehmen vor Ort einbeziehen sowie die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit verbessern

Art und Höhe der Zuwendung

- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank

- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40% im SER-Gebiet und 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Gesamtausgaben

 

Bedingungen:

- Folgende Ausgaben sind förderfähig: Personalausgaben für das Fachpersonal (ohne allgemeines Verwaltungspersonal), Honorarausgaben sowie Ausgaben für die Teilnehmenden (wie z. B. Unterhalt, Freistellungskosten)

- Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf die direkten Personalausgaben („Restkostenpauschale“) in Höhe von 36 % abgegolten.

- Die Förderung Ihres Vorhabens setzt voraus, dass das Projekt festgelegte Qualitätsstandards erfüllt. Die Bewertung (Förderwürdigkeitsprüfung) erfolgt durch die NBank anhand der eingereichten Unterlagen und der ausgefüllten Projektbeschreibung.

Bewerbungsverfahren

Den Antrag stellen Sie i. d. R. bitte mindestens 3 Monate vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm unterstützt Projekte für nichterwerbstätige oder beschäftigte Frauen, die sowohl Beratung als auch Kompetenzerweiterung erfahren möchten.

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