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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

1 Treffer:
Niedersachsen Invest GRW  

Als kleines, mittleres (KMU) oder großes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes wollen Sie sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen, die Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells erhöhen und die niedrigschwelligen Anforderungen an den Innovations- oder Digitalisierungsgrad einhalten und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Dann können Sie hierfür einen Zuschuss bei der NBank beantragen.

Fördergebiet

Niedersachsen Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Friesland, Goslar, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Heidekreis, Helmstedt, Holzminden, Leer, Lüchow-Dannenberg, Nienburg (Weser), Northeim, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Schaum

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Haupterwerb, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind und

- die Realisierung eines Investitionsvorhabens in Niedersachsen planen

- in der zu fördernden Betriebsstätte eine Tätigkeit gemäß Anhang 4.1 und Anhang 4.2 durchführen.

Was wird gefördert?

Investitionsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen

- Errichtungsinvestitionen

- Erweiterungsinvestitionen

- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte

- Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses

- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

 

Investitionsvorhaben bei großen Unternehmen

- Errichtungsinvestitionen

- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

 

CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen unabhängig von der Größe des Unternehmens

- Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten

- Investitionen mit besonderen Energieeffizienzeffekten

- Investitionen zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 65 % (abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage)

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist im Vorfeld über das Kundenportal der NBank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen jeder Größe sowie Hotelbetriebe erhalten von der NBank Zuschüsse, wenn sie durch Investitionen in Innovation, Digitalisierung oder Umweltschutz neue feste Arbeitsplätze schaffen.

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