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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

1 Treffer:
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreis­segment  

Das Programm fördert Neubau und den Erstbau klimafreundlicher Wohngebäude, Wohneinheiten und Nicht-Wohngebäuden in Deutschland.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich die nachfolgend aufgeführten Investierenden (Auftraggebende des Neubaus)

sowie Ersterwerbende (erstmaliger Kauf des zu fördernden Investitionsobjektes) von neu errichteten, förderfähigen

Wohngebäuden beziehungsweise Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden:

- Kommunale Gebietskörperschaften

- Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften

- Gemeindeverbände

- Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können.

Stadtstaaten sowie deren Eigenbetriebe sind ebenfalls antragsberechtigt, wenn sie mit der geförderten Maßnahme

Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß Paragraf

640 Bürgerliches Gesetzbuch) von Wohngebäuden, Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden, die nach Fertigstellung

in den Anwendungsbereich des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen und die Anforderungen der entsprechenden Merkblätter (einzusehen über untenstehenden Link) erfüllen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses. Dieser wird mit

Nachweis der erreichten Förderstufe auf das Konto des Antragstellenden überwiesen.

 

Bei Wohngebäuden (Programm 498) bemisst sich die Förderhöhe pro Wohneinheit und der maximale Zuschuss pro Wohneinhet liegt zwsichen 7500€ und 15000€.

 

Bei Nichtwohngebäuden (Programm 499) bemisst sich die Förderhöhe nach der Nettogrundfläche und der maximale Zuschuss beträgt zwischen 7,5% und 10%.

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag stellen Sie direkt bei der KfW. Reichen Sie zusätzlich die (g)BzA ein, die Sie von Ihrer Energie­effizienz-Expertin oder Ihrem Energie­effizienz-Experte erhalten.

 

Senden Sie Ihren Antrag an:

 

KfW-Niederlassung Berlin

10865 Berlin

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gefördert wird mit diesem Programm der Neubau und der Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude, Wohn­einheiten und Nicht­wohn­gebäude in Deutschland. Für Wohn­gebäude gilt die Produkt­nummer 498, für Nicht­wohn­gebäude die Produkt­nummer 499.

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