Förderwegweiser
Baden-Württemberg
31.12.2021
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg.
Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen können gefördert werden. Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte soll 24 Monate betragen.
Bei der Förderung handelt es sich um eine Anteils- bzw. Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Die Fördersumme ist abhängig von der Unternehmensgröße (unter Berücksichtigung von verbundenen Unternehmen beziehungsweisePart-nerunternehmen).
- bei Unternehmen mit weniger als 3000 Beschäftigten
bis zu 50 Prozentder zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens im Fall der industriellen Forschung
bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens im Fall der experimentellen Entwicklung
- bei Unternehmen mit 3000 oder mehr Beschäftigten
bis zu 40 Prozentder zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens im Fall der industriellen Forschung
bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens im Fall der experimentellen Entwicklung
Falls unterschiedliche Projekttätigkeiten sowohl der industriellen Forschung als auch der experimentellen Entwicklung zuordenbar sind, wird der Fördersatz anteilig festgelegt.
Der maximale Förderzuschuss beträgt EUR 5 Mio.
Ansprechpartner für das Bewerbungsverfahren ist die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Anträge können online unter www.invest-bw.de eingereicht werden.
nein
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie möglichst gering zu halten und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Baden-Württemberg zu stärken, fördert das Land Innovationsvorhaben.
- Zuwendungsgeber : Land Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- https://invest-bw.de/