Förderwegweiser
Schleswig-Holstein
10.07.2026
Zuwendungsempfänger/-innen können alle Stellen außerhalb der Landesverwaltung
mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sein, die über die notwendige Infra-
struktur und Erfahrung mit den Zielgruppen verfügen. Kooperationen mit weiteren Part-
nern sind grundsätzlich zulässig.
Gefördert werden die Personal-, Sach- und Gemeinkosten von Trägern, deren Kon-
zepte geeignet sind, Menschen für eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt vorzube-
reiten und möglichst nachhaltig in Beschäftigung zu bringen. Zielgruppe sind Langzeitarbeitslose und Arbeitslose, die Leistungen nach SGB II beziehen und die das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit
Höchstbetragsbegrenzung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf Antrag
gewährt. Die Gesamtkosten des Projektes dürfen den Betrag von 600.000 € nicht über-
schreiten.
Der formgebundene Projektantrag für den 6. Ideenwettbewerb ist bis zum 10.07.2026,
12:00 Uhr, online über das "serviceportal.schleswig-holstein.de" einzu-
reichen.
nein
Die Förderung leistet im Rahmen der Aktion „C1 Innovative Wege in Beschäftigung“ einen wichtigen Beitrag zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Durch innovative und zielgruppenspezifische Ansätze werden nicht nur die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe gestärkt, sondern auch nachhaltige berufliche Perspektiven geschaffen.
- Zuwendungsgeber : EU, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.ib-sh.de/fileadmin/user_upload/downloads/arbeitsmarkt_strukturfoerderung/arbeitsmarktfoerderung/lpa_2021-2027/lpa_c1/erg._fk_c1_aktuell.pdf