Förderwegweiser
bundesweit
30.04.2025
Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Gefördert wird die Information und individuelle Beratung in bundesweit verteilten Beratungsstellen für junge Personen, Berufsbildungspersonal und Praktikumsanbieter zur Durchführung und Organisation von Praktika mit Klimaschutzbezug beziehungsweise zur Aufnahme von Praktikantinnen und Praktikanten für ein Praktikum mit Klimaschutzbezug.
Dies beinhaltet auch die Zahlung der Praktikumsvergütungen an die Praktikantinnen und Praktikanten.
Die Zuwendung wird für die Beratungsstellen und die Koordinierungsstelle im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung und bei der Praktikumsvergütung als Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Zuwendung erfolgt auf Ausgabenbasis.
Die Auswahl der Zuwendungsempfänger erfolgt nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger über ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren anhand der in Nummer 8.1.1 und 8.1.2 dargetellten gewichteten Kriterien, mit dessen Hilfe die Eignung, Befähigung und Wirtschaftlichkeit ermittelt wird.
Koordinierungsstellen können bis zum 28.02.2025 um 14:00 Uhr Anträge einreichen. Für Beratungsstellen gilt als Frist zur Antragsstellung der 30.04.2025 um 14:00 Uhr.
nein
Praktika von jungen Personen zwischen 14 und 29 Jahren mit Klimaschutzbezug werden gefördert.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK); kofinanziert vom Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/kompetenz-klima-862455.html