Förderwegweiser
Sachsen-Anhalt
30.06.2027
- Künstler (natürliche Personen)
- Vereine
- Verbände
- Gebietskörperschaften
- Kulturelle Institutionen
- Sachausgaben
- Personalausgaben
- Investitionen
Das Land fördert kulturelle und künstlerische Maßnahmen. Dies umfasst Projektförderung und institutionelle Förderung. Diese müssen von erheblichem Landesinteresse sein und in einem räumlichen oder fachlich-inhaltlichen Bezug zu Sachsen-Anhalt stehen.
- Museen, Sammlungen und Ausstellungen
- UNESCO-Weltkulturerbe
- Erhalt von Kulturgut
- Provenienzrecherche
- Musik, Musikfeste
- Darstellende Kunst
- Bildende und angewandte Kunst
- Traditions- und Heimatpflege
- Erinnerungskultur am Grünen Band
- Jubiläen von landesweiter Bedeutung
- Kulturelle Projekte des Kulturtourismus
- Europäischer und internationaler Kulturaustausch, Europäische Kulturinitiativen
- Kinder- und Jugendkultur
- Soziokultur, Breitenkultur
- Kommunale öffentliche Bibliotheken
- Jüdisches Erbe
- Bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich
- Digitalisierung in der Kultur
- Industriekultur (Achtung: Der Antrag für den Förderbereich Industriekultur unterscheidet sich von dem allgemeinen Antrag der Kulturförderung und ist auf der Seite Industriekultur Kultur www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/industriekultur-kultur zu finden.)
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Zuwendung kann von 50 % bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des zu fördernden Zweckes betragen. Eine Eigenbeteiligung des Antragstellers von mindestens 10 % an den zuwendungsfähigen Aushaben ist grundsätzlich erforderlich. Druckkostenzuschüsse können grundsätzlich bis zur Höhe von bis zu 50 % gewährt werden.
Anträge sind bis zum 1. Oktober für das kommende Haushaltsjahr einzureichen.
Ein Anspruch auf Gewährung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
nein
Mit dem Förderprogramm "Kulturförderung" wird in Vielfalt, Kreativität und den Zusammenhalt der Gesellschaft in Sachsen-Anhalt investiert.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/kulturfoerderung