Förderwegweiser
Nordrhein-Westfalen
30.09.2024
Antragsberechtigt sind alle Kulturschaffenden mit Arbeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen,
kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit oder der
Bildungsarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstler*innen, Kulturgeragog*innen oder einer Kul-
tureinrichtung ein nachhaltiges und modellhaftes künstlerisches Projekt mit älteren Menschen
umsetzen. Das beantragte Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
Bevorzugt gefördert werden Projekte von besonderer künstlerisch-kultureller Qualität, die
modellhafte und nachhaltige Formen und Formate Kultureller Bildung entwickeln. Vorrang
genießen zudem Projekte, die eines oder mehrere der nachstehenden Ziele verfolgen:
- Stärkung von Formaten, die ältere Menschen zu Eigenengagement in Kunst und Kultur
ermutigen
- Entwicklung inklusiver Projektkonzepte, die z. B. Ältere mit (altersbedingten) Einschränkungen
oder Ältere mit Migrationshintergrund einbeziehen
- Eröffnung neuer Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen (Museen, Theater etc.), durch
Vermittlungsformen für Ältere, die nicht (mehr) an Kultur teilhaben
- Anregung eines intergenerationellen Dialogs mit Mitteln der Kunst
- Thematisierung interkultureller Aspekte in der Arbeit mit Älteren mit Mitteln der Kunst
- Entwicklung von wohnortnahen partizipativen Kunst- und Kulturangeboten, besonders im
ländlichen Raum
Für die Ausschreibung stehen im Jahr 2025 – vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über
den Haushalt – Mittel in Höhe von bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Die Mindesthöhe der
beantragten Fördersumme beträgt 2.000 Euro.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Die Antragstellenden füllen im ersten Schritt das Bewerbungsformular unter www.kubia.nrw/bewerbung-fonds aus und versenden es spätestens bis zum 30.09.2024,
23:59 Uhr. Das ausgefüllte Formular muss fristgerecht bei kubia eingehen, damit es gültig ist und
berücksichtigt werden kann.
Eine unabhängige Jury trifft eine Auswahl aus den Projektbewerbungen und spricht eine Förder-
empfehlung aus. Die Antragstellenden werden bis Anfang November 2024 benachrichtigt, ob das
von ihnen eingereichte Projekt zur Förderung empfohlen wurde.
Bei einer Förderempfehlung durch die Jury muss als zweiter Schritt bis zum 30.11.2024 ein
ausführlicher, förmlicher Förderantrag und Finanzierungs- und Kostenplan bei kubia eingereicht
werden
nein
Die geförderten Projekte ermöglichen gestalterisch-künstlerische Auseinandersetzung, sind partizipativ ausgerichtet und orientieren sich an den Stärken und Interessen der Beteiligten. Die Maßnahmen sollen zur Teilhabe Älterer am gesellschaftlich-kulturellen Leben, zu deren Engage- ment in der Kultur, zu einem verbesserten Zugang zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten sowie zu intergenerationellen Begegnungen beitragen. Sie richten sich insbesondere an Personen und Gruppen, die bisher kaum oder nicht am öffentlichen Kunst- und Kulturleben teilhaben.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur
- https://www.kubia.nrw/foerderung/fonds/