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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

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Inklusive JobMessen 2026  

Die neuen Förderempfehlungen für Inklusive JobMessen gelten ab 2026 in Bayern und bieten eine verlässliche, unbürokratische Basisfinanzierung für Veranstalter. Sie sollen Inklusive JobMessen flächendeckend in Bayern voranbringen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

In die Organisation einer inklusiven JobMesse sollen die regionalen Akteure (Netzwerk) einge-

bunden werden. In Netzwerke müssen zwingend Vertreter der Kommune vor Ort und Vertreter

der regionalen Wirtschaftsbeteiligten eingebunden sein. Das können beispielsweise sein:

Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsverbände, aber auch

Rehaträger, d. h. Berufsgenossenschaften, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung oder

Rentenversicherungen.

Was wird gefördert?

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass mindestens 20 Aussteller mitwirken und regionale Akteure wie Integrationsfachdienste oder die Agentur für Arbeit einbezogen werden. Die Förderung beträgt bis zu 10.000 Euro und deckt bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten ab.

Art und Höhe der Zuwendung

Das Inklusionsamt kann sich mit pauschalen Förderleistungen an der Finanzierung einer Job-

Messe beteiligen.

Die Höhe der Förderung ist von folgenden Faktoren abhängig:

- Größe der Veranstaltung

- Veranstaltungsprogramm

 

Die Obergrenze der Förderung des Inklusionsamtes liegt bei maximal 40 Prozent der Gesamt-

kosten der Veranstaltung. Als Kosten der Veranstaltung werden insbesondere Kosten für das

Anmieten von Räumen und Gegenständen, für Referenten und Dolmetscher, für die Bewerbung

der Veranstaltung/Öffentlichkeitsarbeit und für Verpflegung der Beschäftigten/Vortragenden an-

erkannt. Sofern der Veranstalter Förderungen anderer öffentlicher Stellen erhält, hat er mindes-

tens 20 Prozent der Gesamtkosten selbst zu tragen (Eigenanteil).

Bewerbungsverfahren

Anträge sind beim zuständigen Inklusionsamt formlos zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützt werden mit diesem Förderprogramm Veranstalter von inklusiven Jobmessen.

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