Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2031
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen mit und ohne Haus
wie Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater, Bibliotheken, Kulturhäuser
oder Museen, die sich bereits aktiv für vielfaltsorientierte Partizipationsprozesse
und ein soziales Miteinander vor Ort einsetzen, die über ein regelmäßiges
Kulturangebot verfügen – mit nachweisbarem Schwerpunkt in einer Stadt
oder Gemeinde unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Gefördert werden Kosten für eine Projektleitung, die den Auf- und Ausbau der
Partnerschaften und die partizipativ-künstlerischen Projekte steuert, sowie alle
Kosten (Personal- und Sachkosten) für die partizipativ-künstlerischen
Projektvorhaben sowie für Begegnungsformate.
Pro Projekt stehen 200.000 bis 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung.
Für die Antragstellung ist ausschließlich das für dieses Programm auf der
Website der Kulturstiftung des Bundes bereitgestellte Onlineformular zu
verwenden und vollständig auszufüllen.
Die Fördermittel werden in zwei Antragsrunden vergeben.
nein
Die Kulturstiftung des Bundes fördert in dem Modellprogramm LOKAL einen antragsoffenen Fonds, mit dem sie engagierte Kultureinrichtungen und -vereine in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern unterstützen will.
- Zuwendungsgeber : Kulturstiftung des Bundes
- Ansprechpartner (Projektträger) : Kulturstiftung des Bundes
- https://www.tourismusnetzwerk-sachsen-anhalt.de/de/tourismusnetzwerk-news/lokal-programm-fuer-kultur-und-engagement.html