Förderwegweiser
Bayern
In die Organisation einer inklusiven JobMesse sollen die regionalen Akteure (Netzwerk) einge-
bunden werden. In Netzwerke müssen zwingend Vertreter der Kommune vor Ort und Vertreter
der regionalen Wirtschaftsbeteiligten eingebunden sein. Das können beispielsweise sein:
Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsverbände, aber auch
Rehaträger, d. h. Berufsgenossenschaften, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung oder
Rentenversicherungen.
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass mindestens 20 Aussteller mitwirken und regionale Akteure wie Integrationsfachdienste oder die Agentur für Arbeit einbezogen werden. Die Förderung beträgt bis zu 10.000 Euro und deckt bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten ab.
Das Inklusionsamt kann sich mit pauschalen Förderleistungen an der Finanzierung einer Job-
Messe beteiligen.
Die Höhe der Förderung ist von folgenden Faktoren abhängig:
- Größe der Veranstaltung
- Veranstaltungsprogramm
Die Obergrenze der Förderung des Inklusionsamtes liegt bei maximal 40 Prozent der Gesamt-
kosten der Veranstaltung. Als Kosten der Veranstaltung werden insbesondere Kosten für das
Anmieten von Räumen und Gegenständen, für Referenten und Dolmetscher, für die Bewerbung
der Veranstaltung/Öffentlichkeitsarbeit und für Verpflegung der Beschäftigten/Vortragenden an-
erkannt. Sofern der Veranstalter Förderungen anderer öffentlicher Stellen erhält, hat er mindes-
tens 20 Prozent der Gesamtkosten selbst zu tragen (Eigenanteil).
Anträge sind beim zuständigen Inklusionsamt formlos zu stellen.
nein
Unterstützt werden mit diesem Förderprogramm Veranstalter von inklusiven Jobmessen.
- Zuwendungsgeber : Bayrisches Sozialministerium
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/integrationsamt/forderempfehlungen_jobmessen.pdf