Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2029
Zuwendungsempfänger sind Veranstalter oder von diesen nachweislich Beauftragte, die Veranstaltungen in Bayern planen und durchführen.
Antragsberechtigt sind:
• juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
• rechtsfähige Personengesellschaften
• selbstständig und freiberuflich Tätige
Tagungen und Kongresse, die sich als geschlossene Veranstaltungen an ein Fachpublikum richten.
Voraussetzungen:
• Veranstaltungsort innerhalb Bayerns
• findet erstmals statt, oder erst zum maximal dritten Mal in Bayern
• Veranstaltungsprogramm: mind. 2 Tage mint jeweils mind. 4h
• Teilnehmeranzahl mind. 100 vor Ort
• Externe Veranstaltungsräumlichkeit
• Miete für Veranstaltungsräume einschließlich Betriebs- und Nebenkosten
• Ausgaben für Bewirtung (Catering)
• Ausgaben für Technik, Ausstattung o. Ä.
• Honorare, Reisekosten, Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung für Moderierende, Vortragende und Dolmetschende
• Ausgaben für allgemeine Organisation
• Registrierung/Hostessen vor Ort
• Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit
• Ausgaben für die Sicherheit
• Schutz- und Hygienemaßnahmen
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Förderhöhe wird gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Kongresstage.
• min. 12.000€ bis max. 125.000€
• zusätzliche Boni: Teilnehmer aus dem Ausland/ Nebensaison
Die Antragsstellung erfolgt online über das Antragsportal der Bayern Innovativ GmbH. Dort können auch alle notwendigen Unterlagen hochgeladen werden. Der Antrag ist in deutscher Sprache auszufüllen.
eingeschränkt
Dieses Programm bietet Veranstaltern und Kongressagenturen einen Zuschuss zur Deckung der direkten Veranstaltungskosten (z.B. Miete, Catering, Technik, Honorare). Es ist das zentrale Instrument, um neue, überregionale Kongresse nach Bayern zu holen oder bestehende Veranstaltungen in den Freistaat zurückzuverlagern. Der Antragsteller muss die Räumlichkeiten extern anmieten, und die Förderung ist auf zwei Mal in fünf Jahren begrenzt.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- https://www.bayern-innovativ.de/leistungen/projekttraeger/projekttraeger-bayern/kongressinitiative-bayern/kongressinitiative-bayern-voraussetzungen/