Förderwegweiser
bundesweit
Antragsberechtigt sind grundsätzlich die nachfolgend aufgeführten Investierenden (Auftraggebende des Neubaus)
sowie Ersterwerbende (erstmaliger Kauf des zu fördernden Investitionsobjektes) von neu errichteten, förderfähigen
Wohngebäuden beziehungsweise Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden:
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände
- Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können.
Stadtstaaten sowie deren Eigenbetriebe sind ebenfalls antragsberechtigt, wenn sie mit der geförderten Maßnahme
Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.
Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß Paragraf
640 Bürgerliches Gesetzbuch) von Wohngebäuden, Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden, die nach Fertigstellung
in den Anwendungsbereich des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen und die Anforderungen der entsprechenden Merkblätter (einzusehen über untenstehenden Link) erfüllen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses. Dieser wird mit
Nachweis der erreichten Förderstufe auf das Konto des Antragstellenden überwiesen.
Bei Wohngebäuden (Programm 498) bemisst sich die Förderhöhe pro Wohneinheit und der maximale Zuschuss pro Wohneinhet liegt zwsichen 7500€ und 15000€.
Bei Nichtwohngebäuden (Programm 499) bemisst sich die Förderhöhe nach der Nettogrundfläche und der maximale Zuschuss beträgt zwischen 7,5% und 10%.
Ihren Antrag stellen Sie direkt bei der KfW. Reichen Sie zusätzlich die (g)BzA ein, die Sie von Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem Energieeffizienz-Experte erhalten.
Senden Sie Ihren Antrag an:
KfW-Niederlassung Berlin
10865 Berlin
ja
Gefördert wird mit diesem Programm der Neubau und der Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude, Wohneinheiten und Nichtwohngebäude in Deutschland. Für Wohngebäude gilt die Produktnummer 498, für Nichtwohngebäude die Produktnummer 499.
- Zuwendungsgeber : Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : KFW
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Geb%C3%A4ude-und-Einrichtungen/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-%E2%80%93-Kommunen-(498-499)/?redirect=747267