Förderwegweiser
Brandenburg
30.06.2027
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg
Fördertatbestand 1:
- Gutachten und Beratung zur Potentialermittlung für die Stärkung eines nachhaltigen Wasser- und Stoffstrommanagements
Fördertatbestand 2:
- Investive Vorhaben zur Stärkung eines nachhaltigen Stoffstrommanagements, die dazu führen, dass der Einsatz von Sekundärrohstoffen (Rezyklaten) erhöht wird und/oder Abfälle vermieden werden.
- Gefördert werden Vorhaben im Land Brandenburg in den Landkreisen und kreisfreien Städte außerhalb des Lausitzer Reviers und des Landkreises Uckermark (Landkreise Barnim, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz und Teltow-Fläming sowie die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Potsdam).
Fördertatbestand 3:
- Investive Vorhaben zur Senkung des Einsatzes an Frischwasser und zur Verbesserung der Aufbereitung oder Verringerung der anfallenden Abwasserlast oder der in den Abwässern enthaltenen Schadstofffracht
Fördertatbestand 4:
- Vorhaben zum Wissenstransfer mit dem gleichen inhaltlichen Schwerpunkt, wie das Ziel dieses Programms.
Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für
- Anlagenaggregate
- Materialkosten
- Bau- und Planungsleistungen
- Lieferkosten für Anlagen(-Aggregate) und Material
- Gutachten, Voruntersuchungen, Planungen und Qualitätssicherung.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen.
Fördertatbestand 1:
- Förderung in Höhe von 60,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- pro Unternehmen und Vorhaben ist eine Förderung von maximal 100.000,00 EUR möglich
Fördertatbestand 2 und 3:
- Förderung in Höhe von 60,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei kleinen Unternehmen
- Förderung in Höhe von 50,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei mittleren Unternehmen
pro Unternehmen und Vorhaben ist eine Förderung von maximal 600.000,00 EUR möglich
Fördertatbestand 4:
- Förderung in Höhe von 60,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- pro Unternehmen und Vorhaben ist eine Förderung von maximal 50.000,00 EUR möglich
Der Antrag kann online über das Kundenportal der ILB vorgenommen werden. Er muss im Vorfeld der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden.
eingeschränkt
Das Förderprogramm „Nachhaltigkeit in KMU“ unterstützt Brandenburger Unternehmen bei Maßnahmen zur Ressourceneffizienz und Klimaverträglichkeit. Ziel ist es, ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB; Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/nachhaltigkeit-in-kmu-2025/