Förderwegweiser
Hessen
31.12.2027
Förderung für die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel.
Besonderer Fokus:
- Start-ups und Innovationen
- Gründungen und Jungunternehmen mit neuen Ideen
- Digitale Geschäftsmodelle
- Regionale Netzwerke, Markthallen
- Investitionen in Produktionsstätten wie Metzgerei oder Bäckerei
- Neue Verkaufsstellen wie digitale oder hybride ganztags zugängliche Einkaufsmöglichkeiten
- Logistiklösungen wie Bündelung und Lieferservice
- Bau und Technik, das heißt Neubau, Umbau, Anschaffung oder Modernisierung von Maschinen, Anlagen und technische Ausstattung mit Verarbeitungs-, Kühl- oder Abfülltechnik, Lager- und Logistiklösungen
- Planungskosten nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure im unmittelbaren Zusammenhang mit Investitionsvorhaben
- Fahrzeuge für Lieferung oder mobilen Verkauf wie Verkaufs- und Kühlfahrzeuge
- Digitale Lösungen und Online-Plattformen, das heißt IT-Entwicklung für digitale Vermarktungsplattformen oder regionale Online-Plattformen
- Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Produktpräsentation (Produktdesign für den Markteintritt neuer Produkte, Vermarktungskonzepte oder -initiativen; Werbematerialien)
- Netzwerk- und Kooperationsprojekte, zum Beispiel der Aufbau eines Erzeugerzusammenschlusses
- Personalkosten für neu eingestelltes Personal in einer maximal zweijährigen Gründungs- oder Aufbauphase, zum Beispiel bei Vermarktungsinitiativen oder Verarbeitungsnetzwerken
Planung, Beratung, Qualitätsmanagement, Rechts- oder Zertifizierungsberatung
- Investive Projekte (Beispiel: Technik, Bau): Förderquote 45 %, Max. Fördersumme (Netto) 300.000 Euro
- Bei besonderem Landesinteresse als Modellprojekt (Beispiel: Startups, Innovation): Förderquote bis 70 %; Max. Fördersumme (Netto) 300.000 Euro
- Nicht-investive Projekte (Beispiel: Marketing, Beratung): Förderquote 80 %, Max. Fördersumme (Netto) 100.000 Euro
Informationen, elektronische Antragsstellung und Download wichtiger Unterlagen bei der WIBank
nein
Unter dem Motto „Hessen schmecken – mehr Heimat auf dem Teller“ soll die Verarbeitung und Vermarktung von regionalen Lebensmitteln gestärkt werden.
- Zuwendungsgeber : Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt,Weinbau,Forsten,Jagd und Heimat
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
- https://landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2026-05/2026_05_06_richtlinie_re_leader_regionale_vermarktung_homepage.pdf