Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

Bitte beachten Sie: Suchbegriffe unter einer Länge von 4 Buchstaben werden ignoriert.
1 Treffer:
Kongressinitiative für die Bayerische Tourismuswirtschaft (KiB)  

Die Kongressinitiative Bayern ist ein Förderprogramm der Staatsregierung, das die Ansiedlung und Durchführung überregionaler Fachtagungen und Kongresse im Freistaat unterstützt. Ziel ist es, Bayern als Wissens- und Tagungsstandort zu stärken und die Auslastung der Tagungsinfrastruktur zu verbessern.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind Veranstalter oder von diesen nachweislich Beauftragte, die Veranstaltungen in Bayern planen und durchführen.

 

Antragsberechtigt sind:

• juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

• rechtsfähige Personengesellschaften

• selbstständig und freiberuflich Tätige

Was wird gefördert?

Tagungen und Kongresse, die sich als geschlossene Veranstaltungen an ein Fachpublikum richten.

 

Voraussetzungen:

• Veranstaltungsort innerhalb Bayerns

• findet erstmals statt, oder erst zum maximal dritten Mal in Bayern

• Veranstaltungsprogramm: mind. 2 Tage mint jeweils mind. 4h

• Teilnehmeranzahl mind. 100 vor Ort

• Externe Veranstaltungsräumlichkeit

Beispiele

• Miete für Veranstaltungsräume einschließlich Betriebs- und Nebenkosten

• Ausgaben für Bewirtung (Catering)

• Ausgaben für Technik, Ausstattung o. Ä.

• Honorare, Reisekosten, Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung für Moderierende, Vortragende und Dolmetschende

• Ausgaben für allgemeine Organisation

• Registrierung/Hostessen vor Ort

• Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit

• Ausgaben für die Sicherheit

• Schutz- und Hygienemaßnahmen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

 

Die Förderhöhe wird gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Kongresstage.

• min. 12.000€ bis max. 125.000€

• zusätzliche Boni: Teilnehmer aus dem Ausland/ Nebensaison

Bewerbungsverfahren

Die Antragsstellung erfolgt online über das Antragsportal der Bayern Innovativ GmbH. Dort können auch alle notwendigen Unterlagen hochgeladen werden. Der Antrag ist in deutscher Sprache auszufüllen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses Programm bietet Veranstaltern und Kongressagenturen einen Zuschuss zur Deckung der direkten Veranstaltungskosten (z.B. Miete, Catering, Technik, Honorare). Es ist das zentrale Instrument, um neue, überregionale Kongresse nach Bayern zu holen oder bestehende Veranstaltungen in den Freistaat zurückzuverlagern. Der Antragsteller muss die Räumlichkeiten extern anmieten, und die Förderung ist auf zwei Mal in fünf Jahren begrenzt.

Weitere Informationen