Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

1 Treffer:
Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt  

Das Förderprogramm unterstützt kulturelle und künstlerische Projekte sowie Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt. Ziel ist es, das kulturelle Erbe zu bewahren, bürgerschaftliches Engagement zu stärken und die Breitenkultur zu fördern.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

- Künstler (natürliche Personen)

- Vereine

- Verbände

- Gebietskörperschaften

- Kulturelle Institutionen

Was wird gefördert?

- Sachausgaben

- Personalausgaben

- Investitionen

 

Das Land fördert kulturelle und künstlerische Maßnahmen. Dies umfasst Projektförderung und institutionelle Förderung. Diese müssen von erheblichem Landesinteresse sein und in einem räumlichen oder fachlich-inhaltlichen Bezug zu Sachsen-Anhalt stehen.

Beispiele

- Museen, Sammlungen und Ausstellungen

- UNESCO-Weltkulturerbe

- Erhalt von Kulturgut

- Provenienzrecherche

- Musik, Musikfeste

- Darstellende Kunst

- Bildende und angewandte Kunst

- Traditions- und Heimatpflege

- Erinnerungskultur am Grünen Band

- Jubiläen von landesweiter Bedeutung

- Kulturelle Projekte des Kulturtourismus

- Europäischer und internationaler Kulturaustausch, Europäische Kulturinitiativen

- Kinder- und Jugendkultur

- Soziokultur, Breitenkultur

- Kommunale öffentliche Bibliotheken

- Jüdisches Erbe

- Bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich

- Digitalisierung in der Kultur

- Industriekultur (Achtung: Der Antrag für den Förderbereich Industriekultur unterscheidet sich von dem allgemeinen Antrag der Kulturförderung und ist auf der Seite Industriekultur Kultur www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/industriekultur-kultur zu finden.)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die Zuwendung kann von 50 % bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des zu fördernden Zweckes betragen. Eine Eigenbeteiligung des Antragstellers von mindestens 10 % an den zuwendungsfähigen Aushaben ist grundsätzlich erforderlich. Druckkostenzuschüsse können grundsätzlich bis zur Höhe von bis zu 50 % gewährt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bis zum 1. Oktober für das kommende Haushaltsjahr einzureichen.

Ein Anspruch auf Gewährung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm "Kulturförderung" wird in Vielfalt, Kreativität und den Zusammenhalt der Gesellschaft in Sachsen-Anhalt investiert.

Weitere Informationen